geistige Reife, Alter ab 14 Jahren
Visumstufe 3
gute Kenntnisse über die Vorschriften und Gesetze
Waffenschein & Führerschein, Flugschein
Straffrei (siehe unten)
kein aktives Arbeitsverhältnis in einer anderen staatlichen Organisation
keine Gesichts- oder Halstattoos keine unrealistische Augenfarben
kein auffälliges Make-Up
keine auffällig gefärbten Haare (zulässig sind auch keine Haare)
maximal 40 Gefängnisaufenthalte (je nach Schwere der Strafen)
"Größtes Verbrechen"
Sollte jemand als letztes Verbrechen "das größte Verbrechen" in der Akte stehen haben, so muss ein Schreiben von der Regierung vorgelegt werden, wann "das größte Verbrechen" stattgefunden hat. Liegt dieses Schreiben nicht vor, dann schickt die Bewerber zur Regierung, damit sie sich so ein Schreiben erstellen lassen. Ab dem Datum, welches in dem Schreiben steht, gilt dann die 2 Wochen Frist.
"Straffrei"
Bei Strafen mit Wanteds gilt eine Verjährungsfrist von 2 Wochen.