Der Verein

Das Drogen-Info-Berlin führt laut Eintrag im Vereinsregister den Namen "Arbeitsgemeinschaft zur Betreuung und Beratung von Suchtmittelabhängigen e. V.".

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke. Er verpflichtet sich der Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege mittels Entwicklung, Förderung und Verwirklichung von Projekten und Einrichtungen, die der umfassenden Rehabilitation suchtkranker Menschen dienen.

Das Drogen-Info-Berlin heute

Das Drogen-Info-Berlin bietet heute keine Therapie mehr an, sieht sich aber weiterhin als fester Bestandteil und Ergänzung im Sucht- und Selbsthilfeangebot in Berlin und bietet eine alternative und selbstbestimmte Wohnform an.

Unser Haus befindet sich in der Freienwalder Str. 33 in 13359 Berlin und bietet zur Zeit Platz für 16 Bewohner. Die Dauer des Aufenthaltes im Drogen-Info-Berlin ist unbefristet. Eine Kostenzusage ist nicht notwendig. Eine Anerkennung nach §35-37 BtmG haben wir nicht. Jeder kann hier so lange leben, wie er/sie es möchte. Aus diesem Grund sind die Plätze oft langfristig vergeben, sodass eine frühzeitige Bewerbung von Vorteil sein kann.

Indikationen

Das Drogen-Info-Berlin ist ein selbstbestimmtes Wohnprojekt ausschließlich für Menschen, die eine substanzbezogene Abhängigkeitserkrankung haben oder hatten und im Anschluss an eine abgeschlossene Therapie bzw. Nachsorge zu uns kommen möchten.

Neben hoher Eigenmotivation werden Verantwortungsbewusstsein und Offenheit vorausgesetzt. Da im Drogen-Info-Berlin keine Therapie stattfindet, wird - bei entsprechendem Bedarf - die Inanspruchnahme externer therapeutischer Hilfe selbstständig vorausgesetzt.

Kontraindikation

• mangelnde oder keine therapeutische Vorbehandlung

• akute Selbst- und Fremdgefährdung (Suizidgefahr)

• ausgeprägte psychotische Erkrankung

• Pflegebedürftigkeit

• extremes Gewaltpotenzial

• schwere Persönlichkeitsstörung

• Bewerbungen aufgrund §35-37 BtmG müssen wir ablehnen, da wir keine Anerkennung haben.

Aufnahmebedingungen und Zusatzvereinbarungen

Das Drogen-Info-Berlin ist ein Wohnprojekt, welches sich ausdrücklich an Menschen mit einer substanzbezogenen Abhängigkeit richtet - ungeachtet ihres Geschlechts, ihrer Nationalität, Hautfarbe und/oder sexuellen Orientierung.

Die Bedingungen, welche zu einer Aufnahme führen, legen die Bewohner grundsätzlich selbst fest. Allerdings gibt es intern einen Konsens darüber, dass die Bewerber clean sein müssen und darüber hinaus wenigstens eine abgeschlossene Therapie oder vergleichbare therapeutische Vorkenntnisse mitbringen sollen.

Haben die Bewohner des Hauses den Eindruck, dass der Bewerber einen zu hohen therapeutischen Bedarf hat, z. B. bei Selbst- oder Fremdgefährdung (Suizidgefahr), bei diagnostizierter Psychose oder anderen schweren seelischen Störungen, wird unter Umständen von einer Aufnahme abgesehen.

Jeder Bewohner des Hauses verpflichtet sich, bei Einzug ein Kautionskonto anzulegen, auf das die Kaution in der Höhe des im Mietvertrag vereinbarten Betrages zu überweisen ist. Des Weiteren wird von jedem Bewohner eine Schweigepflichtentbindung bezüglich etwaiger Urinkontrollen gegenüber dem von uns angewiesenen Arzt unterschrieben.

Die Arbeit im Haus und für das Projekt Drogen-Info-Berlin ist für den langfristigen Erhalt des Vereins unabdingbar und wird als selbstverständlich angesehen. Diese Arbeit ist allerdings von der konkreten Verfassung und den Reserven Einzelner abhängig. Das heißt, diese Mitarbeit ist freiwillig und stellt keine Verbindlichkeit dar.

Plenum & Sonderplenum

Alle Mitbewohner des Hauses halten jeden Monat ein Sonntags-Plenum und ein Wochenplenum ab.

Die Teilnahme ist grundsätzlich verpflichtend, kann aber im Ausnahmefall oder aus wichtigen Gründen - wie z.B. Berufstätigkeit, Krankheit etc. - vorübergehend ausgesetzt werden.

Darüber hinaus kann von jedem Bewohner des Hauses jederzeit ein Sonderplenum einberufen werden.

Das Sonderplenum ist das letzte Mittel, um vorhandene Konflikte oder Verdachtsmomente offenzulegen und in der Gruppe zu besprechen.

Eine regelmäßige "Nichtteilnahme" ohne wichtigen Grund kann zu einer ordentlichen Kündigung des Mietverhältnisses führen.

Rückfallregelung

Grundsätzlich wird jeder Rückfall eines jeden Mitbewohners individuell in einem Sonderplenum behandelt (Rückfallgespräch). Die Maßnahmen reichen hier - je nach Einschätzung der Gruppe und des persönlichen Verhaltens im Rückfall - von einer einfachen Verwarnung über die verbindliche Teilnahme an einer Entgiftung, bis hin zum sofortigen Auszug.

Das Mitbringen und der Konsum von Drogen im Haus führen zum sofortigen Verlassen des Hauses und einer fristlosen Kündigung des Mietvertrages.

Akut rückfällige Bewohner müssen das Haus sofort verlassen. Sie haben die Chance zu einem Rückfallgespräch in einem Sonderplenum, wenn sie wieder nüchtern sind.

Cleanstatus & Konsum

Neben dem Paradigma der absoluten Abstinenz gab und gibt es innerhalb der Suchthilfe immer wieder Angebote, welche bei entsprechender Lebensführung einen gelegentlichen Konsum als realitätsnahe Lebensweise als möglich erachten. Hier positioniert sich das Konzept des Drogen-Info-Berlin.

Jeder, der bei uns wohnt, kann nach einer Zeit von 12 Monaten, in welcher er nachweislich abstinent war, seinen sogenannten "Cleanstatus“ aufheben, um in der Folge sein Konsumverhalten in Bezug auf Alkohol zu testen. Ausnahmen machen wir bei Menschen, deren Präferenzdroge Alkohol ist.

Hier ist das Aufheben des "Cleanstatus"“ in Bezug auf Alkohol grundsätzlich nicht möglich.

Der "Cleanstatus" kann bei einem auffälligem Verhalten des Bewohners durch die Gruppe wieder aufgehoben werden.

Die 12 Monate der nachweislichen Abstinenz gelten grundsätzlich. Ausnahmen werden individuell verhandelt und sind mit der Gruppe im Konsens, d.h. einstimmig zu entscheiden.

Unser Selbstverständnis

Das Drogen-Info-Berlin e.V. ist eine akzeptanzorientierte Selbsthilfeeinrichtung. Wir versuchen, verschiedene Lebensweisen und Lebenswirklichkeiten einzelner Mitbewohner zu respektieren und in der Verwirklichung nicht zu behindern. Dies spiegelt sich in den Regelungen zum sogenannten "Cleanstatus" wieder.

Durch diese relative Autonomie der Einzelnen versuchen wir, uns weitestgehend von idealistischen und konformen Grundsätzen freizuhalten.

Ziele & Neue Wege

Ziel unserer Arbeit ist es, perspektivisch auch mit anderen Vereinen und Institutionen zusammenzuarbeiten.

Wir möchten so auch langfristig Hilfesuchenden einen geeigneten Rahmen bieten, eigenverantwortlich und selbstbestimmt zu leben. Wichtig für uns ist ein akzeptanzorientierter und realitätsnaher Umgang mit den Lebenswirklichkeiten der Menschen, welche bei uns wohnen und für das Projekt arbeiten.

Als Plattform für dieses Ansinnen hat sich in neuerer Zeit die Öffentlichkeits- und Präventionsarbeit bewährt, die wir auch zukünftig als einen Pfeiler unserer Zielsetzung ansehen. Darüber hinaus möchten wir mit unserer Homepage langfristig ein virtuelles und zeitgemäßes Medium zur Verfügung stellen, welches zur lebendigen Auseinandersetzung und Information anregen soll. Auch hier versuchen wir, durch eine sinnvolle Verlinkung und die Bildung eines Netzwerkes, weitere akzeptanzorientierte Vereine mit einzubinden.

Vorstand

Der Vorstand vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von 2 Jahren gewählt, und besteht aus 3 Personen.

Mitglieder- und Hauptversammlung

Das oberste Organ des Vereins ist die Mitgliederversammlung. Sie entscheidet in allen Vereinsangelegenheiten, die nicht vom Vorstand zu besorgen sind. Eine Mitglieder- bzw. Hauptversammlung hat der Vorstand in den von der Satzung bestimmten Fällen und wenn die Interessen des Vereins es gebieten einzuberufen. In der Praxis ist es üblich, dass im Drogen-Info-Berlin e.V. eine Hauptversammlung aller Mitglieder 1x im Jahr abgehalten wird.

Die Mitglieder- bzw. Hauptversammlung entscheidet mit der Mehrheit der erschienenen Mitglieder. Eine Änderung der Satzung sowie die Auflösung des Vereins bedürfen einer Mehrheit von 3/4 der Erschienenen. Die Änderung des Zwecks des Vereins kann nur mit Zustimmung aller Mitglieder erfolgen.

Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft im Verein Drogen-Info-Berlin e.V. wird durch den Beitritt erworben. Die Mitgliedschaft erfolgt a) über einen schriftlichen Antrag und beginnt nach Bestätigung durch den Vorstand, oder b) über einen mündlichen Antrag in der Mitgliederversammlung und beginnt nach mehrheitlicher Bestätigung der Anwesenden Mitglieder. Die Rechte aus der Mitgliedschaft sind nicht übertragbar und nicht vererblich. Die Ausübung der Mitgliedschaftsrechte kann niemandem anderen überlassen werden.

Nach einem zweimaligen, unentschuldigten Fehlen bei der Jahreshauptversammlung wird das Mitglied automatisch aus dem Verein ausgeschlossen.

Vereinsbeitritt und Vereinsbeiträge

Mitglied werden kann grundsätzlich jeder, der die Ziele, Interessen und konzeptionellen Grundlagen des Vereines "Drogen-Info-Berlin e. V." anerkennt und deren Verwirklichung aktiv oder ideell mitverfolgt.

Es werden keine Beiträge an die Mitglieder des Vereins "Drogen-Info-Berlin e.V.“ erhoben.