Fraktionsregelwerk AwantaV
Der Fraktions-Support hat von 16:00 Uhr - 23:00 Uhr geöffnet.
Die Fraktionsverwaltung behält sich vor, Regelbrüchen entsprechend zu sanktionieren.
Angabe von maximalen Fraktionsgrößen:
Legal
SAPD: 35
FIB: 15
Army: unbegrenzt
MD: unbegrenzt
Mechaniker: unbegrenzt
Neutral
Unternehmen: 25
Illegal
Mafien: 20
Kartell: 20
Gangs: 20
Bikergang: 20
Organisationen: 20
Zusatz für illegale Fraktionen: 15 Mitglieder dürfen gleichzeitig agieren.
Zusatz: Eine Fraktion ist bei der Fraktionsverwaltung per Bewerbungsverfahren anzumelden, solange diese nicht angenommen wird, gilt man als Gruppierung!
Allgemein
§1.1 Eine offizielle illegale Fraktion muss aus mindestens 10 Mitgliedern bestehen.
§1.2 Eine Fraktion muss sich stets Konzeptkonform kleiden. Ebenfalls besteht eine Pflicht zum Tragen von 2 Erkennungsmerkmalen! (bspw. Hose, Oberteil und/oder Maske)
Beispiel: Eine Gang trägt keine Anzughosen und eine Mafia keine Jogginghosen.
§ 1.3 Nach dem Ausstieg aus einer Fraktion erhält man, je nachdem, um welche Art es sich handelt, eine Fraktionssperre. Die Sperre dauert 3 Tage ab dem Ausstieg, ausgenommen Neutrale Fraktionen!
Illegal -> Illegal 3 Tage
Illegal -> Legal 3 Tage
Legal -> Illegal 3 Tage
Legal -> Legal keine Sperre
Neutral -> Legal keine Sperre
Neutral -> Illegal 3 Tage
Neutral -> Neutral keine Sperre
§1.4 Drittpartei ist verboten.
Dies bedeutet, wenn 2 Fraktionen eine aktive Situation haben und eine außenstehende Person/Fraktion sich einmischt.
Dies gilt nicht, wenn eine Fraktion mit der Anderen ein offizielles Bündnis eingegangen ist.
Die Drittpartei entfällt, falls eine Fraktion abgeschossen wird oder miteinbezogen wird! [Das Provozieren dieses Falls ist ebenso ein Regelbruch.]
bsp. Eine Fraktion fährt zu einem Anwesen, auf dem sich eine Mafia befindet, um sich dort vorzustellen, sie fangen an sich vorzustellen und plötzlich wird die Mafia gestürmt und die Fraktion, die sich vorstellt, wird mit angeschossen. Somit entfällt dann die Drittpartei-Regel!
Und falls diese dann bewusstlos sind, muss sich die Partei, die mit einbezogen wurde, vom Anwesen entfernen!
Ausnahme: Bei illegalen Routen, die von mehreren Parteien umkämpft werden, entfällt die Drittpartei Regelung. Diese Regelung tritt nur bei offiziellen Fraktionen in Kraft,
wenn diese des Öfteren sich erkenntlich zusammen an der jeweiligen Route gezeigt haben. Sollte diese Regelung ausgenutzt werden, wird dies mit einem Strike oder einer sofortigen Auflösung bestraft.
§1.5 Der Aufbauschutz bleibt 1 Woche nach Annahme eines Konzepts bestehen. Und entfällt bei aggressivem Verhalten der Fraktion.
§1.5.1 das unerlaubte Betreten von illegalen Routen oder der Aggressor eines Konfliktes ist
§1.6 Sofern mehr als 25% einer Fraktion und/oder ein Teil der Leaderschaft in einer RP-Situation einen Regelbruch begehen, kann dies sanktioniert werden.
§1.7 “Zivigambo” ist nicht gestattet, wenn man Teil einer offiziellen Fraktion ist.
§1.8 Das Aufnehmen von einer überdurchschnittlich hohen Anzahl neuer Mitglieder ist nicht gestattet und kann je nach Anzahl der aufgenommenen Mitglieder sanktioniert werden! (z.B. 10 Mitglieder wollen sich gleichzeitig bei einer Fraktion bewerben)
§1.9 Gepanzerte Schafter dürfen nur 1x ausgeparkt werden.
§1.10 Jede Offizielle Badfraktion muss dreimal im Monat einen Raub starten
bspw. Staatsbank, Human Labs oder Juwelier
§1.11 Bei geplanten Fraktionsangelegenheiten müssen die Fraktionsfahrzeuge aus der Fraktationsgarage genutzt werden. Diese sind auch erkenntlich in der Fraktionsfarbe zu lackieren.
§1.12 Es darf von jeder Fraktion bei geplanten Aktionen nur ein Helikopter pro Situation genutzt werden! (Razzia, Baseraids, Planecrashes, Streetfights etc..)
§1.13 Es darf von jeder Fraktion bei geplanten Aktionen nur eine Marksman pro Situation genutzt werden! (Razzia, Baseraids, Planecrashes, Streetfights etc..)
§1.14 Interiorflucht ist strengstens verboten!
§1.15 In jedem Gangwar, offiziellem Krieg und Konflikt sowie Razzien und Baseraids gilt eine permanente Aufnahmepflicht für jedes Mitglied, welches daran beteiligt ist!
Staatsfraktionen
§2.1 Staatsfraktionen dürfen maximal 60 Hafteinheiten (HE) an die Öffentlichkeit vergeben. 90 HE werden nur für schwere Dienstvergehen vergeben.
§2.2 Detectives/Agents müssen sich in einem Schussgefecht mit einer PD/FIB/CIA/ARMY-Weste erkenntlich zeigen.
§2.3 Das Benutzen von Dienstwaffen ist außerhalb des Dienstes untersagt!
§2.4 Die Staatsfraktionen dürfen nur in einem bestimmten Maße korrupt sein.
bsp. Bei einem Ausbruch helfen ist erlaubt.
bsp. Waffen kaufen und in die Wohnung bringen ist nicht erlaubt, sowie im Fahrzeug für den Eigennutz außer Dienst ist auch nicht erlaubt!
Zusatz: Korruption sollte nicht einfach aus Spaß oder Langeweile passieren. Es muss einen richtigen RP-Hintergrund beinhalten!
§2.5 Razzien dürfen nur alle 3 Tage bei der gleichen Fraktion durchgeführt werden!
Zusatz: Eine Razzia muss einen triftigen Roleplay-Hintergrund haben.
(Ein triftiger RP-Hintergrund ist zum Beispiel: mehrere Ladenräube oder wenn Mitglieder einer Fraktion öfter wegen Langwaffen etc. festgenommen werden! Gründe wie bei einer Verkehrskontrolle abhauen sind keine Razza Gründe!)
§2.6 Szenarien-Cap der Staatsfraktionen auf 40 Beamte beschränkt.
§2.7 Das Ausnutzen der Sperrzone ist strengstens untersagt und kann sanktioniert werden.
Medics
§3.1 Ein Mediziner hat das medizinische Weisungsrecht und darf über deine Gesundheit bestimmen. Dies bedeutet, wenn er dich auffordert, nach dem Wiederbeleben mit ins Krankenhaus zu kommen dann musst du dies befolgen!
§3.2 Mediziner dürfen nicht korrupt handeln.
bsp. privater Mediziner
§3.3 Ein Mediziner darf erst nach Beendigung eines Gefechtes anfangen zu helfen.
§3.4 Ein Mediziner muss den Kopfschuss sehen, um diesen zu bestätigen. Der Kopfschuss darf auch auf eine Leiche erfolgen.
Routen
§4.1 Innerhalb der Probewoche ist es einer Fraktion untersagt eine Route im RP zu beanspruchen.
§4.2 Routen dürfen von einer Fraktion beansprucht werden und es darf ein Mitbesitzer bestimmt werden.
§4.3 Kämpfe um Routen dürfen nur auf den Routen stattfinden.
§4.4 Die Einkaufspreise um auf einer Route farmen gehen zu dürfen müssen stets realistisch gestaltet werden.
§4.5 Auf der Route ist kein Bündnis der Haupt- und Mitbesitzer nötig.
Dies gilt nur auf der Route!
Konflikte, Baseraids und Streetfights
§5.1 Bei einem Konflikt muss die Entstehung nachweisbar sein.
§5.2 Eine Forderung muss immer stets realistisch und bezahlbar sein. Wenn die Forderung nicht bezahlt wird, hat man das Recht, die Forderung schrittweise zu erhöhen.
bsp. 1. Forderung : 10 Langwaffen
300 Westen
1 Mio $
2. Forderung: 20 Langwaffen
500 Westen
3 Mio $
§5.3 Baseraids dürfen erst nach abgelehntem Streetfight erfolgen oder bei Nichtzahlung einer Forderung.
Beispiel:
Fraktion A stellt Fraktion B eine Forderung. Nach Ablauf der Zahlungsfrist darf Fraktion A baseraiden. Zahlungsfrist = mind. 24h.. Nach erfolgtem Baseraid ist die Forderung als bezahlt anzusehen.
Fraktion A fordert Fraktion B zu einem Streetfight auf, sollte Fraktion B nicht erscheinen so darf nach mind. 2h der Baseraid erfolgen.
§5.4 Eine Partei darf nur alle 72h, von derselben Partei, gebaseraidet werden.
§5.5 Nach einem Baseraid gilt der Konflikt als beendet, sollte diese Regel ausgenutzt werden, so behält sich die Fraktionsverwaltung vor, den Konflikt weiterlaufen zu lassen.
§5.6 Streetfights werden nach dem Mauer-Mauer Prinzip gestaltet
§5.7 Das “Mauer brechen” in einem Streetfight gilt als Massen-VDM, und kann sanktioniert werden.
§5.8 Helikopter dürfen maximal 2-Mann besetzt agieren.
§5.9 Bei einem Streetfight dürfen nur Autos, lackiert in der Fraktionsfarbe, aus der Fraktionsgarage genutzt werden.
§5.10 Bei einem Streetfight darf nur ein gepanzertes Fahrzeug verwendet werden.
§5.11 Während eines Streetfights müssen Fraktionsmitglieder ausbluten oder nach Ende des Streetfights erst zum MD gebracht werden. Missachtung kann sanktioniert werden.
Krieg
§6.1 Ein Krieg darf nur von Rang 12, oder Rang 11 in Vertretung, erklärt werden.
§6.2 Die Forderungen werden entsprechend in einem “Kriegsvertrag” festgehalten der vorher von der Fraktionsverwaltung geprüft wird.
§6.3 Ein Krieg hat eine maximale Laufzeit von 7 Tagen. Nur die Fraktionsverwaltung kann einen Krieg verlängern.
§6.4 Sofern im Kriegsvertrag nichts anderes festgelegt ist dürfen Medics beide Parteien hochholen.
§6.5 Wenn eine Fraktion sich unmittelbar, aufgrund des Krieges, auflösen sollte, so kann die Fraktionsverwaltung bis zu 50% der Forderung erstatten.
§6.6 Bei Missachtung des Kriegsvertrags kann der Krieg administrativ beendet werden und die missachtende Partei muss auszahlen.
§6.7 Während eines Krieges dürfen keine neuen Mitglieder rekrutiert werden. Ebenso wird das Aufnehmen neuer Mitglieder, unmittelbar vor einem Krieg, streng von der Fraktionsverwaltung geprüft.
Gangwar und Randomevents
§7.1 Ein Gangwar darf erst ab 10 Mitgliedern, der angreifenden Partei, gestartet werden.
§7.2 Um RP-Flucht zu vermeiden, darf ein Gangwar erst 15 Minuten nach Ende einer RP-Situation gestartet werden.
§7.3 Das Ausnutzen von erhöhten Positionen, Dächern etc. ist strengstens verboten und kann sanktioniert werden.
§7.4 VDM ist ebenfalls strengstens verboten und kann sanktioniert werden.
§7.5 Das absichtliche Flüchten aus der Gangwarzone ist ebenfalls verboten und kann sanktioniert werden.
§7.6 Eine Fraktion darf nur maximal 3 Gangwar Gebiete gleichzeitig besitzen.
§7.7 Das Starten eines Gangwars ist nur zu folgenden Uhrzeiten erlaubt:
Gangwarzeiten:
Mo-Do: 18:00 - 0:00
Fr-So: 18:00 - 2:00
§7.8 Gangwar darf nicht als Hauptbeschäftigung einer Fraktion dienen.
§7.9 Kolonnen außerhalb der GW Zone müssen ungestört in die Zone gelassen werden.
§7.10 Soundboards im GW sind strengstens verboten.
§7.11 Unter Random-Events zählen Flugzeug- und Helikopterabstürze sowie ähnliche Szenarien.
§7.12 Pro Absturzstelle dürfen nur zwei Parteien um den Drop kämpfen!
(Bsp: FIB vs Ballas)
Das bewusste Einmischen einer Dritten Partei kann zu einem Strike oder einem 3-Tages-Bann für einzelne Personen führen!
Zusatz: Als Partei zählt eine Fraktion erst ab 25% Mitgliedern, wenn diese in der Zone sind
§7.13 Als Partei gelten mind. 25% einer Fraktion. Fraktionen, die keine 25% erreichen, dürfen an der Absturzstelle agieren, müssen sich aber zurückziehen, sollte eine Fraktion kommen die mit mehr als 25% anfährt.
§7.14. Flugzeug- und Helikopterabstürze dürfen nur von folgenden Staatsfraktionen angefahren werden: FIB, Sheriffs und die Army. Die Fraktionen dürfen gegenseitig auffüllen! Es darf keine weitere Verstärkung gerufen werden! Schwere Geschütze sind strengstens verboten!
Stand 14.11.2023