FAQ für Patientinnen und Patienten - Häufig gestellte Fragen:
FAQ für Patientinnen und Patienten - Häufig gestellte Fragen:
Eine Wahlärztin für Allgemeinmedizin ist eine Ärztin ohne direkten Vertrag mit der gesetzlichen Krankenversicherung. Ich habe daher keinen Vertrag mit den österreichischen Gesundheitskassen - ausgenommen mit den OÖ Krankenfürsorgen (KFG, KFL, LKUF, Krankenfürsorge für Beamte Steyr/Wels/Linz etc.)
Das bedeutet, dass die Kosten für die Behandlung nicht direkt über die Kassen abgerechnet werden. Nach jeder Behandlung erhalten Sie von mir eine Honorarnote, die Sie per Bankomat einzahlen können. In Ausnahmefällen wird eine Überweisung vereinbart.
Je nach Kasse und Tarif haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine teilweise Rückerstattung.
Wenn im selben Quartal ein/e Kassenarzt/ärztin für Allgemeinmedizin aufgesucht wurde, steht dem/der Versicherten keine Rückerstattung zu. Ausgenommen sind jedoch Behandlungen, die vom Kassenarzt/ärztin nicht angeboten werden.
Ich werde selbstverständlich die bezahlten Honorarnoten für Sie bei der entsprechenden Krankenkasse einreichen.
Der größte Vorteil ist die individuelle Betreuung mit mehr Zeit für Gespräche, Untersuchung und Beratung. Zudem profitieren Patientinnen und Patienten oft von schnelleren Terminen und kürzeren Wartezeiten.
Eine Vorsorgeuntersuchung kann ebenso wie bei Kassenärzten in meiner Ordination kostenlos durchgeführt werden. Diese wird für alle ab 18 Jahren 1x jährlich angeboten.
Aufgrund meiner Zusatzausbildungen biete ich auch erweiterte Behandlungsansätze mit Akupunktur und zusätzlicher Diagnostik mit Mikronährstoffanalysen und Mikrobiomanalysen an.
Zudem können in meiner Ordination auch ästhetische Behandlungen in Anspruch genommen werden.
Eine ausführliche Beschreibung meines Leistungsangebot finden Sie auf der Website.
Nach jeder Behandlung erhalten Sie von mir eine Honorarnote, die Sie per Bankomat einzahlen können.
Auf Wunsch kann auch eine Überweisung vereinbart werden.
Je nach Kasse und Tarif haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine teilweise Rückerstattung.
Wenn im selben Quartal ein/e Kassenarzt/ärztin für Allgemeinmedizin aufgesucht wurde, steht dem/der Versicherten keine Rückerstattung zu. Ausgenommen sind jedoch Behandlungen, die vom Kassenarzt/ärztin nicht angeboten werden.
Ich werde selbstverständlich die bezahlte Honorarnote für Sie bei der entsprechenden Krankenkasse einreichen. Es besteht für Sie demnach kein Mehraufwand.
Ja, meine Ordination arbeitet mit Terminvereinbarung, um Wartezeiten möglichst kurz zu halten und ausreichend Zeit für jede Patientin und jeden Patienten einplanen zu können. Sie können auch gerne die Online-Terminbuchung in Anspruch nehmen und bequem zu jeder Tageszeit und mit wenigen Klicks Ihren individuellen Termin vereinbaren:
Selbstverständlich. Auch bei akuten Erkrankungen oder gesundheitlichen Beschwerden können Sie kurzfristig einen Termin vereinbaren. Online-Termine sind bis 90min vor dem gewünschten Termin möglich. Ansonsten wird um eine telefonische Kontaktaufnahme unter +43660/8957577 oder schriftlich unter ordination@dr-schwarzenhofer.at gebeten!
Fixe Ordinationssprechstunden sind donnerstags von 08:30 bis 12:30 und 17:00 bis 19:00 - bei akuten Beschwerden oder dringlichen Anliegen werden individuelle Termine außerhalb der regulären Öffnungszeiten vereinbart. Ich bitte diesbezüglich um eine telefonische Kontaktaufnahme unter +43660/8957577 oder per Email unter ordination@dr-schwarzenhofer.at.
Selbstverständlich kann ich Ihnen sämtliche Medikamenten-Rezepte oder Heilbehelfe verordnen. Überweisung für radiologische Diagnostik oder Fachärztliche Begutachtungen werden ebenso von mir ausgehändigt.
Eine entsprechende Arbeitsunfähigkeitsmeldung im Krankheitsfall kann auch ausgestellt werden und wird von mir an die jeweilige Krankenkasse übermittelt. Für Sie besteht in der Regel kein Mehraufwand.