§ 1.0 | Jedes Fraktionsmitglied muss seinen FiveM Namen in folgendem Format speichern:
Fraktion | Vor- und Nachname
§ 1.1 | Ein Anwesen, eine Hood oder ein Chapter darf während eines Konfliktes nur 1 Mal innerhalb von 24 Stunden bzw. bei offener Forderung erst nach Ablauf der Bedenkzeit angegriffen werden. Hierbei werden sämtliche Angriffe auf ein Anwesen gewertet. Man darf keine Razzia oder Baseraid 30 Minuten vor und 30 Minuten nach einem Server Restart durchführen.
§ 1.2 | Auf Offroad oder Gebirge dürfen nur Toros und Offroad Fahrzeuge gefahren werden, die im Autohaus unter der Kategorie "Offroad" erwerbbar sind. Es ist darauf zu achten, dass Geländewagen nicht zum Fliegen über Berge genutzt werden.
§ 1.3 | Das Plündern von Fraktionslagern ist verboten. Das Plündern eines Fraktionslagers sowie das Verkaufen von Gegenständen vor einer Fraktionsauflösung ist ausschließlich mit Genehmigung der Fraktionsverwaltung gestattet.
§ 1.4 | Es ist untersagt, an einem Fraktionsfahrzeug einen Spoiler zu montieren.
§ 1.5 | Das dauerhafte Spotten und Abcampen von Anwesen ist verboten.
§ 1.6 | Wichtige sowie entscheidende RP-Situationen müssen in jedem Fall nachgewiesen werden können, unabhängig von der 48 Stunden-Regelung (Aufnahmepflicht). Andernfalls ist mit entsprechenden Konsequenzen zu rechnen.
§ 1.7 | Der Grund eines Konfliktes muss im eigenen Fraktionsdiscord, in einem extra angelegten Kanal unmittelbar nach Entstehung gepostet werden, damit die Fraktionsverwaltung diesen jederzeit nachvollziehen kann.
§ 2.0 | Korruption in staatlichen Fraktionen:
Mitarbeitern staatlicher Fraktionen ist es gestattet, korrupt zu sein.
Folgende Punkte sind aus der Korruptionsregel ausgenommen:
(1) Das gesamte DOJ darf nicht korrupt sein.
(2) Die höchsten drei Ränge aller anderen staatlichen Fraktionen dürfen nicht korrupt sein.
(3) Das Löschen von Akten ist strengstens untersagt.
(4) Das Arbeiten als privater Medic für Fraktionen, Spielergruppen oder einzelne Spieler ist verboten.
(5) Das kostenlose Beanspruchen und Ausnutzen von Dienstleistungen sämtlicher Tuningwerkstätten ist verboten.
(6) Die Weitergabe von Geld oder Items jeglicher Art (auch aus der Asservatenkammer) ist verboten.
§ 2.1 | Mediziner dürfen verletzte Personen erst nach einer Schießerei behandeln / wiederbeleben, weil sie ihr eigenes Leben zu schützen haben. Sollten Mediziner während einer Schießerei jemanden behandeln / wiederbeleben, verfällt die Unantastbarkeit des Mediziners.
§ 2.2 | Jede Exekutive Gewalt (LSPD, LSSD, FIB, MARSHALLS) darf ab sofort mit einer anderen Exekutive zusammen agieren. Alles andere gilt ab sofort als Drittpartei. Einzige Ausnahme bildet eine vom DOJ angeordnete Razzia. Hier wird individuell entschieden, welche Parteien beteiligt sein dürfen.
§ 2.3 | Jede Exekutive darf pro Gefechtssituation mit einem Helikopter agieren. Egal wie viele Parteien involviert sind.
§ 2.4 | Bei Razzien an Crime-Fraktionen darf von den Staatsbehörden maximal 30 Prozent, der jeweiligen Gegenstände, aus dem Fraktionslager entwendet werden. Dies geschieht in vorheriger Absprache mit der Leitung des Department of Justice. Im Fall eines Terror-Status darf man während einer Razzia maximal 50 Prozent aus dem Fraktionslager entwenden.
§ 2.5 | Staatliche Organisationen müssen, wenn sie eine Route raiden wollen, den Raid vollständig abschließen, bevor sie Spieler inhaftieren bzw. zum SG fahren dürfen. Das heißt, alle bewusstlosen Spieler sammeln und vom Medic vor Ort behandeln lassen. Rechte verlesen und Akten schreiben können im SG erledigt werden, sowie das Ausspielen von Medic RP (Medic Behandlung im SG-Krankenhaus). Der Transport darf per Bus oder Fahrzeug stattfinden.
§ 2.6 | Staatsbehörden dürfen bei allen Konflikten innerhalb der Stadt, auch bei Baseraids, in der Zeit von 18 bis 22 Uhr eingreifen.
2§ 3.0 | Eine Crime Fraktion darf aus maximal 27 Männern und 3 Frauen bestehen. Frauen dürfen Männerplätze ersetzen.
§ 3.1 | Blood Out Regelung
Beim Blood Out muss der Betroffene alle Informationen und die Zeit in der Gruppierung vergessen. Genauso muss sichergestellt werden, dass alle Mitglieder der Gruppierung vom Blood Out wissen. Nach einem Blood Out kann man erst wieder nach vier Wochen derselben Fraktion beitreten.
§ 3.2 | Jede Fraktion braucht eindeutige Erkennungsmerkmale (z.B. gleiche Bandanas, gleiche Hose, gleiches Shirt etc.). Mindestens 2 Merkmale sind Pflicht! Die Fraktionskleidung darf nicht abgelegt werden! Man muss zu jeder Zeit als Mitglied der jeweiligen Fraktion erkennbar sein. Das Ablegen der Fraktionskleidung kann einen vorübergehenden Bann, bei mehrfacher Missachtung auch einen permanenten Ausschluss aus dem Projekt, nach sich ziehen.
§ 3.3 | Bei einem Fraktionswarn wird nach folgendem Schema bestraft:
1. Fraktionswarn = Individueller Blackwater-Auftrag und Einschränkungen für das Agieren der Fraktion.
2. Fraktionswarn = Individueller Blackwater-Auftrag und stärkere Einschränkungen für das Agieren der Fraktion.
Sollten zwei Fraktionswarns gleichzeitig ausgesprochen werden, so wird die erste und die zweite Strafe additiv zu einer Strafe zusammengerechnet.
§ 3.4 | Mitglieder einer Crime Fraktion sind dazu verpflichtet, jeden Kill auf Aufnahme zu haben und jeden Kill-Clip innerhalb von 5 Stunden auf dem Fraktionsdiscord in einen eigens für den Spieler angelegten Kanal einzusenden. Sollte bei Aufforderung kein Clip vorhanden sein, gibt es auch keine Analyse mehr, sondern zieht einen permanenten Ausschluss aus dem Projekt nach sich.
§ 3.5 | Bei einem Baseraid/Konflikt muss eine Forderung gestellt werden. Sollte keine Forderung gestellt werden, so gilt der Konflikt als beendet, sofern keine Vergeltungsmaßnahme erfolgt. Sollte eine Vergeltungsmaßnahme stattfinden, darf darauf unabhängig von der 24-Stunden-Regelung reagiert werden.
§ 3.6 | Bei einer Forderung muss mindestens eine Stunde Bedenkzeit gewährt werden. Innerhalb der Bedenkzeit sind jegliche Angriffe und Provokationen zu unterlassen (Anwesen, Route oder Street). Nach Ablauf der Bedenkzeit muss die geforderte Partei der fordernden Partei ihre Entscheidung mitteilen, hat allerdings 24 Stunden Zeit, der Forderung nachzukommen. Sollte der Forderung nicht nachgekommen werden oder die geforderte Partei entgegen ihren Aussagen handeln, ist mit entsprechenden Konsequenzen zu rechnen.
§ 3.7 | Personen, die sich in unmittelbarer Nähe eines Anwesens befinden und angeschossen werden, dürfen ins Anwesen fliehen, ohne dass dies direkt zu einem “Free Baseraid” führt oder in einem solchen resultiert. Zu beachten gilt immer: Lieber einmal weniger schießen, als einmal zu viel!
§ 3.8 | Sollte einer Fraktion innerhalb eines Konfliktes nach drei Tagen ein Kriegsvertrag angeboten werden, muss dieser angenommen oder abgelehnt werden, um den Konflikt zu beenden. Eine Ablehnung beendet den Konflikt, befreit eine Fraktion allerdings nicht von offenen Forderungen. "Was für ein Kriegsvertrag?" "Ihr seid vogelfrei.": gilt als Gambo-Verhalten und könnte zur Auflösung der Fraktion führen.
§ 3.9 | Bei drei verlorenen Baseraids in Folge, ungeachtet dessen, ob als Aggressor oder Verteidiger, hat eine Fraktion die Pflicht, der Forderung nachzukommen.
§ 3.10 | Der Leader einer Fraktion muss Urlaub für seine Fraktionsmitglieder bei der Fraktionsverwaltung per Ticket (Fraktionsanliegen) anmelden. Die Mindestlaufzeit eines Urlaubs beträgt 7 Tage. Nach Genehmigung der Fraktionsverwaltung wird der Spieler eigenständig aus der Liste entfernt. Die beurlaubte Person erhält einen Bann und wird vor Ende der Urlaubsfrist nicht entbannt! Innerhalb von drei Tagen, nach Ende des Urlaubs, muss sich die beurlaubte Person bei der Fraktionsverwaltung melden, andernfalls verfällt jeder Anspruch auf eine Rückkehr in die Fraktion.
§ 3.11 | Ein "Sicario" ist nur gestattet, sofern ein triftiger Roleplay-Hintergrund gegeben ist. Das Ausspielen einer Sicario-Situation als Familienmitglied muss im Voraus bei der Fraktionsverwaltung angemeldet und sinnvoll begründet werden. Das Erzielen eines Blood Outs allein ist kein ausreichender Grund.
§ 3.12 | Als Mitglied einer Crime Fraktion ist es nicht gestattet, illegale Gegenstände in einem Fahrzeug, Haus oder an anderen Orten zu lagern. Sämtliche illegale Gegenstände sind in das allgemeine Fraktionslager einzulagern.
§ 3.13 | Fraktionsangelegenheiten sind nur vom 12er und zwei weiteren Personen aus der Leaderschaft im Support zu klären. Diese Personen werden vom 12er ernannt. Sie können alle Clips und Beweise sammeln und Ihre Beschwerde bei der Fraktionsverwaltung einreichen. Außerhalb dieser Regel ist kein Support möglich.
§ 3.14 | Für die Anliegen der Crime Fraktionen ist im Roleplay die Fraktion Blackwater zuständig. Blackwater darf weder bedroht, erpresst noch in irgendeiner Form angegriffen werden. Kriegsverträge und Routenforderungen müssen bei Blackwater eingereicht werden.
§ 3.15 | Fraktionsmitglieder dürfen sich Zivil anziehen und gemeinsam mit anderen Mitgliedern von Fraktionen die ebenfalls Zivil sind gemeinsam Räube starten und Entführungen mit Lösegeld Forderung durchführen. Verboten ist es für Fraktionsmitglieder die Zivil unterwegs sind auf Routen zu gehen und Drogen, Waffen und weitere illegale Gegenstände zu verkaufen. Außerdem können Fraktionsmitglieder Zivil Aktivitäten nachgehen wie Cafes besuchen, den Würfelpark besuchen oder ähnliches. Dies gilt in der Zeit von 00:00 Uhr bis 12:00 Uhr. Zivile Aktionen dürfen nicht auf die Fraktionen zurückgeführt werden. Das zivile Erscheinen als Fraktionsmitglied ist kein Grund und kein Freifahrtschein um gegen das Police Department ständig zu agieren. Sofern bekannt ist, dass der zivile Spieler zu einer Fraktion gehört, kann dennoch als Fraktion gegen euch agiert werden seitens der Staatsbehörden.
§ 3.16 | Räuberüberfälle dürfen nun mit bis zu 10 unterschiedlichen Personen aus verschiedenen Fraktionen gestartet werden.
Wichtig: Es dürfen ausschließlich die Mitglieder teilnehmen, die bereits vor Ort sind. Es ist nicht erlaubt, dass weitere Fraktionsmitglieder nachträglich hinkommen und helfen.
§ 4.0 | In Kriegen und Kämpfen dürfen NUR Vanilla Autos (Standard GTA Fahrzeuge) verwendet werden. Davon sind alle staatlichen Fraktionen ausgenommen. Die von Crime Fraktionen eingesetzten Fahrzeuge müssen in den für die Fraktion festgelegten Farben erkenntlich sein.
§ 4.1 | In einem Fraktionsfight dürfen nur noch ausschließlich die Fahrzeuge Jugular, Komoda, Revolter, Schafter, Vstr, Rebla und Toros verwendet werden. Jede Fraktion darf sich für ihre Garage 3 normale Fahrzeuge sowie 1 Offroad Fahrzeug aussuchen.
§ 4.2 | In einem Fraktionsfight darf ein Helikopter ausschließlich zum Spotten eingesetzt werden. Er darf nur mit einem Piloten besetzt sein.
§ 4.3 | Das Caller Item ist in Fraktionsfights verpflichtend mitzuführen und muss vor dem Fight per Taste oder über "Item benutzen" aktiviert werden.
§ 4.4 | First Blood Regel:
Sobald zwei Fraktionen (Masse vs. Masse) in einem aktiven Konflikt aufeinandertreffen und der erste Kill gefallen ist, egal von welcher Seite, müssen alle Spieler beider Massen spätestens nach 10 Sekunden aus ihren Fahrzeugen aussteigen. Davon ausgenommen sind der Backstep und der Helikopter. Das Backstep Fahrzeug hat ab dem Zeitpunkt des First Blood 2 Minuten Zeit, um weiterzufahren. Nach Ablauf dieser 2 Minuten müssen alle Spieler (ausgenommen Helikopter) ausgestiegen sein.
Fahrzeuge (auch Backstep und Helikopter) dürfen nach dem Ausstieg der Spieler nicht erneut besetzt werden, auch nicht von Spielern, die das Fahrzeug zuvor verlassen haben.
Splitmasse ist erlaubt.
§ 4.5 | Ein Konflikt ist nur mit einem triftigen Hintergrund erlaubt. Verbale Auseinandersetzungen (z.B. Beleidigungen) oder unbeabsichtigte Vorfälle (z.B. das versehentliche Anfahren oder Anschießen von Personen) sind allein kein ausreichender Grund. Auch hier gilt immer: Lieber einmal weniger schießen, als einmal zu viel!
§ 4.6 | Nach einer Kampfhandlung ist es nur der Leaderschaft einer Fraktion (Rang 11 und 12) gestattet zu reden. Alle anderen Fraktionsmitglieder dürfen nach einer Kampfhandlung nicht provozieren, beleidigen, baiten oder ähnliches. Des Weiteren hat sich die unterliegende Fraktion an der Wand entsprechend der Situation zu verhalten.
§ 4.7 | Kriegsverträge müssen schriftlich bei der Fraktionsverwaltung eingereicht und genehmigt werden.
§ 4.8 | Das erneute und grundlose Erschießen nach einem Fight ist verboten.
$ 4.9 | Eine Routenforderung ist kein Grund für einen Baseraid.
§ 4.10 | Kämpfe um eine Route finden ausschließlich auf der Route statt.
§ 4.11 | Routenschutz
Einnahme durch Kampf = 7 Tage
Einnahme durch Besetzen (ohne Kampf) = 3 Tage
Einnahme durch Kauf einer Route = kein Schutz
§ 4.12 | Bei Abgabe einer Route durch einen Kampf erhält der ehemalige Routenbesitzer eine Sperre von drei Tagen. Innerhalb dieser Zeit darf er eine Route weder fordern noch kaufen. Durch Verschenken einer Route darf der ehemalige Routenbesitzer zwei Wochen lang keine Route beanspruchen. Ein Verkauf weit unter dem Wert einer Route zählt als Verschenken.
§ 4.13 | Familien dürfen nur 1 Route besitzen oder bewirtschaften.
§ 4.14 | Familien dürfen maximal zwei weitere Familien auf ihrer Route arbeiten lassen. Zum Verteidigen einer Route dürfen nur die Personen, die zum Zeitpunkt des Angriffs aktiv auf der Route arbeiten, sowie der Routenbesitzer agieren. Mitglieder der Arbeiterfamilien dürfen nachträglich nicht dazukommen!
§ 4.15 | Familien ist es untersagt auf Iegalen Routen zu agieren und zu arbeiten!
§ 4.16 | Fraktionsfarben und gekaufte Anwesen dürfen nicht gefordert werden. Vanilla Anwesen ohne Custom MLO darf gefordert werden.
§ 5.0 | Fights um ein Labor dürfen ausschließlich in der Nähe des Labors ausgetragen werden. (Das Abfangen der Gegenpartei am Anwesen ist verboten!)
§ 5.1 | Das Abcampen des Laborein-/ausgangs, um den Teleport abzufangen, ist verboten.
§ 5.2 | Sobald ein Labor angegriffen wird, darf der Angriff nicht abgebrochen werden.
§ 5.3 | Konflikte und Forderungen aufgrund eines Laborangriffs benötigen einen realistischen sowie nachvollziehbaren Hintergrund. Sollte der Angreifer verlieren, darf er daraus keinen Konflikt beginnen.
§ 5.4 | Labore von neuen Fraktionen dürfen während des Aufbauschutzes nicht angegriffen werden.
§ 6.0 | Das Provozieren während des Gangwars oder nach einem Gangwar ist strengstens verboten.
§ 6.1 | Es ist nicht erlaubt, aufgrund eines Gangwars einen Konflikt zu starten!
§ 6.2 | Man darf keine Razzia oder Baseraid während sowie 30 Minuten vor und 30 Minuten nach einem Gangwar durchführen. Als Richtwert gilt der angekündigte Startzeitpunkt des Gangwars. Diese Regelung greift nicht bei aggressiven Handlungen einer Fraktion innerhalb dieses Zeitraumes.
§ 7.0 | Das Provozieren während Alpha Zones oder nach Alpha Zones ist strengstens verboten.
§ 7.1 | Es ist nicht erlaubt, aufgrund Alpha Zones einen Konflikt zu starten!
§ 7.2 | Die verteidigende Partei ist dazu verpflichtet, ihr Gebiet zu verteidigen. Es ist strengstens untersagt, Angriffe zu ignorieren.
§ 7.3 | Das Abcampen der Zonengrenze (Spawntrapping) ist verboten.
§ 7.4 | Das Verlassen oder Nichtbetreten der Zone, um sich einen Vorteil zu verschaffen, ist verboten.
§ 7.5 | Wenn eine Fraktion bereits vor Alpha Zones wartet, ist es untersagt, sich vorzudrängeln. Die Fraktion, die als erstes vor Ort ist, darf Alpha Zones starten.
§ 8.0 | Teaming ist untersagt!
§ 8.1 | Während des Events darf jeder in der Zone ohne Roleplay getötet werden! (KEIN SCHUSSCALL NÖTIG!)
§ 8.2 | Das Überfahren oder Anfahren von Spielern ist untersagt und wird als "Vehicle Deathmatch" (VDM) gewertet.
§ 8.3 | Das Abcampen der Zonengrenze, außerhalb der Zone zu schießen oder von außen in die Zone zu schießen, ist untersagt.
§ 8.4 | Das Verlassen der Zone, sei es um zu einem Außenposten zu gelangen oder um einem Fight zu entkommen, wird als Combatlog gewertet.
§ 8.5 | Das Provozieren während des Events oder danach ist strengstens verboten.
§ 8.6 | Es ist nicht erlaubt, aufgrund des Events einen Konflikt zu starten!
§ 8.7 | Staatliche Fraktionen dürfen nur mit maximal 30 Personen agieren.
§ 9.0 | Teaming ist untersagt!
§ 9.1 | Während des Events darf jeder in der Zone ohne Roleplay getötet werden! (KEIN SCHUSSCALL NÖTIG!)
§ 9.2 | Das Abcampen der Zonengrenze, außerhalb der Zone zu schießen oder von außen in die Zone zu schießen, ist untersagt.
§ 9.3 | Das Verlassen der Zone, sei es um zu einem Außenposten zu gelangen oder um einem Fight zu entkommen, wird als Combatlog gewertet.
§ 9.4 | Das Provozieren während des Events oder danach ist strengstens verboten.
§ 9.5 | Es ist nicht erlaubt, aufgrund des Events einen Konflikt zu starten!
§ 9.6 | Staatliche Fraktionen dürfen nur mit maximal 30 Personen agieren.