Auszug aus der Satzung des Vereins
Auszug aus der
Satzung des nicht eingetragenen Vereins
„Oberer Gasthof Grüna“
Satzung des nicht eingetragenen Vereins
„Oberer Gasthof Grüna“
§ 1 Name, Sitz, Eintragung,
(1) Der Verein trägt den Namen „Oberer Gasthof Grüna“
(2) Der Verein ist ein „nicht eingetragener Verein“
(3) Er hat den Sitz in 09224 Grüna
§ 2 Vereinszweck:
1. Erhalt der Gaststube und der dazugehörigen Räume und Anlagen
2. Kunst und Kulturveranstaltungen für den Chemnitzer Westen
3. Förderung der Kleinkunst in der Chemnitzer Umgebung
4. Förderung unbekannter Musiker
§ 3 Der Verein erfüllt seine Aufgaben durch:
1. Vereinseinsätze
2. kulturelle Veranstaltungen
3. Zusammenarbeit mit anderen Vereinen, die mit gleichen und ähnlichen Projekten
arbeiten
4. regelmäßige Gesellschaftsabende
§4 Eintragung in ein Vereinsregister
1. Der Verein ist nicht eingetragen und nicht gemeinnützig
2. die aus den Veranstaltungen erwirtschafteten Umsätze kommen dem Verein und seinen
Mitgliedern zugute.
§5 Eintritt der Mitglieder
1. wer durch die Tür des Vereins schreitet ist zunächst temporäres Mitglied für 10 Stunden
2. für eine Dauerhafte Mitgliedschaft muss sich der Interessent mündlich oder schriftlich
an den Vorstand wenden
3. allein der Vorstand entscheidet über neue Mitgliedschaften
4. eine Aufnahmegebühr entsteht nicht
5. die Mitgliedschaft ist wirksam im Augenblick der Klubkartenaushändigung
6. das Mitglied hat einmal monatlich kostenlosen Zutritt zu einer Veranstaltung seiner Wahl,
kann die Übernachtungsmöglichkeiten (wenn nicht durch Bands belegt) und ähnliche Vergünstigungen nutzen.
§6 Austritt der Mitglieder
1. die temporäre Mitgliedschaft endet nach Ablauf von 10 Stunden nach erstmaligem
durchschreiten der Eingangstür
2. dauerhafte Mitgliedschaften können schriftlich vier Wochen vor jedem ersten eines
Monats gekündigt werden.
§7 Mitgliedsbeiträge
1. es wird keine Aufnahmegebühr erhoben
2. es wird ein Mitgliedsbeitrag von 50,- € jährlich verlangt
Die vollständige Satzung ist im Hausflur des Vereins einzusehen.