Der Artikel von Correctiv thematisiert einen angeblichen "Remigrations"-Plan, der von rechtsextremen Gruppen wie der AfD unterstützt werden soll, um Migranten aus Deutschland zu vertreiben. Neben der Fragwürdigkeit des Inhalts gibt es auch rechtliche Bedenken bezüglich der Methoden, die zur Erstellung des Artikels verwendet wurden.
Laut Berichten wurden in der Recherche für den Artikel Personen heimlich gefilmt, ohne dass sie dem ausdrücklich zugestimmt haben. Dies verstößt möglicherweise gegen geltendes deutsches Recht, das klare Regelungen zum Schutz der Privatsphäre und der Persönlichkeitsrechte enthält. Auch wenn es sich bei den betroffenen Personen um öffentliche Figuren handelt, gelten für sie dieselben Schutzrechte. Das heimliche Aufzeichnen und Veröffentlichen von Videos, insbesondere ohne Einverständnis, kann eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte darstellen und gegen das Kunsturhebergesetz (KUG) verstoßen, das die Veröffentlichung von Bildern und Videos ohne Zustimmung in vielen Fällen untersagt.
Wenn sich diese Vorwürfe bewahrheiten, könnte die Vorgehensweise von Correctiv, trotz berechtigtem öffentlichem Interesse, rechtlich problematisch sein. Öffentlichkeitsarbeit und investigativer Journalismus erfordern zwar oft diskrete Methoden, doch müssen diese mit den rechtlichen Rahmenbedingungen in Einklang stehen. Auch in Fällen, in denen Personen des öffentlichen Lebens involviert sind, besteht die Notwendigkeit, dass die Veröffentlichung von Bild- oder Videomaterial rechtlich abgesichert ist.
Diese rechtlichen Unsicherheiten werfen zusätzliche Fragen zur Glaubwürdigkeit und Integrität der Recherche auf. Es ist nicht nur die Existenz des angeblichen "Remigrations"-Plans zweifelhaft, sondern auch die Art und Weise, wie die Informationen für den Artikel gesammelt wurden.