OBSERVATION - ÜBERWACHUNG - Vertraulich
Ihre Detektei - Ihr Detektiv
OBSERVATION - ÜBERWACHUNG - Vertraulich
Spezielle Dienstleistungen, Observation jeder Art, Lauschabwehr, GPS Überwachung legal, Personensuche Weltweit, Schuldnersuche WELTWEIT, Hintergrundrecherche WELTWEIT , Adressermittlung, Beweissicherung
Bei unseren Ausbildungen erwarten wir von den zukünftigen Detektiven volle Konzentrationsfähigkeit, Beobachtungsgabe, gute Umgangsformen und ein angenehmes Auftreten. Er oder sie müsse in der Lage sein, das gesamte Umfeld im Auge zu behalten. Frei nach dem Motto „traue niemandem“. Denn: „Auch Diebstähle von Seiten des Personals stellen keine Seltenheit dar.“ Überhaupt haben den Eindruck, dass die Zahl der weltweiten Diebstähle stetig zunimmt. Wir führen das darauf zurück, dass „immer mehr Menschen immer weniger Geld zur Verfügung haben“. Außerdem habe die Bandenkriminalität zugenommen. Nicht selten haben wir es heute mit organisierten Banden zu tun, die mit professionellen Tricks die Alarmanlagen überlisten versuchen.
Der Schaden durch Ladendiebstahl-Delikte in Österreich betrage jährlich rund 1,5 Prozent des Einzelhandelsumsatzes oder rund 580 Millionen Euro. Mit der KI Überwachung können wir den Ladendiebstahl reduzieren.
Die Zahl der weltweiten Delikte sei in den letzten Jahren konstant gestiegen. Auch das britische Centre of Retail Research attestiert den ÖsterreicherInnen im europäischen Vergleich überdurchschnittlich viel zu stehlen. Der Gesamtschaden durch Ladendiebstahl in Europa betrage jährlich rund 27 Milliarden Euro, so die britische Studie. Über mangelndes Geschäft können wir uns jedenfalls nicht beschweren, meint auch die Detektivvereinigung Österreichs.
Unsere Firma hat ihren Stammsitz in Klagenfurt, wir sind aber österreichweit – Graz – Wien – Linz – Salzburg – Innsbruck Eisenstadt - Bregenz und weltweit tätig. Das viele Reisen sei auch mit ein Grund, warum dieser Beruf von Männern dominiert wird.
Detektive haben das Recht, das laut Paragraph 86 der Strafprozessordnung übrigens jedem und jeder zusteht, eine Person anzuhalten. Vorausgesetzt „es liegen hinreichende Gründe für die Annahme vor, dass eine Person eine mit gerichtlicher Strafe bedrohte Handlung ausführe“ oder „unmittelbar vorher ausgeführt habe“. In einem solchen Fall „ist jedermann berechtigt, eine Person auf angemessene Weise festzuhalten“. Allerdings muss auch unverzüglich Anzeige erstattet und die Exekutive verständigt werden, wenn es zu einer Festhaltung kommt. Taschendurchsuchungen sind Angestellten und Ladendetektiven in Kaufhäusern hingegen nicht erlaubt. „Der Betroffene muss eine solche Maßnahme nicht dulden“, informiert das Innenministerium. Das darf nämlich nur die Polizei. Das gängige Hinweisschild an Supermarktkassen, demzufolge die Taschen unaufgefordert vorzuweisen seien, kann demnach als Bitte zur freiwilligen Kooperation verstanden werden. Das Schild begründet keinerlei zivilrechtliche Verpflichtung für die KundInnen. Wer jedoch beim Ladendiebstahl erwischt und in der Folge angezeigt wird, dem drohen bis zu sechs Monate Freiheitsentzug oder eine Geldstrafe von bis zu 360 Tagessätzen.
Zudem können Unternehmen ertappten DiebInnen „Bearbeitungskosten“ in Rechnung stellen – etwa einen Kostenanteil am Detektivhonorar. Allerdings schränkt der Gesetzgeber ein, nur in „angemessener Höhe“. Allen Strafen zum Trotz stehlen Menschen. Die Schwierigkeit, potenzielle Langfinger vorab zu erkennen, liegt darin, dass es kein TäterInnen-Profil gibt. Denn die Beweggründe der LadendiebInnen sind vielfältig. Das weiß auch der Berufsdetektiv: „Es werden Menschen aller Gesellschaftsschichten gefasst – egal, ob Jugendliche, die eine Mutprobe bestehen müssen oder Pensionisten, die einfach mit ihrer Rente nicht zu Rande kommen.“ Tatsächlich geht man heute davon aus, dass es LadendiebInnen innerhalb jeder Bevölkerungsgruppe gibt. Man unterteilt sie in Folge dessen nicht nach der sozialen Herkunft, sondern vielmehr nach ihrem Motiv. Vom reinen Nervenkitzel über die blanke Not, bis hin zum krankhaften Zwang zu Stehlen – der Kleptomanie – reicht die Palette.
Übrigens hat bislang keine seriöse Studie nachgewiesen, dass Frauen häufiger etwas mitgehen lassen würden als Männer. Eine TäterInnengruppe unterscheidet sich jedoch grundsätzlich von anderen. Jene Menschen, die aus einer politischen Überzeugung heraus zu Langfingern werden. In Deutschland, Spanien oder den USA agieren so genannte EnteignerInnen oft in Gruppen. Unter dem Motto „Alles für alle und zwar umsonst“ beklauen sie im Kollektiv große Supermärkte oder Delikatessengeschäfte. Mit der Ausbeute der Enteignung werden dann Gratisbuffets für sozial Schwache veranstaltet. Hierzulande ist diese Form des politischen Aktivismus noch relativ unbekannt. Es gibt aber Einzelne, die aus Überzeugung und für den Eigengebrauch entwenden. Es handelt sich meist um AktivistInnen aus der Autonomenszene. Wer weiß – die Kosten muss jemand bezahlen – klar.
Der Protestakt hinter dem politischen Diebstahl richtet sich gegen die Konsumgesellschaft. Wer aus Überzeugung stiehlt, verweigere sich damit dem System, argumentieren die AktivistInnen. Nebenbei entwickle man auch Können im Umgehen von Sicherheitsvorkehrungen, wie ein solcher Enteigner bestätigt. Der Vorteil, beim Katz-und-Maus-Spiel mit Detektiven, liege auf der Detektivseite.
Sind für die Überwacher alle im Laden als Verdächtige einzustufen, seien die "Entwender" für Detektive selbst relativ einfach zu erkennen: „Ihre Handlungen unterscheiden sich von denen der durchschnittlichen "Einkaufsentwender". Sie tragen die merkwürdigsten Produktkombinationen mit sich herum und stehen oft eine Ewigkeit vor einem Produkt, ohne es tatsächlich zu beachten.“
Technischen Sicherheitsvorkehrungen sind auch für geübte EnteignerInnen mit Schwierigkeiten verbunden: „Grundsätzlich aber gibt es für alles eine Methode. Vom Kaugummi über die im Schaukasten versperrte Digitalkamera bis hin zum Laptop kann alles enteignet werden.“ Prinzipiell würden politisch motivierte LadendiebInnen jedoch nur größer Unternehmen bestehlen, weil diese als „Hauptverantwortliche des Konsumterrors“ gelten.
Das Enteignen in kleinen Läden gelte in der Szene als Tabu. Der Berufsdetektiv weiß, dass vor allem organisierte Gruppen mit höchster Aufmerksamkeit begegnen muss. Er bedient sich in seinem Kampf gegen Langfinger modernster Technik und arbeitet mit mobilen Überwachungsanlagen. Sie werden in jedem zu überwachenden Geschäft immer wieder neu aufgebaut. Sein Job ist es daraufhin über die Bildschirme zu beobachten. „Sieht der Detektiv, dass jemand eine Ware einsteckt und nicht bezahlt, hält er die Person an, geht mit ihr ins Büro, füllt eine Niederschrift aus und ruft die Polizei“.
Oft hat man Mitleid mit den Ertappten, etwa wenn man bemerkt, dass dahinter ein schlimmes Einzelschicksal steht. Aber: „Man muss sich auch in diesem Beruf lernen, sich abzugrenzen.“ Regresskosten bei Kaufhausdiebstahl können bis zu € 500.- reichen.
Eine Baufirma in Tirol hat ein Schild beim Eingang angebracht. "Bei Diebstählen werden € 500.- eingehoben." Damit ist die rechtliche Situation gegeben und die Diebstähle werden dort mit € 500.- pro Diebstahl, egal welchen Diebstahlwert die Waren haben, geahndet.
Regresskosten sind ein Teil einer Aufwandentschädigung, die der Detektiv als Aufwandsentschädigung verrechnet. Anfahrtskosten, Übernächtigungen und dieverse Kosten sind in den Regresskosten enthalten. Eine Anzeige bei der Polizei wird nach den österreichischen rechtlichen Richtlinen vollzogen. Bei einem geringen Wert und bei einer aussergerichtlichen Einigung werden Anzeigen mit Absprache der örtlichen Polizei behandelt. Die Bezahlung von Regresskosten werden bei einer gerichtlichen Verhandlung als „Gutwill“ angesehen und vom Richter als „Einsicht“ behandelt.
Ein Tageseinsatz eines Detektiven kann bis zu € 800.- ausmachen, wie gesagt, je nach Aufwand und Einsatz von mehreren Detektiven vor Ort. Regresskosten die nicht sofort bezahlt werden erhöhen sich automatisch durch den Einsatz eines Inkassobüros. Dadurch können sich die Regresskosten verdoppeln oder verdeifachen.
Das beste ist die anfallenden Regreßkosten vor Ort zu bezahlen, da es duch den jahrenlangen Diebstahl und Diebeswert zu einem großen Schaden gekommen ist, und die Höhe der Regresskosten nur einen kleinen Teil davon abdeckt. Es gibt Fälle, wo der/die Dieb/in sogar freiwillig einen Betrag leistet, der je nach Diebstaglshöhe unterschiedlich sein kann, wo diese Person einen jahrelangen Diebstahl zugibt oder bei der Person erkannt wird. Beim Richter/in wird dies als Wiedergutmachung und Einsicht angesehene du die Strafe fällt milder aus.
Ein großer Diebstahlschaden wird eigentlich von den kleinen täglichen Entwendugen begannen.
Eine Person kann bis zu € 50 000.- und mehr an Waren in einem Jahr unbezahlt mitnehmen. Diese Diebstähle sollen wie schon erwähnt, von aufmerksamen Detektiven unterbunden werden, die dann ihrerseits nach Absprache mit dem Auftraggeber ihre Regresskosten einheben.
Unlängst hat uns nach einem erfolgreichem Abschluss eines Großauftrages, der Geschäftsführer des Auftraggeberunternehmens unsere Firma wörtlich als die "beste Detektei" Österreichs betitelt, das uns natürlich sehr freut. Im Verlauf unserer langjährigen Firmengeschichte sind bei diesem Unternehmen unsere Dienstleistungen mehrfach in Anspruch genommen worden. Dadurch konnte er einen Vergleich der Leistungsfähigkeit unserer Mitbewerber ziehen, also ist dieses Lob legitim und objektiv.
Angefangen von unserer unkomplizierten Kontaktaufnahme mit unseren Auftraggebern , über das hoch kompetente persönliche Beratungsgespräch direkt vor Ort, und das attraktive Pauschalhonorarangebot im Rahmen des innovativen Direkt Konzepts. Unser sehr gutes Preisleistungsangebot hat von Anfang an gestimmt !“ – so der Geschäftsführer und Auftraggeber. Letztlich hat aber das Ergebnis unserer Observationen die Erwartungen des Klienten voll und ganz erfüllt. Sattelfeste, gerichtsverwertbare Beweise und die Gerichtserfahrenen Zeugen rundeten diese Dienstleistung ab.
Veröffentlichung der Passagen mit freundlicher Genehmigung des Auftraggeberunternehmens .