Hausordnung

Liebe Gäste,

wie immer, wenn viele Menschen an einem Ort zusammenkommen, ist es hilfreich, das Zusammenleben zum Nutzen aller mit ein paar Regeln zu erleichtern.

Die meisten sind für Sie ohnehin selbstverständlich und werden die Freude an Ihrem Aufenthalt nicht einschränken und dass Dinge, die gesetzlich verboten sind (z.B. illegale Drogen und Waffen), auch bei uns nicht erlaubt sind, ist jedem klar.

Gegenseitige Rücksichtnahme …

… ist der Schlüssel zu allem. Wenn sich jede/r so verhält, dass andere Gäste nicht gestört werden, ist schon ein großer Schritt zu einem ungetrübten Aufenthalt gemacht.

Daher werden Sie sicher verstehen, dass wir im Sinne unserer Gäste besonders auf folgende Punkte achten.

1. In allen JUFA Hotels ist das Rauchen im ganzen Haus untersagt. Bei Zuwiderhandlung müssen wir Ihnen CHF 100,- für den erhöhten Reinigungsaufwand und damit verbundenen Umsatzausfall berechnen. Sollten durch die Rauchmelder Feuerwehreinsätze ausgelöst werden, müssen wir Ihnen diese beträchtlichen Kosten ebenfalls in Rechnung stellen. (mind. CHF 500,-)

2. Achten Sie auf Ihre Lautstärke, besonders bei geöffneten Fenstern und zu Zeiten der Nachtruhe von 22:00 – 07:00 Uhr. Die Nachtruhe gilt auch auf dem gesamten Gelände. Bitte verhalten Sie sich auf dem Weg zur Unterkunft gegenüber den Anwohnern rücksichtsvoll. Im Konfliktfall behalten wir uns vor „ Lärmmaschinen“ wie Radios oder CD-Player bis zu Ihrer Abreise in Verwahrung zu nehmen.

3. Das Mitbringen von Alkohol und der Konsum auf dem Zimmer ist minderjährigen Gästen untersagt. Der Konsum von mitgebrachten Speisen und Getränke ist in den öffentlichen Bereichen untersagt.

4. Genießen Sie Ihren Aufenthalt! Sollte einmal etwas nicht Ihren Vorstellungen entsprechen, weisen Sie uns bitte umgehend darauf hin, auch auf eventuelle Schäden, damit diese dem Verursacher in Rechnung gestellt werden können.

5. Belästigungen anderer Gäste und sonstige Verstöße gegen die vorliegende Hausordnung können zur fristlosen Auflösung des Beherbergungsvertrages aus wichtigem Grund, Schadensersatzforderungen und Hausverbot führen.

6. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass öffentliche Bereiche im Haus zu Ihrer Sicherheit videoüberwacht sein können. Bei Fragen zur Videoüberwachung wenden Sie sich bitte an datenschutz@jufahotels.com.


7. Apropos Sicherheit: Bitte prägen Sie sich die ausgewiesenen Fluchtwege im Brandfall und die Lage der Feuerlöscher ein. Aus Gründen der Feuerverhütung ist das Zubereiten warmer Speisen und Getränke in den Zimmern nicht gestattet.


8. Wertgegenstände sind ausschließlich im Safe zu verwahren. Bis zu einem Wert von CHF 550,- sind Wertgegenstände im Zimmersafe zu verwahren. Wertgegenstände, die diesen Wert übersteigen, sind an die Rezeptionsmitarbeiter zu übergeben und werden während der Dauer Ihres Aufenthaltes in unserem Zentralsafe verwahrt. Die Abholung der im Zentralsafe aufbewahrten Wertgegenstände ist während der Rezeptionsöffnungszeiten gegen Vorlage eines Ausweises möglich. Bitte beachten Sie, dass Wertgegenstände, die den Gesamtwert von CHF 1.500,- übersteigen, aus Versicherungsgründen nicht im JUFA Hotel verwahrt werden können. Wir ersuchen Sie, diese stattdessen in einem Bankschließfach zu hinterlegen.


9. Das Aufladen von E-Bike-Akkus in den Hotelzimmern ist untersagt. Handy, Laptop, etc. dürfen nur bei Anwesenheit aufgeladen werden. Herstellervorgaben zur Ladung sind einzuhalten.


10. Den Anordnungen der Hotelmitarbeiter ist Folge zu leisten.