Anonym kaufen: Gold, Silber, Platin – bis 2.000 € im deutschen Büro, bis 15.000 CHF/EUR in der Schweiz. Aufgrund hoher Nachfrage längere Wartezeiten!
Wir werden häufig gefragt, warum wir ausschließlich im physischen Edelmetallhandel tätig sind und andere Anlageformen bei der Kundenberatung bewusst ausklammern.
Die Antwort ist einfach: Fokus, Kompetenz, Effizienz, Geld verdienen.
1. Markt & Nachfrage
Der Bedarf an Gold, Silber, Platin und Palladium ist anhaltend hoch. Wir konzentrieren uns auf das, was funktioniert und was wir beherrschen – vom Einkauf bis zur Auslieferung.
2. Fokus statt Streuung
„Schuster, bleib bei deinen Leisten.“
Beratung zu Aktien, Fonds, ETFs, Immobilien, Kryptowährungen u. ä. bieten wir nicht kostenlos an.
Diese Themen
lenken von unser Kerngeschäft "Edelmetalle" ab,
verbrauchen Beratungszeit,
werden nicht vergütet – Das widerspricht unserem Motto:
„Tue Gutes, rede darüber und profitiere davon.“
3. Qualität durch Spezialisierung
Tiefe Marktkenntnis, belastbare Lieferketten und präzise Umsetzung wie wir sie anbieten, sind nur mit konsequenter Spezialisierung dauerhaft auf hohem Niveau möglich.
Konsequenz:
Wir investieren unsere gesamte Arbeitszeit in Edelmetallhandel und die dazugehörige Beratung – schnell, verbindlich, fachlich tief. So erhalten Sie Planbarkeit und messbaren Nutzen.
Kernaussage:
Digitale Geldwerte (Bankguthaben, Wertpapiere, Lebensversicherungen, Kryptos u. ä.) lassen sich behördlich anordnen, sperren oder pfänden. - Physische Edelmetalle sind nicht digital zugreifbar.
Digitale Verfügbarkeit & Zugriffsmöglichkeiten
Bankguthaben, Wertpapiere, Renten-/Lebensversicherungen und Kryptovermögen werden digital verwaltet. Behörden und Gerichte können – bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen – Konten/Depots sperren, Zahlungen stoppen oder pfänden. Bei Strom- und Netzausfällen ist deren Transaktionstätigkeit eingeschränkt oder gar unmöglich.
Immobilien
Immobiliendaten (z. B. für die Grundsteuer) wurden zentral erfasst; steuerliche Lasten können per Bescheid angepasst werden. Zwangsmaßnahmen (z. B. Zwangssicherungshypothek, Lastenzuschuß) sind gesetzlich geregelt, setzen aber rechtliche Voraussetzungen und Verfahren voraus.
Besteuerung von Erträgen (Deutschland, Privatvermögen)
Zinsen/Dividenden/Wertpapierveräußerungen: Kapitalertragsteuer 25 % zzgl. Solidaritätszuschlag (5,5 % auf die Steuer) und ggf. Kirchensteuer → effektiv i. d. R. 26,375 % (ohne Kirchensteuer).
Mieteinnahmen aus Immobilien: Einkommensteuer zum persönlichen Steuersatz (ca. 14 % bis 45 %) abzüglich zulässiger Werbungskosten.
Physische Edelmetalle (z. B. Gold, Silber, Platin, Palladium) im Privatvermögen: Veräußerungsgewinne nach einem Jahr Haltedauer sind in Deutschland grundsätzlich steuerfrei (§ 23 EStG, privates Veräußerungsgeschäft).
Kryptowährungen
In Deutschland gelten Kryptos (Privatvermögen) als sonstige Wirtschaftsgüter: Gewinne nach > 1 Jahr Haltedauer derzeit steuerfrei, innerhalb von 1 Jahr in der Regel steuerpflichtig. Gesetzesinitiativen in der EU/DE über Regulierung/Transparenz laufen fortlaufend; drastische Änderungen für 2027 sind geplant - siehe unten
Register & Transparenz
Es existieren bereits verschiedene staatliche Register (z. B. Kontenabrufverfahren, Transparenzregister, Grundbuch, Versicherungs-/ Wertpapiermeldungen). Ideen zu erweiterten Vermögensübersichten werden immer wieder diskutiert; deren Ausgestaltung und Zeitplan unterscheiden sich je nach Rechtsakt.
Edelmetalle sind anonym, physisch und können ggf. grenzübergreifend außerhalb der EU gelagert werden. - Kein Staat der Welt kann Ihnen Gold, Silber, Platin oder Palladium aus der Schublade, dem Tresor oder dem Edelmetalldepot „klicken“.
Man hoffte darauf, dass das Gesetz schon im Oktober 2025 fertig wird. Es verzögert sich min. um ein Jahr. Selbst wenn der Gesetzestext beschlossen ist, dauert es laut EZB noch bis zu 2,5 Jahre, bis der digitale Euro tatsächlich starten kann. In der Zeit müssen das Regelwerk festgelegt und die Technik entwickelt werden. D.h. der digitale Euro kommt frühestens 2028. – Tipp! Vorbereitet zu sein war schon immer besser als überrascht zu werden.
1. Deutschland (unverändert seit 1. Januar 2020):
Für den baren Edelmetallverkauf gilt eine Anonymitätsgrenze von 2.000 €.
Ab 2.000,01 € besteht Ausweis-/KYC-Pflicht nach GwG. Diese Regel bleibt auch ab 2027 unverändert.
2. Neu ab 10. Juli 2027 – KYC-Schwelle 3.000 € (keine Zahlungsverbot-Grenze):
Für jede Art von Warenverkehr gilt bei Barzahlungen ab 3.000 € eine Ausweis- und GwG-Dokumentationspflicht (CDD-Schwelle).
Wichtig: Das ist keine Maximalgrenze für Barzahlungen. Teil-/ Splittzahlungen mit demselben Kunden/ Handelspartner sind zusammenzurechnen; wird die Schwelle erreicht/überschritten, greift auch dann die 3000-€-KYC-/Dokumentationspflicht.
3. Neu ab 10. Juli 2027 – EU-weite Bargeldobergrenze* 10.000 €:
Die Barzahlung ist pro Transaktion bis 10.000 € zulässig. Über 10.000 € ist zwingend unbar zu zahlen (Überweisung etc.). Die einzelnen EU-Mitgliedstaaten dürfen individuell auch niedrigere nationale Limits festlegen.
*Wichtig zur Einordnung der Bargeldobergrenze:
Die Bargeldobergrenze bezieht sich ausschließlich auf die Bezahlung (Barzahlung pro Transaktion). Sie ist keine Grenze für Besitz, Transport oder Mitführung von Bargeld.
Mit anderen Worten: Die Regel begrenzt nur, wie viel in bar bezahlt werden darf, nicht, wie viel Bargeld jemand besitzen, mitführen oder befördern darf.
Gute Nachrichten zum Thema Bargeld!
Deutschland/ EU: Privat an Privat, die 10.000-€-Obergrenze ab 10.7.2027 gilt weiterhin nicht für rein private Zahlungen ohne beruflichen/gewerblichen Bezug.
Schweiz: Die EU-Regeln gelten nicht in der Schweiz. Im Edelmetall-/Edelsteinhandel greift dort weiterhin die KYC-/Dokumentationspflicht ab 15.000 CHF bar. - Unterhalb von 15.000 CHF werden GWG-Pflichten grundsätzlich nicht ausgelöst. Die Schwelle 15.000 CHF ca. 16.000 € bleibt unverändert.
Parallel zur schrittweisen Einschränkung des Bargelds werden in der EU auch die Regeln für Kryptowährungen wie Bitcoin & Co. massiv verschärft. Im Kern geht es darum, anonyme oder schwer nachverfolgbare Transaktionen zu unterbinden und Kryptowerte vollständig in das Geldwäsche-Regime einzubinden.
Anbieter von Diensten rund um Kryptowährungen – sogenannte Crypto Asset Service Provider (CASPs), also z. B. Kryptobörsen, Broker oder Wallet-Anbieter – werden künftig wie klassische Finanzinstitute behandelt.
Sie müssen:
ihre Kunden eindeutig identifizieren (Know Your Customer, KYC),
deren Transaktionen überwachen und beurteilen,
verdächtige Transaktionen melden.
Damit werden Kryptodienstleister faktisch zu einem verlängerten Arm der Aufsichts- und Strafverfolgungsbehörden: Jede größere oder ungewöhnliche Bewegung kann auffällig werden und gemeldet werden, ohne dass der Kunde davon unbedingt etwas mitbekommt.
Eine zentrale Verschärfung ist die niedrige Schwelle für Identitätsprüfungen:
Bereits ab 1.000 € pro Transaktion sind CASPs verpflichtet, eine vollständige Identitätsprüfung vorzunehmen.
Das bedeutet: Wer in der EU Kryptowährungen kauft, verkauft oder transferiert und dabei über diese Grenze kommt, muss mit einer lückenlosen Erfassung seiner Daten rechnen. Anonyme oder „unauffällige“ Nutzung von Krypto wird dadurch stark eingeschränkt.
Künftig sollen anonyme Konten und Wallets bei Kryptodienstleistern verboten sein.
Das bedeutet konkret:
Anbieter dürfen keine anonymen Kundenkonten mehr führen.
Bestehende Konten, die früher ohne korrekte Identitätsangaben eröffnet wurden, geraten unter Druck – sie müssen nachträglich verifiziert oder können geschlossen werden.
Wer sich bewusst „pseudoanonym“ bei einer Börse registriert hat, wird diese Möglichkeit verlieren.
Damit wird ein Kernelement vieler Krypto-Nutzer – die gewünschte Anonymität bzw. Diskretion – systematisch abgeschafft.
Auch wer seine Kryptowährungen nicht dauerhaft auf Börsen liegen lässt, sondern in einer eigenen Wallet („Self-Custody“) verwaltet, ist von den neuen Regeln betroffen.
Künftig gilt:
Wenn Gelder von einem Kryptodienstleister (z. B. einer Börse)
zu einer selbstverwalteten Wallet transferiert werden,
müssen die Anbieter Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen,
dass der Empfänger tatsächlich der rechtmäßige Besitzer dieser Wallet ist.
Mit anderen Worten:
Auch bei der klassischen „ich ziehe meine Coins von der Börse auf meine eigene Wallet“-Strategie soll geprüft werden, wem diese Adresse gehört. Die bisherige Möglichkeit, Kryptowerte auf eine beliebige Adresse zu schicken, ohne diese offen einer Person zuzuordnen, wird damit stark eingeschränkt.
In der Summe führen diese Maßnahmen dazu, dass innerhalb der EU:
anonyme oder schwer nachverfolgbare Kryptonutzung faktisch nicht mehr möglich ist,
jede größere Transaktion einem konkreten, identifizierten Nutzer zugeordnet werden muss,
Kryptodienstleister gezwungen sind, Daten zu sammeln, zu speichern und im Zweifel weiterzugeben.
Wer weiterhin Wert auf Anonymität, Diskretion oder Schutz seiner finanziellen Privatsphäre im Kryptobereich legt, wird sich mit massiven Hürden konfrontiert sehen – insbesondere, wenn er seinen Wohnsitz in der Eurozone hat und regulierte Dienstleister nutzt.
Beispiel: Unsere Familie hat im März 2025 Silber ins Solit Edelmetallbarrendepot-Schweiz gekauft. Zwischen Anfang April 2025 und Oktober 2025 legte der Euro-Silberpreis, in ca. sechs Monaten um rund 55 % zu. - Alles richtig gemacht :-)
Aktivitäten unserer Stammkundschaft (aktuelle Erfahrungswerte):
Verkauf! Wir verkaufen in unseren Verkaufsbüros Silber- und Goldbarren sowie Silber- und Goldmünzen.
Ankauf! Wir kaufen, für uns gut handelbare, Silber- und Goldmünzen sowie Silber- und Goldbarren führender Hersteller, z. B. (Argor-)Heraeus, C. Hafner, Degussa, Heimerle + Meule, Münze Österreich, Pamp Suisse, Perth Mint, Umicore, Valcambi und
die Münzen Maple Leaf, Britannia, Känguru, Wiener Philharmoniker, Lunar und Buffalo und viele andere.
In den von uns vermittelten, vermögensverzeichnis- und zollfreien Schweizer Edelmetalldepots investieren unsere Kunden und deren (Enkel-)Kinder in
• Sparpläne zwischen 25 € und 5.000 € pro Monat und tätigen
• Einmalanlagen zwischen 2.000 € und 500.000 € pro Person bzw. Unternehmen.
Für unsere Depotkunden betreuen wir inzwischen ein physisches, zoll- und vermögensverzeichnisfreies Edelmetallbarrenvolumen (Gold-, Silber-, Platin-, Palladiumbarren) in siebenstelliger Höhe.
🔹 Anonyme Tafelgeschäfte in Deutschland 🌍 www.Tafelgeschaeft.de
🔹 Anonyme Tafelgeschäfte in der Schweiz 🌍 www.Tafelgeschaeft.ch
🔹 Edelmetall-Verkauf & -Ankauf in Deutschland 🌍 www.Goldankauf-Bodensee.de
🔹 Schweizer Edelmetalldepots 🌍 www.Golddepot-Schweiz.ch
🔹 Ankauf von bestehenden Renten- und Lebensversicherungsverträgen 🌍 www.LV-Buster.de
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✍ Ihr Team von Bodenseegold.com