ELB 3Mo 11:1 Und der HERR redete zu Mose und zu Aaron und sprach zu ihnen:
ELB 3Mo 11:2 Redet zu den Söhnen Israel: Dies sind die Tiere, die ihr von allen Tieren, die auf der Erde sind, essen dürft!
ELB 3Mo 11:3 Alles, was gespaltene Hufe hat, und zwar wirklich aufgespaltene Hufe, [und was] wiederkäut [unter den Tieren], das dürft ihr essen.
ELB 3Mo 11:4 Nur diese von den wiederkäuenden und von denen, die gespaltene Hufe haben, dürft ihr nicht essen: das Kamel, denn es käut wieder, aber gespaltene Hufe hat es nicht: unrein soll es euch sein;
ELB 3Mo 11:5 den Klippdachs, denn er käut wieder, aber er hat keine gespaltenen Hufe: unrein soll er euch sein;
ELB 3Mo 11:6 den Hasen, denn er käut wieder, aber er hat keine gespaltenen Hufe: unrein soll er euch sein;
ELB 3Mo 11:7 das Schwein, denn es hat gespaltene Hufe, und zwar wirklich aufgespaltene Hufe, aber es käut nicht wieder: unrein soll es euch sein.
ELB 3Mo 11:8 Von ihrem Fleisch dürft ihr nicht essen und ihr Aas nicht berühren; unrein sollen sie euch sein.
ELB 3Mo 11:9 Dieses dürft ihr essen von allem, was im Wasser ist: alles, was Flossen und Schuppen hat im Wasser, in den Meeren und in den Flüssen, das dürft ihr essen.
ELB 3Mo 11:10 Aber alles, was keine Flossen und Schuppen hat in den Meeren und in den Flüssen von allem Gewimmel des Wassers und von jedem Lebewesen, das im Wasser ist, sie sollen euch etwas Abscheuliches sein.
ELB 3Mo 11:11 Ja, etwas Abscheuliches sollen sie euch sein: von ihrem Fleisch sollt ihr nicht essen, und ihr Aas sollt ihr verabscheuen.
ELB 3Mo 11:12 Alles im Wasser, was nicht Flossen und Schuppen hat, soll euch etwas Abscheuliches sein.
ELB 3Mo 11:13 Und diese von den Vögeln sollt ihr verabscheuen: - sie sollen nicht gegessen werden, etwas Abscheuliches sind sie: den Adler und den Lämmergeier und den Mönchsgeier
ELB 3Mo 11:14 und die Gabelweihe und die Königsweihe nach ihrer Art,
ELB 3Mo 11:15 alle Raben nach ihrer Art
ELB 3Mo 11:16 und die Straußhenne und den Falken und die Seemöwe und den Habicht nach seiner Art
ELB 3Mo 11:17 und den Steinkauz und die Fischeule und den Ibis
ELB 3Mo 11:18 und die Schleiereule und den Wüstenkauz und den Aasgeier
ELB 3Mo 11:19 und den Storch und den Fischreiher nach seiner Art und den Wiedehopf und die Fledermaus.
ELB 3Mo 11:20 Alles geflügelte Kleingetier, das auf Vieren geht, soll euch etwas Abscheuliches sein.
ELB 3Mo 11:21 Nur dieses dürft ihr essen von allem geflügelten Kleingetier, das auf Vieren geht: was Unterschenkel hat oberhalb seiner Füße, um damit auf der Erde zu hüpfen.
ELB 3Mo 11:22 Diese dürft ihr von ihnen essen: den Arbe nach seiner Art und den Solam nach seiner Art und den Hargol nach seiner Art und den Hagab nach seiner Art.
ELB 3Mo 11:23 Aber alles geflügelte Kleingetier, das vier Füße hat, soll euch etwas Abscheuliches sein.
ELB 3Mo 11:24 Und durch diese werdet ihr euch unrein machen. Jeder, der ihr Aas berührt, wird unrein sein bis zum Abend,
ELB 3Mo 11:25 und jeder, der von ihrem Aas [etwas] trägt, soll seine Kleider waschen und wird bis zum Abend unrein sein.
ELB 3Mo 11:26 Für jedes Tier, das gespaltene Hufe, aber nicht wirklich aufgespaltene Hufe hat und nicht wiederkäut [gilt]: Unrein sollen sie euch sein; jeder, der sie berührt, wird unrein sein.
ELB 3Mo 11:27 Und alles, was auf seinen Tatzen geht unter allem Getier, das auf Vieren geht, sie sollen euch unrein sein; jeder, der ihr Aas berührt, wird unrein sein bis zum Abend.
ELB 3Mo 11:28 Und wer ihr Aas trägt, soll seine Kleider waschen und wird bis zum Abend unrein sein. Unrein sollen sie euch sein.
ELB 3Mo 11:29 Und diese sollen euch unrein sein unter dem Gewimmel, das auf der Erde wimmelt: der Maulwurf und die Springmaus und die Eidechse nach ihrer Art
ELB 3Mo 11:30 und die Anaka und der Koach und die Letaah und der Chomet und das Chamäleon.
ELB 3Mo 11:31 Diese sollen euch unrein sein unter allem Kleingetier. Jeder, der sie berührt, wenn sie tot sind, wird bis zum Abend unrein sein.
ELB 3Mo 11:32 Und alles, worauf eines von ihnen fällt, wenn sie tot sind, wird unrein sein: jedes Holzgerät oder ein Kleid oder Fell oder Sack, jedes Gerät, womit eine Arbeit verrichtet wird, es soll ins Wasser getan werden und wird bis zum Abend unrein sein; dann wird es rein sein.
ELB 3Mo 11:33 Und jedes irdene Gefäß, in das eines von ihnen hineinfällt: alles, was darin ist, wird unrein sein, und das Gefäß sollt ihr zerbrechen.
ELB 3Mo 11:34 Von aller Speise, die gegessen wird, auf die [solches] Wasser kommt, [gilt]: Sie wird unrein sein. Und alles Getränk, das getrunken wird, wird unrein sein in jedem [solchen] Gefäß.
ELB 3Mo 11:35 Und alles, worauf [etwas] von ihrem Aas fällt, wird unrein sein. Ofen und Herd sollen niedergerissen werden, unrein sind sie, unrein sollen sie euch sein.
ELB 3Mo 11:36 Doch Quelle und Zisterne, Wasserbehälter werden rein sein. Wer aber das Aas darin berührt, wird unrein sein.
ELB 3Mo 11:37 Und wenn von ihrem Aas [etwas] auf irgendwelche Saat fällt, die gesät wird, ist sie rein.
ELB 3Mo 11:38 Wenn aber Wasser auf den Samen getan wurde, und es fällt von ihrem Aas [etwas] auf ihn, soll er euch unrein sein.
ELB 3Mo 11:39 Und wenn eins von dem Vieh stirbt, das euch zur Nahrung dient: wer sein Aas berührt, wird bis zum Abend unrein sein.
ELB 3Mo 11:40 Und wer von seinem Aas ißt, soll seine Kleider waschen und wird bis zum Abend unrein sein. Und wer dessen Aas trägt, soll seine Kleider waschen und wird bis zum Abend unrein sein.
ELB 3Mo 11:41 Und alles Kleingetier, das auf der Erde wimmelt, ist etwas Abscheuliches, es soll nicht gegessen werden.
ELB 3Mo 11:42 Alles, was auf dem Bauch kriecht, und alles, was auf Vieren geht, bis zu allem Vielfüßigen von allem Kleingetier, das auf der Erde wimmelt: ihr sollt sie nicht essen; denn etwas Abscheuliches sind sie.
ELB 3Mo 11:43 Macht euch selbst nicht zu etwas Abscheulichem durch all das wimmelnde Kleingetier und macht euch nicht unrein durch sie, so daß ihr dadurch unrein würdet!
ELB 3Mo 11:44 Denn ich bin der HERR, euer Gott. So heiligt euch und seid heilig, denn ich bin heilig! Und ihr sollt euch selbst nicht unrein machen durch all das Kleingetier, das sich auf der Erde regt.
ELB 3Mo 11:45 Denn ich bin der HERR, der euch aus dem Land Ägypten heraufgeführt hat, um euer Gott zu sein: so sollt ihr heilig sein, denn ich bin heilig!
ELB 3Mo 11:46 Das ist das Gesetz [betreffs] des Viehs und der Vögel und [betreffs] jedes Lebewesens, das sich im Wasser regt, und von jedem Wesen, das auf der Erde wimmelt;
ELB 3Mo 11:47 um zu unterscheiden zwischen dem Unreinen und dem Reinen und zwischen dem Getier, das gegessen wird, und dem Getier, das nicht gegessen werden soll.
ELB 3Mo 12:1 Und der HERR redete zu Mose:
ELB 3Mo 12:2 Rede zu den Söhnen Israel: Wenn eine Frau empfängt und ein männliches Kind gebiert, so wird sie sieben Tage [lang] unrein sein; wie in den Tagen der Unreinheit ihres Unwohlseins wird sie unrein sein.
ELB 3Mo 12:3 Und am achten Tag soll das Fleisch seiner Vorhaut beschnitten werden.
ELB 3Mo 12:4 Und sie soll 33 Tage im Blut der Reinigung [daheim] bleiben. Nichts Heiliges soll sie anrühren, und zum Heiligtum soll sie nicht kommen, bis die Tage ihrer Reinigung erfüllt sind.
ELB 3Mo 12:5 Und wenn sie ein weibliches Kind gebiert, so wird sie zwei Wochen unrein sein wie bei ihrer Unreinheit. Und 66 Tage soll sie wegen des Blutes der Reinigung daheimbleiben.
ELB 3Mo 12:6 Und wenn die Tage ihrer Reinigung für einen Sohn oder eine Tochter erfüllt sind, soll sie ein einjähriges Lamm zum Brandopfer bringen und eine junge Taube oder eine Turteltaube zum Sündopfer, zum Priester an den Eingang des Zeltes der Begegnung.
ELB 3Mo 12:7 Und er soll es vor dem HERRN darbringen und Sühnung für sie erwirken, und sie wird rein sein vom Fluß ihres Blutes. Das ist das Gesetz der Gebärenden bei einem männlichen oder bei einem weiblichen Kind.
ELB 3Mo 12:8 Und wenn ihre Hand das zu einem Schaf Ausreichende nicht findet, soll sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben nehmen, eine zum Brandopfer und eine zum Sündopfer. Und der Priester soll Sühnung für sie erwirken, und sie wird rein sein.
ELB 3Mo 13:1 Und der HERR redete zu Mose und zu Aaron:
ELB 3Mo 13:2 Wenn ein Mensch in der Haut seines Fleisches eine Erhöhung oder einen Schorf oder einen Flecken bekommt, und es wird in der Haut seines Fleisches zu einem Aussatzmal, dann soll er zum Priester Aaron gebracht werden oder zu einem von seinen Söhnen, den Priestern.
ELB 3Mo 13:3 Und besieht der Priester das Mal in der Haut des Fleisches, und das Haar in dem Mal hat sich in weiß verwandelt, und das Mal erscheint tiefer als die [übrige] Haut seines Fleisches, [dann] ist es das Mal des Aussatzes. Und sieht es der Priester, dann soll er ihn für unrein erklären.
ELB 3Mo 13:4 Und wenn der Flecken in der Haut seines Fleisches weiß ist und er nicht tiefer erscheint als die Haut, und sein Haar hat sich nicht in weiß verwandelt, dann soll der Priester [den, der] das Mal[hat], [für] sieben Tage einschließen.
ELB 3Mo 13:5 Und besieht es der Priester am siebten Tag, und siehe, das Mal ist in seinen Augen stehengeblieben, das Mal hat in der Haut nicht um sich gegriffen, dann soll der Priester ihn zum zweiten Mal [für] sieben Tage einschließen.
ELB 3Mo 13:6 Und besieht es der Priester am siebten Tag zum zweiten Mal, und siehe, das Mal ist blaß geworden, und das Mal hat nicht um sich gegriffen in der Haut, dann soll der Priester ihn für rein erklären: es ist Schorf. Er soll seine Kleider waschen und ist rein.
ELB 3Mo 13:7 Wenn aber der Schorf in der Haut weiter um sich greift, nachdem er sich dem Priester zu seiner Reinigung gezeigt hat, dann soll er sich dem Priester zum zweiten Mal zeigen.
ELB 3Mo 13:8 Und besieht [ihn] der Priester, und siehe, der Schorf hat in der Haut um sich gegriffen, dann soll der Priester ihn für unrein erklären: Aussatz ist es.
ELB 3Mo 13:9 Wenn ein Aussatzmal an einem Menschen entsteht, dann soll er zum Priester gebracht werden.
ELB 3Mo 13:10 Und besieht [ihn] der Priester, und siehe, es ist eine weiße Erhöhung in der Haut, und sie hat das Haar in weiß verwandelt, und eine Bildung von [wildem] Fleisch ist in der Erhöhung,
ELB 3Mo 13:11 [dann] ist es ein alter Aussatz in der Haut seines Fleisches, und der Priester soll ihn für unrein erklären; er soll ihn nicht einschließen, denn er ist unrein.
ELB 3Mo 13:12 Wenn aber der Aussatz in der Haut kräftig ausbricht und der Aussatz die ganze Haut dessen, der das Mal hat, bedeckt, von seinem Kopf bis zu seinen Füßen, wohin auch die Augen des Priesters sehen,
ELB 3Mo 13:13 und der Priester besieht [ihn], und siehe, der Aussatz hat sein ganzes Fleisch bedeckt, dann soll er [den, der] das Mal[hat], für rein erklären; hat es sich ganz in weiß verwandelt, ist er rein.
ELB 3Mo 13:14 An dem Tag aber, da [wildes] Fleisch an ihm gesehen wird, wird er unrein sein.
ELB 3Mo 13:15 Und sieht der Priester das [wilde] Fleisch, dann soll er ihn für unrein erklären; das rohe Fleisch ist unrein: Aussatz ist es.
ELB 3Mo 13:16 Wenn aber das [wilde] Fleisch wieder zurückgeht und in weiß verwandelt wird, dann soll er zum Priester kommen.
ELB 3Mo 13:17 Und besieht ihn der Priester, und siehe, das Mal ist in weiß verwandelt, dann soll der Priester [den, der] das Mal [hat], für rein erklären: rein ist er.
ELB 3Mo 13:18 Und wenn [im] Fleisch, in dessen Haut, ein Geschwür entsteht und [wieder] heilt,
ELB 3Mo 13:19 und es entsteht an der Stelle des Geschwürs eine weiße Erhöhung oder ein weiß-rötlicher Fleck, dann soll er sich dem Priester zeigen.
ELB 3Mo 13:20 Und besieht [ihn] der Priester, und siehe, der Fleck erscheint niedriger als die [übrige] Haut, und sein Haar hat sich in weiß verwandelt, dann soll der Priester ihn für unrein erklären: das Mal des Aussatzes ist es. Er ist in dem Geschwür ausgebrochen.
ELB 3Mo 13:21 Wenn der Priester ihn besieht, und siehe, es ist kein weißes Haar darin, und der Fleck ist nicht niedriger als die [übrige] Haut und ist blaß, dann soll der Priester ihn [für] sieben Tage einschließen.
ELB 3Mo 13:22 Wenn er aber in der Haut weiter um sich greift, dann soll der Priester ihn für unrein erklären: ein Mal ist es.
ELB 3Mo 13:23 Und wenn der Fleck an seiner Stelle stehenbleibt, [wenn er] nicht um sich gegriffen hat, dann ist es die Narbe des Geschwürs. Der Priester soll ihn für rein erklären.
ELB 3Mo 13:24 Oder wenn [im] Fleisch, in dessen Haut, eine [Brand]wunde entsteht, und die Bildung der Wunde wird ein weiß-rötlicher oder weißer Fleck,
ELB 3Mo 13:25 und der Priester besieht ihn, und siehe, das Haar im Fleck ist in weiß verwandelt, und er erscheint tiefer als die [übrige] Haut, [dann] ist es Aussatz; er ist in der [Brand]wunde ausgebrochen. Der Priester soll ihn für unrein erklären: das Mal des Aussatzes ist es.
ELB 3Mo 13:26 Und wenn der Priester ihn besieht, und siehe, es ist kein weißes Haar in dem Fleck, und er ist nicht niedriger als die [übrige] Haut und ist blaß, dann soll der Priester ihn [für] sieben Tage einschließen.
ELB 3Mo 13:27 Und der Priester soll ihn am siebten Tag besehen. Wenn er in der Haut weiter um sich greift, dann soll der Priester ihn für unrein erklären: das Mal des Aussatzes ist es.
ELB 3Mo 13:28 Und wenn der Fleck an seiner Stelle stehenbleibt, [wenn er] in der Haut nicht um sich gegriffen hat und blaß ist, ist es die Erhöhung der [Brand]wunde. Der Priester soll ihn für rein erklären, denn es ist die Narbe der [Brand]wunde.
ELB 3Mo 13:29 Und wenn ein Mann oder eine Frau ein Mal am Kopf oder am Bart bekommt,
ELB 3Mo 13:30 und der Priester besieht das Mal, und siehe, es erscheint tiefer als die [übrige] Haut, und goldglänzendes, dünnes Haar ist darin, dann soll der Priester ihn für unrein erklären: Krätze ist es, Aussatz des Kopfes oder des Bartes.
ELB 3Mo 13:31 Und wenn der Priester das Mal der Krätze besieht, und siehe, es erscheint nicht tiefer als die [übrige] Haut, und es ist kein schwarzes Haar darin, dann soll der Priester [den, der] das Mal der Krätze [hat], [für] sieben Tage einschließen.
ELB 3Mo 13:32 Und besieht der Priester das Mal am siebten Tag, und siehe, die Krätze hat nicht um sich gegriffen, und es ist kein goldglänzendes Haar darin, und die Krätze erscheint nicht tiefer als die [übrige] Haut,
ELB 3Mo 13:33 dann soll er sich scheren; aber den Schorf soll er nicht scheren. Und der Priester schließe [den, der] die Krätze [hat], zum zweiten Mal[für] sieben Tage ein.
ELB 3Mo 13:34 Und besieht der Priester die Krätze am siebten Tag, und siehe, die Krätze hat in der Haut nicht um sich gegriffen, und sie erscheint nicht tiefer als die [übrige] Haut, dann soll der Priester ihn für rein erklären. Er soll seine Kleider waschen, und er ist rein.
ELB 3Mo 13:35 Wenn aber nach seiner Reinigung die Krätze in der Haut weiter um sich greift,
ELB 3Mo 13:36 und der Priester besieht ihn, und siehe, die Krätze hat in der Haut um sich gegriffen, dann soll der Priester nicht nach dem goldglänzenden Haar forschen: unrein ist er.
ELB 3Mo 13:37 Wenn aber in seinen Augen die Krätze stehengeblieben ist, und es ist schwarzes Haar darin gewachsen, dann ist die Krätze geheilt: rein ist er. Der Priester soll ihn für rein erklären.
ELB 3Mo 13:38 Und wenn ein Mann oder eine Frau in der Haut ihres Fleisches Flecken bekommt, weiße Flecken,
ELB 3Mo 13:39 und der Priester besieht sie, und siehe, in der Haut ihres Fleisches sind blasse, weiße Flecken, dann ist es ein [gutartiger] Ausschlag, der in der Haut ausgebrochen ist: rein ist er.
ELB 3Mo 13:40 Und wenn bei jemandem sein Kopf kahl wird, ist er ein Glatzkopf: rein ist er.
ELB 3Mo 13:41 Und wenn sein Kopf an seiner Vorderseite kahl wird, ist er stirnglatzig: rein ist er.
ELB 3Mo 13:42 Und wenn an der kahlen Stelle [hinten] oder an der Stirnglatze ein weiß-rötliches Mal ist, dann ist es Aussatz, der an seiner kahlen Stelle [hinten] oder an seiner Stirnglatze ausgebrochen ist.
ELB 3Mo 13:43 Und besieht ihn der Priester, und siehe, die Erhöhung des Mals ist weiß-rötlich an seiner kahlen Stelle [hinten] oder an seiner Stirnglatze gleich dem Aussehen des Aussatzes in der Haut des Fleisches,
ELB 3Mo 13:44 [dann] ist er ein aussätziger Mann: unrein ist er. Der Priester soll ihn für ganz und gar unrein erklären; sein Mal ist an seinem Kopf.
ELB 3Mo 13:45 Und der Aussätzige, an dem das Mal ist, - seine Kleider sollen zerrissen und sein Kopfhaar soll frei hängen gelassen werden, und er soll seinen Bart verhüllen und ausrufen: Unrein, unrein!
ELB 3Mo 13:46 All die Tage, die das Mal an ihm ist, soll er unrein sein; unrein ist er: allein soll er wohnen, außerhalb des Lagers soll seine Wohnung sein.
ELB 3Mo 13:47 Und wenn an einem Kleid ein Aussatzmal entsteht, an einem Kleid aus Wolle oder an einem Kleid aus Leinen
ELB 3Mo 13:48 oder an einem Gewebe oder an Gewirktem aus Leinen oder aus Wolle oder an einem Fell oder an irgend einem Fellwerk,
ELB 3Mo 13:49 und das Mal ist grünlich oder rötlich am Kleid oder am Fell oder am Gewebe oder am Gewirkten oder an irgendeinem Gerät aus Fell, [dann] ist es das Mal des Aussatzes. Man soll es den Priester besehen lassen.
ELB 3Mo 13:50 Und der Priester besehe das Mal und schließe [das, woran] das Mal [ist, für] sieben Tage ein.
ELB 3Mo 13:51 Und sieht er das Mal am siebten Tag, daß das Mal um sich gegriffen hat am Kleid oder am Gewebe oder am Gewirkten oder am Fell, nach allem, wozu das Fell verarbeitet wird, [dann] ist das Mal ein bösartiger Aussatz: unrein ist es.
ELB 3Mo 13:52 Und man soll das Kleid oder das Gewebe oder das Gewirkte aus Wolle oder aus Leinen oder jedes Gerät aus Fell, woran das Mal ist, verbrennen; denn ein bösartiger Aussatz ist es: mit Feuer soll es verbrannt werden.
ELB 3Mo 13:53 Und wenn der Priester es besieht, und siehe, das Mal hat nicht um sich gegriffen am Kleid oder am Gewebe oder am Gewirkten oder an irgendeinem Gerät aus Fell,
ELB 3Mo 13:54 dann soll der Priester gebieten, daß man das wäscht, woran das Mal ist; und er soll es zum zweiten Mal[für] sieben Tage einschließen.
ELB 3Mo 13:55 Und besieht der Priester das Mal nach dem Waschen, und siehe, das Mal hat sein Aussehen nicht geändert, und das Mal hat nicht um sich gegriffen, [dann] ist es unrein. Mit Feuer sollst du es verbrennen: es ist eine Vertiefung auf seiner kahlen Stelle [hinten] oder auf der kahlen Stelle [vorne].
ELB 3Mo 13:56 Und wenn der Priester es besieht, und siehe, das Mal ist blaß geworden nach dem Waschen, dann soll er es abreißen vom Kleid oder vom Fell oder vom Gewebe oder vom Gewirkten.
ELB 3Mo 13:57 Und wenn es sich noch zeigen wird am Kleid oder am Gewebe oder am Gewirkten, oder an irgendeinem Gerät aus Fell, [dann] ist es ein ausbrechender [Aussatz]: mit Feuer sollst du verbrennen, woran das Mal ist.
ELB 3Mo 13:58 Und das Kleid oder das Gewebe oder das Gewirkte oder irgendein Gerät aus Fell, das du wäschst, so daß das Mal daraus weicht: es soll zum zweiten Mal gewaschen werden. Dann ist es rein.
ELB 3Mo 13:59 Das ist das Gesetz [betreffs] des Aussatzmals an einem Kleid aus Wolle oder aus Leinen, oder an einem Gewebe oder an einem Gewirkten oder an irgendeinem Gerät aus Fell, es für rein oder für unrein zu erklären.
ELB 3Mo 14:1 Und der HERR redete zu Mose:
ELB 3Mo 14:2 Dies soll das Gesetz des Aussätzigen sein am Tag seiner Reinigung: Er soll zum Priester gebracht werden,
ELB 3Mo 14:3 und der Priester soll nach draußen vor das Lager gehen. Und besieht ihn der Priester, und siehe, das Mal des Aussatzes ist an dem Aussätzigen geheilt,
ELB 3Mo 14:4 dann soll der Priester gebieten, daß man für den, der zu reinigen ist, zwei lebende, reine Vögel nehme und Zedernholz, Karmesin und Ysop.
ELB 3Mo 14:5 Und der Priester soll gebieten, daß man den einen Vogel über lebendigem Wasser in ein irdenes Gefäß hinein schlachte.
ELB 3Mo 14:6 Den lebenden Vogel soll er nehmen, ihn und das Zedernholz, den Karmesin und den Ysop, und dieses und den lebenden Vogel in das Blut des Vogels tauchen, der über dem lebendigen Wasser geschlachtet worden ist.
ELB 3Mo 14:7 Und er soll [davon etwas] auf den, der vom Aussatz zu reinigen ist, siebenmal sprengen und ihn für rein erklären. Und den lebenden Vogel soll er ins freie Feld fliegen lassen.
ELB 3Mo 14:8 Und der zu reinigen ist, soll seine Kleider waschen und all sein Haar scheren und sich im Wasser baden. Dann ist er rein. Und danach darf er ins Lager kommen, aber er soll sieben Tage außerhalb seines Zeltes bleiben.
ELB 3Mo 14:9 Und es soll geschehen, am siebten Tag soll er all sein Haar scheren, sein Haupt und seinen Bart und seine Augenbrauen; ja, all sein Haar soll er scheren und seine Kleider waschen und sein Fleisch im Wasser baden: dann ist er rein.
ELB 3Mo 14:10 Und am achten Tag soll er zwei Schaflämmer ohne Fehler nehmen und ein weibliches Schaflamm, einjährig, ohne Fehler, drei Zehntel Weizengrieß, mit Öl gemengt, zum Speisopfer, und ein Log Öl.
ELB 3Mo 14:11 Und der reinigende Priester soll den Mann, der zu reinigen ist, zusammen mit diesen Dingen an den Eingang des Zeltes der Begegnung vor den HERRN stellen.
ELB 3Mo 14:12 Und der Priester nehme das eine Lamm und bringe es als Schuldopfer dar mit dem Log Öl und schwinge sie als Schwingopfer vor dem HERRN.
ELB 3Mo 14:13 Und er schlachte das Lamm an der Stelle, wo man das Sündopfer und das Brandopfer schlachtet, an heiliger Stätte; denn wie das Sündopfer so gehört das Schuldopfer dem Priester: hochheilig ist es.
ELB 3Mo 14:14 Und der Priester nehme [etwas] von dem Blut des Schuldopfers, und der Priester tue es auf das rechte Ohrläppchen dessen, der zu reinigen ist, und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes.
ELB 3Mo 14:15 Und der Priester nehme [etwas] von dem Log Öl und gieße es in seine linke Hand.
ELB 3Mo 14:16 Und der Priester tauche seinen rechten Finger in das Öl, das in seiner linken Hand ist, und versprenge [etwas] von dem Öl mit seinem Finger siebenmal vor dem HERRN.
ELB 3Mo 14:17 Und vom Rest des Öles, das in seiner Hand ist, soll der Priester [etwas] auf das rechte Ohrläppchen dessen tun, der zu reinigen ist, und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes, auf das Blut des Schuldopfers.
ELB 3Mo 14:18 Und das restliche Öl, das in der Hand des Priesters ist, soll er auf den Kopf dessen tun, der zu reinigen ist. Und der Priester soll Sühnung für ihn erwirken vor dem HERRN.
ELB 3Mo 14:19 Und der Priester soll das Sündopfer opfern und für den Sühnung erwirken, der von seiner Unreinheit zu reinigen ist. Danach soll er das Brandopfer schlachten.
ELB 3Mo 14:20 Und der Priester soll das Brandopfer und das Speisopfer auf dem Altar opfern. Und so erwirke der Priester Sühnung für ihn: dann ist er rein.
ELB 3Mo 14:21 Wenn er aber gering ist und seine Hand es nicht aufbringen kann, dann soll er ein Lamm als Schuldopfer nehmen für das Schwingopfer, um Sühnung für ihn zu erwirken, und für das Speisopfer ein Zehntel Weizengrieß, mit Öl gemengt, und ein Log Öl
ELB 3Mo 14:22 und zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, die seine Hand aufbringen kann: eine soll ein Sündopfer und die andere ein Brandopfer sein.
ELB 3Mo 14:23 Und er soll sie am achten Tag seiner Reinigung zum Priester bringen an den Eingang des Zeltes der Begegnung vor den HERRN.
ELB 3Mo 14:24 Und der Priester nehme das Lamm des Schuldopfers und das Log Öl, und der Priester schwinge sie als Schwingopfer vor dem HERRN.
ELB 3Mo 14:25 Und er schlachte das Lamm des Schuldopfers! Und der Priester nehme [etwas] von dem Blut des Schuldopfers und tue es auf das rechte Ohrläppchen dessen, der zu reinigen ist, und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes.
ELB 3Mo 14:26 Und der Priester gieße [etwas] von dem Öl in seine linke Hand;
ELB 3Mo 14:27 und der Priester sprenge vor dem HERRN siebenmal mit seinem rechten Finger [etwas] von dem Öl, das in seiner linken Hand ist.
ELB 3Mo 14:28 Und der Priester tue [etwas] von dem Öl, das in seiner Hand ist, auf das rechte Ohrläppchen dessen, der zu reinigen ist, und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes, auf die Stelle des Blutes des Schuldopfers.
ELB 3Mo 14:29 Und das übrige Öl, das in der Hand des Priesters ist, soll er auf den Kopf dessen tun, der zu reinigen ist, um Sühnung für ihn zu erwirken vor dem HERRN.
ELB 3Mo 14:30 Und er soll die eine von den Turteltauben oder von den jungen Tauben opfern, von dem, was seine Hand aufbringen kann, -
ELB 3Mo 14:31 das, was seine Hand aufbringen kann: die eine als Sündopfer und die andere als Brandopfer, mit dem Speisopfer. So erwirke der Priester Sühnung vor dem HERRN für den, der zu reinigen ist.
ELB 3Mo 14:32 Das ist das Gesetz für den, an dem das Mal des Aussatzes ist, dessen Hand bei seiner Reinigung nicht aufbringen kann [, was vorgeschrieben ist].
ELB 3Mo 14:33 Und der HERR redete zu Mose und zu Aaron:
ELB 3Mo 14:34 Wenn ihr in das Land Kanaan kommt, das ich euch zum Eigentum gebe, und ich im Land eures Eigentums ein Aussatzmal an ein Haus setze,
ELB 3Mo 14:35 dann soll der, dem das Haus gehört, kommen und es dem Priester melden und sagen: Es sieht mir aus wie ein Mal am Haus.
ELB 3Mo 14:36 Und der Priester soll gebieten, daß man das Haus ausräumt, ehe der Priester hineingeht, das Mal zu besehen, damit nicht alles, was im Haus ist, unrein wird. Danach soll der Priester hineingehen, das Haus zu besehen.
ELB 3Mo 14:37 Und besieht er das Mal, und siehe, das Mal ist an den Wänden des Hauses, grünliche oder rötliche Vertiefungen, und sie erscheinen tiefer als die Wand,
ELB 3Mo 14:38 dann soll der Priester aus dem Haus hinaus an den Eingang des Hauses gehen und das Haus [für] sieben Tage verschließen.
ELB 3Mo 14:39 Und der Priester soll am siebten Tag wiederkommen. Und besieht er es, und siehe, das Mal hat an den Wänden des Hauses um sich gegriffen,
ELB 3Mo 14:40 dann soll der Priester gebieten, daß man die Steine, an denen das Mal ist, herausreißt und sie hinauswirft nach draußen vor die Stadt an einen unreinen Ort.
ELB 3Mo 14:41 Das Haus aber soll man inwendig ringsum abkratzen und den Lehm, den man abgekratzt hat, hinausschütten nach draußen vor die Stadt an einen unreinen Ort.
ELB 3Mo 14:42 Und man soll andere Steine nehmen und sie an die Stelle der [herausgerissenen] Steine bringen, und man soll anderen Lehm nehmen und das Haus [damit] verputzen.
ELB 3Mo 14:43 Wenn aber nach dem Ausreißen der Steine, nach dem Abkratzen des Hauses und nach dem Verputzen das Mal zurückkehrt und am Haus ausbricht,
ELB 3Mo 14:44 dann soll der Priester kommen. Und besieht er es, und siehe, das Mal hat am Haus um sich gegriffen, [dann] ist es ein bösartiger Aussatz am Haus: unrein ist es.
ELB 3Mo 14:45 Man soll das Haus niederreißen, seine Steine und sein Holz und allen Lehm des Hauses, und es hinausbringen nach draußen vor die Stadt an einen unreinen Ort.
ELB 3Mo 14:46 Und wer in das Haus, solange es verschlossen ist, hineingeht, wird bis zum Abend unrein sein.
ELB 3Mo 14:47 Wer in dem Haus schläft, soll seine Kleider waschen, und wer in dem Haus ißt, soll seine Kleider waschen.
ELB 3Mo 14:48 Wenn aber der Priester wieder hineingeht und es besieht, und siehe, das Mal hat nach dem Verputzen des Hauses nicht um sich gegriffen am Haus, dann soll der Priester das Haus für rein erklären; denn das Mal ist geheilt.
ELB 3Mo 14:49 Und er soll, um das Haus zu entsündigen, zwei Vögel nehmen und Zedernholz und Karmesin und Ysop;
ELB 3Mo 14:50 und er schlachte den einen Vogel über lebendigem Wasser in ein irdenes Gefäß hinein.
ELB 3Mo 14:51 Und er nehme das Zedernholz und den Ysop und den Karmesin und den lebenden Vogel und tauche sie in das Blut des geschlachteten Vogels und in das lebendige Wasser und besprenge [damit] das Haus siebenmal.
ELB 3Mo 14:52 Und er entsündige das Haus mit dem Blut des Vogels, mit dem lebendigen Wasser und mit dem lebenden Vogel, mit dem Zedernholz, mit dem Ysop und mit dem Karmesin.
ELB 3Mo 14:53 Den lebenden Vogel aber soll er nach draußen vor die Stadt ins freie Feld fliegen lassen. So erwirke er Sühnung für das Haus: dann wird es rein sein.
ELB 3Mo 14:54 Das ist das Gesetz für das ganze Mal des Aussatzes und für die Krätze
ELB 3Mo 14:55 und für den Aussatz des Kleides und des Hauses
ELB 3Mo 14:56 und für die Erhöhung und für den Schorf und für den Fleck,
ELB 3Mo 14:57 um zu belehren, wann für unrein und wann für rein zu erklären ist: das ist das Gesetz des Aussatzes.
ELB 3Mo 15:1 Und der HERR redete zu Mose und zu Aaron:
ELB 3Mo 15:2 Redet zu den Söhnen Israel und sagt zu ihnen: Wenn irgend ein Mann an seinem Fleisch an Fluß leidet, ist er unrein durch seinen Schleimfluß.
ELB 3Mo 15:3 Und dies wird seine Unreinheit bei seinem Schleimfluß sein: Läßt sein Fleisch seinen Schleimfluß triefen oder hält sein Fleisch seinen Schleimfluß zurück, ist das seine Unreinheit.
ELB 3Mo 15:4 Jedes Lager, worauf der an Ausfluß Leidende liegt, wird unrein sein, und jedes Gerät, worauf er sitzt, wird unrein sein.
ELB 3Mo 15:5 Und wer sein Lager berührt, soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden, und er wird bis zum Abend unrein sein.
ELB 3Mo 15:6 Und wer sich auf das Gerät setzt, worauf der an Ausfluß Leidende zu sitzen pflegt, soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden, und er wird bis zum Abend unrein sein.
ELB 3Mo 15:7 Und wer das Fleisch des an Ausfluß Leidenden berührt, soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden, und er wird bis zum Abend unrein sein.
ELB 3Mo 15:8 Und wenn der an Ausfluß Leidende auf einen Reinen speit, dann soll dieser seine Kleider waschen und sich im Wasser baden, und er wird bis zum Abend unrein sein.
ELB 3Mo 15:9 Jeder Sattelsitz, auf dem der an Ausfluß Leidende reitet, wird unrein sein.
ELB 3Mo 15:10 Und jeder, der irgend etwas berührt, was er unter sich hat, wird bis zum Abend unrein sein. Und wer es trägt, soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden, und er wird bis zum Abend unrein sein.
ELB 3Mo 15:11 Und jeder, den der an Ausfluß Leidende berührt, - er hat aber seine Hände nicht im Wasser abgespült -, der soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden, und er wird bis zum Abend unrein sein.
ELB 3Mo 15:12 Und das irdene Gefäß, das der an Ausfluß Leidende berührt, soll zerbrochen werden; jedes hölzerne Gefäß aber soll im Wasser gespült werden.
ELB 3Mo 15:13 Und wenn der an Ausfluß Leidende von seinem Schleimfluß rein wird, dann soll er für seine Reinigung sieben Tage für sich zählen. Und er soll seine Kleider waschen und sein Fleisch in lebendigem Wasser baden, dann wird er rein sein.
ELB 3Mo 15:14 Und am achten Tag soll er sich zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben nehmen und an den Eingang des Zeltes der Begegnung vor den HERRN kommen und sie dem Priester geben.
ELB 3Mo 15:15 Und der Priester soll sie opfern, eine als Sündopfer und die andere als Brandopfer. So erwirke der Priester vor dem HERRN Sühnung für ihn wegen seines Schleimflusses.
ELB 3Mo 15:16 Und wenn einem Mann der Samenerguß entgeht, dann soll er sein ganzes Fleisch im Wasser baden, und er wird bis zum Abend unrein sein.
ELB 3Mo 15:17 Und jedes Kleid und jedes Fell, worauf der Samenerguß kommt, soll im Wasser gewaschen werden, und es wird bis zum Abend unrein sein.
ELB 3Mo 15:18 Und eine Frau, bei der ein Mann liegt mit Samenerguß, - sie sollen sich im Wasser baden und werden bis zum Abend unrein sein.
ELB 3Mo 15:19 Und wenn eine Frau an Fluß leidet [und] ihr Fluß an ihrem Fleisch Blut ist, soll sie sieben Tage in ihrer Absonderung sein. Und jeder, der sie anrührt, wird bis zum Abend unrein sein.
ELB 3Mo 15:20 Alles, worauf sie in ihrer Absonderung liegt, wird unrein sein, und alles, worauf sie sitzt, wird unrein sein.
ELB 3Mo 15:21 Und jeder, der ihr Lager berührt, soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden, und er wird bis zum Abend unrein sein.
ELB 3Mo 15:22 Und jeder, der irgendein Gerät berührt, worauf sie zu sitzen pflegt, soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden, und er wird bis zum Abend unrein sein.
ELB 3Mo 15:23 Und wenn etwas auf dem Lager oder auf dem Gerät ist, worauf sie zu sitzen pflegt, - wenn er es berührt, wird er bis zum Abend unrein sein.
ELB 3Mo 15:24 Und wenn etwa ein Mann neben ihr liegt, und ihre Unreinheit kommt auf ihn, dann wird er sieben Tage unrein sein. Jedes Lager, worauf er liegt, wird unrein sein.
ELB 3Mo 15:25 Und wenn eine Frau ihren Blutfluß viele Tage außer der Zeit ihrer Absonderung hat oder wenn sie den Fluß über ihre Absonderung hinaus hat, soll sie all die Tage des Flusses ihrer Unreinheit sein wie in den Tagen ihrer Absonderung: unrein ist sie.
ELB 3Mo 15:26 Jedes Lager, worauf sie alle Tage ihres Flusses liegt, soll ihr sein wie das Lager ihrer Absonderung, und jedes Gerät, worauf sie sitzt, wird unrein sein nach der Unreinheit ihrer Absonderung.
ELB 3Mo 15:27 Und jeder, der es berührt, wird unrein sein, und er soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden, und er wird bis zum Abend unrein sein.
ELB 3Mo 15:28 Und wenn sie rein geworden ist von ihrem Fluß, dann soll sie sich sieben Tage zählen, danach wird sie rein sein.
ELB 3Mo 15:29 Und am achten Tag soll sie sich zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben nehmen und sie an den Eingang des Zeltes der Begegnung zum Priester bringen.
ELB 3Mo 15:30 Und der Priester soll die eine als Sündopfer und die andere als Brandopfer opfern. So erwirke der Priester Sühnung für sie vor dem HERRN wegen des Flusses ihrer Unreinheit.
ELB 3Mo 15:31 Und ihr sollt die Söhne Israel warnen vor ihrer Unreinheit, damit sie nicht in ihrer Unreinheit sterben, indem sie meine Wohnung, die in ihrer Mitte ist, unrein machen.
ELB 3Mo 15:32 Das ist das Gesetz [betreffs] dessen, der an Ausfluß leidet, und dessen, dem der Samenerguß entgeht, so daß er durch ihn unrein wird,
ELB 3Mo 15:33 und [betreffs der], die krank ist in ihrer Absonderung, und dessen, der seinen Schleimfluß hat, es sei Mann oder Frau, und für den Mann, der neben einer Unreinen liegt.