Das Handelsregister

Das Handelsregister gibt Auskunft über Tatsachen und Rechtsverhältnisse, die im Zusammenhang mit dort eingetragenen Unternehmen für den Rechtsverkehr von Bedeutung sind. Im Handelsregister stehen beispielsweise die Namen der Personen, die berechtigt sind, im Geschäftsleben ein Unternehmen zu vertreten.

Es offenbart die wichtigsten Rechtsverhältnisse der Kaufleute, indem es z.B. Auskunft darüber gibt, welche Rechtsform ein Unternehmen hat, wer ein Unternehmen vertreten darf oder wer für Verbindlichkeiten haftet.

Es dient so Unternehmensinteressen, weil eine Eintragung in das Handelsregister entsprechende Mitteilungen an Geschäftspartner entbehrlich macht. Es dient aber auch dem Informationsbedürfnis dieser Geschäftspartner und dem der Allgemeinheit.

Eingetragene Tatsachen können durch Vorlage eines Auszuges aus dem Handelsregister urkundlich nachgewiesen werden. Dies erleichtert die Führung eines Rechtsstreits.

Um dem Informationsbedürfnis Rechnung zu tragen, hat der Gesetzgeber die Öffentlichkeit des Handelsregisters angeordnet. Jedermann kann das Handelsregister und die zum Handelsregister eingereichten Schriftstücke (z.B. die Satzung einer Aktiengesellschaft) kostenpflichtig anfordern.

Das Handelsregister wird von den Amtsgerichten geführt, es besteht aus zwei Abteilungen.

Abteilung A (Einzelunternehmen, Personengesellschaften und rechtsfähige wirtschaftliche Vereine)

Das Handelsregister Abteilung A (HRA) erteilt Auskunft über: Firma, Rechtsform, Inhaber bzw. persönlich haftende Gesellschafter der Personenhandelsgesellschaft, Wechsel der Inhaber bzw. Gesellschafter, Ort der Niederlassung, Betrag der Kommanditeinlage, Eröffnung der Insolvenz, Löschung der Firma.

Abteilung B (Kapitalgesellschaften.

Das Handelsregister Abteilung B (HRB) erteilt Auskunft über: Firma, Rechtsform, Ort der Niederlassung, Geschäftsführer, Stammkapital der GmbH bzw. Grundkapital der Aktiengesellschaft (AG), Prokura, Unternehmensgegenstand, Liquidation, Eröffnung der Insolvenz, Löschung der Firma.

Die Eintragung ist für Unternehmen, die als kaufmännischer Geschäftsbetrieb geführt werden, zwar Pflicht – sie erfolgt aber nicht automatisch. Die Eintragung muss beantragt werden. Ist das Unternehmen eintragungspflichtig und wird die Eintragung nicht beantragt, kann dies empfindliche Geldstrafen nach sich ziehen. Für einige Unternehmensformen ist der Eintrag im Handelsregister zwingend vorgeschrieben.

>> Handelsregisterauszug