Vorwort:
Die Einheitsleitung nimmt sich das Recht vor, jederzeit das Regelwerk zu ändern. Änderungen werden angekündigt, das Regelwerk ist jederzeit einzuhalten. Jegliche Verstöße werden mit Sanktionen bis hin zum Rauswurf geahndet.
0. Die Einheitsleitung/Offiziere nehmen sich das Recht raus, Mitglieder aufgrund von mangelnden Vertrauen sowie das brechen des Regelwerkes aus der Fraktion auszuschließen
Ein Respektvoller Umgang ist jederzeit an den Tag zu legen, dies gilt innerhalb der Fraktion sowie außerhalb.
Das unnötige Provozieren bzw. gefährden von Kameraden ist zu unterlassen und wird hart Sanktioniert.
Das Globale funken ist erst ab den Rang des Lieutenant gestattet, sollte kein Ranghoher im Dienst sein, so darf der Ranghöchste dieses übernehmen.
Neue Mitglieder haben eine Probezeit von 2 Wochen, in dieser dürfen sie dennoch befördert werden, werden aber härter Sanktioniert, sollte ein negatives Verhalten an tag gelegt werden.
Eine Namensänderung ist bei einem Lieutenant oder höher anzufragen.
5.1 Namen die Rassistische/Hasserfüllte/Sexistische/Troll/Religiöse hafte Inhalte beinhalten, sind strengstens Verboten.
Das Verletzen von Kameraden/Zivilisten ist nur mit triftigen Grund gestattet, sollten diese ohne Grund verletzt werden, so ist mit einer harten Sanktion zu rechnen.
Das überschreiten der Sicherheitslevel ohne Erlaubnis ist zu unterlassen.
Interne Informationen werden nicht unbefugt weitergegeben.
Jede Soldat ist für ihr Handeln, ihre Ausrüstung und ihre Aufgaben selbst verantwortlich.
Befehle werden vollständig, pünktlich und ohne Diskussion ausgeführt.
10.1 Sollten Befehle gegen Menschenrechte verstoßen so ist diese zu melden und nicht auszuführen.
10.2 Befehle die das Eigene wohl gefährden/verletzten müssen nicht ausgeführt werden.
Die Sicherheit von Zivilisten ist zu gewährleisten.
Jeder handelt so, dass Ansehen und Vertrauen der Einheit gewahrt bleiben.
Auftrag und Auftragserfüllung stehen über persönlichen Interessen.
Die Funkdisziplin ist jederzeit einzuhalten.
Das Barrett darf ab dem Rang eines Offiziers getragen werden.
Bewaffnete Fahrzeuge dürfen erst mit der Erlaubnis eines Offiziers+ Ausgeparkt werden.
1.1 Unbewaffnete Fahrzeuge hingegen dürfen immer Ausgeparkt werden.
Helikopter/Flugzeuge sind nur auf den gekennzeichneten Flächen zu parken.
Das Fahrlässige zerstören sowie verschwenden von Fahrzeugen/Material ist zu unterlassen.
Es wird vorgesehen, dass maximal 2 Bewaffnete Luftfahrzeuge gleichzeitig ausgeparkt sind.
Um der Fraktion beizutreten ist ein Schriftliches Tryout notwendig, dieses kann bei ausgewählten Ausbildern oder Offizieren abgelegt werden.
Es ist sich strengstens an die Beförderungssperren die im Nato Regelwerk verzeichnet sind zu halten.
Für den Rang Sergeant und Lieutenant sind jeweils ein TO zu absolvieren, diese bestehen aus einem Theoretische sowie Praktischen teil.
Als Lieutenant hat man eine Probezeit von 7 tagen.
Das Lieutenant TO kann bei einem Major oder höher beantragt werden.
Das Sergeant TO muss bei einem Offizier beantragt werden, hierbei muss man das TO innerhalb 7 tage absolviert haben.
Sollte man innerhalb eines TOs negativ auffallen, so ist das TO als durchgefallen zu werten.
Bei einem Nichtbestehen des Tryouts ist eine Tryoutsperre abzuwarten, bevor man dieses erneut antreten darf.
8.1 Bei nicht bestehen des Sergeant TOs beträgt die Sperre 5 Tage
8.2 Bei dem Lieutenant TO beträgt die Sperre 14 Tage
Das Beitreten der Panzerdivision erfolgt über die Leitung der Panzerdivision