Allgemeine Geschäftsbedingungen
Tierbetreuung
Allgemeines
1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auf Betreuungsverträge zwischen der Firma Tierbetreuung u. -transport Elfi / Inhaber Elfriede Schock, im folgenden Tbt-Elfi (Auftragnehmer) genannt, und dem/der AuftraggeberIn anzuwenden. In Bezug auf Tiertransport gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen Transport.
2. Im Folgenden wird davon ausgegangen, dass der/die AuftraggeberIn gleichzeitig der/die TierhalterIn ist.
3. Die Bezeichnung „Tier“ beinhaltet gleichfalls die Mehrzahl – bezogen auf die Betreuung von mehreren Tieren.
Geltungsbereich
1. Tbt-Elfi erbringt sämtliche Dienstleistungen auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltende Fassung.
2. Tbt-Elfi ist berechtigt, diese AGB mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Widerspricht der/dieAuftraggeberIn den geänderten oder ergänzten Bedingungen nicht innerhalb von 4 Wochen nach Bekanntgabe der Änderung oder Ergänzung, so werden diese geänderten oder ergänzten Bedingungen wirksam.
3. Widerspricht der/die AuftraggeberIn fristgemäß, ist Tbt-Elfi berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten oder ergänzten Geschäftsbedingungen in Kraft treten.
Vertragsangebot, Vertragsabschluss
1. Sämtliche Angebote von Tbt-Elfi sind freibleibend.
2. Der Vertrag kommt mit Unterzeichnung des Betreuungsvertrages durch Tbt-Elfi und den/der AuftraggeberIn zustande.
Vertragsgrundlagen
1. Grundlagen des Betreuungsvertrages sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die gesetzlichen Bestimmungen, sowie etwaige Sondervereinbarungen.
2. Tbt-Elfi verpflichtet sich, dass die anvertrauten Tiere liebevoll, art- und verhaltensgerecht unter Beachtung des Wiener Tierschutz- und Tierhaltegesetzes, sowie dessen Nebenbestimmungen, mit allergrößter Sorgfalt betreut werden. Dies bezieht sich auch auf das selbstverständliche Entfernen von Hundekot im öffentlichen Raum.
3. Falls Tbt-Elfi durch unerwartete Vorkommnisse ihre Betreuungszusage nicht oder nur teilweise erfüllen kann, ist sie verpflichtet, dies dem/der AuftraggeberIn ohne Verzögerungen mittzuteilen und entsprechend dem Verhinderungzeitraumes bereits geleistete Zahlungen teilweise oder vollständig rückzuerstatten.
4. Der/Die AuftraggeberIn versichert gegenüber Tbt-Elfi, dass die zu betreuenden Tiere sein/ihr Eigentum, sowie frei von Parasiten und ansteckenden Krankheiten sind.
5. Der/Die AuftraggeberIn versichert gegenüber dem Auftragnehmer, dass sein/ihr Tier versicherungstechnisch (Tierhaftpflicht) ausreichend abgesichert ist um etwaige Forderungen Dritter zu decken. Tbt-Elfi haftet nur in Fällen von grober Fahrlässigkeit Ihrerseits.
6. Außerdem informiert der/die AuftraggeberIn Tbt-Elfi über jede vorliegende Erkrankung oder den Verdacht einer bestimmten Erkrankung (chronisch oder akut), sowie über die bekannten charakterlichen, körperlichen und gesundheitlichen Besonderheiten des Tieres. Alle Angaben müssen wahrheitsgemäß sein und sind durch Unterschrift zu bestätigen.
7. Falls das zu betreuende Tier ohne Verschulden von Tbt-Elfi entlaufen sollte, werden alle erforderlichen Schritte eingeleitet, wie z. B. Information des zuständigen Tierheimes, Anzeige bei der Polizei und beim Fundbüro. Falls das Tier gechipt bzw. tätowiert und somit in eine internationale Tierkennzeichnungsdatenbank eingetragen ist, werden diese sofort kontaktiert. Die eventuell anfallenden Kosten für diese Maßnahmen trägt der/die TierbesitzerIn.
8. Bei Gefahr für Gesundheit und Leben des Tieres wird der Auftragnehmer den/die im Betreuungsvertrag angegebenen Tierarzt/Tierärztin aufsuchen und umgehend den/die AufraggeberIn kontaktieren. Ist dieser/diese Tierarzt/TierärztIn nicht erreichbar oder besteht ein akuter Notfall, ist Tbt-Elfi berechtigt, den nächstliegenden Tierarzt aufzusuchen. Die dadurch entstandenen Kosten sind vom/von der AuftraggeberIn zu übernehmen.
9. Im Todesfall eines Tieres verbleiben die sterblichen Überreste beim/bei der TierarztIn. Der/Die AuftraggeberIn kann dann selbst entscheiden, was mit den sterblichen Überresten geschehen soll. Etwaige Kosten sind ebenfalls vom/von der AuftraggeberIn zu tragen.
10. Weiters verpflichtet sich Tbt-Elfi auf außergewöhnliche Vorkommnisse, sowohl bezüglich des anvertrauten Tieres, als auch der Räumlichkeiten, zu achten und diese dem/der AuftraggeberIn zu melden. Sollte der/die AuftraggeberIn nicht erreichbar sein, sind diese Vorkommnisse der im Vertrag angegebenen Kontaktperson mitzuteilen.
11. Wenn Gebäude und Räume zur Erfüllung der vertraglich festgelegten Leistungen in Abwesenheit des Auftraggebers oder der Auftraggeberin betreten werden sollen, sind dem Auftragnehmer die erforderlichen Schlüssel auszuhändigen.
12. Werden dem Auftragnehmer falsche Schlüssel übergeben und diese kann zur Betreuung Ihres Tieres nicht in die Wohnung, muß ein Aufsperrdiens bestellt werden, sofern der/die AuftraggeberIn oder eine Kontaktperson nicht innerhalb absehbarer Zeit mit einem passenden Schlüssel vor Ort sein kann. Die Kosten für kaputte Schlösser (Ankauf und Einbau der neuen Türschlösser usw.), sowie den Aufsperrdienst selbst trägt der/die AuftraggeberIn in diesem Fall zur Gänze. Zusätzlich wird von Tbt-Elfi der allgemeine Stundensatz von 15,00 Euro für jede angefangene Stunde Wartezeit (Stehzeit) verrechnet und gegebenfalls werden etwaige Kosten die Tbt-Elfi, welche auf Grund des dadurch enstandenen Zeitaufwandes, für nicht einzuhaltende andere Betreuungen entstanden sind, dem/der AuftraggeberIn weiterverrechnet.
13. Tbt-Elfi darf keinerlei Nachschlüssel für die anvertrauten Räume anfertigen.
14. Tbt-Elfi verpflichtet sich, außer nach Rücksprache mit dem/der Auftraggeberin oder der im Betreuungsvertrag angegebenen Kontaktperson, keiner anderen Person Zutritt zu den anvertrauten Räumen gewähren.
15. Tbt-Elfi verpflichtet sich, dass die Räume nur mit größter Vorsicht betreten werden und auf den Erhalt des Inventars geachtet wird.
16. Das Haus oder die Wohnung muss sich in einem sicheren Zustand befinden.
17. Im Falle von gefährlichen Situationen (z.B. Einbruch, Brand, Rohrbruch) während der Betreuung in Abwesenheit anderer befugter Personen wird Tbt-Elfi die entsprechenden Institutionen (z.B. Polizei, Feuerwehr, Handwerkernotdienst) verständigen. Die entstandenen Kosten sind vom/von der AuftraggeberIn zu übernehmen.
Tbt-Elfi ist berechtigt, alle Daten des/der Auftraggebers/Auftraggeberin elektronisch zu speichern. Tbt-Elfi wird diese Daten nicht an Dritte weiterleiten. Ausgenommen hiervon sind lediglich staatliche Stellen, denen gegenüber Tbt-Elfi zur Auskunft verpflichtet ist.
Haftung durch Tbt-Elfi
1. Tbt-Elfi haftet dafür, dass das Tier entsprechend den vom/von der Auftraggeber/Auftraggeberin angegebenen Pflegeanweisungen des Betreuungsvertrages behandelt und versorgt wird.
2. Die Haftung durch Tbt-Elfi beschränkt sich auf grobe Fahrlässigkeit.
3. Falls das Tier während der Betreuungszeit erkranken oder versterben sollte, ist, mit Ausnahme aufgrund grob fahrlässigem Verhaltens durch Tbt-Elfi, eine Haftung durch Tbt-Elfi ausgeschlossen.
4. Im Falle einer Erkrankung oder Verletzung eines Tieres erklärt sich der/die AuftraggeberIn einverstanden, dass die notwendige tierärztliche Versorgung von einem/einer Tierarzt/Tierärztin unserer Wahl übernommen wird, wenn der/die im Betreuungsvertrag angegebene Tierarzt/Tierärztin nicht erreichbar ist. Der/Die Tierarzt/Tierärztin entscheidet dann über Sinn und Nutzen einer Behandlung. Die dadurch entstehenden Kosten trägt der/die AuftraggeberIn. Eine Haftung durch die Tbt-Elfi für eine fehlerhafte Behandlung ist ausgeschlossen, weil diese Behandlung durch den/die Tierarzt/Tierärztin selbst durchgeführt wird.
5. Der/Die AuftraggeberIn nimmt zur Kenntnis, dass Tbt-Elfi keine ausgebildete Veterinärmedizinerin ist. Sofern der Auftrag erteilt wird, dem Tier Medikamente, beziehungsweise auch Injektionen, insbesondere bei einer Zuckererkrankung des Tieres, zu verabreichen, wird Tbt-Elfi dies nach bestem Wissen und Gewissen ausführen. Außer in Fällen von grober Fahrlässigkeit, wird Tbt-Elfi keinerlei Haftung für sämtliche eventuell auftretenden Schäden übernehmen.
6. Für Schäden, die das Tier während der Betreuungszeit Dritten zufügt, haftet Tbt-Elfi nur, wenn Tbt-Elfi nicht die erforderliche Sorgfalt walten ließ. Zu betreuende Hunde werden grundsätzlich an der Leine ausgeführt. Wenn ein Freilauf ohne Maulkorb und/od. Leine gewünscht wird, erfolgt dieser ausschließlich auf Gefahr und Risiko des/der Auftraggebers/Auftraggeberin. Ein gewünschter Freilauf ohne Maulkorb und/od. Leine muss im Betreuungsvertrag ausdrücklich durch den/die AuftraggeberIn genehmigt werden. Sollte der Hund trotzdem ohne Verschulden von Tbt-Elfi entlaufen, ist eine Haftung durch Tbt-Elfi ausgeschlossen. Hat der/die AuftraggeberIn dem Freilauf mit anderen Hunden schriftlich zugestimmt, so ist er sich den damit verbundenen Risiken, die auf Grund der Gruppenhaltung und des Kontaktes mit anderen Hunden beim Spazieren gehen entstehen können bewusst und kann im Schadensfall keine Ansprüche an Tbt-Elfi stellen.
7. Tbt-Elfi haftet nicht für eventuelle Schäden etc., die trotz der entsprechenden Pflege auftreten.
8. Für übergebene Gegenstände wie z.B. Leinen, Maulkörbe, Decken, Körbchen oder Spielzeuge wird mit Ausnahme von grober Fahrlässigkeit durch Tbt-Elfi keine Haftung übernommen.
9. Für den Verlust von erhaltenen Schlüsseln haftet Tbt-Elfi nur bei grober Fahrlässigkeit. In diesem Fall ist Tbt-Elfi verpflichtet, die notwendigen Schlossersatzkosten zu übernehmen.
10. Eine Haftung durch Tbt-Elfi ist jedoch dann ausgeschlossen, wenn die Schlüsselübergabe und/oder Schlüsselrückgabe nicht persönlich erfolgt, sondern beispielsweise über Dritte oder per Einwurf in den Briefkasten.
11. Tbt-Elfi haftet nicht für den Verlust von Schmuck, Bargeld oder sonstigen ertgegenständen, wenn der/die AuftraggeberIn diese nicht entsprechend gesichert aufbewahrt hat.
12. Tbt-Elfi verpflichtet sich, die Wohnräumlichkeiten, die bei der Betreuung des Tieres betreten werden, pfleglich zu behandeln. Tbt-Elfi übernimmt jedoch keine Haftung für eventuelle Schäden, die durch leichte Fahrlässigkeit entstehen.
13. Für Schäden, die während der Betreuungszeit ohne Verschulden von Tbt-Elfi an Räumen, Inventar, sowie Hausrat entstehen sollten, übernimmt Tbt-Elfi keinerlei Haftung.
14. Tbt-Elfi haftet nicht für Beschädigungen, die das Tier in der Wohnung oder an der Einrichtung des/r Auftraggebers/Auftraggeberin anrichtet, insbesondere auch nicht für Verschmutzungen.
15. Falls während der Betreuung unvorhergesehene, zusätzliche Aufwendungen anfallen (z.B. Tierarztfahrten,Reinigungskosten, etc.), werden die hierfür anfallenden Kosten extra verrechnet und sind vom/von der AuftraggeberIn zu bezahlen.
Haftung durch den/die AuftraggeberIn
1. Während der gesamten Betreuungszeit bleibt der/die AuftraggeberIn TierhalterIn.
2. Der/Die AuftraggeberIn ist verpflichtet Tbt-Elfi in vollem Umfang über sämtliche Besonderheiten, Gewohnheiten und eventuell auftretende Risken, die das Tier betreffen und die mit der Betreuung des Tieres verbunden sind, zu informieren. Dies betrifft vor allem die Untugenden seines Tieres (z.B. Bissigkeit, Raufer, usw. ). Auch Besonderheiten wie extremes Klettern und Graben oder der Hang zum Weglaufen sind mitzuteilen.
3. Der/Die AuftraggeberIn ist verpflichtet Tbt-Elfi über den gesundheitlichen Zustand, alle vorhandenen Krankheiten und Einschränkungen in Kenntnis zu setzen, sowie uns die eventuell auftretenden Risken mitzuteilen, die mit der Betreuung des Tieres verbunden sind, mitzuteilen. Dies betrifft auch die etwaige oder bevorstehende Läufigkeit einer Hündin.
4. Der/Die AuftraggeberIn ist verpflichtet Tbt-Elfi eine etwaige Erkrankung des Tieres auch während einer laufenden Betreuungsvereinbarung sofort nach deren bekannt werden zu melden. Ebenso verpflichtet sich der/die AuftraggeberIn die jährlichen Schutzimpfungen des betreuten Tieres durchführen zu lassen.
5. Beim bewussten Verschweigen von Untugenden oder Krankheiten gehen alle hieraus entstehenden Schäden in voller Höhe zu Lasten des/der Auftraggebers/Auftraggeberin. Tbt-Elfi übernimmt keine Haftung für Schäden und gesundheitliche Folgen, die aufgrund unvollständiger Information durch den/die AuftraggeberIn entstanden sind.
6. Der/Die AuftraggeberIn haftet ausschließlich für sämtliche Schäden, die sein/ihr Tier während der Betreuungszeit verursacht.
7. Der/Die AuftraggeberIn haftet für alle Schäden, die Tbt-Elfi oder Dritten infolge von Krankheiten des zu betreuenden Tieres zugefügt werden.
8. Der/Die AuftraggeberIn verpflichtet sich zur Übernahme sämtlicher Kosten aufgrund etwaiger Schäden, welche das Tier während der Betreuungszeit verursacht.
9. Der/Die AuftraggeberIn bleibt auch während seiner/ihrer Abwesenheit für Risiken, die eventuell von seinen/ihren Gebäuden und Räumen ausgehen, haftbar bzw. versicherungspflichtig. Falls solche Risiken bestehen bzw. möglich sind, ist der Auftragnehmer ausdrücklich darauf hinzuweisen.
10. Der/Die AuftraggeberIn sichert den fluchtsicheren Zustand seiner Räumlichkeiten zu.
11. Der/Die AuftraggeberIn hat unaufgefordert entsprechende Utensilien u. Ausführmittel, wie Maulkorb, reißfeste Leine, allfälligen Regenschutz, sonstige Hilfsmittel, wie etwa Kratzschutz, Futter, Pflege- oder Verbandsmaterialien, die für die vorgesehenen Maßnahmen zur Betreuung des Tieres erforderlich sind, bereitzustellen.
12. Sollte ein Schaden entstehen, der durch ungeeignete oder schadhafte Utensilien verursacht wird, übernimmt die Tbt-Elfi ausdrücklich keine Haftung.
Leistungen
1. Der/Die AuftraggeberIn übergibt Tbt-Elfi das Tier anhand der im Betreuungsvertrag festgelegten Vereinbarungen.
2. Tbt-Elfi übernimmt das Tier laut dem im Betreuungsvertrag beschriebenen Zustand. Tbt-Elfi betreut das Tier entsprechend den dort angegebenen Informationen.
Das Tier wird ausschließlich in den Räumlichkeiten (Wohnung/Haus) des/der Auftraggebers/AuftraggeberIn betreut.
4. Im Fall einer Absage, die weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Betreuungstermin liegt, werden 50% des vereinbarten Entgeltes verrechnet.
5. Bei kompletter Stornierung eines bereits geschlossenen Vertrages wird eine Aufwandsentschädigung von 15 Euro verrechnet.
6. Bei Nachteinsätzen (z.B. Tierarztfahrten), in der Zeit von 22:00-06:00 Uhr, wird ein Aufschlag von 30 Euro verrechnet.
Vertragsdauer
1. Die Dauer der erforderlichen Betreuung durch den Auftragnehmer wird schriftlich im Betreuungsvertrag geregelt.
2. Tbt-Elfi ist bemüht das Tier pünktlich und zuverlässig zu betreuen und hat im Falle von Verzögerungen oder unvorhergesehenen Ausfällen (z.B. aufgrund von Krankheit) den/die AuftraggeberIn umgehend zu informieren.
3. Wenn der/die AuftraggeberIn die Rückgabe des Tieres zum vereinbarten Termin nicht wahrnehmen kann, ist Tbt-Elfi unverzüglich telefonisch zu informieren.
4. Kann ein Tier nicht zum vereinbarten Zeitpunkt übergeben werden und wurde Tbt-Elfi nicht darüber informiert, behält sich Tbt-Elfi vor, nach 3 Tagen einen Pflegeplatz für das Tier zu organisieren. Sollte kein geeigneter Pflegeplatz verfügbar sein, behält sich Tbt-Elfi das Recht vor das Tier dem nächstgelegenen Tierheim zu übergeben. Die dadurch entstehenden Kosten werden dem/der AuftraggeberIn verrechnet.
Preise und Zahlungen
1. Die Preise richten sich nach dem Aufwand der Betreuung und werden bei Vertragsabschluss, basierend auf Betreuungszeit, Betreuungsart, Anzahl der Tiere, eventuellen Fahrtkosten oder Sondervereinbarungen individuell festgelegt.
2. Die im Vertrag vereinbarten Preise sind grundsätzlich verbindlich. Eine Erhöhung des Gesamtpreises kann jedoch durch Vorkommnisse, die einen Mehraufwand erfordern, z.B. Erkrankung des Tieres oder durch andere von Tbt-Elfi zur Vertragserfüllung notwendigerweise getätigten Aufwendungen, entstehen.
3. Bei kurzfristigen Aufträgen ist die Gesamtauftragssumme bei Vertragsabschluss zu leisten und in bar zu begleichen. Bei länger andauernden Aufträgen sind die Zahlungen jeweils am Montag jeder Betreuungswoche in bar zu leisten. Individuell vereinbarte Zahlungskonditionen werden im Ausnahmefall im Betreuungsvertrag geregelt.
4. Allfällige Kosten von Dritten (Tierarzt, Hundefrisor, etc.), die durch Tbt-Elfi entrichtet wurden, werden 1:1 dem/der AuftraggeberIn weiterverrechnet.
Rücktritt
1. Im Falle des unberechtigten Rücktrittes des/der Auftraggebers/Auftraggeberin vom Betreuungsvertrag, ist Tbt-Elfi berechtigt eine Stornogebühr zu verrechnen. Eine eventuell bereits geleistete Zahlung wird entsprechend abgerechnet.
2. Eine Bearbeitungsgebühr von 15 EUR wird dem/der AuftraggberIn bei Rücktritt vom Vertrag in jedem Fall in Rechnung gestellt!
3. Bei vorzeitigem Abbruch des Auftrages durch den/die AuftraggeberIn kann kein Geld zurückerstattet werden.
4. Die vorzeitige Lösung einer regelmäßigen Betreuungsvereinbarung in Form eines Dauerauftrages ist sowohl seitens dem/der AuftraggeberIn als auch durch Tbt-Elfi mit einer Kündigungsfrist von 14 Tagen jeweils zum letzten eines jeden Monats möglich.
Schlussbestimmungen und Salvatorische Klausel
1. Jegliche Änderungen und/oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform, auch die Abänderung oder Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
2. Für alle gegen eine/n VerbraucherIn, der/die im Inland seinen/ihren Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat, wegen Streitigkeiten aus diesem Vertrag erhobenen Klagen ist eines jener Gerichte zuständig, in dessen Sprengel der/die VerbraucherInseinen/ihren Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat. Für VerbraucherInnen, die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses keinen Wohnsitz in Österreich haben, gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
3. Salvatorische Klausel: Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB oder des Vertrages ganz oder teilweise unwirksam und/oder unvollständig oder und durchführbar sein oder werden, oder sollte der Vertrag Lücken aufweisen, so wird hiervon die Rechtswirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen und Vereinbarungen nicht berührt und zieht nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages nach sich. Eine unwirksame Bestimmung wird durch eine dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck am nächsten kommende, rechtsgültige Bestimmung ersetzt. Aus dem Umstand, dass einzelne oder alle der entstehenden Rechte nicht ausgeübt werden, kann ein Verzicht auf diese Rechte nicht abgeleitet werden.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Tier- und Sachtransport
§ 1 Geltungsbereich
Die nachfolgenden Bestimmungen gelten für die Abholung, Beförderung und Zustellung von Tieren/Sendungen durch die Fa. Schock Elfriede im weiteren
Tbt-Elfi (Auftragnehmer) genannt, im nationalen und internationalen Transportverkehr sowie die damit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen. Allfällige Geschäftsbedingungen des Versenders (Auftraggeber) sind nicht anzuwenden.
§ 2 Leistungsspektrum
Die Auswahl geeigneter Transportmittel und des Transportweges erfolgt ausschließlich durch den Auftragnehmer. Tbt-Elfi ist berechtigt, Subunternehmer mit der gänzlichen oder teilweisen Erbringung der Leistung zu beauftragen. Tbt-Elfi bietet dem Auftraggeber folgende Standartleistungen an: Versand von Tieren/Sendungen innerhalb und außerhalb Österreichs, Abholung auf regelmäßiger Basis oder nach individuellem Auftrag Haus zu Haus. Weitere Dienstleistungen wie auf der Homepage von Tbt-Elfi ersichtlich.
§ 3 Ausgeschlossene Leistungen
Vom Versand ausgeschlossen sind: Sendungen die nicht dem aktuellen Leistungsspektrum des Auftragnehmers, z.B. hinsichtlich ihrer Maße und Gewicht entsprechen, Sendungen die als Empfänger lediglich eine Postfachanschrift oder in anderer Weise keinen eindeutigen Empfänger aufweisen, Sendungen deren Wert 10,000.- Euro übersteigt, sofern nicht anders vereinbart, Sendungen die Wertgegenstände wie z.B. Edelmetalle, Schmuck, Uhren, Edelsteine, Kunstwerke, Antiquitäten, Geld, Kreditkarten, Wertpapiere, Sparbücher enthalten, Pflanzen, sterbliche Überreste von Menschen oder gefährlichen Tieren, Waffen, Explosivstoffe, Militärgüter und Gefahrengut (gem. den Richtlinien der ADR), Sendungen deren Inhalt als pornographisch anstößig oder als politisch sensibel betrachtet werden kann, Sendungen deren Beförderung gegen eine Rechtsvorschrift verstoßen kann, Sendungen die vom Auftraggeber gemäß Art. 24 und/ oder Art. 26 CMR ( Wert- und/ oder Interessendeklaration) deklariert sind und/ oder deklariert werden sollen, Etwaige Schäden die dadurch entstehen, dass der Auftraggeber dem Auftragnehmer vom Transport ausgeschlossene Sendungen übergibt, sind durch den Auftraggeber zu ersetzen. Der Auftraggeber behält sich - sofern dies nicht durch zwingende gesetzliche Vorschriften ausgeschlossen ist - das Recht vor, jede zum Transport übergebene Sendung aus berechtigten Gründen jederzeit zu öffnen und zu prüfen. Den Auftragnehmer trifft aber keine entsprechende Verpflichtung oder Obliegenheit, Allfällige Untersuchungen durch den Auftragnehmer haben keinerlei Einfluss auf die Pflichten und Obliegenheiten des Auftraggebers und führen daher auch zu keinerlei Haftungsbeschränkung desselben. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Annahme von Sendungen bei Vorliegen berechtigter Gründe, z.B. weil die Sendung - nach der Einschätzung des Auftragnehmers - nicht dem aktuellen Leistungsspektrum entspricht oder unzureichende Verpackung durch die eine Beschädigung des Transportguts während des Transports anzunehmen ist, zu verweigern. Der Auftraggeber kann aus der Nichtannahme der Sendung durch den Auftragnehmer keinerlei Ansprüche, z.B. auf Schadenersatz, ableiten.
§ 4 Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber muss die Sendung ordnungsgemäß verpacken, sodass der Inhalt der Sendung der Dauer und Art der Beförderung entsprechend ausreichend geschützt ist. Der Auftraggeber haftet für alle durch die mangelhafte Verpackung der Sendung verursachten Schäden, insbesondere auch für alle durch die mangelhafte Verpackung verursachten Kosten, inklusive der Kosten für Rechtsvertretung und Rechtsdurchsetzung sowie Sachverständigenkosten. Des weiteren ist der Auftraggeber verpflichtet, die Sendung mit den erforderlichen Begleitpapieren zu versehen und diese entsprechend den anzuwendenden Rechtsvorschriften pflichtgemäß auszufüllen und auf Verlangen weitere Auskünfte zu erteilen. Insbesondere hat der Auftraggeber den Wert der Sendung wahrheitsgemäß anzugeben, wobei diese Wertangabe ausdrücklich nicht als Wert- und/oder Interessendeklaration im Sinne von Art. 24 und/oder 26 CMR zu verstehen ist. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet zu prüfen, ob die der Sendung beigefügten Dokumente und die erteilten Auskünfte ausreichend und richtig sind. Den Auftragnehmer trifft auch keine entsprechende Obliegenheit. Der Auftraggeber haftet dem Auftragnehmer für alle aus dem Fehlen, der Unvollständigkeit oder Unrichtigkeit der Dokumente und Angaben entsehende Schäden. Der Auftraggeber hat gegebenenfalls alle anzuwendenden Rechtsvorschriften der Transit- und Empfängerländer (z.B. Importbestimmungen) einzuhalten.
§ 5 Zustellung
Der Auftragnehmer stellt die Sendung gegen schriftliche Empfangsquittung an den Empfänger zu. Ist der Empfänger bei der Zustellung nicht persönlich anwesend, so ist der Auftragnehmer berechtigt, die Sendung gegen Empfangsquittung an Mitarbeiter bzw. Kollegen des Empfängers auszuliefern. Dabei darf der Auftragnehmer auch elektronische Hilfsmittel zum Nachweis der Zustellung einsetzen, wobei der Auftraggeber damit einverstanden ist, dass der gedruckte Name des Empfängers oder der oben erwähnten empfangsberechtigten Person in Verbindung mit der digitalisierten oder elektronischen Unterschrift des Empfängers oder oben erwähnten empfangsberechtigten Person als Nachweis für die Zustellung ausreicht. Der Auftraggeber verzichtet ausdrücklich darauf, einen Mangel in der Zustellung mit der Berufung auf den Einsatz elektronischer Hilfsmittel zum Nachweis der Zustellung zu begründen.
§ 6 Nachnahme
Auf Basis gesonderter Vereinbarung ist eine Zustellung per Nachnahme möglich. Der einzuhebende Nachnamebetrag ist gut sichtbar auf den Versanddokumenten zu vermerken und in der Währung des jeweiligen Bestimmungsortes anzugeben. Die Zustellung erfolgt in diesem Fall Zug um Zug mit der Entrichtung des Nachnamebetrages.
§ 7 Tarife, Zahlungsbedingungen
Für die Beförderung von Sendungen gelten die mit dem Auftraggeber schriftlich vereinbarten Preise. Erfolgt keine ausdrückliche Vereinbarung gelangen die am Tag der Auftragerteilung geltenden Preise des Auftragnehmers zur Anwendung. Die jeweils gültige Preisliste des Auftragnehmers kann vom Auftraggeber jederzeit angefordert werden. Sämtliche Preise verstehen sich exklusive Umsatzsteuer. Der Beförderungspreis einschließlich etwaiger Zuschläge ist bei der Abholung der Sendung durch den Auftragnehmer bar in voller Höhe zu entrichten, sofern nicht eine andere Art der Verrechnung gesondert schriftlich vereinbart wurde. Alle im Zusammenhang mit der Leistungserbringung vom Auftragnehmer im Namen des Auftraggebers oder des Empfängers geleisteten Zahlungen, z.B. Abgaben oder Gebühren sind auf Anforderung durch den Auftragnehmer sofort fällig, wobei es dem Auftragnehmer freigestellt ist, ob er vom Empfänger oder vom Auftraggeber Ersatz begehrt. Der Auftraggeber haftet als Solidarschuldner neben dem Empfänger für derartige Zahlungen. Wird eine Zahlung per Rechnung vereinbart, ist der Rechnungsbetrag prompt nach Erhalt ohne Abschläge fällig.
§ 8 Haftung
Der Auftragnehmer haftet soweit zulässig nur nach den Bestimmungen der CMR. Für die Beschädigung oder den Verlust der Sendung sowie für Folgeschäden haftet der Auftragnehmer nur bei krass grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Eine Haftung für Schäden oder Verlust aufgrund unvorhersehbarer und/oder unabwendbarer Ereignisse ist ausgeschlossen. Ergänzend zu den Bestimmungen der CMR haftet der Auftragnehmer im Falle des Verzuges, der Verpflichtung zum Schadenersatz wegen Nichterfüllung oder der Haftung aus unerlaubter Handlung bis zur Höhe von € 510,00 pro Sendung, soweit der Schaden nicht durch Vorsatz und/oder dem Vorsatz gleichgestelltes Verhalten des Auftragnehmers oder seiner leitenden Angestellten verursacht worden ist. Die Haftung des Auftragnehmers für Verlust und Beschädigung ist in Fällen des Art. 29 CMR (Vorsatz und dem Vorsatz gleichgestelltes Verhalten) auf den höchstzulässigen Wert einer bedingungsgerechten Sendung (siehe § 3) beschränkt. Wird dem Auftragnehmer eine vom Versand ausgeschlossene Sendung übergeben (§ 3), ist eine Haftung des Auftragnehmers gänzlich (insb. für Schäden an der Sache selbst als auch für Folgeschäden) ausgeschlossen.
§ 9 Schadensanzeigen, Verjährung
Der Empfänger hat die Sendung bei der Annahme unverzüglich auf Beschädigungen und Vollständigkeit zu untersuchen. Erkennbare Schäden und Verluste sind vom Empfänger auf den Versanddokumenten anzumerken. Nicht erkennbare Schäden sind innerhalb von 24 Stunden nach Zustellung schriftlich anzuzeigen, wobei für die Einhaltung der Frist der Eingang bei Tbt-Elfi als zentrale Meldestelle maßgeblich ist. Alle Ansprüche verjähren innerhalb eines Jahres und sind gegenüber dem jeweiligen Auftragnehmer geltend zu machen.
§ 10 Aufrechnung, Abtretung
Eine Aufrechnung gegenüber dem Auftragnehmer ist ausgeschlossen. Der Auftraggeber ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers nicht berechtigt, seine Forderungen gegenüber dem Auftragnehmer an Dritte abzutreten.
§ 11 Schriftform
Änderungen und Ergänzungen der Vertragsdokumente sowie dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn diese schriftlich erfolgen. Dies gilt auch für das Schriftlichkeitserfordernis.
§ 12 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung der Vertragsdokumente und/oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder eine an sich notwendige Regelung nicht enthalten, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Regelung oder zur Ausfüllung der Regelungslücke gilt eine rechtlich zulässige Regelung, die soweit möglich dem entspricht was die Parteien gewollt haben oder nach Sinn und Zweck gewollt haben würden, wenn sie diese Regelungslücke erkannt hätten.
§ 13 Anzuwendendes Recht/Gerichtsstand
Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sowie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen findet ausschließlich das Recht der Republik Österreich Anwendung. Ergänzend gelangen die AÖSp zur Anwendung. Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Leistungserbringung ist ausschließlich das örtlich und sachlich für den Sitz des Auftragnehmers zuständige Gericht zuständig.
§ 14 Haftungshinweis für Links/Verlinkte Seiten
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