http://sites.google.com/site/behinderteinbuergerung2 - http://penisgenozid.tk
a8
http://sites.google.com/view/nacktheitverbot pg61, kln75, keiexh1
http://sites.google.com/view/nacktheitverbot3 pg61, kln75, keiexh1
http://sites.google.com/view/exhibitionismus
http://sites.google.com/view/exhibitionismus2 a31, kln28, a25
http://sites.google.com/view/nacktheitverbot2
http://sites.google.com/view/nacktheitverbot4 a18, schdd2, kln76
http://sites.google.com/view/nacktheitverbot5 a18, schdd2, kln76
http://sites.google.com/view/fluoride-kastration
http://sites.google.com/view/fluoride-kastration2 einbh1, beschnv
http://sites.google.com/view/es-gibt-keinen-gott
http://sites.google.com/view/es-gibt-keinen-gott2 betrl, sttlos2
http://sites.google.com/view/friedhofe
http://sites.google.com/view/friedhofe2 liebmt, keibsch
Enbürgerung für Migranten mit Behinderungen in den christlichen barmherzigen deutschen Staatsverband
http://kindermord.tk http://sites.google.com/site/kindermord6 http://penisgenozid.tk http://sites.google.com/site/penisgenozid88
Gefällt Dir nicht ein behinderter Migrant, töte ihn!
Toetet Staatenlosen! Toetet Behinderten!
Die Würde des behinderten Einbürgerungsbewerbers ist antastbar.
Sie zu verachten und zu erniedrigen ist
Verpflichtung aller staatlichen Gewalt!
Mein seit Jahr 2002 ununterbrochener christlicher Einbürgerungskreuzzug, mich unheilbar geistig schwerstbehinderten Christen in den christlichen barmherzigen demokratischen rechtsstaatlichen deutschen Staatsverband einbürgern zu lassen
Der Paß ist der edelste Teil von einem Menschen. Er kommt auch nicht auf so einfache Weise zustand wie ein Mensch. Ein Mensch kann überall zustandkommen, auf die leichtsinnigste Art und ohne gescheiten Grund, aber ein Paß niemals. Dafür wird er auch anerkannt, wenn er gut ist, während ein Mensch noch so gut sein kann und doch nicht anerkannt wird. Bertolt Brecht, "Flüchtlingsgespräche", 1940
UN-Behindertenrechtskonvention Gesetzestext
Gesetzliche Grundlage für die Einbürgerung von Einbürgerungsbewerbern mit Behinderungen ist §10 Abs.6 StAG! Erster Staatenbericht zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention vom 03.08.2011 zur Umsetzung des Art.18 behauptet, als ob behinderte Einbürgerungsbewerber unter §10 Abs.6 StAG ohne Problemen einzubürgern seien? Die Verwaltungsgerichte und das Bundesverfassunsgericht anerkennen aber nicht diese neue frische vom 03.08.2011 offizielle Stellungnahme der Bundesregierung zu dieser Rechtsproblematik!
Text der Petition
In dieser göttlichen wohlhabenden "christlichen barmherzigen demokratischen sozialen rechtsstaatlichen gerechten großzugigen Bundesrepublik" Deutschland leben 400000 amtlich anerkannte schwerbehinderte psychisch kranke pflegebedürftige arbeitsunfähige nutzlose Migrantinnen und Migranten und sie wollen alle das christliche barmherzige deutsche politische Wahlrecht Stimmrecht Teilhaberecht Mitgestaltungsrecht den deutschen christlichen Pass! Statistisches Bundesamt Diese barmherzigen Christen-Deutschen müssen nicht all diese 400000 schwerbehinderten einbürgerungswilligen Migranten in ein Mal einbürgern, aber dann jährlich regelmäßig systematisch 1000 Schwerbehinderten.
In dieser göttlichen wohlhabenden "christlichen barmherzigen demokratischen sozialen rechtsstaatlichen gerechten großzügigen Bundesrepublik" Deutschland gibt es absolut gar keine Einbürgerung für körperlich Behinderten für geistig Behinderten für psychisch Kranken für Pflegebedürftigen für jede Art der Behinderungen, gibt es absolut gar keine Gesetze, die die Einbürgerung für Migranten mit Behinderungen gewährleisten und fördern! Noch nie gab es in der 8000-jahre langen Geschichte der Deutschen die Einbürgerung für körperlich Behinderten für geistig Behinderten für psychisch Kranken für Pflegebedürftigen für jede Art der Behinderungen und es werden in nächsten 8000-Jahren solche Gesetze nie geben!
Was tun mit diesen unheilbar behinderten nutzlosen Migranten? Wir wollen sie nicht einbürgern, wir können sie nicht abschieben und wir dürfen sie nicht umbringen... und dieses parasitäre lebensunwerte Gesindel fordert unsere christliche barmherzige deutsche Staatsangehörigkeit ununterbrochen und diese widerlichen Ratten machen nicht Selbstmord!
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Bei allen Einbürgerungsbehörden werden Anträge auf die christliche deutsche Staatsangehörigkeit von Migranten mit Behinderungen systematisch gar nicht angenommen, weil das christliche barmherzige deutsche Einbürgerungsrecht überhaupt kein solches Verfahren vorsieht! Es existiert nicht in ganzem christlichem barmherzigen deutschem Einbürgerungsrecht das Verfahren für die Einbürgerung von behinderten Migranten! Es wurde darüber seit in Kraft treten im Jahre 1913 des christlichen deutschen Staatsangehörigkeitsgesetzes gar nicht verabschiedet geschrieben erklärt! Die Einbürgerungsbehördenbeamten sprechen mit behinderten einbürgerungswilligen Migranten höchstens 10-Minuten lang (höfflich) und danach verjagen sie aus dem Dienstzimmer, Tschüss, verschwinde, hau ab, geh nach Hause, lass Dich hier nie mehr blicken…
Verwaltungsgerichte nehmen die Klagen von behinderten insbesondere von geistig behinderten Einbürgerungsbewerber-Klägern systematisch gar nicht zur gerichtlichen Verhandlung an, weisen sie solche Klagen systematisch automatisch als unzulässig sofort ab, weil es im christlichen barmherzigen deutschen Recht gar keine Gesetze darüber existieren, weil geistig behinderte Kläger auch als unzurechnungsfähig nichtgeschäftsfähig nichtverhandlungsfähig gelten, gewähren ihnen keinen Prozesspfleger, weil die deutschen Richter ratlos hilflos sind, wie sie ohne Gesetze ohne gesetzliche Grundlage solche gerichtliche Verhandlung verhandeln sollen? Und wenn behinderte Einbürgerungsbewerber-Kläger den Klageweg trotzdem beharrlich weiter betreiben, werden all diese weiteren Versuche durch den Anwaltszwang http://anwaltszwang.co.cc dennoch systematisch automatisch gestoppt! In ganzer christlicher deutscher Rechtsprechung gibt es gar einzige gerichtliche Entscheidung über die Einbürgerung von behinderten Migranten! Die deutsche Justiz ist die Hure der deutschen Politik, ist legalisiertes Parasitentum des christlichen barmherzigen deutschen Rechtsstaates!
Die gesamten Anzahlen der einbürgerungswilligen behinderten und nichtbehinderten Migranten werden systematisch nicht durch offizielle Statistiken nach Art.31 UN-Behindertenrechtskonvention erfasst verglichen. Aufsichtsfunktion fehlt. Die christliche barmherzige rechtsstaatliche Bundesrepublik Deutschland führt absichtlich keinerlei systematische Statistik über die Einbürgerung von einbürgerungswilligen Migranten mit Behinderungen nach Art.31 UN-Behindertenrechtskonvention durch, damit diese "Rechtsproblematik" immer verborgen verdeckt unsichtbar ungewiss weit von der Öffentlichkeit halten, damit nicht die Einbürgerungsbehörden systematisch gesetzlich verpflichten, die statistische systematische Einbürgerungspflichtquote von Einbürgerungen für Migranten mit Behinderungen nach Art.31 UN-Behindertenrechtskonvention zu erfüllen.
Es existieren in diesem christlichem barmherzigen deutschem Rechtsgebiet keinerlei irgendwelche systematische Studien, Forschung, vergleichbare verwertbare Angaben Informationen, keinerlei offizielle Stellungnahmen von den Bundes-, und Landesregierungen und von den Bundes-, und Landtagsabgeordneten. In Massenmedien existieren keinerlei Artikeln Fernsehsendungen Diskussionen Debatten über „Einbürgerung von Behinderten“, „Einbürgerung von Geistigbehinderten“, „Einbürgerung von Psychischkranken“, "Einbürgerung von Pflegebedürftigen", "Einbürgerung von Erwerbsgeminderten", "Einbürgerung von Arbeitsunfähigen", „Einbürgerung von älteren und alten Migranten“... Nirgendwo, nicht in amtlicher Belehrung, nicht in anwältischer Beratung, nicht in der Rechtsprechung, nicht in der Rechtsfachliteratur, nicht in Massenmedien, nicht im Internet finden sie auf dieses Tabuthema eine irgendwelche offizielle amtliche behörderliche systematische Antwort, eine irgendwelche vernünftige anwältische Information, überhaupt irgendwelche richterliche Rechtserklärung Rechtsdiskussionen, amtliche systematische Gesprächen in diese Richtung über die Situation mit der Einbürgerung für Migranten mit Behinderungen. Keine Einbürgerungsbehörde, kein Amt, keine Landesregierung, nicht die Bundesregierung, kein Landtag, nicht der Deutscher Bundestag geben eine offizielle systematische amtliche Aufklärung auf diesen einzigen Paragraph zu Gunsten der behinderten Einbürgerungsbewerber §8 Abs.2 Halbsatz 2 StAG Einbürgerung zur Vermeidung einer besonderen Härte, als ob es dieser Paragraph in dem ganzen christlichen barmherzigen deutschen Recht gar nicht existiere! Jegliche Informationen in Massenmedien, im Internet, in amtlicher Belehrung über dieses Thema werden sofort systematisch gnadenlos gelöscht gesperrt verwehrt! Die Fragesteller werden aus dem Amt sofort verjagt! Diese christliche barmherzige Rechtsproblematik ist ein hochgeheimes völlig vertrauliches streng geschlossenes staatliches christliches barmherziges Tabuthema!
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In diesem Nationalen Aktionsplan der Bundesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention gibt es kein Wort über die Umsetzung des Art.18, über die wirksame Einbürgerung von behinderten Migranten in den deutschen Staatsverband! Gesetzliche Grundlage für die Einbürgerung von Einbürgerungsbewerbern mit Behinderungen ist §10 Abs.6 StAG! Erster Staatenbericht zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention vom 03.08.2011 zur Umsetzung des Art.18 behauptet, als ob behinderte Einbürgerungsbewerber unter §10 Abs.6 StAG ohne Problemen einzubürgern seien? Die Verwaltungsgerichte und das Bundesverfassunsgericht anerkennen aber nicht diese neue frische vom 03.08.2011 offizielle Stellungnahme der Bundesregierung zu dieser Rechtsproblematik!
Diese unmenschliche rassistische behindertenverachtende muslimische Merkelsregime verachtet behinderte einbürgerungswillige Migranten systematisch und verabschiedet systematisch absichtlich zielgerichtet keinerlei Gesetze, die die systematische Einbürgerung von Migranten mit Behinderungen garantieren und gewährleisten! Fehlende systematische Einbürgerung, nicht existierende Einbürgerungsgesetze für körperlich behinderte für geistig behinderte für psychisch kranke für pflegebedürftige für arbeitsunfähige einbürgerungswillige Migrantinnen und Migranten und systematische Verweigerung solche Einbürgerungsgesetze zu verabschieden, sind zielgerichtete systematische staatliche gesetzliche gesellschaftliche christliche barmherzige Vertreibungsmaßnahmen politische Verfolgung unmenschliche Behandlung wilde Diskriminierung der körperlich behinderten und geistig behinderten und psychisch kranken und pflegebedürftigen arbeitsunfähigen nutzlosen einbürgerungswilligen Migranten aus göttlicher wohlhabender "christlicher barmherzigen demokratischer sozialer rechtsstaatlicher gerechter großzugiger Bundesrepublik" Deutschland! Diese christliche barmherzige Bundesrepublik Deutschland macht systematisch alles Mögliche, nutzt systematisch jegliche Gelegenheit aus, unternimmt systematisch jegliche Vertreibungs-, Verbannungsmaßnahmen, damit Migranten mit Behinderungen auf keinen Fall in den gesunden christlichen barmherzigen deutschen Staatsverband einbürgern und schließlich aus gesundem christlichem barmherzigen Deutschland systematisch raus schmeißen!
In dem christlichen barmherzigen deutschen Dritten Reich hat dieses hervorragende großzügige christliche barmherzige deutsche Volk Behinderte, insbesondere behinderte Ausländer massenweise systematisch als Lebensunwert vernichtet! Dieses christliche barmherzige deutsche Volk hat zwei Millionen Behinderte umgebracht, Aktion-T4 Euthanasie Eugenik! Heute darf dieses großzügige christliche barnherzige deutsche Volk behinderte einbürgerungswillige Migranten leider nicht massenweise umbringen, aber dann sie systematisch nicht einbürgern. Das ist auch was Tolles! Häh Häh Häh Häh... Wenn 82-Millionen Christen-Deutsche heute diese 400000 behinderten Migranten doch massenweise systematisch umbringen dürften, hätten sie das sofort getan, hätten sie all diese 400000 behinderten Migranten mit großem Vergnügen systematisch vernichtet vergast getötet umgebracht, anstatt ihnen die deutsche christliche barmherzige deutsche Staatsangehörigkeit zu geben! Sie sind 82-Millionen Christen-Deutsche Sie lieben es, Behinderte massenweise systematisch umzubringen zu vergasen von ihrer Haut die Lederjacken herzustellen! Sie genießen es! Das ist in Ihren christlichen barmherzigen deutschen Genen XY-Chromosomen festverankerter genetisch-biologischer angeborener Tötungsbefehl! Anstatt diese 400000 behinderten Sozialkassenparasiten-Migranten systematisch einzubürgern, lieber vergasen wir sie alle systematisch, lieber lassen wir ihre Haut aufs Leder systematisch verarbeiten, damit sie auch nützlich für unsere christliche barmherzige deutsche Gesellschaft wären!
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Diese christliche barmherzige Bundesrepublik Deutschland erfüllt gar nicht Art.18 des Übereinkommens der Vereinten Nation über die Rechte von Menschen mit Behinderungen vom 13.Dezember 2006, setzt ihn sytematisch gar nicht um! Übereinkommen der Vereinten Nation über die Rechte von Menschen mit Behinderungen verkündet, Behinderung wird als normaler Bestandteil menschlichen Lebens und als Quelle kultureller Bereicherung in der Gesellschaft verstanden, verbietet kategorisch jegliche Diskriminierung Benachteiligung Absage bei der Einbürgerung in den christlichen barmherzigen deutschen Staatsverband! Körperlich behinderte und geistig behinderte und psychisch kranke und pflegebedürftige arbeitsunfähige Einbürgerungsbewerber haben das ungehinderte Recht die christliche barmherzige deutsche Staatsangehörigkeit zu erwerben, genießen uneingeschränktes grünes Licht bei der Einbürgerung in den deutschen Staatsverband! Der christliche barmherzige deutsche "Rechtsstaat" darf nicht den behinderten Einbürgerungsbewerbern die Einbürgerung in den christlichen barmherzigen deutschen Staatsverband nur auf Grund ihrer körperlichen oder geistigen Behinderungen, psychischen Krankheiten, Pflegebedürftigkeit, Nutzlosigkeit systematisch verweigern! (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2008 Teil II Nr. 35, ausgegeben zu Bonn am 31. Dezember 2008, 1419) Bundesgesetzblatt , http://behinderteinbuergerung.co.cc , http://behinderteinbuergerung.co.de , Umsetzung UN-Behindertenrechtskonvention , http://un-konventionumsetzen.blogspot.com/ ,
http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/de/monitoring-stelle.html , behindertenbeauftragter , http://www.deutscher-behindertenrat.de/ID86879 , Petition gegen Art.18 , Wikipedia , Behindertenfeindlichkeit ,
http://www.ohchr.org/EN/HRBodies/CRPD/Pages/CRPDIndex.aspx , http://sites.google.com/site/akkaly20/un-brkonvention-8
Art.18 und Art.31 der UN-Behindertenrechtskonvention verpflichten den christlichen barherzigen deutschen Rechtsstaat, eine neue effektive wirksame systematische Einbürgerungspolitik für Migranten mit Behinderungen zu gestalten! Der christliche barmherzige deutsche Gesetzgeber muss im Staatsangehörigkeitsgesetz einen Sonderparagraph "Einbürgerung für Menschen mit Behinderungen" verabschieden und eine gemäß Art.31 gesetzliche systematische Einbürgerungspflichtquote einführen! Eine gemäß Art.31 amtliche Behindertenstatistik von einbürgerungswilligen Migranten mit Behinderungen muss eingeführt werden, damit Quotenregelungen greifen können.
Der christliche barmherzige deutsche „Rechtsstaat“ muss die Rechte der einbürgerungswilligen Migranten mit Behinderungen dem Art.18 der UN-Behindertenrechtskonvention anpassen, ihre Rechte neu definieren, auf diese Rechtsproblematik von einem neuen Blickwinkel ansehen! Der göttliche christliche barherzige deutsche „Rechtsstaat“ muss ihnen die deutsche Staatsangehörigkeit sofort geben, wenn sie alle Voraussetzungen für die Einbürgerung außer Arbeitsbeschäftigung erfüllt haben! Behinderte Migrantinnen und Migranten können nicht die Voraussetzungen für die Einbürgerung aus §8 Abs.1 Nr.4 und §10 Abs.1 S.1 Nr.3 des christlichen barmherzigen deutschen Staatsangehörigkeitsgesetzes erfüllen, weil sie alle gesundheitlichen Einschränkungen haben und haben keinerlei Chance auf eine erforderliche unbefristete Arbeitseinstellung für die Einbürgerung!
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Jeder Arbeitgeber ist nach deutschem Arbeitsrecht, nach §§71-79 SGB IX verpflichtet in seinem Betriebe mindestens 5% Behinderten systematisch einzustellen. Gleiche gesetzliche systematische Einbürgerungspflichtquote gemäß Art.31 UN-Behindertenrechtskonvention muss dieser christliche barmherzige deutsche Rechtsstaat im christlichen barmherzigen deutschen Staatsangehörigkeitsgesetz in der Einbürgerung für Migranten mit Behinderungen einführen!
Art.3 ihres weltweit „vorbildlichen christlichen barmherzigen“ Grundgesetzes und Menschenrechtskonvention verkünden an die ganze Welt, alle Menschen sind gleich vor dem Gesetz! Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt diskriminiert werden! Diskriminierungsverbot! Benachteiligungsverbot! Willkürverbot! Die göttliche wohlhabende "christliche barmherzige demokratische soziale rechtsstaatliche gerechte großzügige Bundesrepublik" Deutschland muss die Würde der behinderten einbürgerungswilligen Migranten systematisch respektieren und muss sie nach Art.18 und 31 UN-Behindertenrechtskonvention und Art.3 Unmenschliche Behandlung, Art.14 Diskriminierungsverbot der Menschenrechtskonvention vom 04.11.1950 und Art.3 Abs.3 S.2 GG Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden und Art.20 Abs.1 GG demokratischer sozialer rechtsstaatlicher Grundsatz in den christlichen deutschen Staatsverband systematisch einbürgern!
Aber alle Christen-Deutschen sind christlich-hysterisch empört! Christen-Deutsche wollen sogar keine 0,00001% von Behinderten einbürgern. Behinderte Migranten seien bloß Kostenfactor! Kein einziger nutzloser Migrant dürfe unseren gesunden christlichen barmherzigen deutschen Staatsverband betreten! Ein Fall ist zu viel! Wenn behinderte migrantische Sozialkassenparasiten unsere christliche barmherzige deutsche Staatsangehörigkeit bekommen, dann bleiben sie in unserem christlichen barmherzigen Deutschland für ewig, kann unser christlicher Rechtsstaat sie aus unserem christlichen Deutschland niemals raus schmeißen, muss unser christlicher Rechtsstaat diese neuen unheilbar geisteskranken nutzlosen Sozialschmarotzen-Passdeutschen auf Kosten unseres christlichen Staates bis in den Tod systematisch durchfüttern durchpflegen. Aber so lange diese nutzlosen migrantischen Volksschädlinge als Migranten bleiben, kann unser christlicher barmherziger deutscher Rechtsstaat sie immer aus christlichem Deutschland raus schmeißen. Nicht heute dann nach fünf Jahren, nicht nach fünf Jahren dann nach 15-Jahren, nicht nach 15-Jahren dann nach 27-Jahren, nicht nach 27-Jahren dann nach 39-Jahren... Deshalb es ist in nationalem christlichem deutschem Interesse, keinen einzigen behinderten nutzlosen Migranten in unseren gesunden christlichen barmherzigen demokratischen sozialen rechtsstaatlichen gerechten großzügigen deutschen Staatsverband einzubürgern!
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Diese rassistische unmenschliche deutsch-muslimische Bundesregierung hat den Neunter Menschenrechtsverachtendenbericht beschlossen und kein Wort über die Einbürgerung für Migranten mit Behinderungen! 136 behindertenverachtenden Seiten erhalten kein einziges Treffen für das Wort „Einbürgerung“. Und was ist mit der Einbürgerung für nutzlose Migranten mit körperlichen oder geistigen Behinderungen! Einbürgerung für nutzlose Menschen mit Behinderungen gehört doch zu den Menschenrechten, ist doch Grundlage für das Christentum! http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/028/1702840.pdf
Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, muss unsere christliche barmherzige Bundesrepublik Deutschland alle behinderten Migranten wieder systematisch vergasen! Unser christliches barmherziges deutsches Volk muss wieder die Haut von allen behinderten Einbürgerungsbewerbern aufs Leder systematisch verarbeiten! Barmherzige Christen-Deutsche haben zwei Millionen Geistigbehinderten Psychischkranken mit Genuss systematisch umgebracht vergast, aber auf keinen Fall sie einzubürgern! Barmherzige Christen-Deutsche wollen gern systematisch töten, nicht aber einbürgern!
Das ist mein Blut, das für Euch und für alle vergossen wird.
Das ist mein Leib, der für Euch hingegeben wird.
Tötet Scheißbehinderte Migranten!
Man kann zwar eine gewisse Zeitlang alle behinderten Migranten verarschen und man kann sicherlich auch einige behinderten Migranten die ganze Zeit verarschen. Keinesfalls kann man aber alle behinderten Migranten die ganze Zeit verarschen!
Wenn Deutschland solche Migranten wirklich hätte, müsste dann Deutschland sie nach §8 Abs.2 StAG "Einbürgerung zur Vermeidung einer besonderen Härte" auch einbürgern, weil solche Migranten als Einbürgerungsbewerber mit geistigen Behinderungen gälten!
Wenn Sie meine mongolische Person für einen nutzlosen unheilbar Psychischkranken halten, dann geben Sie mir deutsche Staatsangehörigkeit wie einem nutzlosen unheilbar Psychischkranken!
Wenn Sie meine mongolismus erkrankte Person für einen nutzlosen unheilbar Geisteskranken halten, dann geben Sie mir deutsche Staatsangehörigkeit wie einem nutzlosen unheilbar Geisteskranken!
Wenn Sie meine minderwertige mongolische Rasse für einen nutzlosen unheilbar Psychopathen halten, dann geben Sie mir deutsche Staatsangehörigkeit wie einem nutzlosen unheilbar Psychopathen!
Wenn Sie meine schlitzäugige Person für einen nutzlosen unheilbar Vollidioten halten, dann geben Sie mir deutsche Staatsangehörigkeit wie einem nutzlosen unheilbar Vollidioten!
Wenn Sie meine widerliche gelbehäutige Person für einen nutzlosen Arschloch halten, dann geben Sie mir deutsche Staatsangehörigkeit wie einem nutzlosen Arschloch!
Wenn Sie meine ekelhafte stinkende asiatische Person für eine nutzlose Scheiße halten, dann geben Sie mir deutsche Staatsangehörigkeit wie einer nutzlosen Scheiße!
Wenn Sie meine mongolische Person für einen nutzlosen Bastard…
Sie sind doch alle Papst!
In der „christlichen“ Schweiz gibt es per Gesetz keinerlei Einbürgerung für Geistigbehinderten und überhaupt für jegliche Grad der Behinderung!
http://www.bazonline.ch/schweiz/standard/story/10597837
http://www.tagesanzeiger.ch/zuerich/kanton/Auch-behindertes-Kind-einbuergern/story/12972331
Und was ist mit christlichem Deutschland? Was ist mit deutschem Diskriminierungsverbot? Ihr seid doch alle heiligen Päpste!
15. Weltkongress in Berlin, 16-19. Juni 2010 über die Rechte für Menschen mit geistiger Behinderung und kein Wort über die Einbürgerung von Migrantinnen und Migranten mit geistiger Behinderung!
http://www.inclusion2010.de/master.php
http://www.inclusion2010.de/downloads/_wcii_programm.pdf
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/108/1610808.pdf
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1204196399
http://www.bazonline.ch/schweiz/standard/story/10597837
http://vgstuttgart.de/servlet/PB/menu/1215079/index.html?ROOT=1192939 Az.: 11 K 2187/06
In NRW leben rund 2,3 Millionen Menschen mit Behinderung, davon sind mehr als 1,6 Millionen schwerbehindert. Und wieviel davon sind einbürgerungswillige Migranten mit Behinderungen? Und wieviel schwerbehinderte einbürgerungswillige Migranten werden jahrlich eingebürgert, wurden in der deutschen Geschichte überhaupt eingebürgert?
Bundesgerichtsurteil zur "Einbürgerung" von Menschen mit Behinderung in Schweiz
http://www.humanrights.ch/home/de/Schweiz/Inneres/Gruppen/Behinderte/idcatart_8127-content.html
Zahl der psychischen Erkrankungen steigt auf Rekordhoch. Auch unter Einbürgerungsbewerber und unter Migranten
http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/0,1518,745634,00.html
Zahl der älteren Menschen nimmt zu
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Einbürgerung wegen einer psychischen Krankheit zu verweigern, wäre eine Diskriminierung
Neunter Menschenrechtsverachtendenbericht der Bundesregierung Kein Wort über die Einbürgerung! 136 menschenverachtenden Seiten erhalten kein einziges Treffen für das Wort „Einbürgerung“. Was ist mit der Einbürgerung für Menschen mit körperlichen oder geistigen Behinderung! Einbürgerung für Menschen mir Behinderung gehört doch zu den Menschenrechten!
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/028/1702840.pdf
Forschung an Kindern mit sogenannter geistiger Behinderung und was ist mit ausländischen Erwachsenen mit geistiger Behinderung?
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/027/1702777.pdf
Noch ein geistig Behinderte ist eingebürgert, in Schweiz
http://www.zio.ch/kind+mit+behinderung+eingebuergert/28418/detail.html
Überzogene Anforderungen bei der Einbürgerung Immer abverlangten für die Einbürgerung eingezahlten "60 Monate Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Alterssicherung" sind rechtswidrig
http://www.rechtslupe.de/verwaltungsrecht/ueberzogene-anforderungen-bei-der-einbuergerung-320959
http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&nr=13086
Noch eine Geisteskranke will deutschen Pass
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1274133319
Kosten für psychische Krankheiten explodieren
http://www.spiegel.de/wissenschaft/medizin/0,1518,711458,00.html
PSYCHOPATHEN PRÄGEN UNSERE WELT
http://johndenugent.com/jdn/deutsch-psychopathen-pragen-unsere-welt/
http://de.wikipedia.org/wiki/Pers%C3%B6nlichkeitsst%C3%B6rung
http://de.wikipedia.org/wiki/Paranoide_Pers%C3%B6nlichkeitsst%C3%B6rung
http://de.wikipedia.org/wiki/Dissoziale_Pers%C3%B6nlichkeitsst%C3%B6rung
http://de.wikipedia.org/wiki/Schizotypische_Pers%C3%B6nlichkeitsst%C3%B6rung
http://de.wikipedia.org/wiki/Schizoide_Pers%C3%B6nlichkeitsst%C3%B6rung
http://de.wikipedia.org/wiki/%C3%84ngstliche_Pers%C3%B6nlichkeitsst%C3%B6rung
http://de.wikipedia.org/wiki/Soziale_Phobie
http://de.wikipedia.org/wiki/Narzissmus
http://de.wikipedia.org/wiki/Intelligenzminderung
http://de.wikipedia.org/wiki/Geistige_Behinderung
http://de.wikipedia.org/wiki/Schizophrenie
http://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,743760,00.html
Zunahme von psychischen Erkrankungen in Deutschland Das bedeutet auch Zunahme unter Migranten!
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/025/1702557.pdf
"Demokratie" in Deutschland! WIKIPEDIA sperrt den Teil "Art.18 Einbürgerung für Menschen mit Behinderung" im Artikel über EU-Behindertenrechtskonvention http://de.wikipedia.org/wiki/Diskussion:UN-Konvention_%C3%BCber_die_Rechte_von_Menschen_mit_Behinderungen als ob es nur ein wirres Zeug wäre... Und sie wollen dieses Thema selbst nicht fortsetzen! Ich war Autor http://de.wikipedia.org/wiki/Benutzer:MXmas2070 Mich haben sie auch gesperrt. Sehen Sie aber die Versionsgeschichte an. So viel zu Demokratie in Deutschland
http://www.recht.de/phpbb/index.php auf diesem "Rechtsdiskussionsforum" wurde mein dieses Beitrag "Das demokratische soziale rechtsstaatliche christliche wohlhabende deutsche Volk muss die Würde der geisteskranken Einbürgerungsbewerber respektieren und muss (kann, darf, ist...zu) die geistig behinderten und psychisch kranken Einbürgerungswilligen nach Art.18 UN-Rechtskonvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, nach Art.3 Abs.3 Satz 2, Art.20 Abs.1 GG, nach §8 Abs.2 StAG in den deutschen Staatsverband einbürgern!" über 100-mal gnadenlos sofort gelöscht und gesperrt! Und das machen deutsche Beamte und Juristen!
15. Weltkongress in Berlin, 16-19. Juni 2010 über die Rechte für Menschen mit geistiger Behinderung und kein Wort über die Einbürgerung von Migrantinnen und Migranten mit geistiger Behinderung!
http://www.inclusion2010.de/master.php
http://www.inclusion2010.de/downloads/_wcii_programm.pdf
Nächste Augenwischerei - Integration von älteren und alten Migrantinnen und Migranten...
http://www.nrw.de/presse/wettbewerb-integration-foerdern-9356/
http://www.aktioncourage.org/AktionCourage
http://www.ikom-bund.de/index.htm
Noch eine Schwerbehinderte will deutschen Pass
http://www.123recht.net/Einbürgerung-Möglich-__f232553.html
Einbürgerung in den deutschen Staatsverband durch die Rente! Was es für Altersvorsorge für den deutschen Pass?
http://www.info4alien.de/einbuergerung/themen/altersvorsorge.htm
Noch ein Schwerstgeistigbehinderte will den deutschen Pass
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1263208466
Noch ein Schwerbehinderte will den deutschen Pass
http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?f=8&t=199353
Gar keine Einbürgerung für schwer Behinderte mit Schwerbehindertem Ausweis!
http://www.asyl.net/fileadmin/user_upload/dokumente/16810.pdf
Auf größten führenden deutschen Rechtsdiskussionsforums, Ausländerforum, Polizeiforum, Beamtenforum, Medienforum, Familienforum:
http://forum.spiegel.de/ , http://recht.de/ , http://www.123recht.net/forum_default.asp , http://forum.jurathek.de/index.php , http://www.info4alien.de// ,
http://www.juraforum.de/forum/ , http://www.aufenthaltstitel.de/ , http://www.politik.de/diskussion/index.html , http://www.politikforen.net/ ,
http://www.politik-forum.de/ , http://www.politik-forum.eu/ , http://www.global-talk.org/ , http://www.polizeiforum.de/ , http://www.copzone.de/ ,
http://www.beamtentalk.de/einbuergerungsholocaustgoto-t1896.html , http://ioff.de/ , http://www.urbia.de/forum/ , http://www.pi-news.net/ , http://www.politikarena.net/index.php ,
http://de.wikipedia.org/wiki/Benutzer:Einbuergerungsholocaust , http://www.myproblems.de/showthread.php?t=30860 , http://de.wikipedia.org/wiki/Benutzer:MXmas2070 ,
http://de.wikipedia.org/wiki/UN-Behindertenrechtskonvention , http://www.die-gruene-pest.com/showthread.php?t=46474 , http://www.globale-evolution.de/Forum/index.php
und auf all anderen werden diese Rechtsproblematik alle Rechtsfragen über „Einbürgerung von alten Ausländern“, „Einbürgerung von Behinderten“, „Einbürgerung von Geistigbehinderten“, „Einbürgerung von Psychischkranken“, "Einbürgerung von Arbeitsunfähigen" sofort gnadenlos gelöscht! Die User werden gesperrt! Nirgendwo nicht in der Rechtsprechung nicht in der Rechtsfachliteratur nicht in Medien nicht im Internet finden sie auf dieses Tabuthema eine Antwort überhaupt irgendwelche Rechtserklärung Rechtsdiskussionen!
Wie ist es mit der Altersvorsorge bei der Einbürgerung?
Bezug von Sozialhilfe im Alter (67 Jahre) als Einbürgerungshindernis, BVerwG 5 C 22.08 - Urteil vom 19. Februar 2009
Dieser Mann ist nach Deutschland als 49-jähriger eingereist. Geboren 1942. Selbstverständlich in dem Alter ohne gute Sprachkenntnisse hat er keinen festen Arbeitsplatz bekommen. Und wenn er z.B. als 53-jähriger einen festen Arbeitsplatz doch bekommen hätte, hätte er die genügende Rente im Arbeitsalter von 53 bis 65 Jahre (12 Jahre) sowieso nicht verdient! Eine Schneiderin bekommt nach 40-Jahre ununterbrochener Arbeit die Rente knapp 800 Euro.
http://www.info4alien.de/einbuergerung/themen/altersvorsorge.htm
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1271684609
http://www.info4alien.de/mick/faq.htm#13
Gar keine Einbürgerung für geistig Behinderte!
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1163853008/11
Einbürgerung eines 64-jährigen wird verweigert!
http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=175697
Noch eine Geistigbehinderte will deutschen Pass!
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1255582263
Justizministerin Brigitte Zypries "Wer wählen darf, kann Einfluß nehmen.“
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,642162,00.html
http://www.presseportal.de/pm/9535/1456553/mail
http://www.nn-online.de/artikel.asp?art=1069292&kat=3
http://www.pi-news.net/2009/08/zypries-will-doppelpass-erleichtern/
http://www.stuttgarter-nachrichten.de/stn/page/detail.php/2165604
Alte ausländische Mitbewohner werden in Altenheimen hart diskriminiert. Es werden erst alte Deutsche bedient bevorzugt.
http://www.presseportal.de/pm/73674/1453408/mail
Bezug von Sozialhilfe im Alter (67 Jahre) als Einbürgerungshindernis, BVerwG 5 C 22.08 - Urteil vom 19. Februar 2009
Dieser Mann ist nach Deutschland als 49-jähriger eingereist. Geboren 1942. Selbstverständlich in dem Alter ohne gute Sprachkenntnisse hat er keinen festen Arbeitsplatz bekommen. Und wenn er z.B. als 53-jähriger einen festen Arbeitsplatz doch bekommen hätte, hätte er die genügende Rente im Arbeitsalter von 53 bis 65 Jahre (12 Jahre) sowieso nicht verdient! Eine Schneiderin bekommt nach 40-Jahre ununterbrochener Arbeit die Rente knapp 800 Euro.
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Einbürgerung von Totbehinderten (Herzimplantation) wurde abgelehnt. Verwaltungsgericht Wiesbaden, Urteil 6 K 574/08.W vom 04.08.2008
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Ältere und alte Migrantinnen und Migranten in Deutschland, Bericht 1/2009
Behindertenbericht 2009. Dieser deutsche "Rechtsstaat" verachtet eigene behinderte deutsche Kinder! Und was ist dann mit alten fremden behinderten Ausländer-Einbürgerungsbewerbern?
http://www.spiegel.de/schulspiegel/wissen/0,1518,636184,00.html
http://www.bmas.de/coremedia/generator/3524/property=pdf/a125__behindertenbericht.pdf
http://de.wikipedia.org/wiki/UN-Behindertenrechtskonvention
http://files.institut-fuer-menschenrechte.de/437/Behindertenrechtskonvention.pdf
http://www2.institut-fuer-menschenrechte.de/webcom/show_page.php?wc_c=556&wc_id=9
In Deutschland leben rund 8,6 Millionen Menschen mit einer amtlich anerkannten Behinderung (Stand: Ende 2007). Bezogen auf die gesamte Bevölkerung ist in Deutschland jeder zehnte Einwohner behindert. Der größte Teil, rund 6,9 Millionen Menschen, ist schwerbehindert.
Als schwerbehindert gelten Personen, denen von den Versorgungsämtern ein Grad der Behinderung von 50 Prozent und mehr zuerkannt wurde. Behinderungen treten vor allem bei älteren Menschen auf: So sind fast 75 Prozent der schwerbehinderten Menschen 55 Jahre und älter.
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6,7 Mill. schwerbehinderte Menschen in Deutschland (2001)
http://www.dbsh.de/redsys/soztop/userpages/Schwerbehinderte.html
Alt und behindert!
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/128/1612877.pdf
http://einbuergerungstest.biz/index.php?option=com_content&view=article&id=58&Itemid=75
In der „christlichen“ Schweiz gibt es per Gesetz keinerlei Einbürgerung für geistig Behinderten und überhaupt für jegliche Grad der Behinderung!
http://www.bazonline.ch/schweiz/standard/story/10597837
http://www.tagesanzeiger.ch/zuerich/kanton/Auch-behindertes-Kind-einbuergern/story/12972331
http://www.nzz.ch/nachrichten/schweiz/behinderte_bei_einbuergerung_diskriminiert_1.1770263.html
http://www.bielertagblatt.ch/News/Schweiz/138725
http://relevancy.bger.ch/php/clir/http/index.php? Schweizerische BGE 135 I 49 vom 16.12.2008 http://www.bger.ch , VerfBeschwerde 1D_19/2007 vom 16. Dezember 2008, Nichteinbürgerung wegen Sozialhilfeabhängigkeit einer behinderten Bewerberin. Nach dieser Präzedenzentscheidung sind jetzt über 250 weiteren gleichen Klagen anhängig.
Und was ist mit christlichem demokratischem sozialem rechtsstaatlichem Deutschland? Was ist mit deutschem Diskriminierungsverbot? Was ist mit neuem Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen insbesondere Art. 18 Einbürgerung von geistig Behinderten? Sie sind doch alle heiligen Päpste!
http://www.agah-hessen.de/Service/Publikationen/Jahresberichte/2002-2003/3-6_Staatsangehoerigkeitsrecht.pdf - (Seite 176) Keine Einbürgerung für geistig Behinderten in Deutschland!
Psychischkranke Schweizer-Jugendliche
http://www.nzz.ch/nachrichten/schweiz/behinderte_bei_einbuergerung_diskriminiert_1.1770263.html
In Deutschlandsmedien darf dieses Tabuthema niemals erhoben werden! Kein deutscher Journalist veröffentlicht so was Ähnliches in Zeitungen. Jede Redaktion verliert sofort ihr Lizenz, wenn sie dieses von der deutschen Regierung verbotene Tabuthema in ihren Zeitungen irgendwie erwähnen.
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/108/1610808.pdf
Kritik von DGB-Migrationsexperte Volker Roßocha am neuen Zuwanderungs- und Aufenthaltsrecht
http://www.dgb.de/themen/themen_a_z/abisz_doks/z/zuwanderungsrecht.htm
...Offenbar sollen insbesondere ältere, schon lange in Deutschland lebende ausländische Staatsangehörige von der Einbürgerung ausgeschlossen werden.
270500 amtlich anerkannte Schwerbehinderte ausländische Mitbürger
Was für 60 Monaterenteversicherungs-, Sozialversicherungspflichtige Beiträge für die Einbürgerung?
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1227198290
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1171367094
http://f25.parsimony.net/forum63830/messages/5716.htm
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1173882618
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1173947484
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1190554142
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1190815344
Rückkehrwegweiser für alte Ausländer
http://www.aktioncourage.org/ikom/pdf/Wegweiser AWO Koeln-deutsch.pdf
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1163853008
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1178310288/3#3
http://www.dradio.de/dlf/sendungen/kommentar/644106
http://www.presseservice.nrw.de/presse2007/04_2007/070419IM.php
Typische deutsch-rassistische Augenwischerei für die ganze Welt! http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,460451,00.html
und was ist mit 50-70 jährigen Einbürgerungsbewerbern? Was ist mit behinderten Einbürgerungsbewerbern?
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1163853008
http://f25.parsimony.net/forum63830/messages/5870.htm
http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=102506
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1171367094
http://f25.parsimony.net/forum63830/messages/5716.htm
http://f25.parsimony.net/forum63830/messages/5867.htm
http://f25.parsimony.net/forum63830/messages/5868.htm
§§63, 64, 66 StGB, §§81, 140, 246a, 331, 358, 373 StPO, Maßregelvollzug - Forensik für schwer geistig behinderte oder auch für psychisch kranke Straftäter kommt nur dann in Frage, nur nach einer schweren Straftat, nach Ermittlungsverfahren, nach Anklageerhebung, nach der durchgeführten gerichtlichen Hauptverhandlung beim Strafgericht, nach Schuldspruch, nach Beschluss des Strafgerichts… Alle Schweine-Betreuer verachten ihre Betreuten, behandeln sie unwürdig wie eine Viehe. Diese Betreuer drohen den Betreuten ständig andauernd ihn in der Forensik, in der Sicherungsverwahrung, in dem geschlossenen psychiatrischen Heim für immer weg zu sperren… Das ist Verachtung unmenschliche Behandlung!
http://www.politikarena.net/showthread.php?t=10995 gesperrt nach massiven Beschimpfungen
http://www.politikarena.net/showthread.php?t=11019 gesperrt nach massiven Beschimpfungen
Verfassungsbeschwerde 2 BvR 882/09 vom 15. April 2011 Die psychiatrische medizinische Behandlung eines Untergebrachten gegen dessen natürlichen Willen (Zwangsbehandlung) greift in besonders schwerwiegender Weise in dessen Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG ein. Das Recht auf die persönliche Freiheit wird massiv eingegriffen.
http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg11-028.html
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20110323_2bvr088209.html
Verfassungsbeschwerde 2 BvR 633/11vom 12. Oktober 2011 eines im Maßregelvollzug Untergebrachten gegen medizinische Zwangsbehandlung in einem weiteren Fall erfolgreich - auch baden-württembergische gesetzliche Regelung verfassungswidrig
http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg11-063.html
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20111012_2bvr063311.html
http://www.123recht.net/Enge-Grenzen-fuer-Zwangsmedikation-von-Psychopathen-__a103559.html
http://www.myproblems.de/showthread.php?t=31416 gesperrt nach massiven Beschimpfungen
http://politikpla.net/forum/gesellschaft-und-soziales/84852-einbuergerung-fuer-migranten-mit-behinderungen-den-deutschen-staatsverband.html gesperrt nach massiven Beschimpfungen
http://www.ioff.de/showthread.php?t=399033 gesperrt nach massiven Beschimpfungen
http://www.reconquista-europa.com/showthread.php/63542-Einb%C3%BCrgerung-f%C3%BCr-Migranten-mit-Behinderungen-in-den-deutschen-Staatsverband gesperrt nach massiven Beschimpfungen
http://www.reconquista-europa.com/showthread.php/64811-Gibt-es-Einb%C3%BCrgerung-f%C3%BCr-Migranten-mit-Behinderungen-in-den-deutschen-Staatsverband gesperrt nach massiven Beschimpfungen
http://www.myproblems.de/showthread.php?t=31432 gesperrt nach massiven Beschimpfungen
http://www.gutefrage.net/frage/einbuergerung-fuer-migranten-mit-behinderungen-in-den-deutschen-staatsverband gesperrt nach massiven Beschimpfungen
Gar keine Einbürgerung für psychisch Kranken!
http://www.gutefrage.net/frage/einbuergerung-mit-erkrankung-geht-das
http://www.gutefrage.net/frage/einbuergerung-ohne-arbeit-mit-erkrankung-geht-das
http://www.gutefrage.net/frage/einbuergerung-mit-erkrankung
http://www.juraforum.de/forum/asyl-und-auslaenderrecht/einbuergerung-mit-erkrankung-ohne-arbeit-fuer-migranten-mit-behinderungen-in-den-deutschen-staatsverband-geht-das-360950 gesperrt nach massiven Beschimpfungen
http://forum.jurawelt.com/viewtopic.php?f=48&t=41913 gesperrt nach massiven Beschimpfungen
http://www.123recht.net/Einb%C3%BCrgerung-mit-Erkrankung-ohne-Arbeit-geht-das-__f311309.html lesen sie an, welche massive Verachtung Hass Beschimpfung auf diesen behinderten tot-kranken staatenlosen Einbürgerungsbewerber ausgeübt wird! Und das sind Staatsexamen bestandene auf Recht und Gesetzte vereidigte Rechtsanwälte Juristen Christen-Beamte-Garanten der freiheitlichen demokratischen Grundordnung!
http://forum.jurawelt.com/viewtopic.php?f=57&t=41918 gesperrt nach massiven Beschimpfungen
http://forum.jurawelt.com/viewtopic.php?f=57&t=41928 gesperrt nach massiven Beschimpfungen
http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/048/1704862.pdf und kein Wort über die Einbürgerung!
http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/049/1704911.pdf und kein Wort über die Einbürgerung!
http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/050/1705043.pdf und kein Wort über die Einbürgerung!
http://forum.jurawelt.com/viewtopic.php?f=57&t=41923&start=15 gesperrt nach massiven Beschimpfungen
Pflege eines ungarischen Staatsbürgers hier in Deutschland
http://www.123recht.net/Pflege-eines-ungarischen-Staatsb%C3%BCrgers-hier-__f313469.html
http://www.urbia.de/forum/index.html?area=thread&bid=64&tid=3185366 lesen sie an, welche massive Verachtung Hass Beschimpfung an behinderte Einbürgerungsbewerber ausgeübt wird! Und das sind die "prachtvollen herzlichen" deutschen Frauen-Mütter-Christen!
http://www.tagesspiegel.de/berlin/einbuergerung-bund-bittet-berlin-um-milde/422534.html
http://www.bochum.de/C125708500379A31/CurrentBaseLink/W273FCTN983BOLDDE
http://www.mehr-demokratie.de/ Scheiß Augenwischereiwebseite Mehr-Demokratie!
UN-Behindertenrechtskonvention umsetzen aber kein Wort über die Umsetzung des Art.18 Einbürgerung für behinderte Migranten
http://un-konventionumsetzen.blogspot.com/
Stadt wirbt für Einbürgerung von 25-35 jährigen. Das Bürgerbüro hat rund 1000 in Hilden lebende Ausländer zwischen 25 und 35 Jahren angeschrieben und auf die Möglichkeit einer Einbürgerung hingewiesen. Und was ist mit Migranten über 35 Jahren?
Rasanter Anstieg psychischer Störungen auch unter Einbürgerungsbewerber-Migranten! Diese Krankheiten führen zur Arbeitsunfähigkeit, zum Arbeitsplatzverlust!
http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/0,1518,776666,00.html
http://www.tagesspiegel.de/politik/die-versteckte-volkskrankheit/4435460.html
http://www.rp-online.de/gesundheit/news/Rasanter-Anstieg-psychischer-Stoerungen_aid_1015827.html
http://www.fr-online.de/politik/volkskrankheit--psychische-leiden/-/1472596/4510884/-/index.html
http://www.servat.unibe.ch/dfr/c1135049.html
http://derhonigmannsagt.wordpress.com/2011/08/02/psychiatrie-bundesregierung-biegt-un-konvention-zurecht/ dieser Schakal löscht alle meine Beiträge in seinem Blog über Art.18 und schweigt beharrlich, wenn es um Art.18 geht!
und kein Wort über §8 Abs.2 StAG
Umsetzung UN-Behindertenrechtskonvention und kein Wort über Art.18 über die Einbürgerung
http://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/staatenbericht-2011.pdf?__blob=publicationFile
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Psychisch Kranke weiterhin Vorurteilen ausgesetzt und Einbürgerungswillige insbesondere
http://www.gehirn-und-geist.de/artikel/1071051&_z=798884
Chinesen und Inder sollen Deutsche im Alter pflegen
http://liebefuerbehinderten.co.cc Meine Petition "einsame männliche Schwerbehinderte mit Behinderungsgrad ab 50 haben einen gesetzlichen Rechtsanspruch auf einmaligen im Monat vom Sozialamt bezahlten Besuch einer Prostituierten"
Schon wieder diese widerlichen 60 Monate Rentenversicherung Pflicht Beiträge
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1313682395
http://www.info4alien.de/einbuergerung/themen/altersvorsorge.htm
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1142886993 Ronny Wichser Fick Dich Arschloch!
http://www.sozialhilfe24.de/hartz-iv-4-alg-ii-2/frauen.html
«Die totale Herrschaft des Volkes darf es nicht geben» Total gute Gedanken!
50-jährige, staatenlos kämpft 10-Jahre lang um Einbürgerung..., weil sie zu alt ist!
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1316472762
Einbürgerung eines Behinderten
Einbürgerung von Behinderten beim Portal "info4fäkalien"
Prozesskostenhilfe bei gerichtlichen Einbürgerungsverfahrens wird von Gerichten dennoch gegeben! Mir haben aber niemals gegeben!
Immer mehr Krankschreibungen Frührentner wegen der Psyche Migranten-Eünbürgerungsbewerber werden aber auch psychisch krank arbeitsunfähig!
http://news.de.msn.com/wirtschaft/immer-mehr-krankschreibungen-wegen-der-psyche-1
http://www.tagesschau.de/inland/fruehrente100.html
Menschenrechtsbericht der Bundesregierung
Einbürgerung für HIV-positiv Migranten? gibt es auch gar nicht!
Nächste Augenwischerei Verarsche! Und kein Wort über die Einbürgerung von behinderten Migranten!
http://www.kobinet-nachrichten.org/cipp/kobinet/custom/pub/content,lang,1/oid,27949/ticket,g_a_s_t
Bevorstehende Staatsangehörigkeitsänderungen von SPD und Linke Linke-Entwurf ist noch besser noch demokratischer, aber alles ist abgelehnt
Staatsangehörigkeitsrecht, 139.Sitzung vom 10.11.2011
http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/007/1700773.pdf
http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/023/1702351.pdf
http://www.bundestag.de/presse/hib/2011_11/2011_458/01.html
http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2011/36528173_kw45_de_staatsangehoerigkeit/
http://www.bundestag.de/dokumente/tagesordnungen/139.html
UN-Behindertenrechtskonventionscheiße und wieder kein Wort über den Art.18!
http://www.thurgauerzeitung.ch/ostschweiz/thurgau/amriswil/tz-am/art123844,2789787 Einbürgerungsgesuch eines geistig Behinderten abgelehnt (Schweiz)
Einbürgerung einer behinderten 62-jähriger trotz unzureichender Deutschkenntnisse. Analphabetin. Der Ehemann und die sechs Kinder verfügen alle die deutsche Staatsbürgerschaft! Selbstverständlich muss sie eingebürgert sein, weil sie einen Deutschen verheiratet! Man kann sie sowieso niemals abschieben! Bei den Eibürgerungsbehörden sitzen moderne faschitische Idioten, die die Schwerbehinderten poltisch verfolgen!
http://www.stimme.de/regioticker/Tuerkin-erstreitet-Anspruch-auf-Einbuergerung;art16233,2335976
http://nachrichten.rp-online.de/politik/einbuergerung-auch-ohne-deutschkenntnisse-1.2660939
http://www.swr.de/international/de/-/id=233334/nid=233334/did=9089088/1m68txj/index.html
Datum:
Name:
Nummer:
23/05/2008, 15:10, GMT +2
Ali Ahmadi
82
Da will wohl ein geistig behinderter staatenloser Ausländer in Deutschland eingebürgert werden.
Und damit noch nicht genug: Er hat in seinem erbärmlichen Leben wohl noch nie gefickt (warum wohl, irgendeinen Grund muss es ja geben?), jetzt will er die deutschen Frauen dazu bringen, ihn mal ran zu lassen (vielleicht, um eingebürgert zu werden). Blöd nur, die meisten deutschen Frauen können deutsch und lassen nicht jeden Hirni an sich ran.
Mein Tipp an dich: Am besten, du treibst dich auf den Pausenhöfen von Sonderschulen (Alternative: Irrenhäuser) herum, da hast du die besten Erfolgsaussichten.
Noch viel Glück für deine Bemühungen, endlich mal zu ficken!
Ich lach mich kaputt
Weitere Augenwischerei-Idiotie über die Integration... und kein Wort über die Einbürgerung von behinderten Migranten!
http://www.youtube.com/watch?v=glPCDWWrq3w
Die beste demokratischste sozialste menschlichste humanistischste Koalition aller Zeiten Rot-Grüne Koalition-Regierung der 15. Wahlperiode in NRW und in ganzem Deutschland!
Paul Wolf 17. Juni 2011 n. Chr.
Horststr.6
51063 Köln - geschlossenes psychiatrisches Heim
Tel-Mobil: 01628489388
Erwerbsminderungsrentner
Seit dem 25.05.2006 dauerhaft voll erwerbsgemindert
Pflegefall, werde von Krankenpflegern 360 Min. in der Woche häuslich gepflegt
Todkranke, liege im Sterbebett, werde in kurze in Hospiz verlegt
Grundsicherungsempfänger beim Sozialamt Köln-Mülheim, 1-998-1-68-68-0506-0
Geistigschwerbehindertenausweis: 44S0371177
Grad geistiger Behinderung 100 „Seelische Störung Hilflos Gehbehindert“
Merkzeichen G, B, H, RF, gültig unbefristet
Stehe unter Betreuung „Führung des Einbürgerungsverfahrens, Gesundheitsfürsorge“
Nehme täglich zu sich starkes Neuroleptika
Nutzloser schlitzäugiger Katholik
Elend bitterarm
Niederlassungserlaubnis
Staatenlosenreiseausweis: Z0C4GTFR0
Entfaltung psychopathischer Persönlichkeit durch die versagte Einbürgerung
Chronische schwerwiegende Form Paranoider Schizophrenie (ICD10: F20.08) Psychose
Autistische Soziopathie „Asperger-Syndrom“ (ICD10: F84.5)
Suizidal hochgefährdet
Geistig auf deutscher Staatsangehörigkeit zurück geblieben
Geistig auf deutschem Wahlrecht stehen geblieben
Geistig auf deutsche Einbürgerungsurkunde beschränkt
Geistig auf deutschen Pass degeneriert
Ministerpräsidentin Hannelore Kraft
Staatskanzlei des Landes NRW
Stadttor 1
40190 Düsseldorf
Betr.: Untätigkeit der Einbürgerungsbehörde Köln
Erinnerung an meine am 07. April 2011 eingereichte
Dreizehnte Beschwerde
gegen die seit Jahr 2005 unmenschliche behindertenverachtende staatenlosenverachtende Untätigkeit der rassistischen Kommune Stadt Köln vertreten durch die rassistische Einbürgerungsbehörde Köln in meinem im Jahr 2005 gestellten göttlichen christlichen staatenlosen unheilbar geistig schwerstbehinderten therapieresistenten klinisch psychopathischen geisteskranken unzurechnungsfähigen nichtgeschäftsfähigen nichthandlungsfähigen nichtprozessfähigen nichtverhandlungsfähigen schuldunfähigen pflegebedürftigen arbeitsunfähigen würdelosen Antrag auf Einbürgerung in den deutschen Staatsverband
Sehr geehrte Frau Ministerpräsidentin des Landes Nordrhein-Westfalen Hannelore Kraft,
am 07. April 2011 habe ich Ihnen meine Dreizehnte Beschwerde per Einschreibebrief/Rückschein eingereicht. Sie haben mir noch keine Eingangsbestätigung gegeben. Würden Sie bitte mir jetzt Ihre amtliche Eingangsbestätigung mit dem Aktenzeichen geben.
Sie sind amtlich gesetzlich verpflichtet mir Ihre amtliche Antwort binnen drei Monaten zu geben. Wenn ich von Ihnen bis 07. Juli 2011 keine amtliche Antwort bekomme, lege ich am 08. Juli 2011 gegen Ihre Untätigkeit meine Untätigkeitsklage nach §75 VwGO vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf ein. Der Kassenbon von der Deutschen Post ist ein Beweis für Ihre Untätigkeit. Ich werde diese Klage bis zum Europäischen Gerichthof für Menschenrecht führen. Ich habe das Recht von Ihnen eine amtliche Antwort zu bekommen.
Ihre beste demokratischste sozialste menschlichste humanistischste Koalition aller Zeiten Rot-Grüne Koalition-Regierung der 15. Wahlperiode in NRW und in ganzem Deutschland muss mein Einbürgerungsproblem auch überprüfen und dann gucken wir inwiefern sind Sie die beste Koalition aller Zeiten! Jetzt hat Ihre Rot-Grüne Koalition eine Möglichkeit das zu beweisen! Meine diese Petition wird eine Bewährungsprobe für Ihre beste demokratischste sozialste menschlichste humanistischste Koalition aller Zeiten Rot-Grüne Koalition-Regierung der 15. Wahlperiode!
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf 8 K 3314/11 verhandelt jetzt meine gleiche Untätigkeitsklage gegen den Petitionsausschuss des Landtags NRW. Der Petitionsausschuss des Landtags NRW der 15. Wahlperiode Rot-Grüne Koalition registriert nicht meine Petition vor dem Landtag NRW, leitet sie gar nicht weiter an Landtagsabgeordneten.
Als Sie Frau H. Kraft als Ministerpräsidentin vereidigt waren, haben Sie einen Schwur abgeleistet, gegen jedermann die Gerechtigkeit zu üben. Ich werde auch gegen Sie meinen Strafantrag stellen, wegen falschem Meineid Amtsmissbrauch usw.
Paul Wolf
Gott und staatenloser schlitzäugiger deutschewahlrechtbesessener klinischer Christ-Psychopath
Meine 291 Petitionen an Petitionsausschuss des christlichen Landtags NRW, damit der christliche Landtag NRW meine Petition vom 24.02.2011 zur parlamentarischen Überprüfung aufnimmt
https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/Webmaster/GB_I/I.3/Petitionen/petitionsformular.jsp . Seit April bis Dezember 2011 schickte ich täglich meine Onlinepetition an Landtag NRW zu. (Sie müssen im Text das Rubrum auf Landtag NRW ändern und den Teil Anwaltszwang lassen)
Meine weitere 94ste Verfassungsbeschwerde
Sehen Sie weitere amtlichen und gerichtlichen Akten hier http://paulwolf.co.cc
Der neue christliche Landtag NRW der 15. Wahlperiode muss meine christliche Petition vom 24.02.2011 mein Einbürgerungsproblem zur Überprüfung aufnehmen und muss mir eine entsprechende Eingangsbestätigung mit entsprechendem Aktenzeichen und aktuellen Datum geben und diese meine registrierte Petition weiter an die Landtagsabgeordneten leiten und nach der Überprüfung dieser meiner Petition mir eine entsprechende parlamentarische schriftliche Antwort geben!
Im Jahre 2010 war der alte Landtag NRW der 14. Wahlperiode Schwarz-Gelbe Koalition-Regierung. Vom diesem neuen christlichen Landtag NRW der 15. Wahlperiode Rot-Grüne Koalition-Regierung habe ich noch keine Antwort bekommen. Dieses neue christliche Parlament der 15. Wahlperiode hat mein Einbürgerungsproblem noch nie geprüft. Ich habe das Recht mein Einbürgerungsproblem von neuem christlichem Landtag NRW der 15. Wahlperiode überprüfen lassen. Ich will auch von neuem christlichem Petitionsausschuss der 15. Wahlperiode persönlich angehört werden. Jahrelang wurde mir von vorherigen alten Landtagen die persönliche Anhörung verweigert!
Der neue christliche Landtag NRW der 15. Wahlperiode verletzt massiv mein christliches Grundrecht auf Petition aus Art.17 GG, Art.4 Abs.1 und Art.41a der Landesverfassung, verachtet mich Christen-Schwerbehinderten demonstrativ!
Wenn der neue christliche Landtag NRW der 15. Wahlperiode diese meine neue christliche Petition vom 24.02.2011 als kein neues Vorbringen als erledigte Wiederholung hält, dann müssen Sie mir darüber eine ordnungsgemäße parlamentarische schriftliche Antwort auf dem Firmenblatt des Landtags NRW mit entsprechendem Aktenzeichen und mit aktuellem Datum trotzdem geben und diese parlamentarische schriftliche Antwort muss von einem Abgeordneten persönlich unterzeichnet sein!
Ich habe am 28. Mai 2011 vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf 8 K 3314/11 meine Untätigkeitsklage nach §75 VwGO und Art.19. Abs.4 GG gegen diese parlamentarische Verweigerung gegen massive Verletzung meines christlichen Grundrechts aus Art.17 GG, Art.4 Abs.1 und Art.41a der Landesverfassung, dass der neue christliche Landtag NRW der 15. Wahlperiode mir kategorisch verweigert, meine christliche Petition vom 24.02.2011 mein Einbürgerungsproblem parlamentarisch zu überprüfen, eingelegt!
Diese Untätigkeitsklage werde ich bis zum Europäischen Gerichthof für Menschenrechte führen, dass der neue christliche Landtag NRW der 15. Wahlperiode mich Schwerbehinderten-Christen hart diskriminiert, behandelt mich unheilbar psychisch Kranken-Christen unmenschlich, verfolgt mich Staatenlosen-Christen politisch! Das ist politische Verfolgung unmenschliche Behandlung Rassendiskriminierung Christenverfolgung meiner unheilbar schwerbehinderten staatenlosen einbürgerungswilligen Person von neuem christlichem Landtag NRW der 15. Wahlperiode! Das ist Rückkehrt zum Dritten Reich des neuen christlichen Landtags NRW der 15. Wahlperiode!
http://behinderteinbuergerung.co.cc
http://behinderteinbuergerung.co.de
http://behinderteinbuergerung.de.be
Diese christliche Online-Petition werde ich Ihnen täglich bis zum Jahr 2062 ununterbrochen einreichen, bis ich von christlichem Landtag NRW eine parlamentarische schriftliche Antwort bekomme!
Online-Petition
Landtag Nordrhein-Westfalen
Petitionsausschuss
Postfach 10 11 43
40002 Düsseldorf
Petitionssteller/in:
Herr
Paul Wolf
Horststr. 6
51063 Köln
staatenlos
Tel: 01628489388
Von
An
Datum
Betreff
petitionsausschuss@landtag.nrw.de
mxmas2070@googlemail.com
23. September 2011 00:06
Re: Online-Petition von www.landtag.nrw.de
Guten Tag, Herr Paul Wolf!
Ihre Petition wurde per E-Mail an den Petitionsausschuss gesendet.
Eventuelle weitere Fragen beantwortet Ihnen gerne die Geschäftsstelle des Petitionsreferates:
Telefon: 0211/ 884 -2143, -2299 oder -2259.
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Postfach 20 08 60
40105 Düsseldorf
28. Mai 2011 n. Chr.
Aktenzeichen: 8 K 3314/11
Kläger: Paul Wolf
Horststr.6
51063 Köln
Tel-Mobil: 01628489388
Beklagte: Der Präsident und
die Verwaltung und
der Petitionsausschuss des Landtags Nordrhein-Westfalen
Platz des Landtags 1
40221 Düsseldorf
Untätigkeitsklage
nach §75 VwGO, Art.19 Abs.4 GG i.V.m Art.17 GG, Art.41a Verf. des Landes Nordrhein-Westfalen gegen die unmenschliche behindertenverachtende staatenlosenverachtende Verweigerung des Präsidenten und der Verwaltung und des Petitionsausschusses des neuen christlichen Landtags Nordrhein-Westfalen der 15. Wahlperiode meine eingereichte am24.02.2011 christliche Petition ordnungsgemäß zu registrieren, mir eine entsprechende Eingangsbestätigung mit dem entsprechenden Aktenzeichen und mit dem aktuellen Datum geben und diese meine registrierte Petition weiter an die Landtagsabgeordneten zu leiten
Sehr geehrte Damen und Herren,
nach §75 VwGO, Art.19 Abs.4 GG i.V.m Art.17 GG, Art.41a Verf. des Landes Nordrhein-Westfalen lege ich gegen die unmenschliche behindertenverachtende staatenlosenverachtende Verweigerung des Präsidenten und der Verwaltung und des Petitionsausschusses des neuen christlichen Landtags Nordrhein-Westfalen der 15. Wahlperiode meine eingereichte am24.02.2011 christliche Petition ordnungsgemäß zu registrieren, mir eine entsprechende Eingangsbestätigung mit dem entsprechenden Aktenzeichen und mit dem aktuellen Datum geben und diese meine registrierte Petition weiter an die Landtagsabgeordneten zu leiten, meine Untätigkeitsklage ein.
Der neue christliche Landtag NRW der 15. Wahlperiode muss meine eingereichte am 24.02.2011 christliche Petition mein Einbürgerungsproblem zur Überprüfung aufnehmen und muss mir jetzt eine entsprechende Eingangsbestätigung mit dem Aktenzeichen mit aktuellem Datum geben und danach nach der Überprüfung dieser meiner Petition mir eine entsprechende parlamentarische schriftliche Antwort geben!
Im Jahre 2010 war der alte Landtag NRW der 14. Wahlperiode Schwarz-Gelbe Koalition-Regierung. Vom diesem neuen Landtag NRW der 15. Wahlperiode Rot-Grüne Koalition-Regierung habe ich noch gar keine Antwort bekommen. Dieses neue Parlament der 15. Wahlperiode hat mein Einbürgerungsproblem noch nie geprüft. Ich habe das Recht mein Einbürgerungsproblem vom neuen Landtag NRW der 15. Wahlperiode überprüfen lassen. Ich habe das Recht vom neuen Landtag NRW der 15. Wahlperiode eine schriftliche parlamentarische Antwort zu bekommen! Ich will auch vom neuen Petitionsausschuss der 15. Wahlperiode persönlich angehört werden.
Die neuen Abgeordneten des neuen Landtags NRW der 15. Wahlperiode wissen nicht mein Problem. Im mündlichen Gespräch erklären mir alle neuen Landtagsabgeordneten, Herr Wolf sie sollen ihre Petition schriftlich befassen und sie beim Landtag NRW einreichen. Wir überprüfen sie und sie bekommen eine entsprechende schriftliche parlamentarische Antwort.
Aber die Verwaltung des Petitionsausschusses des Landtages NRW verweigert mir kategorisch, meine eingereichte am 24.02.2011 christliche Petition ordnungsgemäß zu registrieren, mir eine entsprechende Eingangsbestätigung mit dem entsprechenden Aktenzeichen und mit dem aktuellen Datum geben und diese meine registrierte Petition weiter an die Landtagsabgeordneten zu leiten!
Ich habe am 24.02.2011 meine schriftliche Petition auf 41 Seiten mit 89 Seiten Anlagen vor dem Landtag NRW eingereicht. Aber der Petitionsausschuss macht mit ihr gar nicht! Auf meine weitere Erinnerung hat mir die Referentin des Petitionsausschusses Monika Heßhaus am 05.04.2011 in blöderweise mitgeteilt, Petitionsausschuss werde ihre Petition nicht registrieren. Sie müssen sich mit der Antwort des alten Landtags NRW der 14. Wahlperiode Schwarz-Gelbe Koalition-Regierung vom 29.04.2010, Gz: I.3/14-P-2010-21748-01 zufrieden sein. Laut dieser Entscheidung werde Landtag NRW ihr Einbürgerungsproblem nie mehr auf die Ewigkeit überprüfen.
Diese Referentin des Petitionsausschusses Monika Heßhaus hat mir eine Kopie von alter Antwort, eine ausgedrückte Email in dem Briefumschlag zugeschickt. Meine Person sei gar nicht würdig, eine ordnungsgemäße Antwort auf dem Firmenblatt des Landtags zu bekommen!
In telefonischem Gespräch hat von mir diese Referentin des Petitionsausschusses Monika Heßhaus ausdrücklich aufgefordert ihr 1000 EURO (eintausend) einzahlen, damit sie meine Petition weiter an die Landtagsabgeordneten leitet.
Auf meinen Strafantrag vor der Staatsanwaltschaft Düsseldorf wurde mir telefonisch erklärt, der neue Landtag NRW der 15. Wahlperiode sei eine Selbstverwaltung-, Selbstfinanzierungsinstitution und alle Petenten müssen jetzt für die eingereichten Petitionen die entsprechenden Verwaltungsgebühren vorher einzahlen, nur danach nehme der Petitionsausschuss die Petition zur Überprüfung. 1000 EURO…, haben sie falsch verstanden. Es sollte 154 EURO Verwaltungsgebühren sein. Erfahren sie genauer beim Landtag NRW.
Ich habe kein Geld für die irgendwelchen Verwaltungsgebühren für die Einreichung meiner nach Art.17 GG, Art.41a Verf. des Landes Nordrhein-Westfalen Petition! Im Grundgesetz, nirgendwo steht so was ähnliches, dass die Petenten für ihre Petitionen vorher Geld zahlen müssen! So was höre ich zum ersten Mal! Und wenn solche Geldforderung doch existiere, dann beantrage ich jetzt gleichzeitig die Befreiung von solchen Verwaltungsgebühren, weil ich bitter elend arm bin!
Wenn der neue Landtag NRW der 15. Wahlperiode diese meine neue Petition vom 24.02.2011 als kein neues Vorbringen als erledigte Wiederholung hält, dann müssen sie mir darüber eine ordnungsgemäße parlamentarische schriftliche Antwort auf dem Firmenblatt des Landtags NRW mit dem entsprechenden Aktenzeichen und mit dem aktuellen Datum trotzdem geben! Und diese parlamentarische schriftliche Antwort muss von einem Abgeordneten persönlich unterzeichnet sein, nicht aber als eine E-Mail von einer voll inkompetenten staatenlosenfeindlichen behindertenfeindlichen Referentin Monika Heßhaus!
Wenn der Petitionsausschuss meine Petition vom 24.02.2011 auf 41 Seite mit 89 Seiten Anlagen vernichtet hat, dann muss mir der Petitionsausschuss jetzt eine Möglichkeit geben, meine diese Petition dem Landtag NRW erneut zuschicken, damit sie meine neue Petition ordnungsgemäß registrieren und weiter an die Landtagsabgeordneten leiten.
Diese beste demokratischste sozialste menschlichste humanistischste Koalition aller Zeiten Rot-Grüne Koalition-Regierung der 15. Wahlperiode in NRW und in ganzem Deutschland muss mein Einbürgerungsproblem auch überprüfen und dann gucken wir inwiefern sind sie die beste Koalition aller Zeiten! Jetzt hat diese Rot-Grüne Koalition eine Möglichkeit das zu beweisen! Meine diese Petition wird eine Bewährungsprobe für diese beste demokratischste sozialste menschlichste humanistischste Koalition aller Zeiten Rot-Grüne Koalition-Regierung der 15. Wahlperiode!
Ich begehre jetzt, ich verlange jetzt nur eine ordnungsgemäße Registrierung und eine schriftliche Eingangsbestätigung meiner eingereichten Petition vor dem Landtag NRW.
Der neue Landtag NRW der 15. Wahlperiode verletzt massiv mein christliches Grundrecht auf die Petition aus Art.17 GG, Art.41a Verf. des Landes Nordrhein-Westfalen, verachtet mich Christen-Schwerbehinderten demonstrativ!
Das ist unmenschliche Behandlung Rassendiskriminierung Christenverfolgung politische Verfolgung meiner unheilbar schwerbehinderten staatenlosen einbürgerungswilligen Person vom neuen christlichen Landtag NRW der 15. Wahlperiode! Das ist Rückkehrt zum Dritten Reich des neuen christlichen Landtags NRW der 15. Wahlperiode!
Würden Sie bitte den Präsidenten und die Verwaltung und den Petitionsausschuss des christlichen Landtags Nordrhein-Westfalen gerichtlich verpflichten meine eingereichte am24.02.2011 christliche Petition ordnungsgemäß zu registrieren, mir eine entsprechende Eingangsbestätigung mit dem entsprechenden Aktenzeichen und mit dem aktuellen Datum geben und diese meine registrierte Petition weiter an die Landtagsabgeordneten zu leiten.
Paul Wolf
Anlagen:
Paul Wolf 07. April 2011 n. Chr.
Horststr.6
51063 Köln - geschlossenes psychiatrisches Heim
Tel-Mobil: 01628489388
Erwerbsminderungsrentner
Seit dem 25.05.2006 dauerhaft voll erwerbsgemindert
Pflegefall, werde von Krankenpflegern 360 Min. in der Woche häuslich gepflegt
Todkranke, liege im Sterbebett, werde in kurze in Hospiz verlegt
Grundsicherungsempfänger beim Sozialamt Köln-Mülheim, 1-998-1-68-68-0506-0
Geistigschwerbehindertenausweis: 44S0371177
Grad geistiger Behinderung 100 „Seelische Störung Hilflos Gehbehindert“
Merkzeichen G, B, H, RF, gültig unbefristet
Stehe unter Betreuung „Führung des Einbürgerungsverfahrens, Gesundheitsfürsorge“
Nehme täglich zu sich starkes Neuroleptika
Nutzloser schlitzäugiger Katholik
Elend bitterarm
Niederlassungserlaubnis
Staatenlosenreiseausweis: Z0C4GTFR0
Entfaltung psychopathischer Persönlichkeit durch die versagte Einbürgerung
Chronische schwerwiegende Form Paranoider Schizophrenie (ICD10: F20.08) Psychose
Autistische Soziopathie „Asperger-Syndrom“ (ICD10: F84.5)
Suizidal hochgefährdet
Geistig auf deutscher Staatsangehörigkeit zurück geblieben
Geistig auf deutschem Wahlrecht stehen geblieben
Geistig auf deutsche Einbürgerungsurkunde beschränkt
Geistig auf deutschen Pass degeneriert
Staatsanwaltschaft Düsseldorf
Postfach 10 11 22
40002 Düsseldorf
Aktenzeichen: 80 Js 290/11
Strafanzeige
gegen den Leiter des Referats I.3 Franz Muschkiet, gegen Referentin Monika Heßhaus und gegen Referatssekretarin Doris Böhler am Landtag NRW wegen bandenmäßigem Amtsmissbrauch, bandenmäßigem Diebstahl, bandenmäßiger Vernichtung der Petitionen, bandenmäßiger Gelderpressung, bandenmäßiger Verhinderung meiner eingereichten am 24.02.2011 Petition vor dem Landtag NRW
Sehr geehrter Herr Staatsanwalt für die Stadt Düsseldorf,
würden Sie bitte mein Leben meine Gesundheit mein Glück vor dem Bande von Verbrechern Leiter des Referats I.3 Franz Muschkiet, Referentin Monika Heßhaus, Referatssekretarin Doris Böhler an dem Landtag NRW beschützen!
Diese Bande von Verbrechern Leiter des Referats I.3 Franz Muschkiet, Referentin Monika Heßhaus, Referatssekretarin Doris Böhler vernichten die Petitionen von Bürgern, klauen die Petitionen von Bürgern, leiten unsere Petitionen nicht an Landtagsabgeordnete absichtlich weiter, damit statistische Zahl der Petitionen verschönert verbessert halten, damit Leid Not der Petenten versteckt gedeckt halten, Erpressen dieGeldbezahlung von Petenten, damit unsere Petitionen weiter an Abgeordneten leiten! Diese Bande von Verbrechern Leiter des Referats I.3 Franz Muschkiet, Referentin Monika Heßhaus, Referatssekretarin Doris Böhler lassen die Petitionen von Bürgern nur gegen die Bezahlung-Schmiergeld-Bestechung weiter an Landtagsabgeordneten zu!
Diese Referentin Monika Heßhaus hat mich persönlich an mein Handy 01628489388 angerufen und hat von mir 1000 (eintausend) EURO in Bar abverlangt, wenn ich möchte, dass Sie meine Petition vom 24.02.2011 weiter an Landtagsabgeordneten leitet.
Diese Bande von Verbrechern Leiter des Referats I.3 Franz Muschkiet, Referentin Monika Heßhaus, Referatssekretarin Doris Böhler verletzen massiv mein Grundrecht mein Menschenrecht aus Art.17 GG, Art.41a Verf. des Landes Nordrhein-Westfalen auf die Petition!
Der neue Landtag NRW der 15. Wahlperiode muss meine Petition vom 24.02.2011, mein Einbürgerungsproblem überprüfen und muss mir eine entsprechende parlamentarische schriftliche Antwort mit aktuellem Datum aus dem Jahr 2011 geben!
Wenn der Landtag NRW meine Petition vom 24.02.2011 auf 41 Seite mit 89 Seiten Anlagen vernichtet hat, dann geben sie mir jetzt eine Möglichkeit meine diese Petition ihnen erneut zuschicken, damit Landtag NRW meine neue Petition ordnungsgemäß registriert und weiter an Abgeordnete leitet. Dann werde ich gegen Petitionsausschuss keine weiteren Forderungen haben.
Im Jahre 2010 war der alte Landtag NRW der 14. Wahlperiode Schwarz-Gelbe Koalition-Regierung. Vom diesem neuen Landtag NRW der 15. Wahlperiode Rot-Grüne Koalition-Regierung habe ich noch gar keine Antwort bekommen. Dieses neue Parlament der 15. Wahlperiode hat mein Einbürgerungsproblem noch nie geprüft. Ich habe das Recht mein Einbürgerungsproblem von neuem Landtag NRW der 15. Wahlperiode überprüfen lassen. Ich will auch vom neuen Petitionsausschuss der 15. Wahlperiode persönlich angehört werden.
Der neue Landtag NRW der 15. Wahlperiode verletzt massiv mein Grundrecht auf Petition aus Art.17 GG, Art.41a Verf. des Landes Nordrhein-Westfalen!
Wenn der neue Landtag NRW der 15. Wahlperiode diese meine neue Petition vom 24.02.2011 als kein neues Vorbringen als erledigte Wiederholung hält, dann müssen Sie mir trotzdem eine ordnungsgemäße schriftliche Antwort auf dem Firmenblatt des Landtags NRW mit neuem Aktenzeichen und mit aktuellem Datum aus dem Jahr 2011 geben! Und diese Antwort muss von einem Abgeordneten unterzeichnet sein, nicht aber von einer voll inkompetenten staatenlosenfeindlichen behindertenfeindlichen Referentin Monika Heßhaus!
In werde gegen die parlamentarische Untätigkeit gegen die massive Verletzung meines Grundrechts aus Art.17 GG und Art.41a Verf. des Landes Nordrhein-Westfalen meine Untätigkeitsklage nach §75 VwGO und Art.19. Abs.4 GG vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf einlegen, dass der neue Landtag NRW der 15. Wahlperiode Rot-Grüne Koalition-Regierung mir kategorisch verweigert, meine Petition vom 24.02.2011 mein Einbürgerungsproblem parlamentarisch zu überprüfen!
Ich werde parallel gegen die massive Hinderung meine Grundrechte-Menschenrechte auf Petition zu verwirklichen, meine Beschwerde vor dem Europäischen Gerichthof für Menschenrechte wegen unmenschlicher Behandlung Rassendiskriminierung politischer Verfolgung von Schwerbehinderten einreichen. Das neue Parlament Landtag NRW der 15. Wahlperiode verfolgt mich Schwerbehinderten politisch, behandelt mich Schwerbehinderten unmenschlich, diskriminiert mich Schwerbehinderten hart! Das ist politische Verfolgung unmenschliche Behandlung Rassendiskriminierung meiner schwerbehinderten staatenlosen Person vom neuen Parlament Landtag NRW der 15. Wahlperiode! Das ist Rückkehrt zum Dritten Reich des neuen Landtags NRW der 15. Wahlperiode!
Diese Strafanzeige geht an alle deutschen Massenmedien zu.
Wenn Sie Staatsanwälte auch untätig bleiben, werde ich gegen Ihre Untätigkeit meine Beschwerde in Hamm auch einlegen. Wenn Hamm auch untätig bleibt, werde ich meine Anträge auf gerichtliche Entscheidung nach §172 StPO bis zum EU-Gerichthof für Menschenrechte ununterbrochen bis zum Jahr 2062 stellen, bis diese widerlichen Banditen aus dem Landtag NRW meine Petition zur parlamentarischen Überprüfung aufnehmen.
Paul Wolf
Der staatenlose schlitzäugige deutschewahlrechtbesessene Psychopath
Einige Auszügen aus der Rechtsprechung zur Einbürgerung nach §8 Abs.2 StAG Einbürgerung zur Vermeidung einer besonderen Härte
Allgemeine Verwaltungsvorschriften zum Staatsangehörigkeitsrecht und aus vorgeführtem Beispiel auf der Webseite der Bundesregierung
Ein Ausnahmefall kann vorliegen, wenn die Verweigerung der Einbürgerung eine besondere Härte wäre. Das kann z. B. angenommen werden, wenn die Antragstellerin bzw. der Antragsteller im laufenden Einbürgerungsverfahren aufgrund einer behördlichen Einbürgerungszusicherung bereits ihre bzw. seine bisherige Staatsangehörigkeit aufgegeben hat, dadurch staatenlos geworden ist und danach selbst (oder der Ehegatte bzw. Lebenspartner) unverschuldet arbeitslos geworden ist, bei Menschen mit Behinderungen oder älteren Personen mit langjährigem Aufenthalt in Deutschland.
VGH Hessen, Beschluss 5 A 1820/08.Z vom 21.10.2008
(DRsp Nr. 2008 / 25160), (Vorinstanz: VG Wiesbaden 04.08.2008 6 K 574/08.WI(V) )
Die "besondere Härte" im Sinne von §8 Abs. 2 StAG idF des Gesetzes vom 19. August 2007 muss gerade durch die Nichteinbürgerung hervorgerufen worden sein oder durch die Einbürgerung vermieden oder zumindest abgemildert werden
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg 5. Senat, Beschluss 5 M 30.08 vom 11.06.2009
Zum anderen verdeutlicht er die Zielrichtung der Ausnahmeregelung des §8 Abs. 2 StAG: Sie soll es ermöglichen, solchen Härten zu begegnen, die gerade durch die Versagung der Einbürgerung entstehen würden und die sich durch eine Einbürgerung vermeiden ließen (im gleichen Sinne: VGH Kassel, Beschluss vom 21. Oktober 2008 - 5 A 1820.08.Z -, juris; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 6. Mai 2009 - 13 S 2428.08 - juris, Rn. 48).
Verwaltungsgericht Wiesbaden, Urteil 6 K 914/08.WI vom 25.11.2008
Eine besondere Härte mag nicht in jedem Fall von vornherein ausgeschlossen sein, wenn der Einbürgerungsbewerber etwa wegen Krankheit oder Behinderung nicht in der Lage ist, sich selbst zu ernähren (vgl. Münch, in: Marx, Ausländer- und Asylrecht, 2008, 8 Rdnr.32), obwohl eine entsprechende Regelung bei der Ermessenseinbürgerung nicht vorgesehen ist, im Unterschied zur Anspruchseinbürgerung (vgl. dort §10 Abs. 1 Nr. 3 StAG). Abzustellen ist bei §8 Abs. 2 StAG aber etwa darauf, ob gerade in der Person des Einbürgerungsbewerbers Umstände vorliegen, welche ihm eine Erwerbstätigkeit unmöglich machen, etwa eigene Krankheit.
Verwaltungsgericht Oldenburg, Urteil 11 A 1907/07 vom 25.02.2009
Ein Härtefall im Sinne des §8 Abs. 2 StAG ist nur dann anzunehmen, wenn die Unbilligkeit der Verweigerung der Einbürgerung besonders ins Auge fällt. Allein, dass eine Sozialleistungsbedürftigkeit unverschuldet ist, ist hierfür nicht ausreichend.
Von der Unterhaltsfähigkeit kann auch nicht gem. §8 Abs. 2 StAG abgesehen werden. Eine besondere Härte liegt vor, wenn es den Betroffenen unter Berücksichtigung aller persönlichen Umstände erheblich stärker als andere treffen würde, dass die Einbürgerung versagt wird (vgl. Marx in: GK-StAG, Stand: Mai 2006, Rn. 107.11 zu §8). Dies ist nur in Fällen anzunehmen, in denen die Unbilligkeit der Verweigerung der Einbürgerung besonders ins Auge fällt.
Verwaltungsgericht Wiesbaden, Urteil 6 K 574/08.W vom 04.08.2008
Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat der Klage eines Inders überwiegend stattgegeben, dessen Einbürgerungsantrag von der Einbürgerungsbehörde abgelehnt worden war. Die Behörde wird über seinen Antrag neu zu entscheiden haben.
Bei der Einbürgerung kann von der laut Gesetz geforderten Straffreiheit" abgesehen werden, wenn dies zur Vermeidung einer besonderen Härte erforderlich ist.
Gesamtschau aller Umstände ist erforderlich.
….infolge dessen er sich einer Herzoperation mit einer Totalentfernung und einer Implantation eines Kunstherzens unterziehen musste. Der Kläger ist nunmehr zu 100% schwerbehindert.
….könne nach dem Gesetz aber von der geforderten "Straffreiheit" abgesehen werden, wenn dies zur Vermeidung einer besonderen Härte erforderlich sei. Eine solche besondere Härte sah das Gericht ohne Zweifel in dem Umstand, dass der Kläger aufgrund eines Verkehrsunfalls im letzten Jahr nur aufgrund des technischen Fortschritts in der Medizin überhaupt noch am Leben ist, da sein Herz entfernt werden musste und er derzeit an ein Kunstherz angeschlossen ist. Sein weiteres Lebensschicksal hängt davon ab, dass für ihn ein passendes Spenderherz gefunden wird. Eine Begründung dafür, warum die Einbürgerungsbehörde die Schwerstbehinderung des Klägers zu 100% nicht berücksichtigte, obwohl eine Behinderung als besondere Härte seit längerem in den Einbürgerungshinweisen anerkannt ist, war für das Gericht nicht erkennbar.
Darüber hinaus habe die Einbürgerungsbehörde auch das ihr zustehende Ermessen überhaupt nicht ausgeübt. Bei einer erneuten Entscheidung über den Antrag des Klägers wird die Einbürgerungsbehörde nach Auffassung des Gerichts zu berücksichtigen haben, dass die letzte Tat, deretwegen der Kläger verurteilt wurde, bereits am 15.07.2002 erfolgt ist und sich das Strafverfahren von Mitte 2002 bis zum Frühjahr 2007 hinzog. Der Kläger habe ausweislich der Strafakten damals wesentlich zur Ermittlung und Aufklärung des Sachverhaltes beigetragen und alles getan, um das Verfahren zu beschleunigen. Die Behörde habe ebenfalls nicht in ihre Überlegungen eingestellt, dass das Strafmaß für die begangenen Straftaten im untersten Rahmen gelegen habe, der Kläger ansonsten nach einem Aufenthalt von über 26 Jahren in Deutschland ein hohes Maß an Integration aufweise, eine deutsche Ehefrau und zwei deutsche Kinder habe und nunmehr ein schweres persönliches Lebensschicksal erlitten habe. Dies führe, so das Gericht, in der Gesamtschau zu einer Verdichtung seines Einbürgerungsanspruchs. Da weitere Voraussetzungen für die Einbürgerung von der zuständigen Behörde bislang nicht geprüft wurden, bedarf es insoweit einer weiteren Sachaufklärung durch die Behörde, weshalb eine Verpflichtung, den Kläger einzubürgern, vom Gericht nicht ausgesprochen werden konnte, sondern nur dessen Neubescheidung.
Staatsangehörigkeitsrecht, 139.Sitzung vom 10.11.2011 und wieder kein Wort über die Einbürgerung von Behinderten!
Ausschussitzung, UN-Behindertenrechtskonvention, 17. Oktober 2011 und wieder kein Wort über die Einbürgerung von Behinderten!
Gesetzliche Grundlage für die Einbürgerung von Einbürgerungsbewerbern mit Behinderungen ist §10 Abs.6 StAG! Erster Staatenbericht zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention vom 03.08.2011 zur Umsetzung des Art.18 behauptet, als ob behinderte Einbürgerungsbewerber unter §10 Abs.6 StAG ohne Problemen einzubürgern seien? Die Verwaltungsgerichte und das Bundesverfassunsgericht anerkennen aber nicht diese neue frische vom 03.08.2011 offizielle Stellungnahme der Bundesregierung zu dieser Rechtsproblematik!
Das ist Verachtung! Verarsche! Zynismus! Amtslüge! In diesem Nationalen Aktionsplan der Bundesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention gibt es kein Wort über die Umsetzung des Art.18, über die wirksame Einbürgerung von behinderten Migranten in den deutschen Staatsverband!
Klage gegen Deutschen Bundestag vom 19.09.2011. Petitionsausschuss hat Petition abgelehnt.
Meine 170 Petitionen an Petitionsausschuss des christlichen Deutschen Bundestags wegen Nichtumsetzung des Art.18 UN-Behindertenrechtskonvention "Einbürgerung für Menschen mit Behinderungen".
Petition ist am 10.11.2011 abgelehnt
Untätigkeitsklage gegen Deutschen Bundestag
Meine weitere 102 Petition 11.09.2011
Meine weitere 101 Petition 10.09.2011
https://docs.google.com/leaf?id=0Bxoqy--NX2HdOGJiMzNhMzgtZWJmYy00N2Q2LWE5ODItMmUzNTk0OTFjY2Y0&hl=de
https://docs.google.com/leaf?id=0Bxoqy--NX2HdYzU3ZjA2NWYtNTYyOC00YmZkLWIwNjctMjAzZmZjMGZjMjU3&hl=de
https://docs.google.com/leaf?id=0Bxoqy--NX2HdZDc1NzBiMTYtNWNlOS00MzdmLTgxY2UtZTcwNDFlZTFkNGEz&hl=de
https://docs.google.com/leaf?id=0Bxoqy--NX2HdYWNhZmY4ZTEtNGM2MC00MGVkLWI1MGMtYzdhZmMwZmRkZWYz&hl=de
3 Petition vor UNO vom 01.11.2011. Abgelehnt. Kein Problem. Ich werde weitere tausende Petitionen einreichen. Weiter siehe hier http://paulwolf.co.cc
UNO Committee on the Rights of Persons with Disabilities , Art.18 UN-Behindertenrechtskonvention
EGMR hat alle Beschwerden (bis zum 05.10.2011) für unzulässig erklärt.
2 Petition vor UNO vom Oktober 2010. Abgelehnt.
1te Petition vor UNO vom November 2007. Abgelehnt.
https://acrobat.com/app.html#d=b4jUXPP6jbkBnVCmeUJLqw vom 30. September 2010. Nicht angenommen.
Petition an Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention bei Höher Kommissarin der Vereinten Nationen für Menschenrechte, Geneva Schweiz wegen Nichterfüllung Nichtumsetzung des Art.18 UN-Behindertenrechtskonvention "Einbürgerung für Menschen mit Behinderung" in Deutschland http://www.ohchr.org/EN/HRBodies/CRPD/Pages/CRPDIndex.aspx
Viel Rede über UN-Behindertenrechtskonvention und kein Wort über Art.18!
http://web.ev-akademie-tutzing.de/cms/index.php?id=576&part=downloads&lfdnr=1689
Umsetzung UN-Behindertenrechtskonvention und kein Wort über Art.18 über die Einbürgerung
http://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/staatenbericht-2011.pdf?__blob=publicationFile
Experten fordern konsequente Umsetzung der UN-Behindertenkonvention und kein Wort über Art.18!
Nächste Augenwischerei Verarsche! Und kein Wort über den Art.18 über die Einbürgerung von behinderten Migranten in den deutschen Staatsverband! Schon wieder haben Bundestagsabgeordneten den Art.18 übersehen nicht bemerkt! Was für eine Panne!
http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/079/1707942.pdf
Jeder muss gleiche Petition vor dem Petitionsausschuss Deutscher Bundestag zehntausendweise zig-jahrelang ununterbrochen einreichen, bis Deutschland im Staatsangehörigkeitsrecht eine neue effektive wirksame Einbürgerung für einbürgerungswillige Migranten mit Behinderungen verabschiedet! Nimmt Euch diesen Text als Kern Ihrer Petition, fügt euere eigenen Gedanken zu, gestaltet ihn mit Beschreibung Ihres Sachverhaltes, ändert ihn wie es zu Ihrer Meinung Ansicht passt und schickt Ihre Petition zum Deutschen Bundestag zu!
Paul Wolf 01. März 2010 n. Chr.
Horststr.6
51063 Köln - geschlossenes psychiatrisches Heim
Tel-Mobil: 01628489388
Erwerbsminderungsrentner
Seit dem 25.05.2006 dauerhaft voll erwerbsgemindert
Pflegefall, werde von Krankenpflegern 360 Min. in der Woche häuslich gepflegt
Todkranke, liege im Sterbebett, werde in kurze in Hospiz verlegt
Grundsicherungsempfänger beim Sozialamt Köln-Mülheim, 1-998-1-68-68-0506-0
Geistigschwerbehindertenausweis: 44S0371177
Grad geistiger Behinderung 100 „Seelische Störung Hilflos Gehbehindert“
Merkzeichen G, B, H, RF, gültig unbefristet
Stehe unter Betreuung „Führung des Einbürgerungsverfahrens, Gesundheitsfürsorge“
Nehme täglich zu sich starkes Neuroleptika
Nutzloser schlitzäugiger Katholik
Elend bitterarm
Niederlassungserlaubnis
Staatenlosenreiseausweis: Z0C4GTFR0
Entfaltung psychopathischer Persönlichkeit durch die versagte Einbürgerung
Chronische schwerwiegende Form Paranoider Schizophrenie (ICD10: F20.08) Psychose
Autistische Soziopathie „Asperger-Syndrom“ (ICD10: F84.5)
Suizidal hochgefährdet
Geistig auf deutscher Staatsangehörigkeit zurück geblieben
Geistig auf deutschem Wahlrecht stehen geblieben
Geistig auf deutsche Einbürgerungsurkunde beschränkt
Geistig auf deutschen Pass degeneriert
Petitionsausschuss des christlichen Deutschen Bundestages
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Az.: Pet 1-17-06-102-005575
Christliche Petition
gegen die christliche Bundesrepublik Deutschland wegen Nichtumsetzung Nichterfüllung des Art.18 des Übereinkommens der Vereinten Nation über die Rechte von Menschen mit Behinderungen vom 13.12.2006
Sehr geehrte 622 christliche Deutsche Bundestagsabgeordnete,
Sehr geehrte Damen und Herren am Petitionsausschuss des christlichen Deutschen Bundestages,
die christliche Bundesrepublik Deutschland erfüllt gar nicht Art.18 des Übereinkommens der Vereinten Nation über die Rechte von Menschen mit Behinderungen vom 13.12.2006, setzt ihn gar nicht um!
In der christlichen demokratischen sozialen rechtsstaatlichen großzügigen wohlhabenden Bundesrepublik Deutschland gibt es absolut gar keine Einbürgerung für körperlich behinderte für geistig behinderte für psychisch kranke für pflegebedürftige nutzlose Einbürgerungswilligen und für jede Art der Behinderungen und für Arbeitsunfähigen, gibt es absolut keine Gesetze, die die Einbürgerung für körperlich behinderte für geistig behinderte für psychisch kranke für pflegebedürftige Einbürgerungswilligen und für jede Art der Behinderungen und für Arbeitsunfähigen gewährleisten und fördern!
Der deutsche christliche Gesetzgeber muss im christlichen Staatsangehörigkeitsgesetz einen Sonderparagraph "Einbürgerung für Menschen mit Behinderungen" extra verabschieden und eine gemäß Art.31 UN-Behindertenrechtskonvention gesetzliche Einbürgerungspflichtquote einführen. Behindertenstatistik von behinderten Einbürgerungswilligen muss gemäß Art.31 geführt werden, damit Quotenregelungen greifen können.
Behinderte Migrantinnen und Migranten können nicht die Voraussetzungen für die Einbürgerung aus §8 Abs.1 Nr.4 und §10 Abs.1 S.1 Nr.3 des christlichen Staatsangehörigkeitsgesetzes erfüllen, weil sie alle gesundheitlichen Einschränkungen haben und haben keinerlei Chance auf eine Arbeitseinstellung geschweige auf einen unbefristeten Arbeitsvertrag!
Die christliche Bundesrepublik Deutschland verachtet behinderte Einbürgerungswilligen und verabschiedet absichtlich keinerlei Gesetze, die die Einbürgerung für Migranten mit Behinderungen garantieren und gewährleisten. Fehlende Einbürgerung, nicht existierende Einbürgerungsgesetze für körperlich behinderte für geistig behinderte für psychisch kranke für pflegebedürftige und für arbeitsunfähige nutzlose Einbürgerungswillige und Verweigerung solche Gesetze zu verabschieden, sind zielgerichtete staatliche christliche gesellschaftliche Vertreibungsmaßnahmen politische Verfolgung unmenschliche Behandlung der körperlich behinderten und geistig behinderten und psychisch kranken und pflegebedürftigen arbeitsunfähigen nutzlosen Einbürgerungswilligen aus der christlichen demokratischen sozialen rechtsstaatlichen großzügigen wohlhabenden Bundesrepublik Deutschland!
Die christliche Bundesrepublik Deutschland verfolgt körperlich behinderte und geistig behinderte und psychisch kranke und pflegebedürftige arbeitsunfähige Einbürgerungswilligen politisch, behandelt sie unmenschlich, diskriminiert sie hart, vertreibt verbannt sie aus Deutschland massiv nur mit einem Zweck, damit sie auf keinen Fall in den deutschen Staatsverband einbürgern! Die christliche Bundesrepublik Deutschland diskriminiert körperlich behinderte und geistig behinderte und psychisch kranke und pflegebedürftige und arbeitsunfähige nutzlose Einbürgerungswilligen konkret zielgerichtet, weil sie sich als Behinderte in den gesunden deutschen christlichen Staatsverband einbürgern lassen wollen!
Die christliche Bundesrepublik Deutschland macht alles Mögliche, nutzt jegliche Gelegenheit aus, unternimmt jegliche gesetzlichen gesellschaftlichen und christlichen Vertreibungsmaßnahmen, damit körperlich behinderte und geistig behinderte und psychisch kranke und pflegebedürftige arbeitsunfähige nutzlose Einbürgerungswilligen auf keinen Fall in den gesunden deutschen christlichen Staatsverband einbürgern und schließlich aus christlichem Deutschland raus schmeißen!
Wenn körperlich behinderte und geistig behinderte und psychisch kranke und pflegebedürftige und arbeitsunfähige nutzlose Einbürgerungswilligen die deutsche christliche Staatsangehörigkeit bekommen, dann bleiben sie in christlichem Deutschland für ewig, kann der deutsche christliche Rechtsstaat sie aus christlichen Deutschland niemals raus schmeißen, muss der deutsche christliche Rechtsstaat diese neuen behinderten psychisch kranken pflegebedürftigen arbeitsunfähigen nutzlosen Passdeutschen auf Kosten des christlichen Rechtsstaates bis in den Tod durchfüttern durchpflegen. Aber so lange behinderte psychisch kranke pflegebedürftige arbeitsunfähige nutzlose Einbürgerungswilligen als Nichtdeutschstaatsangehörige bleiben, kann der deutsche christliche Rechtsstaat sie immer raus schmeißen. Nicht heute dann nach einem Jahr, nicht nach einem Jahr dann nach fünf Jahren, nicht nach fünf Jahren dann nach 10-Jahren, nicht nach 10-Jahren dann nach 20-Jahren... Deshalb es ist in nationalem deutschem christlichem Interesse, keinen einzigen Geisteskranken Schwerbehinderten Pflegebedürftigen Arbeitsunfähigen in den gesunden deutschen christlichen Staatsverband einzubürgern!
Jeder Arbeitgeber ist nach deutschem Arbeitsrecht, nach §§71-79 SGB IX verpflichtet in seinem Betriebe mindestens 10% Behinderten einzustellen. Gleiche gesetzliche Einbürgerungspflichtquote muss der christliche Staat in der Einbürgerung für körperlich behinderte und geistig behinderte und psychisch kranke und pflegebedürftige und arbeitsunfähige nutzlose Einbürgerungswilligen einführen. Art.18 der UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet den christlichen deutschen Gesetzgeber, eine gemäß Art.31 UN-Behindertenrechtskonvention gesetzliche christliche Einbürgerungspflichtquote für Einbürgerungswilligen mit Behinderungen einzuführen und eine neue wirksame Einbürgerungspolitik für Einbürgerungswilligen mit Behinderungen zu gestalten.
Die christliche Bundesrepublik Deutschland führt absichtlich keinerlei Statistik über die Einbürgerung für körperlich behinderte für geistig behinderte für psychisch kranke für pflegebedürftige Einbürgerungswilligen und für jede Art der Behinderungen und für Arbeitsunfähigen durch, damit diese Rechtsproblematik immer gedeckt verbergt unbekannt ungewiss halten, damit nicht die Einbürgerungsbehörden amtlich verpflichten, die statistische Einbürgerungsquote von Einbürgerungen für körperlich behinderte und geistig behinderte und psychisch kranke und pflegebedürftige Einbürgerungswilligen zu erfüllen. Die Anzahl der behinderten Einbürgerungswilligen und neu eingebürgerten behinderten Passdeutschen werden nicht durch die offiziellen Statistiken erfasst. Dadurch fehlt die Aufsichtsfunktion. Eine solche amtliche Behindertenstatistik von Einbürgerungswilligen muss eingeführt werden, damit Quotenregelungen greifen können.
Es existiert in diesem christlichen Rechtsgebiet keinerlei irgendwelche Studie, Forschung, vergleichbare verwertbare Angaben Informationen, keinerlei offizielle Stellungnahmen von den Bundes-, und Landesregierungen, von den Bundes-, und Landtagsabgeordneten. In Medien existieren keinerlei Artikeln Fernsehsendungen Diskussionen Debatten in diese Richtung. Nirgendwo kann man eine vernünftige Information über die Situation mit der Einbürgerung von Einbürgerungswilligen mit Behinderungen finden und bekommen. Diese christliche Rechtsproblematik ist ein völlig vertrauliches streng geheimes Tabuthema.
Körperlich behinderte und geistig behinderte und psychisch kranke und pflegebedürftige Einbürgerungsbewerber haben das ungehinderte Recht die christliche deutsche Staatsangehörigkeit zu erwerben, genießen uneingeschränktes grünes Licht bei der Einbürgerung! Der deutsche christliche Rechtsstaat darf nicht den körperlich behinderten und geistig behinderten und psychisch kranken und pflegebedürftigen Einbürgerungsbewerbern die Einbürgerung in den deutschen christlichen Staatsverband nur auf Grund ihrer körperlichen geistigen Behinderungen psychischen Krankheiten verweigern!
Der christliche demokratische soziale großzügige wohlhabende deutsche Rechtsstaat muss jedem körperlich behinderten und geistig behinderten und psychisch kranken und pflegbedürftigen und arbeitsunfähigen Einbürgerungswilligen die christliche deutsche Staatsangehörigkeit sofort geben, wenn sie alle Voraussetzungen für die Einbürgerung außer Arbeitsbeschäftigung erfüllt haben!
Noch nie gab es in der 5000-jahre langen Geschichte der Christen-Deutschen die Einbürgerung für körperlich Behinderten für geistig Behinderten für psychisch Kranken für Pflegebedürftigen und für nutzlosen Arbeitsunfähigen und für jede Art der Behinderungen! In der christlichen Bundesrepublik Deutschland leben 300000 amtlich anerkannte schwerbehinderte psychisch kranke pflegebedürftige arbeitsunfähige Migrantinnen und Migranten und sie wollen alle das deutsche politische Wahlrecht Stimmrecht Teilhaberecht den deutschen christlichen Pass! Diese Christen-Deutschen müssen nicht alle 300000 Schwerbehinderten einbürgern, aber dann jährlich regelmäßig 3000 Schwerbehinderten.
Art.3 des Deutschen christlichen Grundgesetzes und Menschenrechtskonvention verkünden an die ganze Welt, alle Menschen sind gleich vor dem Gesetz! Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt diskriminiert werden! Diskriminierungsverbot! Benachteiligungsverbot! Willkürverbot!
Die christliche demokratische soziale rechtsstaatliche großzügige wohlhabende Bundesrepublik Deutschland muss die Würde der körperlich behinderten und geistig behinderten und psychisch kranken und pflegebedürftigen und arbeitsunfähigen nutzlosen Einbürgerungswilligen respektieren und muss sie nach Art.18 UN-Behindertenrechtskonvention, Art.3 Unmenschliche Behandlung und Art.14 Diskriminierungsverbot der Menschenrechtskonvention vom 04.11.1950, Art.3 Abs.3 S.2 Grundgesetz Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden und Art.1 Abs.3 und Art.20 Abs.1 Grundgesetz rechtsstaatlicher demokratischer sozialer Grundsatz in den deutschen christlichen Staatsverband einbürgern! Aber alle Christen-Deutschen sind darüber hysterisch empört! Christen-Deutsche wollen sogar keine 0,00001% von Behinderten einbürgern! Kein einziger Geisteskranker oder kein einziger Beinenloser dürfe unseren gesunden deutschen christlichen Staatsverband betreten! Ein Fall ist zu viel!
Das zuständige für die Umsetzung der Behindertenrechtskonvention in christlichem Deutschland Bundesministerium für Arbeit und Soziales begründet „ratlos“, unser Ministerium könne nicht den Art.18 umsetzen und sei dafür nicht zuständig, weil man erst dafür eine Gesetzesänderung im Staatsangehörigkeitsrecht verabschiedet werden müsse. Wir haben dafür keine sachliche Kompetenz und Zuständigkeit und verweist an das christliche Bundesministerium des Innern. Aber das christliche Bundesministerium des Innern widerspricht verachtend dagegen, wir seien für die Umsetzung dieser Behindertenrechtskonvention gar nicht zuständig und verweist an den Beauftragten der christlichen Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen Bundestagsabgeordneten Hubert Hüppe. Aber der Behindertenbeauftragte Hubert Hüppe widerspricht auch verachtend, das alles sei die Aufgabe der christlichen Gesetzgebung und verweist an den Petitionsausschuss des christlichen Deutschen Bundestages. Aber der Petitionsausschuss macht gar nicht, schweigt beharrlich!
Der Beauftragte der christlichen Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen Hubert Hüppe will damit auch gar nicht zu tun haben und widerspricht auch verachtend dagegen: ...zur Erfüllung einer Behindertenquote, die angeblich nach Art.18 der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland eingeführt werden muss, wäre es erforderlich auch Menschen einzubürgern, die nach §10 StAG keinen Rechtsanspruch haben. Deren Einbürgerung würde dazu führen, dass ihre nicht behinderten Angehörigen (als Angehörige eines Deutschen) ihrerseits einen Anspruch auf Soll-Einbürgerung erwerben würden. Dadurch würden Ausländer ohne behinderte Angehörige benachteiligt. Das wäre möglicherweise ein Verstoß gegen das Gleichheitsgebot...
Aha! Da ist das Problem! Verstehen Sie diese schlau kreative clevere zynische verachtende perverse Sachverhaltsumdrehung vom Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen Hubert Hüppe. Einbürgerung für behinderte Menschen rufe mit sich ein Verstoß gegen das Gleichheitsgebot gegen die Gleichbehandlung hervor, sei verfassungswidrig, sei Menschenrechtskonventionswidrig! Und so begründet es der Beauftragte der christlichen Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen!
Auf meine 25-eingereichten Petitionen vor dem christlichen Deutschen Bundestag gegen Nichtumsetzung Nichterfüllung dieses Art.18 UN-Behindertenrechtskonvention vom 13.12.2006 gegen die fehlende Einbürgerung für körperlich und geistig behinderten für psychisch kranken Einbürgerungswilligen und für jede Art der Behinderungen und für nutzlose Arbeitsunfähigen, für die Einführung im christlichen Staatsangehörigkeitsgesetz eines Sonderparagraphen "Einbürgerung für Migranten mit Behinderungen" und einer Einbürgerungspflichtquote, macht der Petitionsausschuss gar nicht, schweigt beharrlich, gibt mir sogar keine verfassungsmäßige amtliche parlamentarische schriftliche Bestätigung und Aktenzeichen des Eingangs meiner dieser Petition, hat umgekehrt auf mich meine Psychiatrieärzte extra aufgehetzt, damit meine Psychiatrieärzte mich extra bearbeiten, meinen Mund tot machen, verfolgt mich dafür politisch!
Für diese Untätigkeit und massive verachtende Verweigerung des Petitionsausschusses des christlichen Deutschen Bundestages meine diese 25-Petitionen zu registrieren, sie zur parlamentarischen Prüfung aufzunehmen, bereite ich gegen den Petitionsausschuss des christlichen Deutschen Bundestages, gegen 622 christliche Deutschen Bundestagsabgeordneten, gegen den ganzen christlichen Deutschen Bundestag meine Untätigkeits-, und Verpflichtungsklage nach §75 VwGO, Art.17 und Art.19 Abs.4 GG vor dem Verwaltungsgericht Berlin und Forderung auf Schadenersatz wegen massiver Verletzung meines staatenlosen asylanerkannten schwerstgeistigbehinderten Grundrechts aus Art.17 Grundgesetz auf Petition.
Gegen die christliche Bundesrepublik Deutschland habe ich auch vor der
Monitoring the Convention on the Rights of Persons with Disabilities
Office of the United Nations High Commissioner for Human Rights (OHCHR)
Palais des Nations
CH-1211 Geneva 10
Switzerland
meine Petition eingereicht.
Würden Sie bitte das christliche deutsche Volk den christlichen deutschen Gesetzgeber verpflichten, im christlichen Staatsangehörigkeitsgesetz einen Sonderparagraph "Einbürgerung für Migranten mit Behinderungen" zu verabschieden und eine gesetzliche amtliche Einbürgerungspflichtquote einzuführen. Behindertenstatistik von behinderten und psychisch kranken und pflegebedürftigen Einbürgerungswilligen muss geführt werden, damit Quotenregelungen greifen können. Bei jeder Einbürgerungsbehörde muss eine entsprechende Warteliste von behinderten und psychisch kranken und pflegebedürftigen Einbürgerungsbewerbern geführt werden und die Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit muss ihnen nur entsprechend der Reihenfolge in dieser Warteliste verliehen werden.
Würden Sie bitte den Eingang dieser meiner christlichen Petition parlamentarisch amtlich schriftlich bestätigen.
Paul Wolf
Der staatenlose schlitzäugige deutschewahlrechtbesessene Psychopath-Christ
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Upload: Der Petitionsausschuss hat endlich diese meine Petition registriert und zur Prüfung aufgenommen.
Die deutsche Justiz ist die Hure der deutschen Politik, ist legalisiertes Parasitentum des deutschen Staates!
Ich rede nicht mit Idioten, denn das bildet sie.
Wenn man gar nicht zu sagen hat,
will man aber unbedingt was sagen,
dann beginnt man die Sprachfehler zu kritisieren.
altes seit 2005 Gästebuch nach 1374 Beschimpfungen gesperrt
Deshalb sinnlos und keine Zeit dafür. Schicken Sie mir ihre Beschimpfungen per Email zu.
E-Kontakt: behinderteinbuergerung@googlemail.com a8
Januar, 2012
Besucher seit Juli 2009
Du Idiot! Wenn diese Webseite zum 1000sten mal gesperrt wird, eröffne ich in 20-Minuten gleiche.
Dort wo man Webseiten sperrt, sperrt man auch am Ende Menschen. (Heinrich Heine)