Garten ABC

Leitfaden für Neupächter und zur Erinnerung der "Alten"

Am Ende der Seite finden sie das Garten ABC.pdf zum Download

Aushänge:

Bitte beachten Sie immer die Aushänge in den Info-Kästen. 

Aktuelles können Sie dort nachlesen

Auch im Winter


Bauliche Maßnahmen:

Für bauliche Anlagen jeder Art, insbesondere Lauben An-und Umbauten, überdachter Freisitz, Geräte, -Gewächs,- Spielhäuser, Pergolen, Grillkamine sind schriftlich und mit Skizze beim Vorstand einzureichen.

Der Beginn der Baumaßnahme vor einer Genehmigung ist nicht gestattet.


Einbruch:

Wenn Sie einen Einbruch in Ihrem oder im Nachbargarten feststellen sollten, informieren Sie bitte den geschädigten Gartenfreund die Polizei und den Vorstand Schadensformulare erhalten Sie beim Vorstand.

Schicken Sie diese ausgefüllt zur Bearbeitung an den 1. Vorsitzenden.


Fahrrad fahren:

Das Fahrradfahren ist im umzäunten Bereich der Anlage nur Kindern bis zum Alter von 8 Jahre erlaubt.


Gartenbegehung:

Um die Gemeinnützigkeit auch in der Zukunft zu gewährleisten ist der Vorstand verpflichtet einmal im Jahr eine Gartenbegehung durch zuführen. Hierbei wird insbesondere auf die Größe der Überdachungen, vorgeschriebene Nutzfläche und allgemeiner Pflegezustand geachtet.

Beanstandungen seitens des Vorstandes sind in einer angemessenen Zeit zu beheben.


Gemeinschaftsarbeit:

Zweimal jährlich (Frühjahr/Herbst für jeweils 2Std.) ist dieTeilnahme grundsätzlich verpflichtend.

Bei Nichtteilnahme wird ein Betrag von € 20,00/ Std.mit der Jahrespacht in Rechnung gestellt.

Im Herbst wird der Hauptwasserhahn abgestellt und die Wasserschächte sind von den jeweiligen Pächtern in ihren Gärten zu öffnen um die Uhren abzulesen.

Nicht vergessen sich in die Teilnehmer-Liste einzutragen.


Grünschnitt-Container:

In den Grünschnittcontainer (nicht davor oder dahinter) bitte nur tatsächlichen Grünschnitt entsorgen. Keine Verpackungen etc. von Pflanzen. Der Container würde dann zum Mischcontainer und würde um ein Vielfaches teurer. Die Abrechnung der jeweils im Jahr benötigten Container erfolgt nach Gewicht und wird auf alle Gärten umgelegt.

Große Grünabschnitte von Bäumen etc.gehören zum Häckselgut. Sammelstelle ist auf der rechten Seite Richtung Schranke.


Hauptweg:

Das Befahren des Hauptweges mit dem Auto ist laut Stadt Köln grundsätzlich nicht gestattet.

Ausnahmen können beim Vorstand beantragt werden.


Häckseln:

Jährlich findet eine Häckselaktion statt. (Herbst) Diese wird vom KV Köln der Kleingärtnervereine finanziert. Unser Verein muß aber Hilfskräfte zur Verfügung stellen. Helfer werden von der Gemeinschaftsarbeit befreit.


Hunde:

Hunde sind grundsätzlich in der Anlage willkommen. Bitte achten Sie darauf, dass diese nur die Gärten betreten, in denen sie eingeladen sind. Außerhalb der Gärten sind sie an der Leine zu führen. Das gilt auch für Hunde von Besuchern.


Innenwege:

Jeder Pächter sollte Unkraut etc.auf dem Stück des Weges entfernen der an seinen Garten angrenzt. Die Innenwege sind von auf den Weg überhängenden Bäume und Sträucher freizuhalten


Kinder:

… sind herzlich willkommen. Gegenseitige Rücksichtnahme ist im Sinne aller Beteiligten erwünscht.


Komposter:

Laut der Gartenordnung ist ein Komposter in jedem Garten Pflicht. Der Gebrauch des eigenen Komposters erzeugt nicht nur wertvollen Humusboden für Ihre Nutzfläche,begrenzt auch die Kosten unseres Grünschnittcontainers.


Müll:

Jeglicher Müll ist nicht in der Anlage zu entsorgen, sondern nach Hause mit zu nehmen.

Größere Mengen und Gegenstände können zum Beispiel im Abfall-Center Butzweiler Str.50, 50829 Köln oder Wertstoff-Center Köln-Gremberghoven August-Horch-Str. 3 51149 Köln abgegeben werden.


Nutzfläche:

Laut Gartenordnung hat jeder Garten eine Nutzfläche von mindestens 25%

nachzuweisen. Dazu zählen auch Obstbäume und -sträucher


Parken:

Es steht nur eine begrenzte Anzahl von Parkplätzen zur Verfügung. Bitte parken Sie und Ihre Besucher so, dass jeder eine Chance hat.


Ruhezeiten:

Die Ruhezeiten sind von 13.00 - 15.00 Uhr -

an Sonn-und Feiertagen ganztägig - einzuhalten.

Bei dringenden Arbeiten durch Firmen z.B.nach Einbrüchen etc. können die Zeiten ausgesetzt werden.


Schranke:

Die Schranke zur Gartenanlage sollte nach jeder Ein-Ausfahrt geschlossen werden.

Nur so kann verhindert werden, dass unerwünschte Parker/Verschmutzer draussen bleiben.

Wer als Letzter den Parkplatz verläßt bitte schließt dieSchranke ab. Das gilt auch für unsere Anlagentore.


Das Garten ABC als PDF 

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