Zeltverleihbedingungen
Allgemeines
Der Opelclub Fränkische Schweiz e.v. ( Ocfs ) verleiht das Zelt an Personen, die vom Zeltbeauftragten Dennis Distler als berechtigt ausgesprochen werden.
Das Zelt ist nur für private Veranstaltungen auszuleihen.
Voraussetzung ist eine pflegliche Behandlung des Zeltes.
Eine Weitergabe an Dritte ist untersagt.
Kosten
Die im Vergleich zu gewerblichen Anbietern sehr geringen Kosten decken nur einen Teil der normalen Instandhaltungskosten. Leihgebühr beträgt 35 Euro.
Ausleihe
Das Ausleihen ist nur nach vorheriger Reservierung und Terminvereinbarung möglich.
Zum Be- und Entladen sind Helfer nötig.
Bei Übernahme des Zeltes ist dessen Zustand und dessen Vollständigkeit zu überprüfen. Vorhandene Schäden sind unverzüglich beim Aufbau dem Zeltbeauftragten zu melden und nicht später.
Das Zelt ist nicht versichert. Die Person die das Zelt ausleiht, haftet in vollem Umfang für alle Schäden, die am Zelt entstehen, auch wenn es kein eigenes Verschulden ist.
Bei aufgetretenen Schäden oder Verlusten ist unverzüglich Dennis Distler zu informieren um das weitere Vorgehen zu besprechen z.b Meldung bei der Haftpflichtversicherung.
Die Rückgabe des Zeltes muss sauber und lagerfähig erfolgen. Auch für nach dem Verleih-Ende auftretende Schäden durch unsachgemäß zurückgeben des Zeltes (z.B. feucht verpackt ) haftet die ausleihende Person.
Sonstiges
Der Ocfs kann keine Haftung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden übernehmen, die aus der Nutzung des Zeltes entstehen.
Fehlende oder beschädigte Gegenstände werden zum Wiederbeschaffungspreis oder Reparaturkosten in Rechnung gestellt. Die Zeltplanen, das Zeltgestänge dürfen nicht mit Klebebändern oder ähnlichem versehen werden, ebenso darf das Zeltgestänge nicht angebohrt werden.