GRUNDDIENSTBARKEIT

EBERBACH.LINDENSTRASSE

Geh-und Fahrrecht

KING STREET

pedestrian & vehicular

right of way

ÜBERFAHRTSRECHT

Fuhrwerke & Kraftfahrzeuge

Herrschendes Grundstück.Lindenstrasse 1

Dienendes Grundstück.Lindenstrasse 3

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Spätere Erwerber des ''herrschenden'' Grundstücks dürfen das Wegerecht nutzen, da sie es mit dem Grundstück erworben haben. Allerdings müssen spätere Eigentümer des "dienenden" Grundstücks die Inanspruchnahme des Wegerechts dulden. Solche dinglichen Wegerechte schlagen sich aber im Wert des Grundstücks nieder, weil sie die Verwendbarkeit des Grundstücks beeinträchtigen und eine dingliche Belastung darstellen. Daher sollte man sich vorher Gedanken über den Erwerb eines solchen Grundstücks machen.

https://sites.google.com/site/walterhelmeberbach/zur-weihnachtszeit-2018


cf.

EREIGNISSE
2021

L1, L11