Allgemeine Geschäftsbedingungen der OPTIMO Solutions
Konstantin Schüle - Einzelunternehmen

1. Vertragsabschluss und Vertragsinhalt

1.1
Unsere Programmierdienstleistungen und sonstige Leistungen sowie Angebote und Auftragsbestätigungen erfolgen aus-
schließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden "unsere AGB" genannt).
Unsere AGB sind deshalb Bestandteil aller - auch zukünftigen - Verträge und Vereinbarungen, die wir mit dem Kunden über die
von uns angebotenen Leistungen schließen, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert in Bezug genommen oder vereinbart werden.

1.2
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden sind für uns auch dann unverbindlich, wenn wir Ihnen nicht ausdrücklich
widersprechen oder der Kunde seine Zustimmung zu unseren AGB nicht ausdrücklich erklärt. Das gilt auch für Teile von
allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden, die in unseren AGB nicht geregelt sind.

1.3
Die Auftragserteilung durch den Kunden erfolgt durch Annahme in Schrift- oder Textform unserer jeweiligen Angebote,
an die wir uns nur 14 Tagen ab Zugang beim Kunden gebunden halten.

1.4
Sollten Teile, Bauteile, Muster, Konstruktionszeichnungen, Zeichnungen und andere Gegenstände des Kunden
körperlicher oder unkörperlicher Art ohne zugehörige Auftragserteilung in Schrift- oder Textform bei uns eingehen,
ist dies der Annahme unseres zugehörigen Angebots durch den Kunden gleichzusetzen.


2. Schrift- oder Textform

2.1
Alle Vertragsabreden, Vereinbarungen, Zusicherungen und Garantien bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schrift- oder
Textform. Abweichungen oder Ergänzungen sowie mündliche Vereinbarungen werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn
sie in Schrift- oder Textform von uns bestätigt werden.

2.2
Auch rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen/Mitteilungen, die nach Vertragsschluss abzugeben sind
(z.B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der
Schrift- oder Textform.


3. Preise, Zahlung

3.1
Maßgeblich sind ausschließlich die in unseren Angeboten und Auftragsbestätigungen genannten Preise, bei denen
es sich um Nettopreise ohne Umsatzsteuer handelt, weshalb der Kunde die Umsatzsteuer zusätzlich zu entrichten hat.

3.2
Sollte aufgrund sich veränderter Bedingungen, die nicht von uns zu vertreten sind, ein höherer als der vereinbarte
Aufwand notwendig werden, behalten wir uns vor, auch diesen Zusatzaufwand angemessen in Rechnung zu stellen.

3.3
Zahlungen des Kunden haben innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu erfolgen. Für die
Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es auf deren Eingang auf unserem Konto an. Zahlt der Kunde bei Fälligkeit nicht
oder nicht vollständig, behalten wir uns vor, die ausstehenden Beträge ab Fälligkeit mit 5 % p.a. zu verzinsen.

3.4
Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.

3.5
Bei Nichtabnahme der angeforderten Leistungen ist die Optimo Solutions berechtigt, anstelle eines konkreten
Schadens einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 50 % der Bruttoauftragssumme des jeweiligen
Auftrags, höchstens jedoch den nach gewöhnlichem Lauf der Dinge zu erwartenden Schaden, zu berechnen.
Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder der Schaden wesentlich
niedriger ist als die Pauschale

3.6
Wir sind berechtigt, die jeweils gültigen gesetzlichen Verzugszinsen, derzeit von 9 % p.a. unter Kaufleuten,
spätestens 30 Tage nach Rechnungsdatum zu verlangen. Wir behalten uns aber vor, einen höheren tatsächlichen
Schaden nachzuweisen und zu verlangen.

3.7
Werden nach Vertragsabschluss Umstände bekannt, die Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden begründen,
kann die Optimo Solutions weitere Leistungen von einer Vorauszahlung durch den Kunden abhängig machen.
Die Optimo Solutions setzt dem Kunden für die Vorauszahlung eine angemessene Frist und kann vom Vertrag
zurücktreten, wenn die Vorauszahlung nicht fristgemäß eingeht. Der Kunde kann statt der Vorauszahlung
Sicherheit durch Bankbürgschaft leisten.

3.8
Hat die Optimo Solutions bereits geleistet, so wird der Rechnungsbetrag bei Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des
Kunden, ungeachtet vereinbarter Zahlungsfristen, sofort fällig. Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden sind
unter anderem dann begründet, wenn ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen gestellt
wurde oder er Zahlungen an die Optimo Solutions oder Dritte nicht fristgerecht leistet.


4. Leistungsfristen und -Termine

4.1
Leistungsfristen und Leistungstermine beruhen auf Schätzungen unseres Arbeitsumfangs aufgrund der Kundenangaben.
Sie sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns in Schrift oder Textform ausdrücklich als verbindlich bestätigt werden.

4.2
Die Leistungsfristen und/oder die in unserem Angebot bzw. Auftragsbestätigung enthaltenen Bearbeitungszeiten
beginnen frühestens ab dem Zeitpunkt zu laufen, zu dem die für die Dienstleistung notwendigen
Gegenstände bzw. Programmerstellung notwendigen Daten
(Programmiergegenstand), bei uns angeliefert worden sind. Sollte sich die Anlieferung der Gegenstände bzw.
Daten (Programmiergegenstand) durch den Kunden verzögern oder der Kunde seinen sonstigen vertraglichen
Mitwirkungsverpflichtungen uns gegenüber nicht nachkommen, können wir eine Verlängerung der Leistungsfristen
zumindest um den daraus resultierenden Verzögerungszeitraum verlangen.

4.3
Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, sofern sie für den Kunden verwendbar und ihm deshalb zumutbar sind.

4.4
Sollte sich eine Lieferung durch uns verzögern, ist der Kunde erst nach zweimalig erfolgloser Nachfristsetzung
berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, es sei denn, die Lieferverzögerung ist dem Kunden zumutbar.

4.5
Wir sind berechtigt, noch ausstehende Lieferungen und Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder
Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn uns nach Abschluss des Vertrags Umstände
bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden wesentlich zu mindern geeignet sind und
durch die die Bezahlung unserer offenen Forderungen durch den Kunden aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis
(einschließlich aus anderen Einzelaufträgen, für die derselbe Rahmenvertrag gilt) gefährdet wird.


5. Programmierdienstleistungen und jeglichen weiteren angebotenen Dienstleistungen

5.1
Die Zeichnung und CAD ist maßgebliche Grundlage unserer Tätigkeit und basiert auf einer Simulation
eines Netzes, abgeleitet vom jeweils gültigen vorliegenden CAD. Die spätere Qualität der zu
evaluierenden Realdaten weicht in zumindest teilweise davon ab und deren Plausibilitätsprüfung
obliegt dem Kunden.

5.2
Unsere Programmierungsdienstleistungen und deren Ergebnisse beziehen sich ausschließlich auf dem simulierten
Prüfgegenstand zum Zeitpunkt der Programmierung, wenn hierbei keine Bauart- bzw. Maßveränderung im Vergleich
zu unserem Programmierstand erfolgt ist. Der Kunde hat eindeutige Vorgaben zu erstellen, nach denen die Messung
durchgeführt werden soll (Prüfanweisung).

5.3
Sind Maße, Werte, Abbildungen und/oder Zeichnungen nicht von uns in Schrift- oder Textform bestätigt worden,
gelten sie als für uns unverbindliche Leistungsbeschreibung, was sowohl bei Anfragen des Kunden als auch bei
unseren Angeboten und Auftragsbestätigungen gilt.

5.4
Die Ausführung von Beratungen und Schulungsleistungen erfolgt unter Beachtung des jeweils aktuellen Standes
von Wissenschaft und Technik.

5.5
wir sind berechtigt, uns zur Ausführung von Aufträgen der Tätigkeit Dritter zu bedienen. Wir bleiben aber gegenüber
dem Auftraggeber stets unmittelbar selbst verpflichtet.

5.6
Der Kunde hat sofort nach Erhalt unserer Auftragsbestätigung die darin angegebenen Mengen-, Maß- und
Ausführungsangaben sowie die Einzelpreise und Konditionen zu prüfen. Etwaige Abweichungen unserer
Auftragsbestätigung von seiner Bestellung hat er uns innerhalb von drei Werktagen nach Erhalt der
Auftragsbestätigung in Schrift- oder Textform mitzuteilen. Andernfalls gelten die in unserer Auftragsbestätigung
festgehaltenen Maße, Mengen- und Ausführungsangaben sowie Preise und sonstigen Vertragskonditionen als
vom Kunden bestätigt.

5.7
Informationen, Auskünfte und Beratungen bezüglich unserer Dienstleistungen, die wir außerhalb eines
Vertragsverhältnisses vornehmen, erfolgen ausschließlich auf der Basis unserer Erfahrungswerte, für
die wir eine Haftung nur bei einer Bestätigung in Schrift- oder Textform durch uns übernehmen können.

5.8
Die gesetzliche Pflicht zur Archivierung gilt nur für Prüfergebnisse. Es bleibt der Optimo Solutions freigestellt
Rohdaten zu speichern, oder nicht, es sei denn im Angebot wurde dies ausdrücklich vereinbart.

5.9
Der Kunde hat die Optimo Solutions, soweit erforderlich, bei der Beseitigung von Mängeln zu unterstützen,
insbesondere auf deren Wunsch entsprechende Anpassungen oder Angaben zu übersenden.

5.10
Eine Gewähr für die Brauchbarkeit ihrer Leistungen, für den vom Kunden vorgesehenen Zweck, übernimmt
die Optimo Solutions nicht, es sei denn, dies wird ausdrücklich und schriftlich vereinbart.


6. Versand, Gefahrenübergang

6.1
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, gelten die Lieferungen und Leistungen ab unserem
Unternehmensstandort in 75248 Ölbronn-Dürrn.

6.2
Die Gefahr einer Verschlechterung oder des zufälligen Untergangs der uns vom Kunden überlassenen
Prüfgegenstände geht ab Anzeige der Rückgabe- bzw. Versandbereitschaft, die in Schrift- oder Textform
erfolgen kann, auf den Kunden über. Dies gilt auch dann, wenn auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden
Teile, Bauteile, Muster, Zeichnungen oder sonstige Gegenstände in unseren Räumen belassen und
zwischengelagert werden.

6.3
Bis zur Anzeige der Versandbereitschaft haften wir für die bei uns zwischengelagerten Gegenstände die
nach Auftragsbearbeitung zur Rücksendung bereitstehen, nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz.
Für den Fall einfacher Fahrlässigkeit ist unsere Haftung jedoch grundsätzlich ausgeschlossen.

6.4
Die Einlagerung von Prüfmustern bei uns ist nicht zulässig. Prüfmuster werden grundsätzlich nach erfolgter
Prüfung an den Besteller zurückgesandt.


7.  Unterersuchungspflicht, Mängelrügen

7.1
Der Kunde ist verpflichtet, unsere Leistungen und Messergebnisse unverzüglich nach Erhalt sorgfältig
auf Mängel und Übereinstimmung mit den vertraglichen Vereinbarungen zu untersuchen. Hierbei erkennbare
Mängel hat der Kunde spätestens innerhalb von 8 Werktagen nach Erhalt der Leistungen und
Messergebnisse in Schrift- oder Textform zu rügen, damit nicht andernfalls unsere Leistungen bzw.
Messergebnisse als von ihm genehmigt gelten. Hinsichtlich anderer Mängel gelten unsere Leistungen
bzw. Messergebnisse vom Kunden als genehmigt, wenn uns seine Mängelrüge in Schrift- oder Textform
nicht innerhalb von 8 Werktagen nach dem Zeitpunkt zugeht, in dem sich der Mangel gezeigt hat.
Mangelhafte Prüfgegenstände bzw. fehlerhafte Messergebnisse dürfen vom Kunden ohne Abstimmung
mit uns nicht verändert bzw. nicht be- oder verarbeitet werden. Andernfalls geht der Kunde seiner
Gewährleistungsrechte verlustig.

7.2
Das Recht des Kunden, vom Vertrag zurückzutreten, steht ihm grundsätzlich erst zu, wenn er uns zweimal
Gelegenheit zur Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung innerhalb einer angemessenen Frist gewährt hat.

7.3
Kosten, die uns durch unberechtigte Mängelrügen entstehen, trägt der Kunde.


8. Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht

Der Kunde ist zur Aufrechnung bzw. Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts, sofern es nicht aus
demselben Vertragsverhältnis stammt, nur mit fälligen unstrittigen bzw. rechtskräftigen Gegenansprüchen berechtigt.


9. Haftung auf Schadensersatz wegen Verschuldens, Haftungsbegrenzung

9.1
Unsere Haftung auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden
ankommt, nach Maßgabe dieser Ziffer 9 eingeschränkt.

9.2
Wir haften nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit unserer Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder
sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt.
Vertragswesentlich sind die Verpflichtung zur rechtzeitigen Lieferung/ Leistung des Liefer- oder
Leistungsgegenstands, dessen Freiheit von Rechtsmängeln sowie solchen Sachmängeln, die seine
Funktionsfähigkeit oder Gebrauchstauglichkeit mehr als nur unerheblich beeinträchtigen,
sowie Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten, die unserem Kunden die vertragsgemäße Verwendung
des Liefer- und Leistungsgegenstands ermöglichen sollen, oder den Schutz von Leib oder Leben von
Personal des Kunden oder den Schutz von dessen Eigentum vor erheblichen Schäden bezwecken.

9.3
Soweit wir gemäß 9.2 dem Grunde nach auf Schadensersatz haften, ist diese Haftung auf Schäden
begrenzt, die wir bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen haben
oder die wir bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden
und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Liefergegenstands sind, sind außerdem nur ersatzfähig,
soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Liefergegenstands typischerweise zu
erwarten sind.

9.4
Im Falle einer Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist unsere Ersatzpflicht für Sachschäden und
daraus resultierende weitere Vermögensschäden auf einen Betrag von EUR 1.000,00 je Schadensfall
beschränkt, auch wenn es sich um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt.

9.5
Die Programme zur Messwertermittlung sind, wenn nicht anders in der Leistungsbeschreibung des
Auftrags deklariert, Bestandteil des Auftrags und werden mitgeliefert. Mit der Übergabe des
(Mess-)Programms (Messroutinen) übergeht die Haftung auf den Kunden, auch ohne vorherige
schriftliche Bestätigung und Unterschrift durch einen Zeichnungsberechtigten.

9.6
Soweit wir technische Auskünfte geben oder beratend tätig werden und diese Auskünfte oder
Beratung nicht zu dem von uns geschuldeten vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören,
geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.

9.7
Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten
unserer Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen.

9.8
Die Einschränkungen dieser Ziff. 9 gelten nicht für unsere Haftung wegen vorsätzlichen Verhaltens,
für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
oder nach dem Produkthaftungsgesetz.

9.9
Mit Zusendung von Daten (Skizzen, Zeichnungen, CAD-Daten, Fotos, etc..) via Standard-Email zu Postfächern
der Optimo Solutions verlieren sämtliche Geheimhaltungsvereinbarungen mit dem Kunden ihre Gültigkeit.


10. Erfüllungsort, anwendbares Recht, Gerichtsstand, Vertragssprache

10.1
Erfüllungsort für die aus dem Vertrag sich ergebenden Verbindlichkeiten ist unser Firmensitz in 75248 Ölbronn-Dürrn.

10.2
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

10.3
Vertragssprache ist Deutsch.

10.4
Gerichtsstand ist, wenn unser Kunde Vollkaufmann ist, Pforzheim. Wir sind jedoch auch berechtigt, am
Sitz des Kunden zu klagen.


11. Schutzrechte

11.1
Der Auftraggeber steht nach Maßgabe des Absatzes 2 dafür ein, dass durch von ihm gelieferte
Produkte keine Schutzrechte Dritter in Ländern der Europäischen Union oder anderen Ländern, in
denen er die Produkte herstellt oder herstellen lässt oder vertreibt oder vertreiben lässt, verletzt werden.

11.2
Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns von allen Ansprüchen freizustellen, die Dritte gegen uns wegen
der in Absatz 1 genannten Verletzung von gewerblichen Schutzrechten erheben, und uns alle
notwendigen Aufwendungen im Zusammenhang mit dieser Inanspruchnahme zu erstatten. Dieser Anspruch
besteht nicht, soweit der Auftraggeber nachweist, dass er die Schutzrechtsverletzung weder zu
vertreten hat noch bei Anwendung kaufmännischer Sorgfalt zum Zeitpunkt der Lieferung hätte kennen müssen.


12. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung des Vertrags und/oder unserer AGB undurchführbar bzw. unwirksam sein oder
werden, wird dadurch die Gültigkeit der Bestimmungen und Regelungen im Übrigen nicht berührt.
Es gilt dann eine der undurchführbaren bzw. unwirksamen Bestimmung im wirtschaftlichen Erfolg
möglichst gleichkommende Regelung als vereinbart. Dies gilt auch für eventuell auftretende Lücken
des Vertrags und/oder der Bestimmungen dieser AGB.


13. Datenschutz

Wir werden Daten aus den Vertragsverhältnissen mit dem Kunden nach § 28 Bundesdatenschutzgesetz
zum Zwecke der Datenverarbeitung speichern und behalten uns das Recht vor, die Daten, soweit
für die Vertragserfüllung erforderlich, auch Dritten (z.B. Versicherungen, Behörden) zu übermitteln.




(Stand: 01/2024)