Sektionsrichtlinien
HSV-Wels Motorradtouring
(als Ergänzung zu den Statuten des HSV Wels)
Stand 23.6.2020
1. Die Sektion Motorradtouring ist eine Sektion des HSV Wels:
Clublokal ist das Gasthaus Hofwimmer, 4600 Wels, Vogelweiderstr. 166
2. Zweck der Sektion:
Gemeinsame Tagesausfahrten oder mehrtägige Ausfahrten mit dem Motorrad zum Kennenlernen schöner Motorradstrecken im In- und Ausland unter
Einhaltung der StVO und der Richtlinien für das Fahren in der Gruppe.
Fahrsicherheitstrainings
Besichtigung von Sehenswürdigkeiten im In- und Ausland
Clubabende
gemeinsame Freizeitaktivitäten
3. Mitgliedschaft:
Die Aufnahme in die Sektion muss schriftlich mittels vorgegebenen Formular des HSV WELS bei der Sektionsleitung beantragt werden. Der Antrag wird an
den Vorstand des HSV Wels zur offiziellen Aufnahme weitergeleitet.
Die Sektionsmitglieder sind berechtigt an den Jahreshauptversammlungen der Sektion und des HSV Wels teilzunehmen und haben dort Stimmrecht.
Alle ordentliche Mitglieder sind angehalten die Aktivitäten der Sektion zu unterstützen, z.B.: durch die Organisation von Ausfahrten und die Teilnahme an
Veranstaltungen.
Der jährliche Mitgliedsbeitrag ist bis zum 30.6. des laufenden Jahres zu bezahlen. Erfolgt die Bezahlung trotz schriftlicher Mahnung nicht, wird beim HSV
Wels ein Antrag auf Beendigung der Mitgliedschaft gestellt.
4. Sektionsleitung:
In der jährlichen Hauptversammlung wählt die Sektion alle 2 Jahre aus den Sektionsmitgliedern:
den Sektionsleiter/die Sektionsleiterin (offizielle Bestellung durch den Vorstand des HSV Wels)
◦ dessen/deren Stellvertreter/Stellvertreterin
◦ einen Kassier/eine Kassierin
◦ einen Schriftführer/eine Schriftführerin
5. Aufgaben der Sektionsleitung:
◦ Der Sektionsleiter/die Sektionsleiterin (bei dessen/deren Verhinderung der Vertreter/die Vertreterin) ist Vorstandsmitglied des HSV Wels und hat
Stimmrecht in den Vorstandssitzungen des HSV Wels.
◦ Er/Sie vertritt die Sektion nach außen.
◦ Abgabe eines Jahres- und Kassaberichts an den HSV Wels nach Ablauf eines Kalenderjahres
◦ jährliche Bezahlung der Verbands- und Vereinsumlage an den HSV Wels
◦ Jahresplanung der Sektions-Aktivitäten
◦ Wartung der Homepage
◦ Einberufung der Jahreshauptversammlung der Sektion
◦ Festsetzung und Einhebung des Mitgliedsbeitrages für die Sektion
Alle weiteren Vorgehensweisen, Rechte und Pflichten der Sektion und deren Mitgliedern ergeben sich aus den Statuten des HSV Wels, die für die Sektion verbindlich gelten.
Siehe: www.hsv-wels.at oder www.hsv-motorradtouring.net