Der Versicherungsmakler schließt mit seinem Mandanten einen Maklervertrag ab. Dieser kostet in den meisten Fällen auch kein Geld, regelt aber das Verhältnis zwischen Mandant und Makler. Hier wird genau definiert, in welchem Umfang der Makler die Interessen seines Mandanten vertritt. Der Versicherungsmakler haftet für seine ausgesprochene Empfehlung. Er hat also ein hohes Interesse daran, die beste Lösung für den Mandanten zu finden.