Info Sammlung

Der Ablauf in Worten

  1. Sie registrieren sich im vorab oder per Handy direkt vor Ort

  2. Sie fahren mit Ihrem Fahrzeug, Taxi, ... zur Einfahrt der Teststation (diese ist ausgeschildert)

  3. An der Zufahrt Begrüßt Sie bereits ein übersichtlicher Banner - unser Wegweisersystem.

  4. Die Fahren der Einbahnstraße entlang zum nächsten Wegweiser. Dort registrieren Sie sich indem Sie mit Ihrem Mobiltelefon den QR-Code abscannen. (Dieser Schritt ist nicht nötig, wenn Sie sich bereits Online registriert haben)

  5. Die Bestätigung Ihrer erfolgreichen Registrierung bekommen Sie bequem per E-Mail gesendet. Diese E-Mail enthält Ihren persönlichen Registrierungscode.

  6. Sie fahren weiter, die gekennzeichnete Fahrspur entlang bis zum Test-Schalter.

  7. Am Testschalter zeigen Sie die erhaltene Bestätigung Ihrer Registrierung vor und weisen sich mit einem Ausweis mit Name und Lichtbild aus.

  8. Sie erhalten das verpackte Schnelltest-Stäbchen

  9. Geschultes Personal führt den Test durch.

  10. Sie sind fertig und dürfen weiter fahren.

  11. Ihr Ergebnis mit Zertifikat erhalten Sie 20 - 30 Minuten nach dem Test per E-Mail.

Was tun wenn das Testergebnis positiv ist?

Der Link führt zur offiziellen Vorgehensanweisung des Landes Baden-Württemberg. Link

Was tun wenn das Testergebnis nicht ankommt?

Bei kostenlosen E-Mail-Anbietern wie WEB.de, GMX und Google kann es passieren, dass Ihr Ergebnis zeitlich verzögert zugestellt wird.

Sollten Sie das Ergebnis 30 - 45 Minuten nach Durchführung des Tests noch nicht per E-Mail erhalten haben, so melden Sie sich bitte per E-Mail bei uns. Prüfen Sie zuvor bitte Ihren SPAM Ordner. Weiter prüfen Sie bitte ob eventuell Ihr Postfach voll ist.Antworte Sie einfach auf die E-Mail über welche Sie Ihre Registrierung erhalten haben. >> Mail [at] Test-im-Auto.de <<

Die Tests

LEPU NASOCHECK comfort SARS-CoV-2 Antigen-Schnelltest

Der Corona Schnelltest Nasocheck ist vom Paul-Ehrlich-Institut evaluiert und geprüft. Eignet sich zum wöchentlichen Selbsttest, aufgrund seiner einfache Durchführbarkeit. Das Stäbchen nur 2-3cm tief in der eigenen Nase drehen.

Ergebnis in 15 Minuten . BfArM für Laien nach §11 Abs. 1 MPG Aktenzeichen der Sonderzulassung: 5460-S-104/21 . Abstrich im vorderen Nasenraum . Hygienische und einfache Testdurchführung . Paul-Ehrlich- Institut Evaluierung der Sensitivität anbei . Sensitivität: 96,06% . Spezifität: 99,62% . Keine Kreuzreaktion mit üblichen Influenzaviren . Empfindlich gegen Mutationen

Wie funktioniert ein Antigen-Test?

Mit Hilfe eines Antigen-Tests können Virus-Bestandteile des SARS-CoV-2 Virus, in einer entnommenen Probe nachgewiesen werden. Dieses Probenmaterial erhält man z.B. über einen Nasen- oder Rachenabstrich. Die entnommene Probe wird zunächst mit einer Testflüssigkeit in Kontakt gebracht, damit die Virus-Bestandteile vom Tupfer gelöst und in die Flüssigkeit übertragen werden können. Diese Testflüssigkeit wird anschließend auf den jeweiligen Antigen-Tests aufgebracht und wandert dann langsam über den gesamten Teststreifen. Dies dauert im Schnitt 15 Minuten. Wenn Virus-Bestandteile in der Probe vorhanden sind, reagieren diese an der Erkennungslinie mit farbigen Molekülen und es entsteht eine Farbbande. Dadurch findet ein qualitativer Nachweis von SARS-CoV-2 Virus-Bestandteilen (Antigenen) statt. Durch eine zweite Farbreaktion an der Kontrolllinie wird sichergestellt, dass der Test funktionsfähig ist.


Wer darf...

Seit 09.03.2021 hat jeder Bürger Anspruch auf mindestens einen Schnelltest pro Woche. Das sieht die neugefasste Corona-Testverordnung des Bundesgesundheitsministeriums vor, die heute veröffentlicht wurde und rückwirkend zum 8. März in Kraft tritt.

Das Angebot gilt für alle asymptomatischen Personen. Sie können sich nunmehr regelmäßig beispielsweise in einem Testzentrum oder in einer Arztpraxis präventiv testen lassen. Auch Apotheken, Rettungs- und Hilfsorganisationen sowie weitere Einrichtungen dürfen diese PoC-Antigentests anbieten, wenn der Öffentliche Gesundheitsdienst sie damit beauftragt.

Bei einem positiven Antigen-Test hat der Bürger Anspruch auf eine bestätigende Testung mittels eines PCR-Tests nach der Testverordnung (TestV). Fällt auch dieser Test positiv aus und es gibt einen begründeten Verdacht auf das Vorliegen einer Virusvariante, besteht Anspruch auf eine variantenspezifische PCR-Testung.

Die Beauftragung des PCR-Tests im Labor kann durch dieselbe Einrichtung erfolgen, die den Schnelltest durchgeführt hat – also durch das Testzentrum, die Arztpraxis oder die Apotheke. Sie verwendet dazu das Formular OEGD. Es ist über die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) erhältlich.

Die Testung von Mitarbeitenden sowie Patienten und Bewohnern in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen bleibt vorrangig den Einrichtungen selber überlassen. Neu ist, dass die Einrichtungen zukünftig für die bestätigende Diagnostik nach einem positiven PoC-Test unmittelbar einen PCR-Test in einem Labor veranlassen können.

Quelle: https://www.kbv.de

Wie unterscheidet sich ein Antigen-Test von einem PCR- oder Antikörper-Test?

Mit Hilfe des PCR-Test werden ebenfalls Virus-Bestandteile nachgewiesen, jedoch handelt es sich hierbei um das genetische Material – die virale RNA. Diese muss zunächst im Labor aus der Probe extrahiert werden und wird anschließend für den Nachweis vervielfältigt. Dadurch kann auch eine geringe Menge an Virus-RNA nachgewiesen werden, was diese Methode sehr sensitiv macht. Durch die Verarbeitung im Labor ist diese Test-Methode jedoch sehr zeit- und kostenintensiv.

Bei einem Antikörper-Test wird überprüft, ob eine Person schon eine Corona-Infektion durchlebt und das Immunsystem deswegen Antikörper gegen das Virus gebildet hat. Hierbei wird also keine akute Infektion nachgewiesen, sondern nur überprüft, ob man sich schon mal mit dem Virus infiziert hat.


DSGVO

Wir sind uns der Verantwortung für den Schutz besonderer Datenkategorien bewusst. Es werden die personenbezogenen Daten ausschließlich im Rahmen der gültigen Rechtsvorschriften der DSGVO und des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeitet. Grundsätzlich gilt für alle von uns genutzten Systeme: Die Übermittlung von Daten erfolgt über den sicheren Industriestandard „SSL“. Sämtliche Daten werden verschlüsselt und ausschließlich auf Servern innerhalb der EU gespeichert. Der Zugriff erfolgt über eine 256-bit SSL-Verschlüsselung, Dritte erhalten zu keinem Zeitpunkt Einblick in Daten.

Durchführung & Verantwortung

Die Antigentests werden durchgeführt von: BE SAVE Sicherheit & Service, Schillerstraße 133, 72458 Albstadt

Verantwortlich für den Test: Praxis Dr. Univ. PD Tomas Bethke, Schloßstraße 15, 72351 Geislingen

Datenschutz

Aufklärungshinweise zum Datenschutz

  1. Beschreibung der Verarbeitungstätigkeit
    Ihre personenbezogenen Daten (siehe unten, Ziffer 3) werden im Testzentrum, welches Ihnen diese Aufklärungshinweise aushändigt oder anzeigt, erfasst. Diese Daten werden in einem Internetportal, welches von der T-Systems International GmbH für das Testzentrum betrieben wird, gespeichert. Das Internetportal erzeugt eine Zufallszahl (die GUID), die in einem QR-Code gespeichert wird. Ein QR-Code ist ein Code aus Punkten und Leerstellen, der durch eine Kamera gelesen werden kann. Diesen können Sie mittels Ihres Mobilgeräts einlesen und zum Abruf Ihres Testergebnisses über das Internet verwenden.
    Ihre personenbezogenen Daten werden zu Abrechnungszwecken und zur Dokumentation des Tests in dem Internetportal gespeichert. Die Daten können dort vom Testzentrum abgerufen werden.

  2. Verarbeitungszwecke
    Ihre personenbezogenen Daten werden zu folgenden Zwecken verarbeitet:
    1. Um Ihnen zu ermöglichen, das Testergebnis über das Internet abzurufen.
    2. Um die Leistung der Durchführung des Tests gegenüber der Bundesrepublik Deutschland durch das Testzentrum abzurechnen.
    3. Um die Testdurchführung und das Testergebnis für die gesetzlich vorgeschriebene Dauer zu dokumentieren.
    4. Um eine namentliche Meldung nach den §§ 6 - 9 IfSG an das zuständige Gesundheitsamt im Falle eines positiven Testergebnisses durchzuführen.

  3. Personenbezogene Daten
    Folgende personenbezogene Daten werden verarbeitet und gespeichert:
    1. Ihr Name;
    2. Ihr Vorname;
    3. Ihr Geburtsdatum;
    4. Ihr Geschlecht;
    5. Ihre Adresse;
    6. Ihre Telefonnummer;
    7. Ihre eMail-Adresse;
    8. Die Adresse des Testzentrums;
    9. Der Zeitpunkt der Testdurchführung;
    10. Testhersteller und der Name des eingesetzten Tests;
    11. Die individuelle Seriennummer oder sonstige von der Teststelle vergebene individuelle Bezeichnung Ihres Tests;
    12. Eine für jeden Test neu ermittelte Zufallszahl;
    13. Die CWA Test ID: Diese wird als Hashwert aus den Angaben Ziffer 1 bis 3, 9, 11 und 12 (personalisierte Anzeige des Testergebnisses) oder 9 und 11 (pseudonymisierte Anzeige des Testergebnisses) errechnet und als Hashwert, zur Gänze und in der Form der ersten 8 Zeichen zur Kennzeichnung des Tests verwendet;
    14. Ihr Testergebnis.

  4. Verantwortliche Stelle
    Verantwortlich für die Verarbeitung ist:
    Praxis Dr. Univ. PD Tomas Bethke
    Inhaber:
    Dr. Univ. PD Tomas Bethke

  5. Datenschutzbeauftragter
    Der Datenschutzbeauftragte des Testzentrums kann unter folgenden Adressen und Telefonnummern erreicht werden:
    BE SAVE Sicherheit & Service, Schillerstraße 133, 72458 Albstadt, 07431 9571320

  6. Rechtliche Grundlagen der Verarbeitung
    Die Verarbeitung erfolgt auf Basis der folgenden Rechtsgrundlagen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. e) DSGVO und Art. 9 Abs. 2 lit. h) DSGVO:
    1. Für den Zweck, Ihnen zu ermöglichen, das Testergebnis über das Internet abzurufen: §§ 1, 4a Corona-TestV.
    2. Für den Zweck, die Leistung der Durchführung des Tests gegenüber der Bundesrepublik Deutschland durch das Testzentrum abzurechnen: §§ 1, 4a, 7, 11 12 Corona-TestV.
    3. Für den Zweck, die Testdurchführung und das Testergebnis für die gesetzlich vorgeschriebene Dauer zu dokumentieren: § 630f BGB.
    4. Für den Zweck, eine namentliche Meldung nach den §§ 6 - 9 IfSG durchzuführen: §§ 6 - 9 IfSG.

  7. Empfänger der Daten
    Bestimmungsgemäß können die folgenden personenbezogenen Daten an die folgenden Empfänger unter folgenden Voraussetzungen übermittelt werden:
    1. an die jeweils zuständige Gesundheitsbehörde nach §§ 6 - 9 IfSG, wenn das Testergebnis des durchgeführten Tests eine Infektion anzeigt; Übermittelt werden:
    1. Ihr Name;
    2. Ihr Vorname;
    3. Ihr Geburtsdatum;
    4. Ihr Geschlecht;
    5. Ihre Adresse;
    6. Ihre Telefonnummer;
    7. Ihre eMail-Adresse;
    8. Die Adresse des Testzentrums und der Zeitpunkt der Testdurchführung;
    9. Der Name des eingesetzten Tests;
    10. Ihr Testergebnis.

    2. an die zuständige Stelle zur Prüfung der Abrechnung des Testzentrums auf gesetzlicher Grundlage nach § 7 Corona-TestV: Sämtliche personenbezogenen Daten nach Ziffer 3 können übermittelt werden.

  8. Speicherung und Löschung der personenbezogenen Daten
    Die personenbezogenen Daten werden binnen folgender Fristen gelöscht:
    1. Der Hashwert der CWA Test ID: 14 Tage nach Durchführung des Tests;
    2. Die CWA Test ID: 10 Jahre nach Ende des Kalenderjahrs der Testdurchführung;
    3. Ihr Name: 10 Jahre nach Ende des Kalenderjahrs der Testdurchführung;
    4. Ihr Vorname: 10 Jahre nach Ende des Kalenderjahrs der Testdurchführung;
    5. Ihr Geburtsdatum: 10 Jahre nach Ende des Kalenderjahrs der Testdurchführung;
    6. Ihr Geschlecht: 10 Jahre nach Ende des Kalenderjahrs der Testdurchführung;
    7. Ihre Adresse: 10 Jahre nach Ende des Kalenderjahrs der Testdurchführung;
    8. Ihre Telefonnummer: 10 Jahre nach Ende des Kalenderjahrs der Testdurchführung;
    9. Ihre eMail-Adresse: 10 Jahre nach Ende des Kalenderjahrs der Testdurchführung;
    10. Testhersteller und der Name des eingesetzten Tests: 10 Jahre nach Ende des Kalenderjahrs der Testdurchführung;
    11. Die individuelle Seriennummer oder sonstige von der Teststelle vergebene individuelle Bezeichnung Ihres Tests: 10 Jahre nach Ende des Kalenderjahrs der Testdurchführung;
    12. Datum der Testdurchführung: 10 Jahre nach Ende des Kalenderjahrs der Testdurchführung;
    13. Ihr Testergebnis: 10 Jahre nach Ende des Kalenderjahrs der Testdurchführung.

  9. Rechte der Betroffenen
    Ihnen stehen folgende Rechte bezüglich der personenbezogenen Daten zu:
    (a)
    Auskunft zu verlangen zu Kategorien der verarbeiteten Daten, Verarbeitungszwecken, etwaigen Empfängern der Daten, der geplanten Speicherdauer (Art. 15 DSGVO);
    (b) die
    Berichtigung bzw. Ergänzung unrichtiger bzw. unvollständiger Daten zu verlangen (Art. 16 DSGVO);
    (c) eine erteilte Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu
    widerrufen (Art. 7 Abs. 3 DSGVO);
    (d) einer Datenverarbeitung, die aufgrund eines berechtigten Interesses erfolgen soll, aus Gründen zu
    widersprechen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben (Art 21 Abs. 1 DSGVO);
    (e) in bestimmten Fällen im Rahmen des Art. 17 DSGVO die
    Löschung von Daten zu verlangen - insbesondere soweit die Daten für den vorgesehenen Zweck nicht mehr erforderlich sind bzw. unrechtmäßig verarbeitet werden, oder Sie Ihre Einwilligung gemäß oben (c) widerrufen oder einen Widerspruch gemäß oben (d) erklärt haben;
    (f) unter bestimmten Voraussetzungen die
    Einschränkung von Daten zu verlangen, soweit eine Löschung nicht möglich bzw. die Löschpflicht streitig ist (Art. 18 DSGVO);
    (g) auf
    Datenübertragbarkeit, d.h. Sie können Ihre Daten, die Sie uns bereitgestellt haben, in einem gängigen maschinenlesbaren Format, wie z.B. CSV, erhalten und ggf. an andere übermitteln (Art. 20 DSGVO;)
    (h) sich bei der zuständigen
    Aufsichtsbehörde über die Datenverarbeitung zu beschweren; die Zuständigkeit bestimmt sich nach dem Recht des jeweiligen Bundeslands, in dem sich das Testzentrum befindet, eine Liste der zuständigen Aufsichtsbehörden finden Sie nachfolgend.

ÜBERSICHT AUFSICHTSBEHÖRDEN

Bundesrepublik Deutschland:

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

Graurheindorfer Str. 153

53117 Bonn

Telefon: 02 28/99 77 99 - 0

Telefax: 02 28/99 77 99 - 55 50

E-Mail: poststelle@bfdi.bund.de

Bayern:

Aufsichtsbehörde Landesamt für Datenschutzaufsicht

Promenade 18

91522 Ansbach

Telefon: 09 81/18 00 93 - 0

Telefax: 09 81/18 00 93 - 800

E-Mail: poststelle@lda.bayern.de

und

Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz

Wagmüllerstraße 18

80538 München

Telefon: 089/21 26 72-0

Telefax: 089/21 26 72-50

E-Mail: poststelle@datenschutz-bayern.de

Baden-Würtemberg:

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

Königstrasse 10 a

70173 Stuttgart

Telefon: 07 11/61 55 41-0

Telefax: 07 11/61 55 41-15

E-Mail: poststelle@lfd.bwl.de

Berlin:

Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit

Friedrichstraße 219

10969 Berlin

Telefon: 030/13 88 9-0

Telefax: 030/21 55 050

E-Mail: mailbox@datenschutz-berlin.de

Brandenburg:

Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht

Stahnsdorfer Damm 77

14532 Kleinmachnow

Telefon: 03 32 03/356-0

Telefax: 03 32 03/356-49

E-Mail: poststelle@lda.brandenburg.de

Bremen:

Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit

Arndtstraße 1

27570 Bremerhaven

Telefon: 04 21/361-2010 oder 04 71/596-2010

E-Mail: office@datenschutz.bremen.de

Hamburg:

Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit

Ludwig-Erhard-Str 22, 7. OG

20459 Hamburg

Telefon: 040/428 54 - 4040

Telefax: 040/4279 - 4000

E-Mail: mailbox@datenschutz.hamburg.de

Hessen:

Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit

Gustav-Stresemann-Ring 1

65189 Wiesbaden

Telefon: 06 11/14 08-0

Telefax: 06 11/14 08-611

E-Mail: poststelle@datenschutz.hessen.de

Mecklenburg-Vorpommern:

Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit

Werderstraße 74a

19055 Schwerin

Telefon: 03 85/594 94-0

Telefax: 03 85/594 94-58

E-Mail: info@datenschutz-mv.de

Niedersachsen:

Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen

Prinzenstraße 5

30159 Hannover

Telefon: 05 11/120-45 00

Telefax: 05 11/120-45 99

E-Mail: poststelle@lfd.niedersachsen.de

Nordrhein-Westfalen:

Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit

Kavalleriestraße 2-4

40213 Düsseldorf

Telefon: 02 11/384 24-0

Telefax: 02 11/384 24-999

E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de

Rheinland-Pfalz:

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

Hintere Bleiche 34

55116 Mainz

Telefon: 061 31/208-2449

Telefax: 061 31/208-2497

E-Mail: poststelle@datenschutz.rlp.de

Saarland:

Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland

Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit

Fritz-Dobisch-Straße 12

66111 Saarbrücken

Telefon: 06 81/947 81-0

Telefax: 06 81/947 81-29

E-Mail: poststelle@datenschutz.saarland.de

Sachsen:

Der Sächsische Datenschutzbeauftragte

Devrientstraße 5

01067 Dresden

Telefon: 03 51/85 471 101

Telefax: 03 51/85 471 109

E-Mail: saechsdsb@slt.sachsen.de

Sachsen-Anhalt:

Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt

Leiterstraße 9

39104 Magdeburg

Telefon: 03 91/81 803-0

Telefax: 03 91/81 803-33

E-Mail: poststelle@lfd.sachsen-anhalt.de

Schleswig-Holstein:

Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein

Holstenstraße 98

24103 Kiel

Telefon: 04 31/988-1200

Telefax: 04 31/988-1223

E-Mail: mail@datenschutzzentrum.de

Thüringen:

Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

Häßlerstraße 8

99096 Erfurt

Telefon: 03 61/57 311 29 00

Telefax: 03 61/57 311 29 04

E-Mail: poststelle@datenschutz.thueringen.de

Datenschutz-Hinweis Corona Warn App

CORONA WARN APP Datenschutz-Hinweis

„Hinweise zum Datenschutz: Sie* möchten die Corona-Warn-App („App“) des Robert Koch-Instituts („RKI“) zum Abruf Ihres Testergebnisses eines Antigentests verwenden. Um Ihr Testergebnis über die App abrufen zu können ist es notwendig, dass Ihr Testergebnis von der Teststelle an das Serversystem des RKI übermittelt wird. Verkürzt dargestellt erfolgt dies, indem die Teststelle Ihr Testergebnis, verknüpft mit einem maschinenlesbaren Code, auf einem hierfür bestimmten Server des RKI ablegt. Der Code ist Ihr Pseudonym, weitere Angaben zu Ihrer Person sind für die Anzeige des Testergebnisses in der App nicht erforderlich. Sie können die Anzeige des Testergebnisses jedoch für sich durch Angabe Ihres Namens, Vornamens und Geburtsdatums personalisieren lassen.

Der Code wird aus Ihrem Vor- und Nachnamen, Ihrem Geburtsdatum, der Kennzeichnung des Tests in der Teststelle, dem Zeitpunkt der Probenentnahme und einer Zufallszahl (namentlicher Testnachweis) oder dem Zeitpunkt der Probenentnahme und einer Zufallszahl (nicht-namentliche Anzeige) gebildet. Die Bildung des Codes erfolgt, indem die vorgenannten Daten so miteinander verrechnet werden, dass ein Zurückrechnen der Daten aus dem Code nicht mehr möglich ist.

Sie erhalten den pseudonymen Code in Form eines QR-Codes, den Sie in der App scannen können. Alternativ können Sie den pseudonymen Code auch als Internetverweis erhalten („App Link“), der von der App geöffnet und verarbeitet werden kann. Nur hierdurch ist eine Verknüpfung des Testergebnisses mit Ihrer App möglich. Mit Ihrer Einwilligung können Sie dann Ihr Testergebnis mit Hilfe der App abrufen. Ihr Testergebnis wird automatisch nach 21 Tagen auf dem Server gelöscht.

Damit Ihr Testergebnis in Ihrer App angezeigt werden kann, muss es zuvor an das Serversystem des RKI übermittelt werden. Wenn Sie damit einverstanden sind, bestätigen Sie dies bitte gegenüber den Mitarbeitern der Teststelle. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Bitte beachten Sie jedoch, dass Ihr Testergebnis auf dem Server nicht anhand Ihres Namens, sondern nur über Ihre App aufgefunden werden kann und daher eine Löschung Ihrer Daten erst mit Ablauf der 21-tägigen Speicherfrist automatisiert erfolgt. Einzelheiten hierzu finden Sie zudem in den »Datenschutzhinweisen« der Corona-Warn- App des RKI. “


*Wenn Sie jünger als 16 Jahre alt sind, besprechen Sie die Nutzung der App bitte mit Ihren Eltern oder Ihrer sorgeberechtigten Person.