Der juristische Zugang zum Migrationsproblem ist in der Schweiz auf einem sehr hohen Entwicklungsniveau und gesetzmässig gut abgesichert [Anhang 1]. Das Problem: aufgrund zahlreicher Rekursmöglichkeiten verzögert sich die Erstellung der definitiven Beurteilung, jahrelange Rechtsunsicherheit ist die Folge.
Gewisse Kreise fordern deshalb einen Abbau der Rekursmöglichkeiten und damit einen Abbau der Rechte der Migranten.
Die Frage ist deshalb gestattet, ob die aktuellen Prozessaspekte für die Beurteilung ob ein Asylbewerben legitim ist, zu häufig eine falsche Beurteilung generieren, welche dann eine Inflation von Rekursen zur Folge hat.
Die Grundzüge der Legitimitätsbeurteilung für Asylgesuche sind nachvollziehbar und schliessen die Situation im Herkunftsland des Migranten ein. Die Frage, ob gegenüber dem Migranten das Prozessverfahren genügend objektiv ist, muss aber gestellt werden dürfen. Wäre das Verfahren zu wenig objektiv, mithin eine gewisse Willkür einschliessend, sind Komplikationen für die Rückführung vorprogrammiert. Ein Abbau dieser Verfahrensrechte kann deshalb nicht die Antwort auf das Problem sein.
Verbesserungsmöglichkeiten könnten a) bei der objektiveren Beurteilung der Legitimität des Asylgesuches im präjuristischen Feld existieren, b) in einer Erhöhung der Kooperationsbereitschaft des Migranten mit den abklärenden Behörden, z.B. durch Erstellung eines zeitlich befristeten Vertrages mit dem Migranten und 2 Paten, welche den Migranten begleiten und die Rückführung vorbereiten. Dieser Vertrag umfasst die Eingliederung des Migranten in einen Arbeits- und Ausbildungsprozess, welcher ihm dann nach der Rückkehr in seine angestammte Region oder eine Region seiner Wahl nützlich sein könnte. Die Schweiz würde dabei vermehrt die Rolle der Ausbildnerin übernehmen und natürlich auch von seiner Arbeitskraft profitieren. Gleichzeitig würde ein für den Migranten für seine Existenz positiver Vertrag seine Kooperationsbereitschaft - auch betreffend dem wahren Migrationsgrund - erhöhen.
Im Beurteilungsprozess, ob ein Asylgesuch tatsächlich legitim ist, muss letztlich die Wahrheit gefunden werden. Diese kann jedoch in den meisten Fällen nur annähernd vermutet werden, eine Schätzung also. Damit betreten wir das Feld der Wahrscheinlichkeitsrechnung. Heute ist es ja so, dass Entscheidungsträger einen relativ grossen subjektiven Spielraum in der Wahrscheinlichkeitsprüfung erhalten. Er führt im eigentlichen Sinne ein Testverfahren durch, um die Wahrheit zu finden: echter Asylbewerber, falscher Asylbewerber. Die Qualität seines Tests lässt sich mathematisch darstellen. Dazu bedarf es eines zweistufigen Prozesses.
Dieses Vorgehen entspricht der heutigen Beurteilungspraxis. Zur weiteren Objektivierung könnten jedoch anhand von Wahrscheinlichkeitsberechnungen die vermutete Wahrscheinlichkeit überprüft werden. Vier Fragen müssen in der 1. Stufe beantwortet werden (Vierfeldertafel).
Betragen in allen vier Feldern die Häufigkeiten 25%, dann ist ein echter legitimer Asylgrund mit 50% im Herkunfstland prävalent (TP+FN), das Resultat der Stufe 1 lautet somit 50%.
Anhand von zwei Paten wird in Stufe 2 die Wahrscheinlichkeit für einen legitimen Asylanspruch geschätzt. Dabei werden die TP und die TN neu geschätzt, während die FP + FN vom Herkunftsland übernommen werden. Dazu werden folgende Formeln benötigt:
Im Falle eines positiven Tests:
Im Falle eines negativen Tests:
PTP = Nachtest-Wahrscheinlichkeit oder Posttest Probability
PV = Prävalenz / SE = Sensitivität / SP = Spezifität.
Das Problem bei diesem Testverfahren kann die Prävalenz oder Vortest-Wahrscheinlichkeit bilden.
Wird diese falsch eingeschätzt, hat dies einen wichtigen Einfluss auf die Nachtest-Wahrscheinlichkeit.
Der Vorteil dieses Verfahrens liegt darin, dass die Situation im Herkunftsort des Migranten in die Schlussbeurteilung einfliesst.
Zudem kann die Prävalenz je nach politischer Entwicklung im Herzkunftsgebiet neu definiert werden.
Im Prinzip funktioniert die heutige Beurteilung gemäss diesem Verfahren, jedoch ohne klar definierte Zahlen. Damit ist die Gefahr von Willkür-Entscheiden viel grösser.