GRUNDDIENSTBARKEIT
EBERBACH.LINDENSTRASSE
Geh-und Fahrrecht
KING STREET
pedestrian & vehicular
right of way
ÜBERFAHRTSRECHT
Fuhrwerke & Kraftfahrzeuge
Herrschendes Grundstück.Lindenstrasse 1
Dienendes Grundstück.Lindenstrasse 3
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Spätere Erwerber des ''herrschenden'' Grundstücks dürfen das Wegerecht nutzen, da sie es mit dem Grundstück erworben haben. Allerdings müssen spätere Eigentümer des "dienenden" Grundstücks die Inanspruchnahme des Wegerechts dulden. Solche dinglichen Wegerechte schlagen sich aber im Wert des Grundstücks nieder, weil sie die Verwendbarkeit des Grundstücks beeinträchtigen und eine dingliche Belastung darstellen. Daher sollte man sich vorher Gedanken über den Erwerb eines solchen Grundstücks machen.
https://sites.google.com/site/walterhelmeberbach/zur-weihnachtszeit-2018
cf.
EREIGNISSE
2021
L1, L11