👉🏻 Kann ich den Abgabetermin der BA verlängern?
In Absprache mit der Betreuungsperson kann der Termin verlängert werden. Bis spätestens 30 Tage vor Abgabetermin der Bachelorarbeit (30. Juni) muss eine Anfrage bei der betreuenden Person vorliegen und auch im Sekretariat gemeldet werden.👉🏻 Kann ich mehrer Personen anfragen?
Ja, es muss aber deklariert werden, wer alles angefragt wurde
👉🏻 Wer kann eine Bachelorarbeit betreuen?
Grundsätzlich können alle Dozierende wie auch wissenschaftliche Mitarbeitende des IVP NMS Bern für eine mögliche Betreuung einer Bachelorarbeit angefragt werden. Eine Liste zu möglichen freien Betreuungsplätzen findet ihr auf Ilias und auf der Website. In Ausnahmefällen können auch Dozierende von aussenstehenden Universitäten oder Hochschulen angefragt werden, jedoch müsste in diesem Fall eine Co-Betreuung am IVP NMS beigezogen werden.👉🏻 Kann ich die Betreuung wechseln? Wie ist das Vorgehen?
In Ausnahmefällen wird auf begründetes Gesuch hin ein Wechsel der Betreuungsperson möglich. Das Gesuch muss bis drei Monate vor dem Abgabetermin der Bachelorarbeit bei der Institutsleitung eingereicht werden.
👉🏻 Wie kommt die Note für die Bachelorarbeit zu Stande?
Die Notengebung erfolgt durch eine schriftliche Beurteilung in Form eines Gutachtens. Die Kriterien für die Beurteilung einer Bachelorarbeit sind in der Wegleitung zur Bachelorarbeit festgehalten. Dabei werden schwerpunktmässig folgende Bereiche für die Notengebung als relevant angesehen:👉🏻 Kann ich das Thema meiner Bachelorarbeit noch einmal ändern?
Grundsätzlich kann das Thema einer Bachelorarbeit geändert werde. Dies muss jedoch in Absprache mit der betreuenden Person erfolgen und klar kommuniziert werden. Allenfalls muss eine Studienverlängerung als Folge in Kauf genommen werden.👉🏻 Muss ich die Bachelorarbeit ausdrucken?
Die Bachelorarbeit muss nicht ausgedruckt werden, nur wenn die Dozentin oder der Dozent dies ausdrücklich wünscht. Die Bachelorarbeit wird fristgerecht an das Sekretariat und an die Dozentin oder den Dozenten als PDF per Mail zugestellt.👉🏻 Kann ich alte Bachelorarbeiten einsehen?
Nur Bachelorarbeiten mit dem Prädikat „ausgezeichnet“ (Note 6) werden unter Einverständnis der Studierenden auf ILIAS veröffentlicht und können öffentlich eingesehen werden.👉🏻 Siehe Formulare
👉🏻 Ist es möglich die Bachelorarbeit in einer Fremdsprache zu verfassen?
Grundsätzlich spricht nichts dagegen. Jedoch sollte dieser Fall individuell mit der/dem Betreuer/in abgesprochen werden.👉🏻 In welcher Form muss die Bachelorarbeit abgegeben werden?
Die Bachelorarbeit wird als eine einzige pdf-Datei an die E-Mailadresse der Dozentin/des Dozenten und an diejenige des Sekretariats gesendet. Auf Wunsch der Dozentin/des Dozenten wird ein Exemplar in einer Papierversion abgegeben. Bei produktorientierten Bachelorarbeiten wird das Produkt in geeigneter Form dokumentiert und entsprechende Ton- oder Bilddokumente zusätzlich abgegeben. Wenn möglich werden auch diese Dokumente in Form einer pdf-Datei abgegeben. Wenn die Dokumente zu umfangreich sind, um in einer E-Mail versendet zu werden, erfolgt die Abgabe in Form einer CD, DVD oder eines anderen Datenträgers.👉🏻 Kann ich die Bachelorarbeit auch als Gruppenarbeit schreiben?
In Absprache mit den begleitenden Dozierenden sind auch Gemeinschaftsarbeiten möglich. Das Studienreglement sieht vor, dass die Anteile der jeweiligen Verfasserin oder des jeweiligen Verfassers klar ersichtlich sein müssen. Der Richtwert zum Umfang einer Bachelorarbeit soll gemäss Studienreglement zwischen 120‘000 und 130‘000 Zeichen umfassen, bei Tandemarbeiten erhöht sich dieser Richtwert um 40‘000 bis 50‘000 Zeichen pro Person.👉🏻 Wann erhalte ich das Gutachten und die Bewertung der Bachelorarbeit?
Innerhalb von 30 Tagen nach Abgabe der Bachelorarbeit erstellt der/die Betreuer/in die schriftliche Beurteilung und Bewertung in Form eines Gutachtens und gibt das mit Unterschrift versehene Originaldokument auf dem Sekretariat ab. Die schriftlich begründete Beurteilung und Bewertung der Arbeit wird spätestens 40 Tage ab Datum der Abgabe in Form einer Verfügung der Institutsleitung zugestellt (eingeschriebener Brief). Bei früherer Abgabe (bspw. in der Ferienzeit) kann die Beurteilung innerhalb der angegeben Tage nicht garantiert werden.👉🏻 Wo kann ich Hilfe und Unterstützung bei der Erstellung der Bachelorarbeit einholen?
Im Verlauf des Bachelorarbeits-Prozesses stehen den Studierenden unterschiedliche Unterstützungsangebote zu:
Dozierende des Moduls WDA: Themenfindung Eingrenzung, erste Fragestellung und Grob-Projektskizze, 4. Semester
Dozierende als Betreuungspersonen: Weiterentwicklung der Fragestellung, Feinarbeiten an der Grob-Projektskizze, Betreuung während des restlichen Prozesses, ab 4. Semester
Teilnehmende der Projektskizzen-Kolloquien: Präsentation und Diskussion des bisher geplanten Vorhabens, Diskussion von offenen Fragen, Erhalten von Hinweisen zum Vorgehen und zur Literatur, 5. Semester
Wissenschaftliche Assistenz F+E: Beratung bei methodischen Fragen , organisatorische Fragen
Mitstudierende: Anregungen und Hilfen von Mitstudierenden mit ähnlichen Vorhaben
Experten und Expertinnen für Praxisfragen (Praktikumslehrpersonen) und für Theoriefragen (weitere Dozierende): Konsultieren oder in bestimmten inhaltlichen Fragen beiziehen.
👉🏻 Wann und wo erhalte ich erste Informationen zum Erstellen der Bachelorarbeit?
Im Forum im Herbstsemester des zweiten Studienjahres werden alle Angaben zum Verfassen der Bachelorarbeit präsentiert und auf Ilias und der Website bereit gestellt. Es besteht auch die Möglichkeit, Fragen zu stellen.👉🏻 Nach welchen Kriterien wird die Bachelorarbeit beurteilt?
Die Kriterien für die Beurteilung von Bachelorarbeiten sind:· Fragestellung / Problemstellung/ Erkenntnisinteresse· Relevanz des Themas für das Berufsfeld· Einbettung, theoretische Verankerung und Literaturverarbeitung· Methoden und Verfahren / Prozess· Argumentationsgang/Nachvollziehbarkeit· Ergebnisdarstellung· Diskussion· Eigenleistung· Gliederung der Arbeit· Formale Vollständigkeit, Layout und Sorgfalt (Literatur, Daten, Bilder etc.)· Sprachliche Qualität👉🏻 Darf ich die Bachelorarbeit frei gestalten oder gibt es dazu Richtlinien?
Für das Layout gelten die filgenden Richtlinien: · Schriftgrösse: 11p· Zeilenabstand: 1,5· Seitenränder: 2,5 cm· Kopf- und Fusszeile mit folgenden Angaben: Titel der Arbeit, Name der Autorin bzw. des Autors, Seitenzahl👉🏻 Wohin kann ich mich wenden, wenn es zwischen mir und der Dozentin/dem Dozenten unüberwindbare Probleme gibt?
Anlaufstelle ist in diesem Fall Karin Habegger. Sie ist unter 079 366 32 61 oder karin.habegger@nms.phbern.ch jederzeit erreichbar.👉🏻 Wie setzt sich die Note bei einer Gemeinschaftsarbeit zusammen und in welcher Form erscheint das Gutachten?
Für die Gemeinschaftsarbeit wird eine Note vergeben. Es werden zwei originale Gutachten erstellt.👉🏻 Wie setzt sich die Note bei zwei Betreuern /Betreuerinnen zusammen und in welcher Form erscheint das Gutachten?
Es können folgende Formen vorkommen:2 Gutachten, 2 Noten (Mittelwert)2 Gutachten, 1 Note1 Gutachten, 1 Note👉🏻 Muss ich das Produkt auch abgeben?
Bei Produktarbeiten wird das Produkt in geeigneter Form dokumentiert und entsprechende Ton- oder Bilddokumente zusätzlich abgegeben. Wenn möglich werden auch diese Dokumente in Form einer pdf-Datei abgegeben. Wenn die Dokumente zu umfangreich sind, um in einer E-Mail versendet zu werden, erfolgt die Abgabe in Form einer CD, DVD oder eines anderen Datenträgers.👉🏻 Wie viele Zeichen muss meine Theoriearbeit haben, wenn ich auch noch ein Produkt erstelle?
Für die BA werden 10 Credits vergeben, das sind 300 Stunden Arbeit. Bei produktorientierten Arbeiten kann ein Teil dieser Stunden dem Produkt angerechnet werden. Wie viel Aufwand im Produkt steckt und welchen Umfang dabei die Theoriearbeit haben muss liegt im Ermessen der Dozentin/des Dozenten. Die Erarbeitung des Theorieteils und des Produkts sollten insgesamt ca. 300 Arbeitsstunden ergeben.👉🏻 Welche Richtlinien müssen beim Verfassen einer Bachelorarbeit beachtet werden?
Das übergeordnete Reglement für die Bachelorarbeit ist das Studienreglement der PHBern. Dieses Reglement ist der Wegleitung zur Bachelorarbeit des IVP NMS Bern übergeordnet. So werden in der Wegleitung verschiedene Artikel aus dem Studienreglement der PHBern präzisiert.👉🏻 Wie viele Seiten muss eine Bachelorarbeit umfassen?
Für den Mindestumfang einer Bachelorarbeit gilt laut Studienreglement ein Richtwert von 120‘000 bis 130‘000 Zeichen inklusive Anmerkungen und Leerschläge (ohne Literaturverzeichnis und andere Anhänge). Bei Gemeinschaftsarbeiten erhöht sich der Richtwert um 40‘000 bis 50‘000 Zeichen pro Person. Dies entspricht einem Mindestumfang von 220‘000 bis 240‘000 Zeichen.👉🏻 Ist es möglich, einen eigenen Themenvorschlag für die Bachelorarbeit zu machen?
Die Studierenden können Themen für die Bachelorarbeit unterbreiten. In Bezug auf die Themenwahl bzw. Themenvorschläge legt das Studienreglement fest, dass die Arbeit auf einen Bereich des Studiums oder des zukünftigen Berufsfeldes bezogen sein muss. Es ist möglich, ein Thema bzw. eine Frage aus einer vorangegangenen Lehrveranstaltung oder aus einer aktuellen Diskussion in einer Bachelorarbeit aufzugreifen und zu vertiefen. Auf weitere Themen bzw. Fragen können auch Praktikums-Lehrpersonen Hinweise geben. Weiter besteht die Möglichkeit, in Bezug auf laufende Forschungsprojekte am IVP NMS eine Bachelorarbeit zu schreiben. Zusätzlich können im BA-Themenpool auf ILIAS ein Bild von möglichen Themenfelder gemacht werden.👉🏻 Wann sind die Termine zum Schreiben der Bachelorarbeit?
Die Termine für die Bachelorarbeit werden im Terminplan festgehalten. Dieser findet sich jeweils auf ILIAS und auf dieser Website. Diese Termine sind verpflichtend.👉🏻 Wer hat das Urheberrecht auf die Bachelorarbeit?
Das Urheberrecht liegt bei den Studierenden. Dabei können die Studierenden ein Nutzungsrecht an der Bachelorarbeit erteilen (vgl. Studienreglement PHBern).👉🏻 Was geschieht mit dem ausgedruckten Exemplar der Bachelorarbeit, welche der betreuenden Person abgegeben wurde?
Diese Exemplare gehören den betreuenden Personen und werden nicht archiviert.👉🏻 Das Institut ist am 31. Juli geschlossen. Wie kann ich die Papierversion einreichen?
Per Post an das Sekretariat oder direkt an die Dozentin/den Dozenten.👉🏻 Wie funktionieren die Anmeldung der Bachelorarbeit bzw. die Vereinbarung?
Eine Anmeldung zur Bachelorarbeit existiert nicht. Die Grob-Projektskizze ist ein erster Schritt auf dem Weg zur Bachelorarbeit und bildet den Auftakt zur Erarbeitung der endgültigen Projektskizze und schliesslich der Bachelorarbeit. Anfangs Mai (genaues Datum wird jedes Jahr ausgeschrieben), sobald eine Grob-Projektskizze vorhanden ist, welche Aufschluss über das Arbeitsvorhaben erlaubt, wird der Kontakt mit möglichen Betreuer/innen gesucht. Wenn eine Einigung bezüglich Betreuung vorliegt, wird das Formular „Vereinbarung“ ausgefüllt, in dem die Arbeit einen vorläufigen Arbeitstitel erhält. Dieses Formular wird im Sekretariat abgegeben. Es gilt den Abgabetermin für die Vereinbarung zu beachten. Diese Vereinbarung gilt als Anmeldung zur Bachelorarbeit.👉🏻 Gibt es eine Verteidigung oder einen Vortrag zur Bachelorarbeit?
Die Bachelorarbeit muss nicht verteidigt werden. Jedoch wird vor dem Verfassen der Bachelorarbeit eine Präsentation der Projektskizze verlangt. Die Präsentation der Projektskizze ist für alle Studierenden obligatorisch. Nach erfolgter Präsentation wird die Projektskizze überarbeitet und als definitiv angenommene Projektskizze durch die betreuende Dozierende entsprechend ausgewiesen. Die unterzeichnete Projektskizze und die Bestätigung der erfolgten Präsentation wird der/dem Betreuer/in und im Sekretariat abgegeben. Danach werden die ECTS-Punkte für das Modul WDA 1b gutgeschrieben.👉🏻 Kann die Bachelorarbeit noch einmal geschrieben werden?
Eine Bachelorarbeit, die als nicht genügend bewertet ist, kann einmal überarbeitet und erneut eingereicht werden. Bei einem genügenden Prädikat kann die Bachelorarbeit nicht erneut geschrieben werden.👉🏻 Ist die Zeichenzahl mit oder ohne Leerschläge gerechnet?
Für den Mindestumfang einer Bachelorarbeit gilt laut Studienreglement ein Richtwert von 120‘000 bis 130‘000 Zeichen inklusive Anmerkungen und Leerschläge (ohne Literaturverzeichnis und andere Anhänge). Bei Gemeinschaftsarbeiten erhöht sich der Richtwert um 40‘000 bis 50‘000 Zeichen pro Person. Dies entspricht einem Mindestumfang von 220‘000 bis 240‘000 Zeichen.👉🏻 Wann und wie wird ein Zweitgutachten erstellt?
Bei schwierig zu beurteilenden Arbeiten (bei Unsicherheit genügend/ungenügend oder bei ungenügenden Erstarbeiten) besteht für die Dozierenden die Möglichkeit, ein Zweitgutachten einzuholen – entweder bei Dozierenden der gleichen Fachgruppe oder bei wissenschaftlichen Mitarbeitenden im Bereich Forschung und Entwicklung. Der Zweitprüfer/die Zweitprüferin kann ein eigenes Gutachten erstellen und eine eigene Note vergeben. Häufig ist dem Zweitprüfer/der Zweitprüferin allerdings das Gutachten des Erstprüfers/der Erstprüferin bekannt und es ist üblich, dass er/sie die Bewertung und die Note des Erstprüfers/der Erstprüferin bestätigt, wenn er/sie in seiner/ihrer eigenen Einschätzung der Arbeit nicht stark von der Einschätzung des Erstgutachtens abweicht. Bei weniger als einer Note Unterschied wird ein Mittelwert gebildet. Gibt es einen Bewertungsabstand zwischen Erst- und Zweitgutachten von mehr als einer ganzen Note, wird ein drittes Gutachten hinzugezogen.