ACHTUNG:
Wenn ihr eine der beiden "Bonus-Leistungen" in Anspruch nehmen wollt und Hilfe benötigt, wendet euch bitte einfach an ein Vorstandsmitglied!
Erste Wanderung 2026 vom Donnerstag, den 26. Februar
ACHTUNG:
Wenn ihr eine der beiden "Bonus-Leistungen" in Anspruch nehmen wollt und Hilfe benötigt, wendet euch bitte einfach an ein Vorstandsmitglied!
Wenn Ihre Waschmaschine Wasser verliert, Ihr Kühlschrank nicht mehr kühlen will oder Ihre Bohrmaschine nicht mehr tut was sie soll, dann geben Sie sich einen Ruck und bringen Sie Ihr Elektrogerät wieder zum Laufen.
Dabei handeln Sie nicht nur umweltfreundlich, sondern sparen auch noch Geld.
Denn wenn Sie jetzt defekte Elektrogeräte für Haushalt und Freizeit wie Geschirrspüler, Toaster und Fernsehgerät reparieren lassen, sparen Sie mit der Geräte-Retter-Prämie 50 % und tun darüber hinaus etwas Gutes für das Klima und die Umwelt. Bis zu 130 Euro je Reparatur, Service oder Wartung übernimmt das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft.
Die Geräte-Retter-Prämie ist eine Förderaktion des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft für die Reparatur, Service oder Wartung von Elektrogeräten oder Elektronikgeräten und richtet sich an Privatpersonen.
Hier gibt es die wichtigsten Infos auf einen Blick:
Informationsblatt downloaden
Geräte-Retter-Prämie
Die Geräte-Retter-Prämie (früher Reparaturbonus) ist auch ohne eigenes Internet nutzbar.
Wer kann die Förderung nutzen?
• Gefördert werden Reparaturen von Haushaltsgeräten, die man am häufigsten nutzt
• Auch ausdrücklich Geräte für die Krankenpflege: etwa Rollstühle, Blutdruckmessgeräte und Pflegebetten
Nicht mehr gefördert: Handys, E-Bikes
Die Förderung beträgt 50 % der Kosten, maximal 130 Euro
Wer macht bei der Förderung mit?
• Viele Reparaturbetriebe nehmen teil
• Offizielle Partnerbetriebe sind staatlich geprüft und auf einer Plattform gelistet: www.geräte-retter-prämie.at
• Auch wenn ein Betrieb noch nicht auf der Liste steht: Nachfragen ist erlaubt und sinnvoll
So kommen Sie auch ohne Internet zur Förderung
1. Reparaturbetrieb hilft beim Antrag
• Der Betrieb repariert Ihr Gerät und erledigt den Antrag für Sie
• Sie brauchen nur:
- Ausweis
- Bankverbindung (IBAN)
- das kaputte Gerät
• Tipp: Vorher anrufen: „Nehmen Sie an der Geräte-Retter-Prämie teil und helfen Sie beim Antrag?“
2. Hilfe bei Gemeinde oder Beratungsstellen
• Gemeindeamt oder Magistrat
Dort weiß man oft, welche Betriebe in der Nähe teilnehmen.
3. Hilfe durch Familie oder Freunde
• Angehörige können den Betrieb suchen
• Kontakt herstellen
• Unterlagen ausdrucken
Die Geräte-Retter-Prämie ist kein Digitalzwang, sondern eine echte Hilfe für Menschen ohne Internet. Wir werden weiterhin dafür kämpfen, dass es analoge Alternativen in allen Bereichen gibt!