24 Stunden Pflege - Übersicht und Kosten

24 STUNDEN BETREUUNG UND PFLEGE

Die häusliche 24 Stunden Betreuung und Pflege

Wenn es soweit ist, dass man jemanden braucht, weil die alltäglichen Dinge nicht mehr so möglich sind, dann bekommen Sie bzw. Ihre Angehörigen von unserem Personal eine qualifizierte und sehr menschennahe Betreuung und Pflege in den eigenen "Vier Wänden".

Wir setzen ganz nach Ihren Bedürfnissen deutschsprechende Pflegehilfskräfte, Altenpfleger/innen, diplomierte Krankenpfleger oder Krankenschwestern, Seniorenbetreuer/-innen oder auch hauswirtschaftliche Hilfen aus Rumänien für folgende Dienstleistungen ein:

24-Stunden-Betreuung und Pflege in der häuslichen Umgebung

Hauswirtschaftliche und Pflege der zu Betreuenden Person

- rund um die Uhr.

Ersatz bei Verhinderung der eingesetzten Betreungs- bzw. Pflegekräfte

Die Haushaltshilfe, Betreuungskraft bzw. Pflegekraft wohnt mit Ihnen bzw. Ihren Angehörigen in der Wohnung und ist rund um die Uhr vor Ort.

Die Unterkunft und Verpflegung wird von Ihnen gestellt.

In der Regel wechseln sich je 2 gleiche Kräfte in einem zu vereinbarenden

1-2 Monats-Rhythmus ab.

Überprüfung und Kontrolle der Betreuungstätigkeit wird durch den Verein LEGAL durchgeführt.

Die häusliche 24 Stunden Betreuung und Pflege ist eine echte Alternative zum Pflegeheim und steht für mehr Lebensqualität.

Wir wissen sehr genau, dass man einen alten Baum nicht mehr verpflanzt!

KOSTEN

Kosten sind vom Gesundheitszustand und von den Förderungen, die die Pflegeperson erhalten, abhängig.

1, Personenbetreuer/innen

-wenn jemand Unterstüzung zur Alltagsbewältigung braucht.

(Einkaufen, Kochen, Wäsche waschen und bügeln, Betten machen, Vorlesen, Spazierengehen, etc.)

Kosten: € 65,- € / Tag............... € 1950,- / 1 Monat

2, KrankenpflegerInnen - SeniorenbetreuerInnen

-unsere geschulten PflegerInnen sind durchgehend für die notwendige Betreuung ihrer Patienten verantwortlich.

Dazu gehören neben Körperpflege auch geistige und körperliche Ertüchtigung, sowie die Erledigung alltäglicher Arbeiten.

Kosten: € 80,- € / Tag............... € 2400,- / 1 Monat

3, Diplomierte Krankenschwester/pfleger

-für schwer kranke (bettlägrige) Patienten.

Kosten: € 90,- € / Tag............... € 2700,- / 1 Monat

Unterkunft, Verköstigung und Fahrtkosten - ca. alle 2 Monate (€ 160,-).

-Diese Kosten trägt zur Gänze die Person in Pflege.

Da die PflegerInnen als selbständige BetreuerInnen arbeiten, fallen Ihnen keine weitere Kosten an.

Die wöchentliche Qualitätssicherung der Betreuung nach österreichischem Maßstab, wird durch eine diplomierte Fachkraft der Gesundheitspflege vom Verein LEGAL durchgeführt. Für diese Leistung entstehen ihnen keine Kosten.

Beispielhonorar:

Pflegestufe 5, Zuschuss Bundessozialamt € 275,-

Honorar für ein Monat € 2400,-

abzügl. Pflegegeld und Zuschuss - € 1188,10

Eigenkosten/monatlich € 1211,90,-

Stand 01/2020 (1 Monat ~ 30Tage)

Wie bekomme ich einen Zuschuss zur

24 Stunden Betreuung

Wenn die betreuungsbedürftige Person rund um die Uhr betreut werden muss, Pflegegeld . ab Stufe 3 bezieht und das monatliche Nettoeinkommen 2.500 Euro nicht übersteigt, hat sie – bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen . – Anspruch auf eine Förderung.

Hinweis: Die Einkommensgrenze von 2.500 Euro erhöht sich für jeden unterhaltsberechtigten Angehörigen um 400 Euro, für jeden behinderten unterhaltsberechtigten Angehörigen um 600 Euro. Nicht zum Einkommen zählen u.a. Pflegegeld . , Sonderzahlungen, Familienbeihilfe . , Kinderbetreuungsgeld . und Wohnbeihilfe . . Das Vermögen der betreuungsbedürftigen Person bleibt dabei ab 1. November 2008 unberücksichtigt.

Um die Förderung in Anspruch nehmen zu können, muss ab 1. Jänner 2009 nachgewiesen werden, dass die Betreuungskraft

  • über eine theoretische Ausbildung verfügt, die im Wesentlichen jener eines Heimhelfers oder einer Heimhelferin entspricht, oder
  • seit mindestens sechs Monaten die Betreuung der pflegebedürftigen Person sachgerecht durchgeführt hat (im Sinne des Hausbetreuungsgesetzes . oder gemäß § 159 . Gewerbeordnung . ) oder
  • bestimmte pflegerische und/oder ärztliche Tätigkeiten nach Anordnung, Unterweisung und unter der Kontrolle einer diplomierten Pflegekraft bzw. eines Arztes oder einer Ärztin ausübt (Befugnis gemäß § 3b . oder § 15 . Abs. 7 des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes . oder gemäß § 50b . des Ärztegesetzes .

Förderhöhe (ab 1. November 2008):

  • selbstständige Betreuungskräfte:
    • 275 Euro pro Monat und Betreuungskraft
    • maximal 550 Euro pro Monat (dies entspricht zwei Betreuungskräften)
  • unselbstständige Betreuungskräfte:
    • 550 Euro pro Monat und Betreuungskraft
    • maximal 1.100 Euro pro Monat (dies entspricht zwei Betreuungskräften)

Die maximale Förderhöhe pro Jahr beträgt somit bei zwei selbstständigen Betreuungskräften 6.600 Euro, bei zwei unselbstständigen Betreuungskräften 13.200 Euro.

Achtung:

Wenn bei einer selbstständigen Betreuungskraft die jährlichen Einkünfte 4.188,12 Euro (Wert für 2008) nicht übersteigen und der jährliche Umsatz aus gewerblicher Tätigkeit 30.000 Euro nicht erreicht, kann eine Ausnahme von der Kranken- und Pensionsversicherungspflicht beantragt werden. Bitte beachten Sie, dass in diesem Fall jedoch keine Förderung vom Bundessozialamt gewährt werden kann.

Hinweis: Auf Bundesländerebene können durch Zuschüsse des Landes unter Umständen abweichende Förderungsbedingungen bestehen. Für genauere Informationen wenden Sie sich bitte an das zuständige Amt der Landesregierung:

Häufige Fragen zum Ablauf der Betreuung

up
down

1. Warum haben die Betreuer/innen freie Stunden bei der rund um die Uhr Betreuung?

Kein Mensch kann 24- Stunden rund um die Uhr arbeiten. Die Kräfte müssen die Möglichkeit haben sich auszuruhen, zu entspannen um ihre Arbeit wieder in vollen Zügen zu erledigen. Wenn die Kraft ständig beansprucht wird ist meistens nach einigen Wochen Ende und die Betreuerin möchte nach Hause, weil sie ausgepowert ist. Deswegen muss es die Möglichkeit geben, einige Stunden frei zu bekommen.

2. Warum müssen die Fahrtkosten übernommen werden?

Die Betreuerinnen und Betreuer kommen im Interesse der österreichischen Familien, zudem sind die Fahrtkosten für ausländische Verhältnisse sehr teuer. Hinzu kommt dass die EU-Kräfte für einen sehr günstigen Lohn arbeiten. Für Patienten und Familien aus Österreich ist es schon ohnehin eine Ersparnis für bis zu 80 % im Gegensatz zu inländischem Pflegepersonal, wenn sie eine Kraft aus Osteuropa nehmen

3. Was bedeutet Grundkenntnisse deutsch?

Bei Grundkenntnissen verstehen die Betreuerinnen und Betreuer mehr als sie sagen können. Sie kennen einzelne Wörter, können diese aber meistens nicht in einen ganzen Satz einbauen. Man sollte nicht denken, dass die zu verrichtende Arbeit im Haushalt darunter leidet. Qualitativ wird die Arbeit genauso gut wenn nicht besser gemacht als von Kräften mit mittleren oder guten Deutschkenntnissen, aber Übung macht den Meister und wenn Sie einer Kraft mit Grundkenntnissen die Chance geben bei Ihnen zu arbeiten kann sie nach 3 Monaten bestimmt viel besser deutsch als zu Anfang.

4. Was bedeutet mittlere Deutschkenntnisse?

Bei mittleren Deutschkenntnissen haben die Hilfskräfte mindestens eine einjährige Erfahrung in der Betreuung in Österreich oder Deutschland. Grammatikalisch sprechen sie gebrochen deutsch, kennen aber die wichtigsten Ausdrücke im Haushalt und können kleine, kurze Unterhaltungen führen. Das liegt aber auch an der sprachlichen Begabung- einige lernen die Sprache schneller, andere langsamer. Deswegen kann es auch sein, dass nach 3 Monaten die Personenbetreuerinnen genauso sprechen wie zu Beginn der Tätigkeit.

Die meisten unserer Betreuer/innen, die wir in unserem Bestand haben verfügen über mittlere Deutschkenntnisse.

5. Was bedeutet gute Deutschkenntnisse?

Gute Deutschkenntnisse haben vor allem jüngere Kräfte im Alter von 25-35 Jahren. Sie haben entweder in der Schule deutsch gelernt, waren Au-Pairs oder haben Germanistik studiert. Natürlich gibt es auch ältere Betreuer/innen mit gutem deutsch, diese haben aber mindestens 5 Jahre Erfahrung in der Altenbetreuung und haben auch Ihren entsprechenden Preis. Betreuerinnen mit guten Deutschkenntnissen verlangen im Durchschnitt mehr Entgelt. Diese Kräfte sind nur in geringer Anzahl vorhanden (max.10)

6. Warum bleiben die Kräfte maximal 3 Monate?

Die meisten haben Familie und kleine Kinder, die sie auch sehen möchten. Es ist ohnehin schon eine Aufopferung für die osteuropäischen Kräfte, dass sie 3 Monate ohne Familienanschluss in einem fremden Land ohne Freunde und Bekannte bleiben. Je nach Pflegefall kann der Betreuungswechsel bei einer 24-Stunden-Betreuung auch kürzer sein, wie z.B. bei Alzheimer oder Demenzpatienten. Die zu betreuenden gewöhnen sich zu sehr nur an eine Person und später ist es schwierig für den Patienten loszulassen. Manche Patienten nehmen rapide an der Gesundheit ab und werden zu Pflegefällen. Deswegen ist unser Tipp: lieber alle 3 Monate wechseln. Wir versuchen auch das sich immer die gleichen zwei bis drei Personenbetreuerinnen abwechseln, können dies aber nicht garantieren.

7. Welche Formalitäten müssen erledigt werden?

Von der Familie in Österreich muss lediglich die Anmeldung im Einwohnermeldeamt erfolgen (wird aber meist vom Verein miterledigt). Der Rest an behördlichen Formalitäten wird von uns erledigt. Wichtig ist, dass, falls etwas von österreichischen Behörden zu Ihnen ankommt, Sie diese Unterlagen an uns weiterleiten.

8. Sind die Betreuerinnen und Betreuer versichert?

Ja, eine komplette Kranken- Unfall- und Pensionsversicherung haben alle Betreuer/innen. Sie sind in Österreich als selbständige Personenbetreuer angemeldet und versichert. Die komplette Abwicklung übernimmt der Verein.

9. Aus welchen Ländern Osteuropas kommen die Hilfskräfte?

Vorwiegend kommt unser Personal aus Rumänien. Wir haben aber auch Betreuerinnen aus Ungarn, der Slowakei und Kroatien (begrenzt).

10. Ist die Vermittlung legal?

Ja, nach dem Freizügigkeitsgesetz (BGB I 2004) dürfen sich die neuen Unionsbürger in Österreich aufhalten und dürfen (sofern die Voraussetzungen stimmen) als selbständige Personenbetreuer arbeiten.

11. Was bedeutet 24-Stunden Betreuung?

Die Personenbetreuerin kommt zu Ihnen und lebt eine beschränkte Zeit bei Ihnen. Es muss also ein Zimmer zur Verfügung gestellt werden mit Bett und Schrank. Ob zusätzlich ein Fernseher ins Zimmer gestellt wird liegt bei Ihnen. Es muss auch kein getrenntes Bad zur Verfügung stehen.

Für die Dauer des Einsatzes sind Kost und Logis frei.