Aktuelle Informationen zum Corona-Virus (COVID-19) für Touristen in Montenegro

Um die Gesundheit von Bürgern und Touristen in Montenegro zu schützen, hat die Regierung von Montenegro eine Reihe vorübergehender Maßnahmen getroffen, um das Risiko einer möglichen Ausbreitung des COVID-19 Virus zu verhindern.

Touristen, die sich derzeit in Montenegro aufhalten in allen gesundheitlichen Fragen können über die Website des Instituts für öffentliche Gesundheit von Montenegro unter https://www.ijzcg.me/ und das Call Center 1616 (wochentags von 08 bis 20 Uhr, am Wochenende von 10 bis 16 Uhr) informiert werden.


Einreise nach Montenegro

Montenegrinische Staatsbürger und Ausländer können über alle Grenzübergänge einreisen.


Persönliche / allgemeine Maßnahmen

Verpflichtung zum Tragen von Masken im Gesundheitseinrichtungen, Sammelunterkünften und öffentlichen Verkehrsmitteln und Einhaltung von Abstandsmaßen von mindestens zwei Metern im Innen- und Außenbereich in allen Gemeinden Montenegros.

Was ist erlaubt / offen?

  • Intercity-Passagierverkehr

  • Lebensmittelgeschäfte (Märkte, Supermärkte, Verbrauchermärkte) Uhr;

  • Restaurants, Cafe Bars, andere Catering-Einrichtungen, Hotels arbeiten mit der Möglichkeit, für maximal vier Gäste an einem Tisch zu sitzen in allen Gemeinden (wo Restaurants, Cafe Bars und andere Catering-Einrichtungen, Hotels dürfen auf der Terrasse / im Garten des Restaurants arbeiten, mit der Möglichkeit, für maximal 4 Gäste an einem Tisch zu sitzen )

  • Öffentlicher Stadtverkehr

  • Taxitransport

  • Alle häfen für Kreuzfahrtschiffen und Yachten

  • Binnenschifffahrt

  • Skigebiete

  • Betrieben werden

  • Die Nationalparks von Montenegro

  • Schönheits- und Friseursalons

  • Fitness-Center und Fitnessstudios mit Bedingung, dass eine Fläche von 10m2 für eine Person bereitgestellt werden muss

  • Kinderspielzimmer mit mindestens 10 m2 Platz pro Person

  • Buchmacher

  • Vergnügungsparks (Vergnügungspark, Karussell usw. bis 100 Personen)

  • In Einkaufszentren, Geschäftszentren mit einer Fläche von über tausend Quadratmetern und mit mehr als drei Geschäftseinheiten ist die Anwesenheit einer Person pro 10 Quadratmeter unter Einhaltung der grundlegenden Maßnahmen.

  • Private Versammlungen im Freien von bis zu 100 Personen (unter Beachtung der Empfehlungen des Instituts für öffentliche Gesundheit)

  • Öffentliche Versammlungen im Freien (mit zwei Meter Abstand halten .)

  • Anwesenheit des Publikums in Sporthallen bis zu 50 Prozent der Gesamtzahl der Sitzplätze, und Abstand von einem Sitzplatz zwischen den Zuschauern.

  • Bei Outdoor-Sportveranstaltungen ist es unter Einhaltung der grundlegenden epidemiologischen Maßnahmen erlaubt, die Tribünen bis zu zwei Drittel der Gesamtzahl der Sitzplätze zu füllen.

  • Es ist erlaubt, in einem religiösen Gebäude in Anwesenheit einer Person auf 10 qm einen religiösen Ritus durchzuführen, mit dem obligatorischen der Einhaltung von Abstand.

  • Hochzeiten, Geburtstage und andere private Feiern mit einer Fläche von 10 m2 pro Person abhalten.

  • Der Besuch von kulturellen Einrichtungen (Theater, Kinos, Museen, Galerien)

  • An allen anderen Tagen bis zum 13.Mai ist die Arbeitszeit aller Catering-Einrichtungen ist auf 01:00 Stunden beschränkt, wobei während der vollen Arbeitszeit das Aufführen und Übertragen von Musik live. Lautsprechermusik ist erlaubt.

  • Die Arbeit der Nachtklubs und der Discos.

  • Klassenfahrten und Exkursionen.

Was ist verboten / geschlossen?

Grundlegende Tipps, wie Sie sich und andere schützen können

  • Halten Sie einen Abstand von zwei Metern zwischen Personen ein

  • Waschen Sie Ihre Hände regelmäßig

  • Tragen Sie eine Maske

Die neuesten und detailliertesten Informationen zu den eingeführten Maßnahmen und Empfehlungen finden Sie unter