Steuerliche Änderungen im Kalenderjahr 2026 (Beispielhafte Aufzählung ohne Recht auf Vollständigkeit):
Zum 1.1.2026 erfolgt die Anhebung des Grundfreibetrags auf 12.348 €.
Zum 1.1.2026 erfolgt die Anhebung des Kinderfreibetrags auf 9.756 €.
Zum 1.1.2026 erfolgt die Anhebung des Kindergeldes um 4,- € auf 259,- €.
Zum 1.1.2026 wird die Entfernungspauschale ab dem ersten Kilometer auf 0,38 € angehoben.
Zum 1.1.2026 werden Gewerkschaftsbeiträge zusätzlich zum Arbeitnehmer- Pauschbetrag sowie zum Pauschbetrag bei Versorgungsbezügen und zum Pauschbetrag bei sonstigen Einkünften als Werbungskosten berücksichtigt.
Zum 1.1.2026 erfolgt die Wiedereinführung und Aufstockung der degressiven AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens. Der anzuwendende Prozentsatz darf höchstens das Dreifache des linearen Prozentsatzes betragen und nicht mehr als 30 Prozent betragen.