AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.Vertragsabschluß

Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Geschäftbedingungen. Sie gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Hinweisen des Kunden auf seine Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen.

2.Auftragsannahme:

Auftrage werden von uns nur zu den nachstehenden Bedingungen angenommen. Die Vertragsabschluß kommt erst zustande, wenn eine schriftliche Annahme in Form einer Auftragsbestätigung erfolgt ist. Die Übersendung einer Rechnung oder die Ausführung des Auftrages ist dem gleichzusetzen.

3.Lieferung:

alle Lieferungen werden schnellstmöglichst durchgeführt. Erfolgt eine Lieferung nicht zu dem vereinbarten Termin, so kann uns der Besteller nach Ablauf von zwei Monaten eine Nachfrist von 4 Monaten setzen, mit der Erklärung, dass er nach deren fruchtlosen Ablauf vom Vertrag zurücktrete. Weitergehende Ansprüche, insbesondere wegen etwaiger Verzögerungsschäden, sind ausgeschlossen, soweit uns für die eintretende Verzögerung nicht mindestens grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann. Ab dem 01.01.2015 wird für jede Paketzustellung eine Verpackungspauschale pro Auftrag von 3,95 Euro berechnet. Für Direktlieferungen durch eigenes oder Fremdpersonal eine Handling-Pauschale von 3,95 Euro, sowie für Paletten- Zustellung 12,90 Euro je Palette fällig. Aufträge unter 30,00 Euro werden zusätzlich mit einem Mindermengenzuschlag von 5,00 Euro berechnet. Die Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

4.Transportschäden:

Die Ware ist sofort bei Empfang auf Transportschäden zu untersuchen. Offensichtliche Schäden der Ware bzw. an der Verpackung sind dem Anlieferer (Fahrer des Spediteurs) bzw. der Bundesbahn oder Bundespost zu melden.

5.Gewährleistung:

Wir gewährleisten die einwandfreie Beschaffenheit und Funktion der von uns gelieferten neuen Ware auf die gesetzliche Dauer ab Übergabe.

5.1.Bei festgestellter Mangelhaftigkeit behalten wir uns unter Ausschluss aller übrigen Gewährleistungsansprüche einschließlich solcher für Mangelfolgeschäden – kostenlose Nachbesserung oder Ersatzlieferung vor. Nach mehrfacher Nachbesserung oder Ersatzlieferung hat der Kunde das Recht, nach seiner Wahl eine angemessene Herabsetzung der Vergütung oder die Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen.

5.2.Die zur Erhaltung der Funktionsfähigkeit von Geräten erforderliche laufende Wartung ist auch während der Gewährleistungszeit Aufgabe des Kunden.

5.3.Die einwandfreie Funktion von Geräten gewährleisten wir nur bei Verwendung von Zubehören und Verbrauchsmaterialien, die auf das jeweilige System abgestimmt sind.

5.4.Der Kunde ist im Falle der Mangelhaftigkeit gelieferter Ware nur insoweit zum teilweisen Einbehalt der Vergütung bis zur Mängelbeseitigung berechtigt, als voraussichtlich zur Beseitigung des Mangels durch befugte Dritte Aufwendungen erforderlich sein würden.

6.Preise:

Die Preise basieren auf unserer jeweils gültigen Preisliste.

6.1.Etwaige Preiserhöhungen hat der Kunde zu tragen, sofern die Ware vereinbarungsgemäß oder aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, später als 6 Monate nach Vertragsabschluss geliefert haben.

6.2.Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer, die der Kunde zusätzlich zu entrichten hat.

6.3.Alle Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, es sei denn, es wurde ein anderes Zahlungsziel vereinbart.

6.4.Ist der Kunde in Verzug, so sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite – mindestens jedoch 4% über den Bundesbankdiskontsatz – zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer zu berechnen.

6.5.Die Zinsen sind sofort fällig.

6.6.Wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, seine Zahlungen einstellt oder wenn uns andere Umstände bekannt werden, die seine Kreditwürdigkeit in Frage stellen, so werden alle offenen Forderungen von uns gegen den Kunden fällig, auch wenn wir Wechsel oder Schecks hereingenommen haben. Wir sind in diesem Fall außerdem berechtigt, nach angemessener Nachfrist von den diesen Forderungen zugrunde liegenden Verträgen zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlagen.

6.7.Wir sind berechtigt, im Falle der Nichterfüllung des Vertrages durch den Kunden pauschal 30% des Kaufpreises als Schadensersatz vom Kunden zu verlangen. Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

7.Termine:

Termine sind nur dann verbindlich, wenn wir sie ausdrücklich schriftlich als solche vereinbart haben.

7.1. Bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Nichteinhaltung verbindlicher Termine und bei fruchtlosem Ablauf einer vom Kunden schriftlich zu setzenden Nachfrist von 6 Wochen kann der Kunde, sofern er nachweist, dass ihm aus der Verspätung Schaden entstanden ist, eine Verzugsentschädigung für jeden vollendeten Monat der Verspätung von 0,5 v.H. vom Wert des Teils der Leistung verlagen, der wegen nicht rechtzeitiger Lieferung nicht genutzt werden kann. Die Entschädigung kann längstens für 5 Monate gezahlt werden.

7.2. Das Recht des Kunden zum Rücktritt nach den gesetzlichen Bestimmungen statt des Rechts nach der vorstehenden Ziffer bleibt unberührt.

7.3. Anderweitige Entschädigungsansprüche des Kunden sind in allen Fällen verspäteter Leistung, auch nach Ablauf des in der vorletzten Ziffer vereinbarten Monatszeitraums ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit in den Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit gesetzlich zwingend gehaftet wird. Die erweiterte Haftung gemäß § 287 BGB wird ausgeschlossen.

8.Eigentumsvorbehalt:

Wir verkaufen ausschließlich unter verlängerten Eigentumsvorbehalt. Die Ware bleibt bis zur Vollständigen Bezahlung Eigentum der Firma Büro-Profi GmbH.

8.1. Ist der Kunde Wiederverkäufer, so ist er berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware in ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuverkaufen. In diesem Fall tritt der Kunde hiermit die ihm aus dem Weiterverkauf der Ware zustehenden Forderungen bis zur Höhe unserer noch offenen Forderungen sicherheitshalber ab. Der Kunde ist verpflichtet, im Falle des Zahlungsverzugs auf unser erstes Anfordern seine Kunden, an die er unsere Ware veräußert hat und diese noch nicht bezahlt ist, zu benennen.

8.2. Bei Zugriffen Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware wird der Kunde auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen. Kosten und Schäden trägt der Kunde.

9.Sonstiges:

Mit Aufnahme der Geschäftsbeziehungen werden Daten des Kunden, die auch personenbezogene Daten sein können, gespeichert und soweit sie die Durchführung des Auftrages erforderlich machen, bearbeitet und übermittelt.

9.1. Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen nicht betroffen. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck soweit wie möglich verwirklicht.

10.Erfüllungsort und Gerichtstand:

10.1. Erfüllungsort ist Hoyerswerda.

10.2. Gerichtstand: Für Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentliche Sondervermögen Hoyerswerda, auch für Scheck- und Wechselklagen. Für Nicht- und Minderkaufleute ist für das Mahnverfahren das Amtsgericht Hoyerswerda zuständig.