Wir Augenärzte können Teile des Auges ersetzen, doch dafür benötigen wir Ihre Hilfe:

Bitte befassen Sie sich mit Organspende

Wir bieten Ihnen die Augenheilkunde in bestmöglicher Qualität gemäß nationaler und internationaler Leitlinien und Studien an.


Leitlinien Augenheilkunde (Deutschland)

Retinologische Gesellschaft

Leitlinien Augenheilkunde (USA)

genauer: "Practice Guidelines" der "American Academy of Ophthalmology"

Vieles was in der Augenheilkunde sehr sinnvoll ist und den nationalen / internationalen Leitlinien entspricht wird vom Leistungsumfang der privaten Krankenkasse gedeckt.

Der Leistungsumfang der privaten Krankenversicherung ist nicht deckungsgleich mit dem Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkasse.

Das Glaukom

Das Glaukom, eine sehr wichtige und oft unterschätzte Augenerkrankung.

Es ist so gefährlich da es meistens schmerzlos ist und somit häufig fatal lange unentdeckt bleibt.

Die Vorsorgeuntersuchung auf Glaukom ist nicht Teil des Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung.

Hierzu weitere Informationen:

Augenklinik Erlangen

Erklärvideos der Uni Köln -zu verschiedenen Krankheitsbilder

Leitlinie Glaukom Europa

(European Glaucoma Society)



Leitlinie Glaukom

PDF Datei

(international)

Moderne Untersuchungstechniken


Das OCT wird von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt in bestimmten Fällen.

In allen anderen Fällen ist es vom Patienten selber zu bezahlen.

Genauere Gründe und Grenzen finden Sie in den Orginal-dokumenten des Gemeinsamen Bundesausschusses (link)

Interessante Juristische Fälle


Die Medizin heute bewegt sich sehr im Spannungsfeld Jura / Finanzen.

Es ist viel machbar, aber oft ist es die Frage, wer zahlt das.

Daher ist eine Beschäftigung mit juristischer Materie notwendig.

Krankenkasse hält Aufnahme von Sterbenden für unnötig (ext. Link), das Krankenhaus muss die Kosten einklagen. Dies ist ein sehr krasses Beispiel dafür dass die gelegentlich zu findende Annahme -meine Krankenkasse zahlt alles- nicht immer korrekt ist.

Nur wegen der Verurteilung wurden die Kosten von der Krankenkasse letztendlich übernommen.

Diese Passage aus dem Urteil ist für Sie, liebe Leser, wichtig:

Unabhängig von der festgestellten medizinischen Notwendigkeit der Krankenhausbehandlung stützt sich der Vergütungsanspruch der Klägerin ergänzend auf § 70 Abs. 2 SGB V. Die Leistungsverweigerung der Beklagten verstößt in eklatanter Weise gegen das Humanitätsgebot.

---> Nach der Vorschrift des § 70 Abs. 2 SGB V haben die Krankenkassen und die Leistungserbringer durch geeignete Maßnahmen auf eine humane Krankenbehandlung ihrer Versicherten hinzuwirken. <-----

Wenn Ihre Krankenkasse Leistungen ablehnt weisen Sie in absurden Fällen auf das Humanitätsgebot hin.

Urteil vom 28.04.2010 Sozialgericht Hannover S 19 KR 961/08

Multimedia


Weitere Seiten oder App´s die mir sehr gefallen/ oder wichtig & nützlich sind. Ihr Christian Gittner.


1) Diese Seite zeigt ihnen, wenn sich eine Internetseite ändert. Wenn Sie zum Beispiel wissen möchten ob sich auf unserer Homepage etwas ändert. Dann können Sie auf dieser Seite unseren Seitennamen eingeben und dann erhalten Sie bei Änderung einen Nachricht. Dies funktioniert auch mit jeder anderen Internetseite. Falls Sie z.B. wissen möchen ob Ihr Lieblingsrestaurant die Speisekarte ändert. Oder ob für Ihrer Erkrankung eine neue Leitlinie veröffentlicht wird. Es gibt sehr viele Anwendungsgebiete !

http://www.watchthatpage.com/


2) Sehr gut erklärt ist hier das Krankheitsbild epiretinale Gliose.


3) Sehr gut erklärt ist hier das Krankheitsbild Netzhautloch/ Netzhautablösung .


4) Eine sehr wichtige Organisation. Ärzte ohne Grenzen.


5) Aus meiner Sicht sehr schönes fachkundiges Reiten und Pferdeausbildung:

Pferdeausbildung mit Spass von Dr. Christiane Gittner

Wir bemühen uns, durch unser Verhalten die Umsetzung der interationalen Ziele zu unterstützen. Resourcen schonen und Menschen helfen !