§1 Allgemeine Bestimmungen
Das Government ist eine staatliche Einrichtung und dient der öffentlichen Verwaltung. Alle Personen, ob Mitarbeiter oder Bürger, haben sich respektvoll und angemessen zu verhalten. Den Anweisungen von Government-Mitarbeitern und Sicherheitspersonal ist Folge zu leisten.
§2 Zutritt und Aufenthalt
Der Aufenthalt ist ausschließlich für behördliche Angelegenheiten gestattet. Der Aufenthalt in nicht-öffentlichen Bereichen (z. B. Büros, Sitzungssäle) ist nur autorisierten Personen erlaubt.
§3 Ordnung und Sicherheit
Waffen und gefährliche Gegenstände sind im Gebäude strengstens verboten. Drogen- und Alkoholkonsum sowie das Mitführen entsprechender Substanzen sind untersagt. Gewalt, Drohungen oder Beleidigungen werden nicht geduldet und führen zum sofortigen Verweis. Sachbeschädigungen am Gebäude oder an Einrichtungsgegenständen werden strafrechtlich verfolgt.
§4 Verhalten im Gebäude
Ruhiges und respektvolles Verhalten ist Pflicht. Lautes Herumschreien, Stören von Gesprächen oder Belästigungen sind untersagt. Auf Fluren und Wartebereichen ist Ordnung einzuhalten – Müll ist in die vorgesehenen Behälter zu entsorgen. Tiere dürfen nicht in das Gebäude mitgebracht werden (Ausnahmen: Assistenzhunde). Foto- und Videoaufnahmen sind nur mit ausdrücklicher Genehmigung gestattet.
§5 Pflichten der Mitarbeiter
Mitarbeiter haben Bürger freundlich, neutral und professionell zu behandeln. Amtsgeheimnisse sind zu wahren – Informationen dürfen nicht unbefugt weitergegeben werden. Dienstkleidung und Ausweise sind im Gebäude stets zu tragen.
§6 Sanktionen
Bei Verstößen gegen die Hausordnung können Bürger durch das Sicherheitspersonal oder befugte Mitarbeiter mit einem Platzverweis belegt und aus dem Gebäude entfernt werden. Mitarbeiter, die gegen die Hausordnung verstoßen, müssen mit disziplinarischen Maßnahmen rechnen. Schwere Verstöße (z. B. Gewalt, Bedrohung, Sachbeschädigung) werden strafrechtlich verfolgt.