Mitteilung der Prüfungsleitung
Sollten Sie aus wichtigen Gründen (ärztlich bescheinigte Erkrankung, Unfall, Todesfall in der Familie usw.) verhindert sein, an der Prüfung teilzunehmen, so melden Sie dies unverzüglich dem Prüfungssekretariat. Bei Krankheit oder Unfall ist am gleichen Tag ein Arztzeugnis einzusenden. Über den weiteren Prüfungsverlauf entscheidet die Prüfungsleitung in Absprache mit dem Amt für Berufsbildung und Mittelschule.
Die Kandidatinnen und Kandidaten haben sich an jeder Prüfung auf Verlangen mittels Ausweis mit Foto auszuweisen (z. B. Lernendenausweis, Identitätskarte, Fahrausweis).
Den Anweisungen der Expertinnen und Experten, vor und während einer Prüfung, ist strikte Folge zu leisten. Gibt es Unklarheiten zu diesen Anweisungen, so hat die Kandidatin oder der Kandidat sofort nachzufragen. So können Missverständnisse und Unklarheiten vermieden werden.
Lernende Kauffrau/Kaufmann EFZ inkl. BM: Bitte beachten Sie die Wegleitung, die am gleichen Ort wie die Prüfungsprogramme auf www.netwalden.ch abgelegt ist.
Lernende Detailhandelsassistent/-in EBA und Detailhandelsfachleute EFZ: Bitte beachten Sie die Factsheets, die am gleichen Ort wie die Prüfungsprogramme auf www.netwalden.ch abgelegt sind.
Plötzliche Erkrankungen während der Prüfung sind unverzüglich der Aufsichtsperson zu melden. Diese informiert die Prüfungsleitung. Nach Prüfungsschluss geltend gemachte Erkrankungen oder nachträglich eingesandte Arztzeugnisse können nicht berücksichtigt werden.
Das Material für die Prüfungsarbeiten mit Ausnahme der persönlichen Schreibutensilien wird Ihnen zur Verfügung gestellt. Nehmen Sie nur die in der Prüfungswegleitung zugelassenen Hilfsmittel mit. Sämtliche Geräte, die zur uni- oder bidirektionalen Kommunikation geeignet sind, wie z.B. Smartphones, Smartwatches, Smartlenses, Smart Glasses usw., dürfen Sie weder bei sich noch auf sich tragen..
Bei Verdacht auf Besitz und/oder Verwendung von nicht zugelassenen Hilfsmitteln wird die Prüfung unterbrochen und die Prüfungsleitung informiert.
Beachten Sie, dass vor der Abgabe der Noten keine Auskünfte über erreichte Resultate gegeben werden. Allen an der Prüfung beteiligten Personen ist es untersagt, Kandidatinnen und Kandidaten, Eltern, Berufsbildnerinnen und Berufsbildner oder anderen Personen Prüfungsergebnisse mitzuteilen.
Kandidatinnen und Kandidaten, welche die Prüfung nicht bestanden haben, werden bis spätestens Dienstag, 30. Juni 2026 mit eingeschriebenem Brief informiert. Dieses Schreiben enthält auch Informationen über die Möglichkeiten zur Wiederholung der Prüfung und zur Einsichtnahme in die Prüfungsarbeiten. Der Lehrbetrieb erhält eine Kopie.
Wer die Prüfung nicht bestanden hat, hat das Recht auf Einsichtnahme in die Prüfungsarbeiten.