Verhaltenscodes
Verhaltenscodes
Verhaltenscodex
für Geschäftspartner und Mitarbeiter
Ziel des Verhaltenskodex für Geschäftspartner
In diesem Verhaltenskodex für Geschäftspartner hat die Firma Carsten Zinnau seine Anforderungen und Grundsätze an die Zusammenarbeit mit seinen Geschäftspartnern, insbesondere zur Einhaltung ethischer Standards, des anwendbaren Rechts und zur Integrität festgeschrieben. Geschäftspartner von denen Lieferungen und Leistungen bezieht. Dies können beispielsweise Lieferanten, Berater, Vertreter, sonstige Anbieter von Waren und Dienstleistungen, usw. sein. Die Firma Zinnau erwartet von seinen Geschäftspartnern, dass diese die in diesem Verhaltenskodex für Geschäftspartner aufgeführten Prinzipien in allen Geschäftsbereichen weltweit umsetzen und einhalten.
01 Generelle Prinzipien
Die Firma Carsten Zinnau bekennt sich zur Nachhaltigkeit und hat sich gegenüber den Vereinten Nationen zur Einhaltung der Zehn Prinzipien des UN Global Compact verpflichtet. Wirtschaftlicher Erfolg und gesellschaftlich verantwortliches Handeln sind kein Widerspruch – sie bedingen einander. Nachhaltiges und verantwortliches Handeln sehen wir als eine wichtige Grundlage für die Zusammenarbeit mit unseren Geschäftspartnern.
Wir erwarten von unseren Geschäftspartnern daher, dass sie
ihre Geschäftstätigkeiten integer ausüben, d.h. insbesondere das für sie jeweils anwendbare Recht, z.B. Menschenrechte einschließlich der Kernarbeitsnormen der Internation Arbeitsorganisation (ILO), Anti-Korruptions-, Datenschutz-, Wettbewerbs-, Kartell-, und Umweltrecht, befolgen, und
sich dafür einsetzen, dass die in diesem Verhaltenskodex für Geschäftspartner aufgeführten Prinzipien auch von ihren eigenen Geschäftspartnern eingehalten werden, und diese entsprechend fördern, und
ehrlich, verantwortungsbewusst und fair agieren.
02 Gesellschaftliche Verantwortung unserer Geschäftspartner
Nach unserer Überzeugung ist die Übernahme gesellschaftlicher Verantwortung ein wesentlicher Faktor für den nachhaltigen Erfolg eines Unternehmens und damit unverzichtbarer Bestandteil einer werteorientierten Unternehmensführung. Daher erwarten wir von unseren Geschäftspartnern, dass sie ihr Handeln an den nachfolgenden Prinzipien ausrichten:
Menschenrechte Unsere Geschäftspartner respektieren die anerkannten Menschenrechte.
Kinderarbeit Unsere Geschäftspartner lehnen Kinderarbeit strikt ab und halten die jeweils anwendbaren Bestimmungen zum Verbot von Kinderarbeit ein (ILO Konventionen 138 und 182).
Zwangsarbeit Unsere Geschäftspartner dürfen auf keine wie auch immer geartete Form von Sklavenarbeit, Zwangs- oder Pflichtarbeit, Leibeigenschaft, Menschenhandel oder unfreiwilliger Arbeit zurückgreifen oder diese tolerieren. Sie stellen sicher, dass die Arbeitnehmer keiner unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung, körperlichen Bestrafung, etc. ausgesetzt sind (ILO Konventionen 29 und 105).
Chancengleichheit / Unsere Geschäftspartner fördern Vielfalt im Unternehmen und dulden keine Diskriminierung bei Diversity der Anstellung und Beschäftigung von Mitarbeitern (ILO Konventionen 100 und 111).
Versammlungsfreiheit / Die Geschäftspartner der Firma Zinnau respektieren Versammlungsfreiheit und die Bildung von Interessengruppen und treten für den Schutz der Rechte ihrer Kollektivverhandlungen Mitarbeiter in ihren Geschäftseinheiten ein. Sie respektieren außerdem das Recht der Arbeitnehmer, ihre eigenen Vertreter frei zu wählen und kollektiv zu verhandeln (ILO Konventionen 87 und 98) Die Sicherheit von Menschen hat oberste Priorität und gehört zu den zentralen Werten unserer Geschäftspartner. Diese bieten ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld, sicherheitsrelevante Qualifizierungsmaßnahmen ebenso wie die Sicherheit ihrer Produkte und Dienstleistung
Sicherheit / Arbeits- Sie minimieren oder eliminieren außerdem, sofern vertretbar, alle Gefahrenquellen im Arbeitsumfeld, und zwar auf der Grundlage des allgemeinen Kenntnisstandes und Gesundheitsschutz in den Bereichen Sicherheit und Gesundheitsschutz im jeweiligen Industriesektor
Umweltschutz Unsere Geschäftspartner halten die für sie geltenden Umweltstandards ein und bekennen sich zu den Prinzipien des nachhaltigen Wirtschaftens und zum Umweltschutz als unternehmerischer Wertgröße. Sie ergreifen wirksame Maßnahmen, die ihre Verantwortung für die Umwelt widerspiegeln.
Vergütung Unsere Geschäftspartner entlohnen ihre Mitarbeiter angemessen und in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und Industriestandards.
Arbeitszeit Unsere Geschäftspartner halten die anwendbaren Gesetze und Industriestandards ein.
Reguläre Arbeitsver- Soweit möglich, müssen Arbeitsleistungen auf der Grundlage eines regulären Arbeitsverhältnisses erbracht werden, wie es durch nationale Gesetze und hältnisse Industriestandards festgelegt wird.
Datenschutz Unsere Geschäftspartner beachten alle jeweils geltenden Gesetze zum Schutz personenbezogener Daten, insbesondere von Mitarbeitern, Geschäftspartnern und Kunden.
03 Antikorruption
Die Firma Zinnau toleriert keinerlei Form von Korruption oder anderen unlauteren Geschäftspraktiken. Transparenz und Offenheit sind grundlegende Voraussetzungen für die Firma Zinnau, um Vertrauen und Glaubwürdigkeit im geschäftlichen Verkehr und im Umgang mit den Geschäftspartnern sicherzustellen.
Korruption Unsere Geschäftspartner dulden keinerlei Form von Korruption und Wirtschaftskriminalität durch eigene Mitarbeiter oder Mitarbeiter in der Lieferkette etc.
Berater / Agenten / Vergütungen von Beratern, Agenten und sonstigen Mittler dürfen nicht dazu dienen, Geschäftsartnern, Kunden oder sonstigen Dritten unzulässige Vorteile zuzuwenden Mittler Unsere Geschäftspartner wählen ihre Berater, Agenten und sonstigen Mittler sorgfältig nach angemessenen Eignungskriterien aus
Vermeidung von Unsere Geschäftspartner vermeiden Interessenkonflikte, die zu Korruptionsrisiken führen können. Interessenkonflikten
Einladungen und In Verbindung mit ihrer Tätigkeit für die Firma Zinnau nehmen unsere Geschäftspartner Einladungen nur an oder sprechen Einladungen nur aus, wenn sie angemes- Geschenke sen sind, nicht in Erwartung einer unzulässigen Gegenleistung oder sonstigen Bevorzugung erfolgen und nicht gegen anwendbares Recht (insbesondere Antikorruptionsgesetze) verstoßen. Dasselbe gilt für die Annahme oder Gewährung von Geschenken, anderen Zuwendungen oder Vorteilen jeglicher Art.
Verhalten gegenüber Unsere Geschäftspartner dulden keine Form gesetzeswidriger materieller und immaterieller Zuwendungen (einschließlich deren Anbieten) an Amtsträger oder Amtsträgern mit diesen vergleichbare Personen (unabhängig davon, ob unmittelbar oder mittelbar über Dritte).
Politische Parteien Gesetzeswidrige materielle und immaterielle Zuwendungen jeglicher Art (z.B. gesetzeswidrige Spenden) an politische Parteien, deren Vertreter sowie an Mandatsträger und Kandidaten für politische Ämter werden von unseren Geschäftspartnern ebenfalls nicht toleriert.
Spenden / Sponsoring Spenden erfolgen von unseren Geschäftspartnern nur auf freiwilliger Basis und ohne Erwartung einer Gegenleistung. Das Sponsoring von Personen, Gruppen oder Organisationen wird nicht dafür genutzt, um widerrechtlich geschäftliche Vorteile zu erlangen.
Geldwäsche und Unsere Geschäftspartner ergreifen in ihren Unternehmen geeignete Maßnahmen, um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in ihren Unternehmen zu Terrorismusfinaie- unterbinden. rungen
04 Verhalten unserer Geschäftspartner im Wettbewerb
Die Firma Zinnau stellt an sich den Anspruch, stets als fairer und verantwortungsvoller Marktteilnehmer zu handeln und erwartet dies auch von seinen Geschäftspartnern.
Wettbewerbs- und Unsere Geschäftspartner halten alle relevanten wettbewerbsrechtlichen Vorgaben ein. Insbesondere treffen sie keine Absprachen und Vereinbarungen, die Preise, Kartellrecht Konditionen, Strategien oder Kundenbeziehungen, vor allem die Teilnahme an Ausschreibungen, beeinflussen. Dasselbe gilt für den Austausch wettbewerblich sensibler Informationen sowie für sonstiges Verhalten, das den Wettbewerb in unzulässiger Weise beschränkt oder beschränken kann.
Export- und Importkon- Insbesondere im Hinblick auf weltweite Geschäftstätigkeiten achten unsere Geschäftspartner auf die Einhaltung aller jeweils geltenden Gesetze für den Import und trollen Export von Gütern, Dienstleistungen und Informationen sowie der anwendbaren Embargos und Sanktionen.
05 Einhaltung des Verhaltenskodex für Geschäftspartner
Verpflichtung zur Unsere Geschäftspartner tragen dafür Sorge, dass die in diesem Verhaltenskodex für Geschäftspartner aufgeführten Prinzipien jeweils von ihnen eingehalten werden.
Hinweise an den Unsere Geschäftspartner nutzen die Möglichkeit, Hinweise auf etwaige Straftaten, die im Rahmen ihrer Tätigkeit für die Firma Zinnau begangen wurden und Auswirkungen auf die Firma Zinnau haben können, über das bestehende Hinweisgebersystem1 der Firma Zinnau abzugeben.
Lieferantenkette Unsere Geschäftspartner wählen ihre Lieferanten, die sie im Rahmen ihrer Tätigkeit für der Firma Zinnau beauftragen, sorgfältig aus, kommunizieren die in diesem Verhaltenskodex für Geschäftspartner aufgeführten oder gleichwertige Prinzipien an diese und setzen sich dafür ein, dass diese Prinzipien auch von ihren Lieferanten eingehalten werden.
Konsequenzen Die Firma Zinnau legt Wert auf partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen ihm und seinen Geschäftspartnern. Bei geringfügigen Verstößen gegen diesen Verhaltenskodex für Geschäftspartner wird dem Geschäftspartner daher in der Regel die Möglichkeit zur Implementierung geeigneter Abhilfemaßnahmen innerhalb einer angemessenen Frist eingeräumt, wenn dieser grundsätzlich zur Abhilfe und Verbesserung bereit ist. Bei schweren Verstößen (insbesondere der Begehung von Straftaten) behält sich der Firma Zinnau jedoch angemessene Sanktionen gegenüber dem jeweiligen Geschäftspartner vor. Dies kann auch zur sofortigen Beendigung der Geschäftsbeziehung sowie zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen und sonstigen Rechten führen.
06 Inkraftsetzung
Gemäß Vorstandsbeschlüssen der Firma Zinnau ab dem 01..04.2022