Der „Altpfadfinder-Verein Blauenstein“ (APV Blauenstein) ist ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Basel. Er fördert den Kontakt unter seinen Mitgliedern sowie zu den Aktiven der Abteilung. Der Verein unterstützt die Pfadibewegung, insbesondere die Abteilung Blauenstein, Basel.
Das Vereinsjahr entspricht dem Kalenderjahr.
Vereinsmitglied werden können:
ehemalige und aktive Mitglieder der Abteilung Blauenstein, Basel, sofern sie das 18. Lebensjahr zurückgelegt haben.
Die Pesonen aus dem Team der Abteilungsleitung/die Abteilungsleiterin oder der Abteilungsleiter.
Sie wird durch die Bezahlung des Mitgliederbeitrags erworben.
Die Mitgliedschaft erlischt mit Austritt, durch Streichung infolge Nichtentrichtung des Jahresbeitrags oder durch Ausschluss. Der Austritt erfolgt schriftlich auf Ende des Vereinsjahrs. Der Mitgliederbeitrag für das laufende Jahr bleibt voll geschuldet. Über den Ausschluss entscheidet die Mitgliederversammlung auf Antrag des Vorstands; er kann ohne Angabe von Gründen erfolgen.
Der Mitgliederbeitrag wird durch die Generalversammlung/Vereinsversammlung festgelegt. Die Vereinsversammlung kann einzelne Mitglieder von der Beitragspflicht befreien (z.B. Abteilungsleitung). Vorstandsmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit, sie können aber auf freiwilliger Basis darauf verzichten.
Die Mitglieder haben das Recht, zu Handen der Mitgliederversammlung Anträge zu stellen. Diese müssen mindestens 21 Tage vor der Mitgliederversammlung der Vereinspräsidentin oder dem Vereinspräsidenten schriftlich vorliegen. Alle Mitglieder sind gleichermassen stimm- und wahlberechtigt, wobei das Team der Abteilungsleitung nur eine Stimme besitzt.
Mitglieder, die sich in besonderer Weise um die Pfadi Blauenstein verdient gemacht haben, können zu Ehrenmitgliedern des APV ernannt werden. Ehrenmitglieder sind von der Entrichtung des Mitgliederbeitrags befreit.
Vereinsorgane sind:
die Mitgliederversammlung
der Vorstand
die Revisionsstelle
Vorstand und Revisionsstelle werden jährlich durch die Mitgliederversammlung gewählt.
Die Mitgliederversammlung ist oberstes Organ des Vereins. Sie wird vom Vorstand einberufen und tritt ordentlicherweise einmal jährlich zusammen. Eine ausserordentliche Mitgliederversammlung kann auf Begehren eines Fünftels der Mitglieder einberufen werden.
Die Mitgliederversammlung ist 30 Tage im Voraus einzuberufen.
Zu den Aufgaben der Mitgliederversammlung gehören:
Wahl des Vorstandes und der Revisoren
Wahl der Präsidentin oder des Präsidenten
Festsetzen des Jahresbeitrags
Genehmigung von Jahresbericht und Jahresrechnung
Genehmigung des Jahresbudget
Festsetzung einer Kompetenzsumme des Vorstandes für nicht budgetierte Ausgaben
Ausschluss von Mitgliedern
Beschlussfassung über Anträge des Vorstands und von Mitgliedern
Ernennung von Ehrenmitgliedern
Statutenänderungen
Auflösung des Vereins
Bei Sachgeschäften entscheidet das einfache Mehr; die Präsidentin/der Präsident hat den Stichentscheid.
Bei Wahlen entscheidet das relative Mehr der abgegebenen Stimmen.
Statutenänderungen erfordern eine Dreiviertelsmehrheit der anwesenden Stimmen.
Beschlüsse über Anträge zu nicht traktandierten Themen sind gültig, wenn sie mit einer Zweidrittelsmehrheit der anwesenden Stimmen gefasst werden.
Die Vereinsauflösung erfordert eine Zweitdrittelsmehrheit der anwesenden Stimmen, sofern diese mindestens die Hälfte der Vereinsmitglieder repräsentieren.
Der Vorstand besteht aus PräsidentIn, AktuarIn, KassierIn und zwei, höchstens drei BeisitzerInnen. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens der Präsident/die Präsidentin sowie zwei weitere Vorstandsmitglieder an der Sitzung teilnehmen. Er entscheidet mit einfacher Stimmenmehrheit; die Präsidentin/der Präsident hat den Stichentscheid.
Der Vorstand nimmt insbesondere folgende Aufgaben wahr:
Führung der Vereinsgeschäfte, insbesondere der Kasse, wobei er an die Beschlüsse der Mitgliederversammlung gebunden ist
die rechtsgültige Vertretung des Vereins, wobei der Präsident/die Präsidentin zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied zeichnet
die Organisation der Mitgliederversammlung
die Koordination von Vereinsaktivitäten
Die Rechnungsrevision erfolgt durch zwei Mitglieder, welche nicht dem Vorstand angehören.
Die Revisionsstelle prüft die Führung der Kasse und den Jahresabschluss, erstattet der Mitgliederversammlung Bericht und stellt Antrag.
Im Falle der Auflösung des Vereins fällt das Vermögen zum Zwecke der Ausbildung an die Abteilung Blauenstein, Basel; sollte diese nicht mehr bestehen, an die Schweizerische Pfadistiftung.
Die vorliegenden Statuten wurden am 18. Dezember 2004 von der Gründungsversammlung angenommen. Die GV vom 15. Mai 2011 nahm die Änderung von Art. 5 an. Die GV vom 5. Mai 2014 nahm die Änderungen von Art. 10 und Art. 12 an. Die GV vom 12. Mai 2023 nahm die Änderung von Art. 5 an.
Die hier vorliegende Version der Statuten ist eine angepasste Abschrift des Originals.