Als ehrendes Gedenken widmet die Institution

„AUSTRIA IMPERIALIS“

dieses GEDENKKREUZ

© Alfred DEIMBACHER

V O R W O R T

Am 13. Mai 1717 wurde in WIEN die „Mater Austriae“ – Erzherzogin von Österreich, Königin von Ungarn und Böhmen u.a., ab dem Jahr 1745 auch als „Römische Kaiserin“ genannt – MARIA THERESIA – geboren, deren 300. Geburtstag sich am 13. Mai 2017 jährt. Sie war eine Fürstin aus dem Hause HABSBURG und wurde wie jede Gattin eines Kaisers als eine „Kaiserin“ tituliert. Durch die sogenannte „Pragmatische Sanktion“ gelang es ihr, die Unteilbarkeit des Habsburger Reiches ihren Weg als Frau zum Thron und einer der bedeutendsten Persönlichkeiten der europäischen Geschichte zu erkämpfen, was in ihrer 40jährigen Regentschaft aber auch viele Kriege, Leid und Intoleranz mit sich brachten.

Aus den vielen von ihr durchgeführten Modernisierungen, Neugestaltungen und Organisationen seien nur einige wenige angeführt, wie z.B. für Verwaltung, Bildungspolitik, Schulen und Universitäten, für Wirtschaftsreformen sowie die Reichs- und Außenpolitik, ganz besonders die Abschaffung der Leibeigenschaft, für die Reformen der Justiz, des Steuerwesens oder der architektonischen Juwelen wie die Schlösser SCHÖNBRUNN, HOF und NIEDERWEIDEN; ihrem Kunstinteresse verdanken wir viele Kunstschätze.

MARIA THERESIA war nicht nur eine aufopfernde Mutter ihrer Kinder, sondern führte auch ihre sehr taktische „Heiratspolitik“ durch den Machtzuwachs für das Haus Österreich: Die vielen ihrer Reformen bildeten wichtige Passagen für den Weg unseres Österreichs zum modernen Rechts- und Verwaltungsstaat.

Besonders geformt wurde von MARIA THERESIA die Heeresreform des Militärs:

Sie gründete am 14. Dezember 1751 in der Burg zu WIENER NEUSTADT die einzige Ausbildungsstätte der Truppenoffiziere des Österreichischen Bundesheeres – die

ALMA MATER THERESIANA“ - Theresianische Militärakademie.

Dem ersten Kommandanten der Militärakademie, Feldmarschall Graf DAUN, trug sie den Auftrag auf:

„Mach´ er mir tüchtige Offiziers und rechtschaffene Männer drauß“.

(Die Wiener Neustädter Militärakademie war nach dem 2. Weltkrieg im April und Mai 1945 durch Fliegerbomben und Verwüstungen zu einer totalen Ruine geworden. In den Jahren 1946 bis 1959 wurde die historische Form der Burg wiederhergestellt und konnte nach notwendigen Adaptierungen im Jahr 1958 der Betrieb der neugestalteten Militärakademie wiederaufgenommen werden).

Diese großartige Persönlichkeit und Staatsformerin

Kaiserin MARIA THERESIA starb am 29. November 1780 in WIEN – sie bleibt die

Mutter Österreichs“.


Als ehrendes Gedenken widmet die Institution „AUSTRIA IMPERIALIS“ dieses GEDENKKREUZ .

S TATUT für das „KAISERIN MARIA THERESIA – GEDENKKREUZ“

Artikel I

(1) Das Gedenkkreuz führt den Namen „MARIA THERESIA – KREUZ“ abgekürzt M.Th.K. und kommt in nur einer Stufe zur Verleihung.

(2) Das Kreuz zeigt die Form des „Militär-Maria-Theresien-Kreuzes“ und ist geschweift, weiß, goldgerändert, mit dem Ausmaß von ca. 48 mal 48 mm und ist ca. 2,5 mm stark. Das runde Medaillon auf der Vorderseite trägt mittig Gold untermalt das Portrait der Kaiserin in Silber. Im oberen Halbkreis mit den Text„Kaiserin MARIA THERESIA“, mittig die Jahreszahlen „1717“ (rechts) und „2017“ (links) heraldisch gesehen und unterhalb mit den Text „Landesmutter“.

Der goldfarbige Revers trägt in der Mitte das „Wappen bzw. Siegel der Kaiserin“ in 3D gearbeitet, im oberen Kreuzesbalken die Schriften „Gedenktag – 06. Mai 2017 – Parade – Wiener Neustadt“, in den mittigen Querbalken die Worte „AUSTRIA“ und „IMPERIALIS“ und im unteren Balken die Worte in Reliefschrift nach innen „Ehrenschutz - Hertha Margarethe und Sandor - Habsburg-Lothringen“.

(3) Das Ordensband ist zirka 40 mm breit, rot-weiß-rot (RAL PANTONE 032 C – rot bzw. RAL 9016 – verkehrsweiß) gespalten und an beiden Rändern mit einem zirka 1,5 mm breiten schwarzen Vorstoß (RAL 9017 – verkehrsschwarz) versehen. Das Band symbolisiert die Staatsfarben der Republik Österreich, die schwarzen Ränder zeigen das Zeichen der Trauer und des Gedenkens.

(4) Die Auszeichnung ist mit dem Kreuz und dem Ordensband mit zwei goldfarbigen Ösen verbunden.

Artikel II

(1) Das Tragen von Bandspangen und eventueller Miniaturen zur Zivilkleidung oder der Uniform ist gestattet, wobei jedoch Uniformträger sich bezüglich einer Trageerlaubnis über ihre vorgesetzten Dienststellen bzw. Institutionen zu informieren hat.

(2) Sonstige Rechte oder Pflichten sind mit einer Verleihung des Kreuzes nicht verbunden.

(3) Zu Lebzeiten des Eigentümers des Gedenkkreuzes darf dieses weder verkauft, verliehen, verschenkt oder in sonstiger Art und Weise missbräuchlich verwendet werden.

(4) Eine unbefugte Nachmachung des Gedenkkreuzes und jeder unbefugte Nachdruck der dazu geltenden Verleihungsurkunden sowie sonstige missbräuchliche Verwendung kann gerichtlich zur Anzeige gebracht werden.

Artikel III

VERLEIHUNGSVORAUSSETZUNGEN

(1) Der Institution „AUSTRIA IMPERIALIS“ kann über Vorschlag mündlicher, schriftlicher oder im EDV-Weg eingebrachter Ansuchen oder über Initiativanträge durch Privatpersonen a l l e n Personen ohne Unterschied des Geschlechts, der Herkunft, des Standes, der Staatsangehörigkeit, Rasse, Religion oder einer politischen Parteienzugehörigkeit verliehen werden, die sich in einem (historischen) Verein oder einer sonstigen Institution die Pflege der alt-österreichischen Tradition zur Aufgabe machen oder schon gemacht haben.

(2) Die Verleihung des Gedenkkreuzes kann bei entsprechendem Vorliegen auch „posthum“ erfolgen und den Nachfolgern des Verstorbenen überreicht werden.

(3) Für die erfolgten Verleihungen werden Urkunden ausgestellt, die von der Organisation zu unterschreiben und mit dem Rundsiegel Austria Imperialis zu versehen sind. Die verleihenden Personen werden in einer chronologischen Liste (Ordensbuch)angeführt.

Artikel IV

SCHLUSSBESTIMMUNGEN

(1) Die Anregung zur Schaffung dieses Gedenkkreuzes, deren Gestaltung und die Form der Verleihungsurkunde sind geistiges Eigentum „AUSTRIA IMPERIALIS“ und dürfen nicht abgeändert werden.

(2) Für Anregungen auf Verleihungen von Auszeichnungen sind folgende Daten anzugeben:

Familien- und Vorname(n), allfällige akademische Grade und Titel, und eventuell Geburtsdatum und Geburtsort, genaue Anschrift des/der Auszuzeichnenden sowie eine eventuelle Zugehörigkeit/Mitgliedschaft eines oder mehrerer in- oder ausländischer Traditionsverbände oder –Vereinigungen.

Taxe: 25,00 Euro, Mail: austria.imperialis@gmail.com

Einzahlungsvoraussetzung

Bei Postversand zuzüglich € 8,00 in Österreich; Europa und EU € 15,00; für Porto und Verpackung; Übersee Amerika, Australien, Afrika, Asien € 25,00 für Porto und Verpackung. Die Sendung enthält URKUNDE in Klarsichthülle, Bandabschnitt sowie die Verdienstauszeichnung. Nachdem die Taxe am Konto eingelangt ist wird die Bestellung bearbeitet.

Lieferzeit, ab Buchungseingang auf unser Konto zirka 3 bis 4 Wochen.