Verkaufs- und Auftragsbedingungen

GXK Kollektiv KG
Haslau 23, 4893 Zell am Moos, Österreich
UID: ATU69225634
FN 425145 p, Landesgericht Wels
porzellan@gxk.at

Die GXK Kollektiv KG stellt Keramikprodukte her und vertreibt diese, insbesondere unter den Marken Göllner x Konzett (GXK) und Caroline Göllner Porzellan.

1. Geltungsbereich

Diese Verkaufs- und Auftragsbedingungen gelten für den Verkauf von Produkten sowie für individuelle Anfertigungen und Kleinserien der GXK Kollektiv KG. Sie gelten für Geschäfte mit Verbrauchern und Unternehmern, soweit im Folgenden keine abweichenden Bestimmungen vorgesehen sind.

2. Bestellung und Vertragsabschluss

Produkte können direkt vor Ort sowie nach individueller Anfrage und Vereinbarung bestellt werden. Angaben zu Produkten, Preisen und Verfügbarkeit stellen noch kein verbindliches Angebot dar, sofern sie nicht ausdrücklich als solches bezeichnet sind. Ein Vertrag kommt durch die Annahme einer Bestellung durch die GXK Kollektiv KG, durch eine entsprechende Auftragsbestätigung oder durch die beiderseitige Annahme eines individuellen Angebots zustande. Bei Sonderanfertigungen können vor Produktionsbeginn insbesondere Form, Farbe, Dekor, Stückzahl, Preis und voraussichtlicher Fertigstellungstermin vereinbart werden.

3. Preise und Zahlung

Es gelten die bei Vertragsabschluss vereinbarten Preise. Preise gegenüber Verbrauchern verstehen sich einschließlich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Zahlungsart und Zahlungsfrist ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder der Rechnung. Bei Sonderanfertigungen und Kleinserien kann eine Vorauszahlung oder Teilzahlung vereinbart werden. Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die gelieferte Ware im Eigentum der GXK Kollektiv KG.

4. Handgefertigte Produkte

Die Produkte werden in Handarbeit hergestellt. Insbesondere bei Porzellan, Glasuren, eingefärbten Massen und manueller Oberflächenbearbeitung können geringfügige Unterschiede zwischen einzelnen Stücken entstehen. Abweichungen in Farbe, Form, Abmessungen, Volumen, Gewicht, Oberfläche, Glasur, Dekor und Materialwirkung können Teil des handwerklichen Herstellungsprozesses sein.

Produktabbildungen und Muster dienen der Darstellung des jeweiligen Produkts. Eine vollständig identische Reproduktion von Farbe, Oberfläche und handwerklichen Details kann insbesondere bei individuell gefertigten Stücken und Kleinserien nicht gewährleistet werden.

Gesetzliche Gewährleistungsrechte bleiben davon unberührt.

5. Sonderanfertigungen und Custom-Aufträge

Individuelle Anfertigungen und Kleinserien werden entsprechend der jeweils vereinbarten Spezifikation hergestellt. Bei kundenspezifischen Dekoren, Prägungen, Logos, Farben oder anderen Gestaltungsmerkmalen kann vor Produktionsbeginn eine Freigabe durch den Auftraggeber vorgesehen werden. Mit dieser Freigabe gilt die betreffende Gestaltung als für die Produktion bestätigt.

Nach erfolgter Produktionsfreigabe gewünschte Änderungen können zu zusätzlichen Kosten und einer Verschiebung des Fertigstellungstermins führen. Änderungen sind nur möglich, soweit der Produktionsstand dies zulässt.

Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass von ihm zur Verfügung gestellte Logos, Grafiken, Texte und sonstige Gestaltungselemente verwendet werden dürfen und keine Rechte Dritter verletzen.

6. Fertigstellung, Abholung und Lieferung

Fertigstellungs- und Liefertermine werden individuell vereinbart. Bei handwerklicher Fertigung können sich Produktionszeiten insbesondere aufgrund von Trocknungs-, Brenn- oder Glasurprozessen verändern.

Soweit eine Lieferung vereinbart wurde, erfolgt diese an die vom Kunden bekannt gegebene Lieferadresse.

Versandkosten sowie gegebenenfalls bei Lieferungen außerhalb der EU anfallende Zölle, Einfuhrabgaben oder sonstige Gebühren werden entsprechend der jeweiligen Bestellung bzw. Vereinbarung behandelt.

7. Rücktritt bei Fernabsatzgeschäften

Wird ein Vertrag mit einem Verbraucher ausschließlich im Fernabsatz abgeschlossen, gelten die gesetzlichen Bestimmungen über das Rücktrittsrecht. Das gesetzliche Rücktrittsrecht besteht insbesondere nicht bei Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind.

Dies kann insbesondere individuell angefertigte Produkte mit kundenspezifischen Farben, Dekoren, Prägungen, Beschriftungen oder Logos betreffen. Soweit ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht, werden die dafür erforderlichen Informationen und die Rücktrittsbelehrung entsprechend den gesetzlichen Vorgaben zur Verfügung gestellt.

8. Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.

Bei berechtigten Mängeln stehen dem Kunden die jeweils gesetzlich vorgesehenen Gewährleistungsbehelfe zu.

Die für handgefertigte Produkte typischen und im Rahmen des vereinbarten Produkts zu erwartenden geringfügigen Unterschiede stellen für sich allein keinen Mangel dar.

9. Unternehmergeschäfte

Ist der Auftraggeber Unternehmer, gelten ergänzend die unternehmensrechtlichen Bestimmungen.

Offensichtliche Mängel sind nach Erhalt der Ware innerhalb angemessener Frist zu prüfen und entsprechend den gesetzlichen unternehmensrechtlichen Bestimmungen anzuzeigen.

Für Verträge mit Unternehmern wird als Gerichtsstand das sachlich zuständige Gericht am Sitz der GXK Kollektiv KG vereinbart.

10. Anwendbares Recht

Es gilt österreichisches Recht.

Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch zwingende Verbraucherschutzbestimmungen des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts des Verbrauchers nicht eingeschränkt werden.

Stand: September 2026