Impressum / AGBs

AUSTRIA AGENCY

Erich Buchinger

Karpatenstraße 14/2

4600 Wels

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Austria Agency®

1. Geltungsbereich

Die Firma Austria Agency® arbeitet ausschließlich aufgrund der folgenden allgemeinen

Geschäftsbedingungen (AGB).

Durch Erteilung eines schriftlichen Auftrages an Austria Agency® kommt ein Auftrag unter Einschluss der vorliegenden AGB zustande.

Der schriftliche Auftrag kann postalisch, per E-Mail oder per Fax erfolgen. Mündlich vereinbarte Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages sind nur dann wirksam, wenn sie von Austria Agency® schriftlich bestätigt worden sind.

Durch die Auftragserteilung bestätigt der Vertragspartner von Austria Agency®, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen zu kennen und zu akzeptieren.

Anders lautende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners bedürfen der schriftlichen Zustimmung durch die Austria Agency®.

Die Angebote verstehen sich stets freibleibend.

Die Angebote der Agentur sind unverbindlich, Fixpreis-Angebote verlieren nach 1 Monat ihre Gültigkeit.

2. Preise

Die Angebotspreise haben nur bei ungeteiltem Auftrag Gültigkeit.

Alle Preise gelten in EURO oder der jeweils angegebenen Währung.

Sie verstehen sich rein netto, ohne Mehrwertsteuer, ohne Skonto, Abzüge irgendwelcher Art sind

ausgeschlossen.

Anzahlungen werden nicht verzinst.

Im Offert nicht veranschlagte Leistungen die zu einem späteren Zeitpunkt auf Verlangen des Kunden

zusätzlich erbracht werden mit einem Organisationsaufschlag von 15% weiter verrechnet.

3. Zahlungsbedingungen

Falls im Angebot nicht anders lautend geregelt sind die Rechnungen von Austria Agency® innerhalb von 7 Werktagen ohne Abzüge zu bezahlen. Die Austria Agency® ist berechtigt bei Neukunden 50 % der Gesamtsumme sofort ein zu Vordern und den Restbetrag nach Beendigung des Auftrages.

Im Verzugsfall sind 7,5 % p.a. an Verzugszinsen gelten als vereinbart.

Wir gewähren 15% AE-Provision auf Nachweis der Agenturtätigkeit und Fakturierung an die Agentur.

4. Vertretungsmacht

Soweit die Austria Agency® mit dem Vertragspartner nichts anderes vereinbart, handelt die Austria Agency® gegenüber Dritten als Stellvertreter des Vertragspartners, so dass stets ein Vertragsverhältnis zwischen dem Vertragspartner und dem Dritten entsteht.

5. Geheimhaltung

Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle Informationen, welche sich auf den Geschäftsbetrieb

des Vertragspartners beziehen und ihnen im Rahmen der Geschäftsbeziehung zugänglich sind oder zur Kenntnis kommen, mit der gleichen Sorgfalt und Diskretion wie entsprechende eigene vertrauliche Informationen zu behandeln. Diese Geheimhaltungspflicht gilt während der Dauer eines Einzelauftrages sowie während mindestens 3 Jahren danach.

Der Vertragspartner darf die technischen und geschäftlichen Informationen, die er von der Austria Agency® erhält, nicht ohne schriftliche Zustimmung von der Austria Agency® selber nutzen noch einer Drittperson weitergeben oder zugänglich machen.

6. Schutzrechte

Sämtliche Rechte an erstellten Präsentationen und vollendeten Arbeiten, insbesondere Urheberrechte Patentrechte, Marken- und Namensrechte, Logos und Zeichen sowie gewerbliche Schutzrechte stehen der Austria Agency® zu. Ideen, Konzepte und Präsentationen von der Austria Agency® dürfen nur nach ausdrücklicher vorheriger Zustimmung durch die Austria Agency® von Vertragspartnern verwendet werden. Nach Beendigung des Projektes kann das geistige Eigentum nur mit schriftlicher Zustimmung von der Austria Agency® und gegen Leistung einer Entschädigung auf den Vertragspartner übertragen werden.

Die Höhe der Entschädigung wird einzeln ausgehandelt. Bei widerrechtlicher Nutzung des geistigen Eigentums bleibt die Geltendmachung eines Schadenersatzes vorbehalten.

7. Vertragserfüllung

Erfüllungsort ist der Firmenstandort von der Austria Agency ®. Mitarbeiter von der Austria Agency® die durch Krankheit oder Unfall an der Erbringung des Auftrages verhindert sind, werden von der Austria Agency® ersetzt, eine Haftung wird nicht übernommen.

Angaben im Einzelauftrag über Termine und Dauer eines Einzelauftrages stellen Richtwerte dar und können im Einzelfall gegebenenfalls abgeändert werden. Die Austria Agency® wird den Kunden darüber in Kenntnis setzen.

8. Beanstandungen/Gewährleistungsansprüche

Beanstandungen von Vertragspartnern gegenüber der Austria Agency® sind sofort, spätestens jedoch innerhalb von 5 Werktagen nach Leistungserbringung einzubringen, an sonst erlöschen alle Ansprüche.

9. Haftung

Für direkte Schäden haftet die Austria Agency® wenn sie diese vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat, jedoch maximal bis zur Höhe der vereinbarten Gesamtvergütung. Jede Haftung von der Austria Agency® oder ihrer Erfüllungsgehilfen für weitergehende Ansprüche und Schäden, insbesondere Ansprüche auf Ersatz von mittelbaren, indirekten oder Folgeschäden, entgangenen Gewinn – unabhängig von ihrem Rechtsgrund – ist ausdrücklich ausgeschlossen.

Werden Werbemaßnahmen gleich welcher Art zum ursprünglich vorgesehenen Zeitpunkt nicht oder nicht vollständig oder nicht ordnungsgemäß erbracht, so ist die Austria Agency® berechtigt und verpflichtet die Maßnahme innerhalb angemessener Zeit nachzuholen. Schlagen zwei Nachbesserungen fehl, so ist der Werbetreibende zur Wandlung oder Minderung berechtigt. Weitergehende Rechte und Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.

10. Honorar

Die Zahlungsmodalitäten sind in der Vereinbarung zu regeln.

Lädt der Auftraggeber die Agentur zur Erstellung eines Angebotes (Präsentation) ein und erfolgt die Vergabe des Auftrages nicht an diese Agentur bzw. findet die Veranstaltung aus welchen Gründen immer nicht statt, ist die Agentur berechtigt, für ihre Leistung ein angemessenes, nach Möglichkeit in der Vereinbarung zu regelndes Honorar zu verrechnen.

11. Kündigung/Stornierung durch den Auftraggeber

Im Falle einer Kündigung eines beauftragten Projekts durch den Kunden ist die Austria Agency® berechtigt zur Deckung ihres Aufwandes folgende Stornokosten in Rechnung zu stellen:

Stornierung bis 1 Monat vor Projektbeginn: 10 % der Auftragssumme,

Stornierung bis 2 Wochen vor Projektbeginn: 25 % der Auftragssumme,

Stornierung bis 1 Woche vor Projektbeginn: 50 % der Auftragssumme,

Stornierung bis 48 Stunden vor Projektbeginn: 100 % der Auftragssumme,

11a. Buchungsstornierung von Grid Girls / Models / Promotion-Personal

Bei Stornierung einer bereits bestätigten Buchung,

werden bis 7 Tage vor vereinbartem Arbeits-beginn 25 %,

werden bis 3 Tage vor vereinbartem Arbeits-beginn 50 %,

werden bis 2 Tage vor vereinbartem Arbeits-beginn 100 %,

Gesamthonorars zuzüglich anfallender Spesen verrechnet.

11b. Fahrsimulator / Haftung

Bei einem Komplettausfall des Simulators:

Technischer Defekt innerhalb 1/3 der Veranstaltung: Rückerstattung von 75 % des Mietpreises

Technischer Defekt innerhalb 1/2 der Veranstaltung: Rückerstattung von 50 % des Mietpreises

Technischer Defekt innerhalb 2/3 der Veranstaltung: Rückerstattung von 25 % des Mietpreises

Die Schadenersatzansprüche können nur bei einem Ausfall des Simulators geltend gemacht werden

Alle weitern dadurch entstandenen finanziellen Schaden vom Mieter bleiben davon unberührt, die Austria Agency® kann nicht belangt werden.

Alle anfälligen An- und Abfahrkosten sowie Auf- und Abbaukosten werden vom Kunden getragen.

Die Kosten für Bühne, Traverse und Teppich werden zu 100 % gesondert gerechnet.

vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses eingesparten Aufwendungen.

11c Kündigung durch die Agentur

Das Recht zur Kündigung steht der Agentur insbesondere dann zu, wenn vereinbarte Teilzahlungen durch den Auftraggeber nicht zum Fälligkeitszeitpunkt gezahlt werden bzw. wenn trotz Aufforderung Budgetleistungen im Rahmen der vertraglichen Abrede nicht auf das Sonderkonto gezahlt werden. In diesem Falle gebührt der Agentur das volle vereinbarte Entgelt abzüglich der aufgrund der vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses eingesparten Aufwendungen.

12. Steuern und finanzielle Abwicklung

Die aus der Durchführung der Veranstaltung entstehenden Steuern, Gebühren, Abgaben und Urheberrechtsentgelte (AKM udgl.) gehen zu Lasten des Auftraggebers.

Die für die Durchführung des Events notwendigen Beträge werden durch den Auftraggeber der Agentur bis zu einem vereinbarten Zeitpunkt laut Vereinbarung zur Verfügung gestellt. Auf Wunsch richtet die Agentur für diese Beträge ein Sonderkonto ein.

Die Schlussrechnung hat zu dem von beiden Vertragsparteien vereinbarten Zeitpunkt durch die Agentur in schriftlicher Form zu erfolgen.

13. Sonstige Bestimmungen

Sollten ein oder mehrere Artikel dieser AGB ungültig sein oder werden, bleiben die übrigen Punkte davon unberührt und behalten ihre Gültigkeit. Die nicht gültige Klausel ist durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen am nächsten kommt. Die Austria Agency® ist berechtigt, Verträge mit allen Rechten und Pflichten auf Dritte zu übertragen. Änderungen und Ergänzungen eines Einzelvertrages bzw. dieser AGB bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform, sowie seitens der Austria Agency® einer Unterschrift mindesten eines Agenturleiters (Zeichnungsberechtigten). Eine solche Zustimmung gilt jedoch nur für den entsprechenden Einzelauftrag und nicht für frühere oder künftige Leistungen.

14. Zusatz für den Austria Racing Weekend Cup

Sollte aus irgendwelchen Gründen der jeweilige Event ausfallen oder nur in einem kleinen Rahmen durchgeführt werden können, ist die Austria Agency® schadlos – klaglos zu halten und es sind keinerlei Schadenersatz oder Rückforderungen geltend zu machen.

Die Austria Agency® übernimmt keine Haftung für den Stand sowie dem dazu gehörigen Equipment.

Ebenso übernimmt die Austria Agency® keine Haftung für Schäden in den Einkaufcentren durch Dritte.

15. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche zwischen den Parteien sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist der Hauptsitz der Austria Agency®.

Über das Vertragsverhältnis entscheidet österreichisches Recht.