Der Führerschein mit 17
Ab 16,5 Jahren darf die Ausbildung begonnen werden. Die Ausbildung gilt für die Klassen B und BE. Die theoretische Prüfung kann 3 Monate vor dem 17.Geburtstag, die praktische Prüfung 1 Monat vorher abgelegt werden. Die Probezeit beträgt 2 Jahre.
Die Anforderungen an die Begleitperson
Mindestalter 30 Jahre
Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B seit mindestens (ununterbrochen) 5 Jahren
Maximal 1 Punkt im Verkehrszentralregister in Flensburg
Die Probezeit beginnt beim „Begleiteten Fahren“ mit der Erteilung der Prüfbescheinigung. Der Führerschein ab 17 schließt die Klassen AM und L mit ein. Die Fahrzeuge dürfen ohne Begleiter geführt werden, da das erforderliche Mindestalter von 16 Jahren bereits erreicht ist.