Ihr Partner

Wir helfen Ihnen in die kostengünstigste Variante der neuen Brandschutzvorschriften zu finden.

Als Ihr Partner für Türen können wir sie kompetent Beraten.

Machen Sie sich fit für das neue Bauproduktegesetz


ohne WPK

Der Schreiner ( Systemnehmer) bezieht ausschliesslich montagefertige Türelemente vom Hersteller (Systemgeber), stellt nichts selber her und verändert das Produkt nicht. Auch die Oberflächenbehandlung und alle Beschläge müssen vom Systemgeber bezogen werden. Sichtbeschlag (Garnitur), Zylinder und aufgesetzte Türschliesser dürfen gemäss Beschlagsliste durch den Systemnehmer selber beschafft und montiert werden. Der Systemnehmer kann so Brandschutzelemente ohne WPK beim Systemgeber beziehen und diese selber montieren.

Eigene WPK mit Fremdüberwachung

Der Schreiner ( Systemnehmer) erarbeitet und erstellt eine eigene WPK und lässt diese mit einer Erstinspektion überprüfen und wird sich laufend überwachen lassen. Die Erstinspektion wie auch die laufende Überwachung wird durch eine Zertifizierungsstelle für WPK (z. Bsp. SIPIZ) durchgeführt. Mit dem gültigen Zertifikat der Leistungsbeständigkeit oder der Bescheinigung einer Sub unternehmer- WPK durch SIPIZ AG, ist der Systemnehmer berechtigt Produkte von JELD-WEN Schweiz AG aber auch von anderen Herstellern nach deren Vorgaben zu Verarbeiten.

WPK ohne regelmässige Fremdüberwachung

Der Schreiner ( Systemnehmer) erstellt eine eigene WPK. Diese kann anhand des Qualitätshandbuch Schreiner vom VSSM, oder einer easy-WPK mit gewünschter Unterstützung z. Bsp. von Willax & Partner GmbH oder mit Hilfe von JELD-WEN Schweiz AG erstellt werden. Der Systemnehmer verpflichtet sich mit dem Lizenzvertrag welcher er mit JELD-WEN Schweiz AG abgeschlossen hat, seine WPK gewissenhaft und korrekt auszuführen und kann diese jederzeit vorlegen. Der Systemnehmer kann durch die Zertifizierungsstelle für WPK (SIPIZ) für eine Stichprobenkontrolle ausgewählt werden. Bei Nichtbestehen der WPK-Inspektion, muss der Lizenznehmer auf eigene Kosten die Nachinspektion bezahlen.

easy-WPK mit Fremdüberwachung

Der Schreiner ( Systemnehmer) erstellt mit Unterstützung z. Bsp. von Willax & Partner GmbH die WPK. Er lässt diese WPK mit einer Erstinspektion überprüfen und wird sich laufend überwachen lassen. Die Erstinspektion wie auch die laufende Überwachung wird durch eine Zertifizierungsstelle für WPK (z. Bsp. SIPIZ) durchgeführt. Mit dem gültigen Zertifikat der Leistungsbeständigkeit oder der Bescheinigung einer Subunternehmer-WPK durch SIPIZ AG, ist der Systemnehmer berechtigt Produkte von JELD-WEN Schweiz AG aber auch von anderen Herstellern nach deren Vorgaben zu Verarbeiten.