3Mo 21:1 Und der HERR sprach zu Mose: Rede zu den Priestern, den Söhnen Aarons, und sage zu ihnen: Keiner von ihnen darf sich an einer Leiche unrein machen unter seinen Volksgenossen :
3Mo 21:2 außer an seiner Blutsverwandtschaft, die ihm nahesteht: an seiner Mutter und an seinem Vater, seinem Sohn, seiner Tochter und seinem Bruder
3Mo 21:3 und an seiner Schwester, der Jungfrau, die ihm nahesteht, die noch keinem Mann [zu eigen] geworden ist: wegen dieser darf er sich unrein machen.
3Mo 21:4 Er darf sich nicht unrein machen als Herr unter seinen Volksgenossen, sich zu entweihen.
3Mo 21:5 Sie sollen keine Glatze auf ihrem Kopf scheren, und den Rand ihres Bartes sollen sie nicht abscheren, und an ihrem Fleische sollen sie keine Einschnitte machen.
3Mo 21:6 Sie sollen ihrem Gott heilig sein, und den Namen ihres Gottes sollen sie nicht entweihen, denn die Feueropfer des HERRN, das Brot ihres Gottes, bringen sie dar; und sie sollen heilig sein.
3Mo 21:7 Eine Hure und eine Entehrte sollen sie nicht [zur Frau] nehmen, und eine von ihrem Mann verstoßene Frau sollen sie nicht nehmen; denn heilig ist er seinem Gott.
3Mo 21:8 Und du sollst ihn für heilig achten, denn das Brot deines Gottes bringt er dar. Er soll dir heilig sein; denn heilig bin ich, der HERR, der euch heiligt.
3Mo 21:9 Und wenn die Tochter eines Priesters sich durch Hurerei entweiht, so entweiht sie ihren Vater: sie soll mit Feuer verbrannt werden. -
3Mo 21:10 Und der Hohepriester unter seinen Brüdern, auf dessen Kopf das Salböl gegossen worden und der geweiht ist, um die [heiligen] Kleider anzulegen, soll seinen Kopf nicht ungepflegt lassen und soll seine Kleider nicht zerreißen.
3Mo 21:11 Und er soll zu keiner Leiche kommen; um seines Vaters und um seiner Mutter willen soll er sich nicht unrein machen.
3Mo 21:12 Und aus dem Heiligtum soll er nicht hinausgehen und nicht [so] das Heiligtum seines Gottes entweihen; denn die Weihe des Salböls seines Gottes ist auf ihm. Ich bin der HERR.
3Mo 21:13 Und er soll eine Frau in ihrer Jungfrauschaft nehmen.
3Mo 21:14 Eine Witwe und eine Verstoßene und eine Entehrte, eine Hure, diese soll er nicht nehmen; sondern eine Jungfrau aus seinen Volksgenossen soll er zur Frau nehmen.
3Mo 21:15 Und er soll seinen Samen nicht entweihen unter seinen Volksgenossen; denn ich bin der HERR, der ihn heiligt.
3Mo 21:16 Und der HERR redete zu Mose:
3Mo 21:17 Rede zu Aaron: Jemand von deinen Nachkommen bei ihren Generationen, an dem ein Makel ist, darf nicht herannahen, um das Brot seines Gottes darzubringen;
3Mo 21:18 denn jedermann, an dem ein Makel ist, darf nicht herannahen, [sei es] ein blinder Mann oder ein lahmer oder einer mit gespaltener Nase oder der ein Glied zu lang hat,
3Mo 21:19 oder ein Mann, der einen Bruch am Fuß oder einen Bruch an der Hand hat,
3Mo 21:20 oder ein Buckliger oder ein Zwerg oder der einen [weißen] Flecken in seinem Auge hat oder der die Krätze oder Flechte oder der zerdrückte Hoden hat.
3Mo 21:21 Jedermann von den Nachkommen des Priesters Aaron, der einen Makel hat, soll nicht herantreten, die Feueropfer des HERRN darzubringen. Ein Makel ist an ihm, er soll nicht herzutreten, das Brot seines Gottes darzubringen.
3Mo 21:22 Das Brot seines Gottes von dem Hochheiligen und von dem Heiligen mag er essen.
3Mo 21:23 Nur zum Vorhang soll er nicht kommen, und an den Altar soll er nicht herantreten, denn ein Makel ist an ihm, daß er nicht meine Heiligtümer entweiht; denn ich bin der HERR, der sie heiligt.
3Mo 21:24 Und so redete Mose zu Aaron und zu seinen Söhnen und zu allen Söhnen Israel.
3Mo 22:1 Und der HERR redete zu Mose:
3Mo 22:2 Rede zu Aaron und zu seinen Söhnen, daß sie sich enthalten von den heiligen Dingen der Söhne Israel, die sie mir heiligen, und meinen heiligen Namen nicht entweihen. Ich bin der HERR.
3Mo 22:3 Sage zu ihnen: Wer irgend von all euren Nachkommen, bei euren Generationen, sich den heiligen Dingen nähert, die die Söhne Israel dem HERRN heiligen, und seine Unreinheit ist an ihm, diese Person soll ausgerottet werden vor meinem Angesicht hinweg. Ich bin der HERR.
3Mo 22:4 Jedermann von den Nachkommen Aarons, der aussätzig ist oder an Schleimfluß leidet, soll nicht von den heiligen Dingen essen, bis er rein ist. Und wer irgendeinen berührt, der durch eine Leiche unrein gemacht ist, oder jemanden, dem der Samenerguß entgeht,
3Mo 22:5 oder wer irgendein kriechendes Tier berührt, das für ihn unrein ist, oder einen Menschen, der für ihn unrein ist, durch jegliche Unreinheit, die er hat:
3Mo 22:6 einer, der solches berührt, der wird bis zum Abend unrein sein. Er darf nicht von den heiligen Dingen essen, sondern soll sein Fleisch im Wasser baden;
3Mo 22:7 und ist die Sonne untergegangen, dann ist er rein. Danach darf er von den heiligen Dingen essen, denn es ist sein Brot.
3Mo 22:8 Aas und Zerrissenes darf er nicht essen, daß er sich dadurch unrein macht. Ich bin der HERR.
3Mo 22:9 Und sie sollen meine Vorschriften beachten, damit sie nicht deswegen Sünde auf sich laden und dadurch sterben, weil sie es entweihen. Ich bin der HERR, der sie heiligt.
3Mo 22:10 Und kein Fremder darf Heiliges essen. Der Beisasse und der Tagelöhner eines Priesters dürfen nicht Heiliges essen.
3Mo 22:11 Wenn aber ein Priester eine Person mit seinem Geld als Eigentum erwirbt, [dann] darf diese davon essen; und seine Hausgeborenen, [auch] [sie] dürfen von seinem Brot essen.
3Mo 22:12 Und wenn die Tochter eines Priesters [die Frau] eines fremden Mannes wird, darf sie nicht von dem Hebopfer der heiligen Dinge essen.
3Mo 22:13 Wenn aber die Tochter eines Priesters Witwe oder verstoßen wird und keine Kinder hat und in das Haus ihres Vaters zurückkehrt wie in ihrer Jugend, [dann] darf sie vom Brot ihres Vaters essen. Aber kein Fremder darf davon essen.
3Mo 22:14 Und wenn jemand aus Versehen Heiliges ißt, dann soll er ein Fünftel davon hinzufügen und dem Priester das Heilige erstatten.
3Mo 22:15 Und man darf die heiligen Dinge der Söhne Israel nicht entweihen, die sie dem HERRN abheben,
3Mo 22:16 und ihnen so die Sünde einer Schuld aufladen, wenn sie ihre heiligen Dinge essen; denn ich bin der HERR, der sie heiligt.
3Mo 22:17 Und der HERR redete zu Mose:
3Mo 22:18 Rede zu Aaron und zu seinen Söhnen und zu allen Söhnen Israel und sage zu ihnen: Jedermann vom Haus Israel und von den Fremden in Israel, der seine Opfergabe darbringt, nach all ihren Gelübden und nach all ihren freiwilligen Gaben, die sie dem HERRN als Brandopfer darbringen, -
3Mo 22:19 zum Wohlgefallen [Gottes] für euch [soll er sie darbringen:] ohne Fehler, männlich, von den Rindern, von den Schafen oder von den Ziegen.
3Mo 22:20 Alles, woran ein Makel ist, dürft ihr nicht darbringen, denn es wird nicht zum Wohlgefallen für euch sein.
3Mo 22:21 Und wenn jemand dem HERRN ein Heilsopfer darbringt, um ein Gelübde zu erfüllen oder als freiwillige Gabe, vom Rind- oder vom Kleinvieh: ohne Fehler soll es sein, zum Wohlgefallen; keinerlei Makel darf an ihm sein.
3Mo 22:22 Ein blindes oder verletztes oder verstümmeltes Tier oder [eines], das eine Warze oder die Krätze oder die Flechte hat, diese dürft ihr dem HERRN nicht darbringen, und [ihr] sollt dem HERRN keine Feueropfer davon auf den Altar geben.
3Mo 22:23 Und einen Stier oder ein Schaf mit einem zu langen Glied oder abgehauenen Schwanz, das magst du als freiwillige Gabe opfern; aber zu einem Gelübde wird es nicht als wohlgefällig betrachtet werden.
3Mo 22:24 Und dem die Hoden zerquetscht oder zerstoßen oder ausgerissen oder ausgeschnitten sind, dürft ihr dem HERRN nicht darbringen; und in eurem Land sollt ihr [so etwas] nicht tun.
3Mo 22:25 Und aus der Hand eines Ausländers dürft ihr nichts von diesen [Tieren kaufen und davon] die Speise eures Gottes darbringen; denn ihr Schaden ist an ihnen, ein Makel ist an ihnen. Sie werden nicht als wohlgefällig für euch betrachtet werden.
3Mo 22:26 Und der HERR redete zu Mose:
3Mo 22:27 Wenn ein Stier oder ein Schaf oder eine Ziege geboren wird, dann soll es sieben Tage unter seiner Mutter sein. Und vom achten Tag an und weiterhin wird es als wohlgefällig betrachtet werden zur Opfergabe eines Feueropfers für den HERRN. -
3Mo 22:28 Und ein Rind oder ein Schaf, es selbst und sein Junges dürft ihr nicht an [einem] Tag schlachten. -
3Mo 22:29 Und wenn ihr dem HERRN ein Dankopfer schlachtet, sollt ihr es zum Wohlgefallen für euch schlachten :
3Mo 22:30 An demselben Tag soll es gegessen werden. Ihr sollt nichts davon bis zum [nächsten] Morgen übriglassen. Ich bin der HERR.
3Mo 22:31 Und ihr sollt meine Gebote halten und sie tun. Ich bin der HERR.
3Mo 22:32 Und ihr sollt meinen heiligen Namen nicht entweihen, damit ich geheiligt werde in der Mitte der Söhne Israel. Ich bin der HERR, der euch heiligt,
3Mo 22:33 der euch aus dem Land Ägypten herausgeführt hat, um euer Gott zu sein. Ich bin der HERR.
3Mo 23:1 Und der HERR redete zu Mose:
3Mo 23:2 Rede zu den Söhnen Israel und sage zu ihnen: Die Feste des HERRN, die ihr als heilige Versammlungen ausrufen sollt, meine Feste sind diese :
3Mo 23:3 Sechs Tage soll man Arbeit tun; aber am siebten Tag ist ein ganz feierlicher Sabbat, eine heilige Versammlung. Keinerlei Arbeit dürft ihr tun; es ist ein Sabbat für den HERRN in all euren Wohnsitzen.
3Mo 23:4 Dies sind die Feste des HERRN, heilige Versammlungen, die ihr ausrufen sollt zu ihrer bestimmten Zeit :
3Mo 23:5 Im ersten Monat, am Vierzehnten des Monats, zwischen den zwei Abenden, ist Passah dem HERRN.
3Mo 23:6 Am fünfzehnten Tag dieses Monats ist das Fest der ungesäuerten Brote dem HERRN; sieben Tage sollt ihr ungesäuertes Brot essen.
3Mo 23:7 Am ersten Tag soll für euch eine heilige Versammlung sein, keinerlei Dienstarbeit dürft ihr tun.
3Mo 23:8 Und ihr sollt dem HERRN sieben Tage [lang] ein Feueropfer darbringen. Am siebten Tag ist eine heilige Versammlung, keinerlei Dienstarbeit dürft ihr tun.
3Mo 23:9 Und der HERR redete zu Mose:
3Mo 23:10 Rede zu den Söhnen Israel und sage zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch gebe, und ihr seine Ernte erntet, dann sollt ihr eine Garbe der Erstlinge eurer Ernte zum Priester bringen.
3Mo 23:11 Und er soll die Garbe vor dem HERRN schwingen zum Wohlgefallen für euch; am andern Tag nach dem Sabbat soll der Priester sie schwingen.
3Mo 23:12 Und ihr sollt an dem Tag, an dem ihr die Garbe schwingt, ein einjähriges Lamm ohne Fehler zum Brandopfer für den HERRN opfern;
3Mo 23:13 und sein Speisopfer: zwei Zehntel Weizengrieß, mit Öl gemengt, ein Feueropfer für den HERRN, ein wohlgefälliger Geruch; und sein Trankopfer: ein viertel Hin Wein.
3Mo 23:14 Und Brot und geröstete Körner und Jungkorn dürft ihr nicht essen bis zu eben diesem Tag, bis ihr die Opfergabe eures Gottes gebracht habt: eine ewige Ordnung für eure Generationen in all euren Wohnsitzen.
3Mo 23:15 Und ihr sollt für euch zählen von dem Tag nach dem Sabbat, von dem Tag, an dem ihr die Garbe fürs Schwingopfer gebracht habt: es sollen sieben volle Wochen sein.
3Mo 23:16 Bis zum andern Tag nach dem siebten Sabbat sollt ihr fünfzig Tage zählen. Dann sollt ihr dem HERRN ein neues Speisopfer darbringen.
3Mo 23:17 Aus euren Wohnungen sollt ihr Brot fürs Schwingopfer bringen, zwei von zwei Zehnteln Weizengrieß sollen es sein, gesäuert sollen sie gebacken werden, als Erstlinge für den HERRN.
3Mo 23:18 Und ihr sollt zu dem Brot hinzu sieben einjährige Lämmer ohne Fehler darbringen und einen Jungstier und zwei Widder, sie sollen ein Brandopfer für den HERRN sein, dazu ihr Speisopfer und ihre Trankopfer: ein Feueropfer als wohlgefälliger Geruch für den HERRN.
3Mo 23:19 Und ihr sollt einen Ziegenbock zum Sündopfer opfern und zwei einjährige Lämmer zum Heilsopfer.
3Mo 23:20 Und der Priester soll sie schwingen mit dem Erstlingsbrot als Schwingopfer vor dem HERRN, mit den zwei Lämmern; sie sollen dem HERRN heilig sein für den Priester.
3Mo 23:21 Und ihr sollt an eben diesem Tag einen Ruf ergehen lassen - eine heilige Versammlung soll euch sein. Keinerlei Dienstarbeit dürft ihr tun: eine ewige Ordnung in all euren Wohnsitzen für eure Generationen. -
3Mo 23:22 Und wenn ihr die Ernte eures Landes erntet, darfst du den Rand deines Feldes nicht vollständig abernten, und du sollst keine Nachlese deiner Ernte halten; für den Elenden und für den Fremden sollst du sie lassen. Ich bin der HERR, euer Gott.
3Mo 23:23 Und der HERR redete zu Mose:
3Mo 23:24 Rede zu den Söhnen Israel: Im siebten Monat, am Ersten des Monats, soll euch Ruhe sein, eine Erinnerung durch Lärm[blasen], eine heilige Versammlung.
3Mo 23:25 Keinerlei Dienstarbeit dürft ihr tun, und ihr sollt dem HERRN ein Feueropfer darbringen.
3Mo 23:26 Und der HERR redete zu Mose:
3Mo 23:27 Doch am Zehnten dieses siebten Monats, da ist der Versöhnungstag. Eine heilige Versammlung soll [er] für euch sein, und ihr sollt euch selbst demütigen und sollt dem HERRN ein Feueropfer darbringen.
3Mo 23:28 Und keinerlei Arbeit dürft ihr tun an eben diesem Tag; denn es ist der Versöhnungstag, um Sühnung für euch zu erwirken vor dem HERRN, eurem Gott.
3Mo 23:29 Denn jede Person, die sich nicht demütigt an eben diesem Tag, die soll ausgerottet werden aus ihren Völkern.
3Mo 23:30 Und jede Person, die irgendeine Arbeit tut an eben diesem Tag, eben diese Person werde ich umkommen lassen aus der Mitte ihres Volkes.
3Mo 23:31 Keinerlei Arbeit dürft ihr tun: eine ewige Ordnung für eure Generationen in all euren Wohnsitzen.
3Mo 23:32 Ein ganz feierlicher Sabbat soll er für euch sein, und ihr sollt euch selbst demütigen. Am Neunten des Monats, am Abend, vom Abend bis zum Abend, sollt ihr euren Sabbat feiern.
3Mo 23:33 Und der HERR redete zu Mose:
3Mo 23:34 Rede zu den Söhnen Israel: Am fünfzehnten Tag dieses siebten Monats ist das Fest der Laubhütten sieben Tage für den HERRN.
3Mo 23:35 Am ersten Tag soll eine heilige Versammlung sein, keinerlei Dienstarbeit dürft ihr tun.
3Mo 23:36 Sieben Tage sollt ihr dem HERRN ein Feueropfer darbringen. Am achten Tag soll für euch eine heilige Versammlung sein, und ihr sollt dem HERRN ein Feueropfer darbringen: es ist eine Festversammlung, keinerlei Dienstarbeit dürft ihr tun.
3Mo 23:37 Das sind die Feste des HERRN, die ihr ausrufen sollt als heilige Versammlungen, um dem HERRN Feueropfer darzubringen: Brandopfer und Speisopfer, Schlachtopfer und Trankopfer, die Gebühr des Tages an seinem Tag:
3Mo 23:38 außer den Sabbaten des HERRN und außer euren Gaben und außer all euren Gelübden und außer all euren freiwilligen Gaben, die ihr dem HERRN gebt.
3Mo 23:39 Doch am fünfzehnten Tag des siebten Monats, wenn ihr den Ertrag des Landes eingesammelt habt, sollt ihr sieben Tage das Fest des HERRN feiern. Am ersten Tag soll Ruhe sein, und am achten Tag soll Ruhe sein.
3Mo 23:40 Und ihr sollt euch am ersten Tag prächtige Baumfrüchte nehmen, Palmwedel und Zweige von dichtbelaubten Bäumen und von Bachpappeln und sollt euch vor dem HERRN, eurem Gott, sieben Tage freuen.
3Mo 23:41 Und ihr sollt es sieben Tage im Jahr als Fest für den HERRN feiern: eine ewige Ordnung für eure Generationen; im siebten Monat sollt ihr es feiern.
3Mo 23:42 In Laubhütten sollt ihr wohnen sieben Tage. Alle Einheimischen in Israel sollen in Laubhütten wohnen,
3Mo 23:43 damit eure Generationen wissen, daß ich die Söhne Israel in Laubhütten habe wohnen lassen, als ich sie aus dem Land Ägypten herausführte. Ich bin der HERR, euer Gott. -
3Mo 23:44 Und Mose sagte den Söhnen Israel die Feste des HERRN.
3Mo 24:1 Und der HERR redete zu Mose:
3Mo 24:2 Befiehl den Söhnen Israel, daß sie dir reines Öl aus zerstoßenen Oliven bringen für die Leuchter, damit man beständig eine Lampe darauf setzen kann.
3Mo 24:3 Außerhalb des Vorhangs des Zeugnisses, im Zelt der Begegnung, soll Aaron sie beständig herrichten, vom Abend bis zum Morgen, vor dem HERRN: eine ewige Ordnung für eure Generationen.
3Mo 24:4 Auf dem reinen Lampenständer soll er die Lampen beständig vor dem HERRN zurichten.
3Mo 24:5 Und du sollst Weizengrieß nehmen und daraus zwölf Kuchen backen: von zwei zehntel [Efa] soll ein Kuchen sein.
3Mo 24:6 Und du sollst sie in zwei Schichten legen, sechs in jede Schicht, auf den reinen Tisch vor dem HERRN.
3Mo 24:7 Und du sollst auf jede Schicht reinen Weihrauch legen, und er soll dem Brot als Askara dienen, ein Feueropfer dem HERRN.
3Mo 24:8 Sabbattag für Sabbattag soll er es regelmäßig vor dem HERRN zurichten: ein ewiger Bund bei den Söhnen Israel.
3Mo 24:9 Und es soll Aaron und seinen Söhnen gehören, und sie sollen es an heiliger Stätte essen; denn als ein Hochheiliges von den Feueropfern des HERRN soll es ihm gehören: eine ewige Ordnung.
3Mo 24:10 Und der Sohn einer israelitischen Frau - er war aber der Sohn eines ägyptischen Mannes - ging unter die Söhne Israel aus. Und der Sohn der Israelitin und ein israelitischer Mann rauften sich im Lager.
3Mo 24:11 Und der Sohn der israelitischen Frau lästerte den Namen [des HERRN] und verfluchte [ihn]. Da brachten sie ihn zu Mose. Der Name seiner Mutter aber war Schelomit, die Tochter des Dibri, vom Stamm Dan.
3Mo 24:12 Und sie legten ihn in Gewahrsam, damit ihnen nach dem Mund des HERRN Bescheid gegeben würde.
3Mo 24:13 Und der HERR redete zu Mose:
3Mo 24:14 Führe den Flucher nach draußen vor das Lager! Und alle, die es gehört haben, sollen ihre Hände auf seinen Kopf legen, und die ganze Gemeinde soll ihn steinigen.
3Mo 24:15 Und zu den Söhnen Israel sollst du reden: Wenn irgend jemand seinen Gott verflucht, dann soll er seine Sünde tragen.
3Mo 24:16 Und wer den Namen des HERRN lästert, muß getötet werden, die ganze Gemeinde muß ihn steinigen; wie der Fremde, so der Einheimische: wenn er den Namen lästert, soll er getötet werden.
3Mo 24:17 Wenn jemand irgendeinen Menschen totschlägt, muß er getötet werden.
3Mo 24:18 Wer ein [Stück] Vieh totschlägt, soll es erstatten: Leben um Leben.
3Mo 24:19 Wenn jemand seinem Nächsten einen Schaden zufügt: wie er getan hat, so soll ihm getan werden:
3Mo 24:20 Bruch um Bruch, Auge um Auge, Zahn um Zahn; wie er einem Menschen einen Schaden zufügt, so soll ihm zugefügt werden.
3Mo 24:21 Wer ein [Stück] Vieh totschlägt, soll es erstatten; wer aber einen Menschen totschlägt, soll getötet werden.
3Mo 24:22 [Ein] Recht sollt ihr haben: wie der Fremde, so soll der Einheimische sein; denn ich bin der HERR, euer Gott. -
3Mo 24:23 Und Mose redete zu den Söhnen Israel, und sie führten den Flucher vor das Lager hinaus und steinigten ihn; und die Söhne Israel taten, wie der HERR dem Mose befohlen hatte.
3Mo 25:1 Und der HERR redete auf dem Berg Sinai zu Mose:
3Mo 25:2 Rede zu den Söhnen Israel und sage zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, dann soll das Land dem HERRN einen Sabbat feiern.
3Mo 25:3 Sechs Jahre sollst du dein Feld besäen und sechs Jahre deinen Weinberg beschneiden und den Ertrag des Landes einsammeln.
3Mo 25:4 Aber im siebten Jahr soll ein ganz feierlicher Sabbat für das Land sein; ein Sabbat dem HERRN. Dein Feld sollst du nicht besäen und deinen Weinberg nicht beschneiden,
3Mo 25:5 den Nachwuchs deiner Ernte sollst du nicht einernten, und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht abschneiden. Ein Jahr der Sabbatfeier soll es für das Land sein.
3Mo 25:6 Und der Sabbat[ertrag] des Landes soll euch zur Speise dienen, dir und deinem Knecht und deiner Magd und deinem Tagelöhner und deinem Beisassen, die sich bei dir aufhalten.
3Mo 25:7 Auch deinem Vieh und den wilden Tieren, die in deinem Land sind, soll all sein Ertrag zur Speise dienen.
3Mo 25:8 Und du sollst dir sieben Sabbatjahre zählen, siebenmal sieben Jahre, so daß die Tage von sieben Sabbatjahren dir 49 Jahre ausmachen.
3Mo 25:9 Und du sollst im siebten Monat, am Zehnten des Monats, ein Lärmhorn erschallen lassen; an dem Versöhnungstag sollt ihr ein Horn durch euer ganzes Land erschallen lassen.
3Mo 25:10 Und ihr sollt das Jahr des fünfzigsten Jahres heiligen und sollt im Land Freilassung für all seine Bewohner ausrufen. Ein Jobel[jahr] soll es euch sein, und ihr werdet jeder wieder zu seinem Eigentum kommen und jeder zu seiner Sippe zurückkehren.
3Mo 25:11 Ein Jobel[jahr] soll dieses, das Jahr des fünfzigsten Jahres, für euch sein. Ihr dürft nicht säen und seinen Nachwuchs nicht ernten und seine unbeschnittenen Weinstöcke nicht abernten;
3Mo 25:12 denn ein Jobel[jahr] ist es: es soll euch heilig sein. Vom Feld weg sollt ihr seinen Ertrag essen.
3Mo 25:13 In diesem Jahr des Jobels sollt ihr jeder wieder zu seinem Eigentum kommen.
3Mo 25:14 Und wenn ihr etwas verkauft - [sei es] ein Verkauf an deinen Nächsten oder ein Kaufen aus der Hand deines Nächsten -, dann sollt ihr euch gegenseitig nicht übervorteilen.
3Mo 25:15 Nach der Zahl der Jahre seit dem Jobel[jahr] sollst du von deinem Nächsten kaufen, nach der Zahl der Erntejahre soll er dir verkaufen.
3Mo 25:16 Nach dem Verhältnis der größeren Zahl von Jahren sollst du ihm den Kaufpreis vergrößern, und nach dem Verhältnis der geringeren Zahl von Jahren sollst du ihm den Kaufpreis verringern; denn eine Zahl von Ernten verkauft er dir.
3Mo 25:17 Und so soll keiner von euch seinen Nächsten übervorteilen. Und du sollst dich fürchten vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott.
3Mo 25:18 So führt meine Ordnungen aus und haltet meine Rechtsbestimmungen und tut sie, dann werdet ihr in eurem Land sicher wohnen!
3Mo 25:19 Und das Land wird seine Frucht geben, und ihr werdet essen bis zur Sättigung und sicher in ihm wohnen.
3Mo 25:20 Und wenn ihr sagt: Was sollen wir im siebten Jahr essen? - siehe, wir säen nicht, und unsern Ertrag sammeln wir nicht ein -:
3Mo 25:21 Ich werde im sechsten Jahr meinen Segen für euch aufbieten, daß es den Ertrag für drei Jahre bringt.
3Mo 25:22 Und wenn ihr im achten Jahr sät, werdet ihr [noch] altes [Getreide] vom Ertrag [des sechsten Jahres] essen. Bis ins neunte Jahr, bis sein Ertrag einkommt, werdet ihr altes [Getreide] essen.
3Mo 25:23 Und das Land soll nicht endgültig verkauft werden, denn mir gehört das Land; denn Fremde und Beisassen seid ihr bei mir.
3Mo 25:24 Und im ganzen Land eures Eigentums sollt ihr für das Land Loskauf gestatten.
3Mo 25:25 Wenn dein Bruder verarmt und [etwas] von seinem Eigentum verkauft, dann soll als sein Löser sein nächster Verwandter kommen und das Verkaufte seines Bruders einlösen.
3Mo 25:26 Wenn aber jemand keinen Löser hat, und seine Hand bringt auf und findet, was zu seinem Loskauf ausreicht,
3Mo 25:27 dann soll er die Jahre seines Verkaufs berechnen und das, was darüber hinausgeht, dem Mann zurückzahlen, an den er verkauft hat, und so wieder zu seinem Eigentum kommen.
3Mo 25:28 Und wenn seine Hand das Ausreichende nicht gefunden hat, um ihm zurückzuzahlen, dann soll das von ihm Verkaufte in der Hand dessen, der es kauft, bleiben bis zum Jobeljahr; und im Jobel[jahr] soll es frei ausgehen, und er soll wieder zu seinem Eigentum kommen.
3Mo 25:29 Und wenn jemand ein Wohnhaus in einer ummauerten Stadt verkauft, soll sein Lösungsrecht bestehen bis zum Ende des Jahres seines Verkaufs; eine bestimmte Zeit soll sein Lösungsrecht bestehen.
3Mo 25:30 Wenn es aber nicht gelöst wird, bis ihm ein ganzes Jahr voll ist, dann soll das Haus, das in der ummauerten Stadt ist, endgültig dem, der es kaufte, verbleiben für seine Generationen; es soll im Jobel[jahr] nicht frei ausgehen.
3Mo 25:31 Aber die Häuser der Dörfer, die keine Mauer ringsum haben, sollen zum Feld des Landes gerechnet werden. Es soll Lösungsrecht für ein solches [Haus] bestehen, und im Jobel[jahr] wird es frei ausgehen.
3Mo 25:32 Und was die Städte der Leviten, die Häuser der Städte ihres Eigentums betrifft, so soll es ein ewiges Lösungsrecht für die Leviten geben,
3Mo 25:33 und zwar so: [Einer] von den Leviten mag es einlösen, oder das vom Haus und der Stadt seines Besitzers Verkaufte mag im Jobel[jahr] frei ausgehen. Denn die Häuser der Levitenstädte sind ihr Eigentum unter den Söhnen Israel.
3Mo 25:34 Aber das Feld des Weideplatzes ihrer Städte darf nicht verkauft werden, denn es gehört ihnen als ewiges Eigentum.
3Mo 25:35 Und wenn dein Bruder verarmt und seine Hand neben dir wankend wird, dann sollst du ihn unterstützen [wie] den Fremden und Beisassen, damit er neben dir leben kann.
3Mo 25:36 Du sollst nicht Zins und Aufschlag von ihm nehmen und sollst dich fürchten vor deinem Gott, damit dein Bruder neben dir lebt.
3Mo 25:37 Dein Geld sollst du ihm nicht gegen Zins geben, und deine Nahrungsmittel sollst du nicht gegen Aufschlag geben.
3Mo 25:38 Ich bin der HERR, euer Gott, der ich euch aus dem Land Ägypten herausgeführt habe, um euch das Land Kanaan zu geben, um euer Gott zu sein.
3Mo 25:39 Und wenn dein Bruder bei dir verarmt und sich dir verkauft, sollst du ihn nicht Sklavendienst tun lassen.
3Mo 25:40 Wie ein Tagelöhner, wie ein Beisasse soll er bei dir sein; bis zum Jobeljahr soll er bei dir dienen.
3Mo 25:41 Dann soll er frei von dir ausgehen, er und seine Kinder mit ihm, und zu seiner Sippe zurückkehren und wieder zum Eigentum seiner Väter kommen.
3Mo 25:42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus dem Land Ägypten herausgeführt habe. Sie sollen nicht verkauft werden, wie man Sklaven verkauft.
3Mo 25:43 Du sollst nicht mit Gewalt über ihn herrschen und sollst dich fürchten vor deinem Gott.
3Mo 25:44 Was aber deinen Knecht und deine Magd betrifft, die du haben wirst: von den Nationen, die rings um euch her [leben], von ihnen mögt ihr Knecht und Magd kaufen.
3Mo 25:45 Und auch von den Kindern der Beisassen, die als Fremde bei euch wohnen, von ihnen mögt ihr kaufen und von ihrer Sippe, die bei euch ist, die sie in eurem Land gezeugt haben; und sie mögen euch zum Eigentum sein,
3Mo 25:46 und ihr mögt sie euren Söhnen nach euch vererben, um sie als Eigentum zu besitzen. Diese mögt ihr für ewig dienen lassen. Aber über eure Brüder, die Söhne Israel, sollt ihr nicht einer über den andern mit Gewalt herrschen.
3Mo 25:47 Wenn aber die Hand eines Fremden oder eines Beisassen neben dir etwas erreicht und [wenn] dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremden verkauft, dem Beisassen neben dir oder einem Abkömmling aus der Sippe des Fremden,
3Mo 25:48 dann soll, nachdem er sich verkauft hat, Lösungsrecht für ihn bestehen. Einer von seinen Brüdern soll ihn einlösen.
3Mo 25:49 Entweder sein Onkel oder der Sohn seines Onkels soll ihn einlösen, oder einer von seinen nächsten Blutsverwandten aus seiner Sippe soll ihn einlösen; oder kann seine Hand [es wieder] aufbringen, dann soll er sich selbst einlösen.
3Mo 25:50 Und er soll mit seinem Käufer von dem Jahr an rechnen, in dem er sich ihm verkauft hat, bis zum Jobeljahr. Und der Preis, um den er sich verkauft hat, soll der Zahl der Jahre entsprechen; nach den Tagen eines Tagelöhners soll er bei ihm sein.
3Mo 25:51 Wenn es noch viele Jahre sind, soll er nach ihrem Verhältnis seinen Loskauf von seinem Kaufgeld zurückzahlen.
3Mo 25:52 Und wenn wenig übrig ist an den Jahren bis zum Jobeljahr, dann soll er es ihm berechnen: nach dem Verhältnis seiner Jahre soll er seinen Loskauf zurückzahlen.
3Mo 25:53 Wie ein Tagelöhner soll er Jahr für Jahr bei ihm sein. Er darf vor deinen Augen nicht mit Gewalt über ihn herrschen.
3Mo 25:54 Und wenn er nicht in dieser Weise eingelöst wird, dann soll er im Jobeljahr frei ausgehen, er und seine Kinder mit ihm.
3Mo 25:55 Denn mir gehören die Söhne Israel als Knechte. Meine Knechte sind sie, die ich aus dem Land Ägypten herausgeführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.