Die Begutachtung ihres Fahrzeugen für das Pickerl. (§57a) machen wir gerne für Sie. Die Begutachtung kann einen Monat vor Fälligkeit und vier Monate ab Fälligkeit Klasse M1 gemacht werden. Wir bieten auch für ungebremste Anhänger das Pickerl an. Für die Klasse N1 kann die Begutachtung drei Monate vor Fälligkeit gemacht werden, bei dieses Klasse darf die Fälligkeit nicht überzogen werden. Gerne können Sie einen Termin bei uns vereinbaren.