Informationen zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)
Üblicherweise geht man im Krankheitsfalle zunächst zu seinem Hausarzt (Allgemeinmediziner), dort legt man seine Versichertenkarte (zukünftig Gesundheitskarte) vor und zahlt pro Quartal die Praxisgebühr (zz. 10 €). Von diesem Arzt erhält man im Bedarfsfall eine Überweisung zu einem Facharzt (z. B. Gynäkologen), wo man die Versichertenkarte und die Überweisung vorlegt. Fehlt das Formular, fordert er erneut die Praxisgebühr. Ist man zuvor noch nicht beim Hausarzt gewesen, zahlt man sie hier. Will man aber im selben Quartal noch einen anderen Arzt aufsuchen, dann stellt der Facharzt die Überweisung aus.
Zahnärzte sind zwar auch Fachärzte, doch zu ihnen werden keine Überweisungen ausgestellt; daher ist die Praxisgebühr hier zusätzlich zu zahlen.
Darüber hinaus hat jeder Versicherte Anspruch auf Vorsorgeuntersuchungen, sowohl beim Zahnarzt (jährlich), als auch in der allgemeinen Medizin; dabei handelt es sich um Krebsfrüherkennung (jährlich, teilweise in größeren Abständen) und auch einen Gesundheits-Check-up (alle zwei Jahre). Für diese Untersuchungen einschließlich der ärztlichen Beratung muss keine Praxisgebühr gezahlt werden, es sei denn es werden über die Vorsorge hinaus gehende Leistungen in Anspruch genommen. Die Ärzte bieten auch Leistungen an, die die gesetzlichen Krankenkassen nicht vergüten; diese muss der Patient dann selbst zahlen.
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