Garantie

Lebenslange Garantie inkl. vollständiger Weiterführung der Herstellergarantie

Wir bieten die beste Garantie im gesamten Reparaturmarkt. Lebenslange Garantie ohne Nachkontrolle, Übertragung auf den neuen Fahrzeughalter und uneingeschränkte Weiterführung der Garantie des Autoherstellers.

Wir führen Instandsetzungen an Automobilen sorgfältig unter Berücksichtigung der Herstellerrichtlinien aus. Wir verwenden ausschliesslich Original-Ersatzteile.

Swissgarantbetriebe unterliegen einer Qualitätskontrolle durch Swiss TS und TÜV Süddeutschland. Für die ausgeführten Arbeiten bieten wir eine

Lebenslange Garantie inklusive vollständiger Weiterführung der Herstellergarantie.

Diese Garantie ist an keine Bedingungen wie periodische Kontrollen geknüpft und überträgt sich bei einem Halterwechsel ohne Formalitäten auf den neuen Fahrzeugbesitzer.

Ausnahmen von der Gewährleistung decken sich mit den Garantiebestimmungen der Fahrzeughersteller. So sind Beschädigungen in der Lackierung durch äussere Einflüsse wie Vogelkot, Baumharze usw. ausgeschlossen. Für elektronische und elektrische Bauteile sowie andere verbaute Anbauteile gilt die Gewährleistung gemäss Automobil- respektive Ersatzteilhersteller.

Ein Verkauf des Automobils oder ein Eintausch muss ohne finanzielle Einbusse für den Fahrzeughalter sein. Bei einem finanziellen Nachteil (z.B. Abzug des Eintauschpreises) unterstützen wir Sie beratend.

Trotz sorgfältiger Arbeitsausführung kann es zu Mängeln kommen. Davor bleiben weder das Automobilwerk noch wir verschont. Wird ein Mangel festgestellt, werden wir diesen gerne beheben.

Leistungsträger der Garantiegewährung sind wir. Eine allfällige Garantieforderung wird durch Swissgarant abgesichert.

Es gelten die Swissgarant-Garantiebestimmungen.

Wir legen jeder Reparaturrechnung ein Garantiezertifikat bei. Ein Muster dieses Garantiezertifikats können Sie hier öffnen.