Die Kurse werden immer wieder aktualisiert und sind für die Dienstleisterin nicht bindend.
Bei Verhinderung wird rechtzeitig durch auf dieser Website veröffentlich, ob der Kurs ausfällt oder Vertretung stattfindet.
War der Kunde für den entfallenen Kurs angemeldet, darf er im folgenden Monat diese Teilnahme nachholen.
Es werden nur einmalige monatliche Zahlungen angeboten. Folglich muss der Kunde sich für jeden Monat neu anmelden. Fehlt der Kunde (außer bei Vorlage eines Attests) so entfallen die Kurse. Ein Nachholanspruch besteht nicht.
Der Kunde darf die Geschäftsräume des Life X nur für Kurszwecke besuchen, sofern er nicht anderweitig dazu berechtigt ist.
Das Fitnesstudio und die Kursräume dürfen nur mit sauberen Sportschuhen betrefen werden.
Schließzeiten werden im Voraus bekannt gegeben und sind schon vorab auf den Preis angerechnet.
Die Trainerin behält sich vor bei wiederholten beachtlichen Störungen den Kunden auszuschließen.
Sobald der erste Kurstag des gebuchten Monats beginnt, entfällt ausdrücklich die Widerrufspflicht des Verbrauchers.
Schadenersatzansprüche bleiben bestehen.
Das Angebot wird individuell erstellt und richtet sich nach mehrere Faktoren, darunter Aufwand, Teilnehmerzahl, Anfahrt und Vorbereitung etc.
Jedes Projekt wird vertraglich dokumentiert. Alle nachträglichen Vereinbarungen müssen schriftlich aufgenommen und unterzeichnet werden.
Bei Krankheit der Trainerin entfällt der Anspruch auf Entgelt. Im Umkehrschluss entfällt für den Kunden der Anspruch auf Leistung.
Die Trainerin verspricht eine bestimmte Leistung, nicht aber ein bestimmtes Ergebnis.
Die Trainerin kann eine Vorauszahlung verlangen, wenn das Projekt umfangreich ist oder sich aus den Umständen ergibt, dass dies angebracht ist. Angebracht sind insbesondere Anfahrt- und Übernachtungskosten.
6. Ist der Vertragsschluss zustandegekommen, wird beiden Parteien eine Widerrufsfrist von 3 Tagen eingeräumt. Der Widerruf erfolg schriftlich per Mail oder per Post.
7. Ist die Leistung aus dem Vertrag vor Ablauf des Widerrufsfrist zu entrichten, so entfällt die Widerrufsfrist endgültig.
8. Entscheidet sich der Kunde dazu den Auftrag zu stornieren, ist -sofern keine höhere Gewalt vorliegt- eine Entschädigungssumme von 70 Prozent der zu erwartenden Leistung zu entrichten. Erfolg die Stornierung mit einem Vorlauf von 8 Wochen, dann sind lediglich die bereits getätigten Aufwendungen, die im Vertrauen auf den Auftrag entstanden sind, zu entrichten.