Mietvertrag

MIETVERTRAG

Heimat- und Ortsbürgerverein Kayhausen e.V.

DORFGEMEINSCHAFTSHAUS

Pinusweg 2, 26160 Bad Zwischenahn

Veranstaltung:______________________________________________

am____________________von:_________________bis__ ________Uhr

für diese Veranstaltung ist ________________________verantwortlich.

zu erreichen unter Telefon Nr.:__________________________________

Die Hausordnung auf der Rückseite ist Bestandteil des Mietvertrages.

Datum, Unterschrift Mieter:_____________________________________

Kosten aller Räume: für 24 Stunden einschl. Vorbereitung, Feier und aufräumen.

Nutzung für Nichtmitglieder incl. Reinigung 250,00 €

Nutzung für Mitglieder incl. Reinigung 200,00 €

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Hausordnung für das Dorfgemeinschaftshaus Kayhausen

Für die Nutzung des Hauses, ist ein Mietvertrag gültig.

Haus und Gelände des DGH werden dem Mieter in einwandfreiem Zustand zur Anmietung übergeben.

Die Miete für das DGH ist nach der Veranstaltung an den Heimat- und Ortsbürgerverein Kayhausen e.V. zu zahlen. Vereinkonto: LzO, BLZ 280 501 00, Kto. 46 35 47

Alle Einrichtungsgegenstände sind schonend zu behandeln. Besondere Sorgfalt muss bei den elektrischen Geräten angewendet werden. Die technischen Einrichtungen, Bedienung der Heizung und Beleuchtung, sowie Warmwasserversorgung, wird den verantwortlichen Veranstaltern vom Heimat- und Ortsbürgerverein erklärt.

Bei Veranstaltungen sind folgende Lärmimmionsrichtwerte einzuhalten:

werktags außerhalb der Ruhezeiten (08.00-22.00 Uhr) 55 dB (A)

werktags innerhalb der Ruhezeiten (06.00-08.00 und 20.00-22.00 Uhr) 50 dB (A)

und sonntags

nachts (22.00-06.00 Uhr) 40 dB (A)

Den Anordnungen des Vereins ist folge zu leisten. Er kennt die Bestimmung der Hausordnung an und gibt auf Verlangen auch Auskunft.

Beanstandungen bei der Übernahme müssen vor der Veranstaltung gemeldet werden. Das Einrichten der Räume, das Aufstellen der Tische und Stühle sowie die Aufräumarbeiten, gehen zu Lasten des Veranstalters.

Bei Verstößen gegen die Ordnung oder ungebührliches Benehmen kann der Heimat- und Ortsbürgerverein oder seine Vertreter, den oder die Störer sofort aus dem Haus verweisen. Bei Veranstaltungen an denen Jugendliche und Kinder teilnehmen, sorgt der Veranstalter dafür, dass sie unter Aufsicht stehen. Für Schäden haftet neben den gesetzlichen Vertretern der Kinder, auch der Veranstalter.

Die Aufräumarbeiten: Fegen der Räume, sowie Stühle umgedreht auf die Tische stellen. Sämtliche angefallene Abfälle, die bei der Veranstaltung angefallen sind, müssen vom Veranstalter selbst entsorgt werden.

Die Hauptreinigung wird vom HOBV selbst ausgeführt.S

Sollte eine Vereinbarung getroffen werden, dass der Veranstalter ohne Gebühr (Miete) im Haus eine Veranstaltung durchführt, ist die gesamte Reinigung vom Veranstalter zu übernehmen. Alternativ sind 50,00 € Reinigungsksten zu zahlen.

Die vereinbarten Zeiten der Vorbereitung, Feier und der Aufräumarbeiten sind einzuhalten.

Die Kühlschränke sind nach jeder Veranstaltung, vollständig zu entleeren und zu säubern. Anschließend sind sie abzuschalten und die Türen offen gelassen werden.

Der Hof kann zum Be- und Entladen benutzt werden, das Dauerparken ist nicht erlaubt.

Für Geschirr, Bestecke und Gläser muss der Veranstalter selbst aufkommen.

Geschirrhandtücher müssen vom Mieter mitgebracht werden.

Nach der Veranstaltung wird vom HOBV, im Beisein des Mieters eine Gesamtabnahme vorgenommen.

Heimat- und Ortsbürgerverein Kayhausen e.V.