ELB 5Mo 21:1 Wenn in dem Land, das der HERR, dein Gott, dir gibt, es in Besitz zu nehmen, ein Erschlagener auf dem Feld liegend gefunden wird, ohne daß es bekannt ist, wer ihn erschlagen hat,
ELB 5Mo 21:2 dann sollen deine Ältesten und deine Richter hinausgehen und [die Strecke] zu den Städten hin abmessen, die im Umkreis des Erschlagenen [liegen].
ELB 5Mo 21:3 Und es soll geschehen: Die Stadt, die dem Erschlagenen am nächsten [liegt] - die Ältesten jener Stadt sollen eine junge Kuh nehmen, mit der noch nicht gearbeitet worden ist, die noch nicht am Joch gezogen hat.
ELB 5Mo 21:4 Und die Ältesten jener Stadt sollen das Kalb zu einem immer fließenden Bach hinabführen, wo nicht gearbeitet und nicht gesät wird, und sollen dem Kalb dort im Bach das Genick brechen.
ELB 5Mo 21:5 Dann sollen die Priester, die Söhne Levis, herantreten. Denn [sie] hat der HERR, dein Gott, erwählt, seinen Dienst zu verrichten und im Namen des HERRN zu segnen; und nach ihrem Ausspruch soll man bei jedem Rechsstreit und bei jeder Gewalttat verfahren.
ELB 5Mo 21:6 Und alle Ältesten jener Stadt, die dem Erschlagenen am nächsten sind, sollen über dem Kalb, dem das Genick im Bach gebrochen wurde, ihre Hände waschen
ELB 5Mo 21:7 und sollen bezeugen und sagen: Unsere Hände haben dieses Blut nicht vergossen, und unsere Augen haben es nicht gesehen.
ELB 5Mo 21:8 Vergib, HERR, deinem Volk Israel, das du erlöst hast, und lege nicht unschuldiges Blut in die Mitte deines Volkes Israel! So wird ihnen die Blutschuld vergeben werden.
ELB 5Mo 21:9 Und du, du sollst das unschuldige Blut aus deiner Mitte wegschaffen; denn du sollst tun, was in den Augen des HERRN recht ist.
ELB 5Mo 21:10 Wenn du gegen deine Feinde zum Krieg ausziehst und der HERR, dein Gott, sie in deine Hand gibt und du ihre Gefangenen wegführst
ELB 5Mo 21:11 und du unter den Gefangenen eine Frau, schön von Gestalt, siehst und hängst an ihr und nimmst [sie] dir zur Frau,
ELB 5Mo 21:12 dann sollst du sie in das Innere deines Hauses bringen. Und sie soll ihr Haupt scheren und ihre Nägel beschneiden
ELB 5Mo 21:13 und die Kleidung ihrer Gefangenschaft von sich ablegen und in deinem Haus bleiben und ihren Vater und ihre Mutter einen vollen Monat lang beweinen. Danach magst du zu ihr eingehen und sie heiraten, so daß sie dir zur Frau wird.
ELB 5Mo 21:14 Und es soll geschehen, wenn du kein Gefallen [mehr] an ihr hast, dann sollst du sie nach ihrem Wunsch entlassen. Aber du darfst sie keineswegs für Geld verkaufen; du sollst sie nicht als Sklavin behandeln, weil du ihr Gewalt angetan hast.
ELB 5Mo 21:15 Wenn ein Mann zwei Frauen hat, eine geliebte und eine gehaßte, und sie gebären ihm Söhne, die geliebte und die gehaßte, und der erstgeborene Sohn ist von der gehaßten:
ELB 5Mo 21:16 dann soll es geschehen an dem Tag, an dem er seine Söhne erben läßt, was ihm gehört, daß er nicht den Sohn der geliebten zum Erstgeborenen machen kann gegen den Sohn der gehaßten, [der doch] der Erstgeborene [ist].
ELB 5Mo 21:17 Vielmehr soll er den Erstgeborenen, den Sohn der gehaßten, anerkennen, daß er ihm zwei Teile von allem gibt, was sich bei ihm findet. Denn er ist der Erstling seiner Kraft, ihm gehört das Recht der Erstgeburt.
ELB 5Mo 21:18 Wenn ein Mann einen störrischen und widerspenstigen Sohn hat, der auf die Stimme seines Vaters und auf die Stimme seiner Mutter nicht hört, und sie züchtigen ihn, er aber hört [weiterhin] nicht auf sie,
ELB 5Mo 21:19 dann sollen sein Vater und seine Mutter ihn ergreifen und ihn hinausführen zu den Ältesten seiner Stadt und zum Tor seines Ortes.
ELB 5Mo 21:20 Und sie sollen zu den Ältesten seiner Stadt sagen: Dieser unser Sohn ist störrisch und widerspenstig, er hört nicht auf unsere Stimme, er ist ein Schlemmer und Säufer!
ELB 5Mo 21:21 Dann sollen ihn alle Leute seiner Stadt steinigen, daß er stirbt; so sollst du das Böse aus deiner Mitte wegschaffen. Und ganz Israel soll es hören und sich fürchten.
ELB 5Mo 21:22 Und wenn bei einem Mann eine Sünde geschieht, [auf die] das Todesurteil [steht], und er wird getötet und du hängst ihn an ein Holz,
ELB 5Mo 21:23 dann darf seine Leiche nicht über Nacht an dem Holz bleiben, sondern du sollst ihn unbedingt am selben Tag begraben. Denn ein Aufgehängter ist ein Fluch Gottes. So sollst du dein Land nicht unrein machen, das der HERR, dein Gott, dir als Erbteil gibt.
ELB 5Mo 22:1 Nicht darfst du zusehen, wie das Rind deines Bruders oder sein Schaf umherirrt und dich ihnen entziehen; du sollst sie deinem Bruder unbedingt zurückbringen.
ELB 5Mo 22:2 Wenn aber dein Bruder nicht nahe bei dir [wohnt] oder du ihn nicht kennst, dann sollst du es in dein Haus aufnehmen, und es soll bei dir sein, bis dein Bruder es sucht. Dann gib es ihm zurück!
ELB 5Mo 22:3 Und ebenso sollst du es mit seinem Esel machen, ebenso sollst du es mit seinem Gewand machen, und ebenso sollst du es mit allem Verlorenen deines Bruders machen, das ihm verloren geht und das du findest; du kannst dich nicht entziehen.
ELB 5Mo 22:4 Du darfst nicht zusehen, wie der Esel deines Bruders oder sein Rind auf dem Weg fallen, und dich ihnen entziehen; du sollst [sie] unbedingt mit ihm aufrichten.
ELB 5Mo 22:5 Männerzeug darf nicht auf einer Frau sein, und ein Mann darf nicht das Gewand einer Frau anziehen. Denn jeder, der dieses tut, ist ein Greuel für den HERRN, deinen Gott.
ELB 5Mo 22:6 Wenn sich zufällig ein Vogelnest vor dir auf dem Weg findet, auf irgendeinem Baum oder auf der Erde, mit Jungen oder mit Eiern, und die Mutter sitzt auf den Jungen oder auf den Eiern, dann darfst du die Mutter auf den Jungen nicht nehmen.
ELB 5Mo 22:7 Du sollst die Mutter unbedingt fliegen lassen, die Jungen aber magst du dir nehmen, damit es dir gutgeht und du deine Tage verlängerst.
ELB 5Mo 22:8 Wenn du ein neues Haus baust, dann sollst du ein Geländer um dein Dach machen, damit du nicht Blutschuld auf dein Haus bringst, wenn irgend jemand von ihm herabfällt.
ELB 5Mo 22:9 Du sollst deinen Weinberg nicht mit zweierlei [Samen] besäen, damit nicht das Ganze dem Heiligtum verfällt, der Same, den du gesät hast, und der Ertrag des Weinberges. -
ELB 5Mo 22:10 Du sollst nicht mit einem Rind und einem Esel zusammen pflügen. -
ELB 5Mo 22:11 Du sollst nicht Gewebe von verschiedenartigem Stoff anziehen, Wolle und Leinen zusammen.
ELB 5Mo 22:12 Quasten sollst du dir machen an den vier Zipfeln deines Oberkleides, mit dem du dich kleidest.
ELB 5Mo 22:13 Wenn ein Mann eine Frau nimmt und zu ihr eingeht, und er haßt sie
ELB 5Mo 22:14 und legt ihr Taten zur Last, die sie ins Gerede bringen, und bringt sie in schlechten Ruf und sagt: Diese Frau habe ich genommen und mich ihr genaht und habe [die Zeichen der] Jungfrauschaft nicht an ihr gefunden! -,
ELB 5Mo 22:15 dann sollen der Vater der jungen Frau und ihre Mutter die [Zeichen der] Jungfrauschaft der jungen Frau nehmen und zu den Ältesten der Stadt ins Tor hinausbringen.
ELB 5Mo 22:16 Dann soll der Vater der jungen Frau zu den Ältesten sagen: Ich habe meine Tochter diesem Mann zur Frau gegeben, und er haßt sie.
ELB 5Mo 22:17 Und siehe, er legt ihr Taten zur Last, die sie ins Gerede bringen, indem er sagt: Ich habe an deiner Tochter die [Zeichen der] Jungfrauschaft nicht gefunden! Dies [hier] sind nun die [Zeichen der] Jungfrauschaft meiner Tochter. Und sie sollen das Tuch vor den Ältesten der Stadt ausbreiten.
ELB 5Mo 22:18 Und die Ältesten jener Stadt sollen den Mann nehmen und ihn züchtigen.
ELB 5Mo 22:19 Und sie sollen ihm eine Geldbuße von hundert [Schekel] Silber auferlegen und sie dem Vater der jungen Frau geben, weil er eine Jungfrau in Israel in schlechten Ruf gebracht hat. Und sie soll [weiterhin] seine Frau sein; er kann sie nicht entlassen alle seine Tage. -
ELB 5Mo 22:20 Wenn aber jene Sache Wahrheit gewesen ist, die [Zeichen der] Jungfrauschaft sind an der jungen Frau nicht gefunden worden,
ELB 5Mo 22:21 dann sollen sie die junge Frau hinausführen an den Eingang des Hauses ihres Vaters, und die Männer ihrer Stadt sollen sie steinigen, daß sie stirbt, weil sie eine Schandtat in Israel verübt hat, zu huren im Haus ihres Vaters. Und du sollst das Böse aus deiner Mitte wegschaffen.
ELB 5Mo 22:22 Wenn ein Mann bei einer Frau liegend angetroffen wird, die einem Mann gehört, dann sollen sie alle beide sterben, der Mann, der bei der Frau lag, und die Frau. Und du sollst das Böse aus Israel wegschaffen.
ELB 5Mo 22:23 Wenn ein Mädchen, eine Jungfrau, einem Mann verlobt ist, und es trifft sie ein Mann in der Stadt und liegt bei ihr,
ELB 5Mo 22:24 dann sollt ihr sie beide zum Tor jener Stadt hinausführen und sie steinigen, daß sie sterben: das Mädchen deshalb, weil es in der Stadt nicht geschrieen hat, und den Mann deshalb, weil er der Frau seines Nächsten Gewalt angetan hat. Und du sollst das Böse aus deiner Mitte wegschaffen. -
ELB 5Mo 22:25 Wenn aber der Mann das verlobte Mädchen auf dem Feld trifft, und der Mann ergreift sie und liegt bei ihr, dann soll der Mann, der bei ihr gelegen hat, allein sterben.
ELB 5Mo 22:26 Aber dem Mädchen sollst du nichts tun, das Mädchen hat keine Sünde [begangen zum] Tode. Diese Sache ist vielmehr so, wie wenn ein Mann sich erhebt gegen seinen Nächsten und ihn totschlägt.
ELB 5Mo 22:27 Denn er hat sie auf dem Feld getroffen. Das verlobte Mädchen schrie, aber niemand war da, der es rettete.
ELB 5Mo 22:28 Wenn ein Mann ein Mädchen trifft, eine Jungfrau, die nicht verlobt ist, und ergreift sie und liegt bei ihr, und sie werden [dabei] angetroffen:
ELB 5Mo 22:29 dann soll der Mann, der bei ihr lag, dem Vater des Mädchens fünfzig [Schekel] Silber geben, und es soll seine Frau werden, weil er ihr Gewalt angetan hat; er kann sie nicht entlassen all seine Tage.
ELB 5Mo 23:1 Ein Mann darf nicht die Frau seines Vaters nehmen und darf die Decke seines Vaters nicht aufdecken.
ELB 5Mo 23:2 Einer, dem die Hoden zerstoßen sind oder die Harnröhre abgeschnitten ist, darf nicht in die Versammlung des HERRN kommen.
ELB 5Mo 23:3 Ein Bastard darf nicht in die Versammlung des HERRN kommen; auch die zehnte Generation von ihm soll nicht in die Versammlung des HERRN kommen. -
ELB 5Mo 23:4 Ein Ammoniter oder Moabiter darf nicht in die Versammlung des HERRN kommen; auch die zehnte Generation von ihnen darf nicht in die Versammlung des HERRN kommen, für ewig;
ELB 5Mo 23:5 deshalb, weil sie euch nicht mit Brot und mit Wasser entgegengekommen sind auf dem Weg, als ihr aus Ägypten zogt, und weil er Bileam, den Sohn des Beor, aus Petor in Mesopotamien, gegen dich gedungen hat, dich zu verfluchen.
ELB 5Mo 23:6 Aber der HERR, dein Gott, wollte nicht auf Bileam hören, und der HERR, dein Gott, wandelte dir den Fluch in Segen um; denn der HERR, dein Gott, hatte dich lieb.
ELB 5Mo 23:7 Du sollst ihren Frieden und ihr Wohl nicht suchen alle deine Tage, für ewig.
ELB 5Mo 23:8 Den Edomiter sollst du nicht verabscheuen, denn er ist dein Bruder. Den Ägypter sollst du nicht verabscheuen, denn du bist ein Fremder in seinem Land gewesen.
ELB 5Mo 23:9 Kinder, die ihnen geboren werden, dürfen von ihnen in der dritten Generation in die Versammlung des HERRN kommen.
ELB 5Mo 23:10 Wenn du gegen deine Feinde ins Kriegslager ausziehst, dann sollst du dich vor allem Bösen hüten :
ELB 5Mo 23:11 Wenn ein Mann unter dir ist, der durch einen Zufall der Nacht nicht rein ist, dann soll er nach draußen vor das Lager hinausgehen. Er darf nicht ins Lager hineinkommen.
ELB 5Mo 23:12 Und es soll geschehen, beim Anbruch des Abends soll er sich im Wasser baden, und beim Untergang der Sonne darf er [wieder] ins Lager kommen.
ELB 5Mo 23:13 Und du sollst einen Platz außerhalb des Lagers haben, dahin kannst du [für deine Notdurft] hinausgehen.
ELB 5Mo 23:14 Und du sollst eine Schaufel bei deinem Gerät haben. Und es soll geschehen, wenn du dich draußen hinsetzt, so sollst du [ein Loch] damit graben und deine Ausscheidung wieder zudecken.
ELB 5Mo 23:15 Denn der HERR, dein Gott, lebt mitten in deinem Lager, um dich zu erretten und deine Feinde vor dir dahinzugeben. Und dein Lager soll heilig sein, daß er nichts Anstößiges unter dir sieht und sich von dir abwendet.
ELB 5Mo 23:16 Einen Sklaven, der sich vor seinem Herrn zu dir rettet, sollst du seinem Herrn nicht ausliefern.
ELB 5Mo 23:17 Bei dir soll er wohnen, in deiner Mitte, an dem Ort, den er in einem deiner Tore erwählen wird, wo es ihn gut dünkt: du sollst ihn nicht unterdrücken.
ELB 5Mo 23:18 Eine Geweihte soll es unter den Töchtern Israel nicht geben, und [auch] einen Geweihten soll es nicht unter den Söhnen Israel geben.
ELB 5Mo 23:19 Du sollst keinen Hurenlohn und [kein] Hundegeld in das Haus des HERRN, deines Gottes, bringen für irgendein Gelübde; denn auch diese beiden sind ein Greuel für den HERRN, deinen Gott.
ELB 5Mo 23:20 Du sollst deinem Bruder keinen Zins auferlegen, Zins für Geld, Zins für Speise, Zins für irgendeine Sache, die man gegen Zins ausleiht.
ELB 5Mo 23:21 Dem Fremden magst du Zins auferlegen, aber deinem Bruder darfst du nicht Zins auferlegen, damit der HERR, dein Gott, dich segnet in allem Geschäft deiner Hand in dem Land, in das du kommst, um es in Besitz zu nehmen.
ELB 5Mo 23:22 Wenn du für den HERRN, deinen Gott, ein Gelübde ablegst, sollst du nicht zögern, es zu erfüllen. Denn der HERR, dein Gott, wird es unbedingt von dir fordern, und Sünde würde an dir sein.
ELB 5Mo 23:23 Wenn du es aber unterläßt, [etwas] zu geloben, wird keine Sünde an dir sein.
ELB 5Mo 23:24 Was über deine Lippen gegangen ist, sollst du halten und ausführen, wie du dem HERRN, deinem Gott, freiwillig gelobt hast, was du mit deinem Mund geredet hast.
ELB 5Mo 23:25 Wenn du in den Weinberg deines Nächsten kommst, dann magst du Trauben essen nach Herzenslust, [bis] du satt bist; in dein Gefäß aber darfst du nichts tun.
ELB 5Mo 23:26 Wenn du in das Getreide[feld] deines Nächsten kommst, dann darfst du Ähren mit deiner Hand abpflücken; aber die Sichel sollst du nicht über das Getreide deines Nächsten schwingen.
ELB 5Mo 24:1 Wenn ein Mann eine Frau nimmt und sie heiratet und es geschieht, daß sie keine Gunst in seinen Augen findet, weil er etwas Anstößiges an ihr gefunden hat und er ihr einen Scheidebrief geschrieben, ihn in ihre Hand gegeben und sie aus seinem Haus entlassen hat,
ELB 5Mo 24:2 und sie ist aus seinem Haus gezogen und ist hingegangen und [die Frau] eines anderen Mannes geworden,
ELB 5Mo 24:3 [wenn dann] auch der andere Mann sie gehaßt und ihr einen Scheidebrief geschrieben, ihn in ihre Hand gegeben und sie aus seinem Haus entlassen hat oder wenn der andere Mann stirbt, der sie sich zur Frau genommen hat,
ELB 5Mo 24:4 [dann] kann ihr erster Mann, der sie entlassen hat, sie nicht wieder nehmen, daß sie seine Frau sei, nachdem sie unrein gemacht worden ist. Denn ein Greuel ist das vor dem HERRN. Und du sollst das Land, das der HERR, dein Gott, dir als Erbteil gibt, nicht zur Sünde verführen.
ELB 5Mo 24:5 Wenn ein Mann erst kurz verheiratet ist, soll er nicht mit dem Heer ausziehen, und es soll ihm keinerlei Verpflichtung auferlegt werden. Er soll ein Jahr lang frei sein für sein Haus und seine Frau, die er genommen hat, erfreuen.
ELB 5Mo 24:6 Man soll nicht Handmühle und Mühlstein pfänden; denn [damit] pfändet man das Leben.
ELB 5Mo 24:7 Wenn ein Mann gefunden wird, der einen von seinen Brüdern, [einen] von den Söhnen Israel, geraubt hat und ihn als Sklaven behandelt und verkauft hat, dann soll dieser Dieb sterben. Und du sollst das Böse aus deiner Mitte wegschaffen.
ELB 5Mo 24:8 Bei der Plage des Aussatzes hüte dich, daß du sehr darauf achtest und alles tust, was euch die Priester, die Leviten, lehren werden. Ihr sollt darauf achten, zu tun, wie ich ihnen befohlen habe.
ELB 5Mo 24:9 Denk daran, was der HERR, dein Gott, an Mirjam getan hat auf dem Weg, als ihr aus Ägypten zogt!
ELB 5Mo 24:10 Wenn du deinem Nächsten irgendein Darlehen leihst, dann sollst du nicht in sein Haus hineingehen, um von ihm ein Pfand zu erheben.
ELB 5Mo 24:11 Draußen sollst du stehenbleiben, und der Mann, dem du geliehen hast, soll das Pfand zu dir nach draußen hinausbringen.
ELB 5Mo 24:12 Und wenn er ein bedürftiger Mann ist, sollst du dich nicht mit seinem Pfand schlafen legen.
ELB 5Mo 24:13 Du sollst ihm das Pfand unbedingt beim Untergang der Sonne zurückgeben, damit er sich in seinem Mantel schlafen lege und dich segne; und es wird für dich als Gerechtigkeit gelten vor dem HERRN, deinem Gott.
ELB 5Mo 24:14 Du sollst den bedürftigen und armen Lohnarbeiter nicht unterdrücken, [sei er einer] von deinen Brüdern oder von deinen Fremden, die in deinem Land, in deinen Toren [wohnen].
ELB 5Mo 24:15 Am selben Tag sollst du ihm seinen Lohn geben, und die Sonne soll nicht darüber untergehen - denn er ist bedürftig und verlangt sehnsüchtig danach -, damit er nicht über dich zum HERRN schreit und Sünde an dir ist.
ELB 5Mo 24:16 Nicht sollen Väter um der Söhne willen getötet werden und Söhne sollen nicht um der Väter willen getötet werden; sie sollen jeder für seine [eigene] Sünde getötet werden.
ELB 5Mo 24:17 Du sollst das Recht eines Fremden [und] einer Waise nicht beugen; und das Kleid einer Witwe sollst du nicht pfänden.
ELB 5Mo 24:18 Und du sollst daran denken, daß du Sklave in Ägypten warst und daß der HERR, dein Gott, dich von dort erlöst hat; darum befehle ich dir, dieses Wort zu befolgen.
ELB 5Mo 24:19 Wenn du deine Ernte auf deinem Feld einbringst und hast eine Garbe auf dem Feld vergessen, sollst du nicht umkehren, um sie zu holen. Für den Fremden, für die Waise und für die Witwe soll sie sein, damit der HERR, dein Gott, dich segnet in allem Tun deiner Hände.
ELB 5Mo 24:20 Wenn du deine Oliven abschlägst, sollst du nicht hinterher die Zweige absuchen: für den Fremden, für die Waise und für die Witwe soll es sein.
ELB 5Mo 24:21 Wenn du in deinem Weinberg Lese hältst, sollst du nicht hinterher Nachlese halten. Für den Fremden, für die Waise und für die Witwe soll es sein.
ELB 5Mo 24:22 Und du sollst daran denken, daß du Sklave warst im Land Ägypten; darum befehle ich dir, dieses Wort zu befolgen.
ELB 5Mo 25:1 Wenn ein Rechtsstreit zwischen Männern entsteht und sie vor Gericht treten, und man richtet sie, dann soll man den Gerechten gerecht sprechen und den Schuldigen schuldig.
ELB 5Mo 25:2 Und es soll geschehen, wenn der Schuldige Schläge verdient hat, dann soll der Richter ihn hinlegen und ihm in seiner Gegenwart nach [der festgesetzten] Zahl Schläge geben [lassen], seiner Schuld entsprechend.
ELB 5Mo 25:3 Vierzig [Schläge] darf er ihm geben [lassen] - nicht mehr -, damit nicht, wenn er fortfährt, ihn über diese hinaus mit vielen Schlägen zu schlagen, dein Bruder in deinen Augen entehrt wird.
ELB 5Mo 25:4 Du sollst dem Ochsen nicht das Maul verbinden, wenn er drischt.
ELB 5Mo 25:5 Wenn Brüder zusammen wohnen und einer von ihnen stirbt und hat keinen Sohn, dann soll die Frau des Verstorbenen nicht auswärts einem fremden Mann angehören. Ihr Schwager soll zu ihr eingehen und sie sich zur Frau nehmen und mit ihr die Schwagerehe vollziehen.
ELB 5Mo 25:6 Und es soll geschehen: der Erstgeborene, den sie [dann] gebiert, soll den Namen seines verstorbenen Bruders weiterführen, damit dessen Name aus Israel nicht ausgelöscht wird.
ELB 5Mo 25:7 Wenn aber der Mann keine Lust hat, seine Schwägerin zu nehmen, dann soll seine Schwägerin ins Tor hinaufgehen zu den Ältesten und soll sagen: Mein Schwager weigert sich, seinem Bruder den Namen in Israel aufrechtzuerhalten; er will die Schwagerehe mit mir nicht eingehen.
ELB 5Mo 25:8 Und die Ältesten seiner Stadt sollen ihn rufen und mit ihm reden. Doch stellt er sich dann hin und sagt: Ich habe keine Lust, sie zu nehmen,
ELB 5Mo 25:9 dann soll seine Schwägerin vor den Augen der Ältesten zu ihm hintreten und ihm den Schuh von seinem Fuß abziehen und ihm ins Gesicht spucken. Und sie soll antworten und sagen: So soll dem Mann geschehen, der das Haus seines Bruders nicht bauen will!
ELB 5Mo 25:10 Und sein Name soll in Israel heißen «Haus des Barfüßers».
ELB 5Mo 25:11 Wenn Männer miteinander raufen, ein Mann und sein Bruder, und die Frau des einen eilt herbei, um ihren Mann aus der Hand dessen, der ihn schlägt, zu retten, und sie streckt ihre Hand aus und greift an seine Geschlechtsteile :
ELB 5Mo 25:12 dann sollst du ihr die Hand abhauen; du sollst nicht schonen.
ELB 5Mo 25:13 Du sollst nicht zweierlei Gewichtsteine in deinem Beutel haben, einen großen und einen kleinen.
ELB 5Mo 25:14 Du sollst nicht zweierlei Efa in deinem Haus haben, ein großes und ein kleines.
ELB 5Mo 25:15 Vollen und gerechten Gewichtstein sollst du haben, und volles und gerechtes Efa sollst du haben, damit deine Tage lange währen in dem Land, das der HERR, dein Gott, dir gibt.
ELB 5Mo 25:16 Denn ein Greuel für den HERRN, deinen Gott, ist jeder, der dieses tut, jeder, der unrecht tut.
ELB 5Mo 25:17 Denk daran, was Amalek dir getan hat auf dem Weg, als ihr aus Ägypten zogt,
ELB 5Mo 25:18 wie er dir auf dem Weg entgegentrat und deine Nachzügler schlug, alle Schwachen hinter dir, als du erschöpft und müde warst, und daß er Gott nicht fürchtete.
ELB 5Mo 25:19 Und wenn der HERR, dein Gott, dir Ruhe verschafft hat vor allen deinen Feinden ringsum in dem Land, das der HERR, dein Gott, dir als Erbteil gibt, es in Besitz zu nehmen, dann sollst du die Erinnerung an Amalek unter dem Himmel auslöschen. Vergiß es nicht!