Präambel
Die Leistung erfolgt auf der Grundlage der zwischen den Parteien geführten vorbereitenden Gespräche. Sie beruht auf Kooperation und gegenseitigem Vertrauen. Der Coach steht dem Coachee als Prozessbegleiter und Unterstützung bei Entscheidungen und Veränderungen zur Seite - die eigentliche Veränderungsarbeit wird vom Coachee geleistet.
1. Allgemeines
Christian Bößler oder eine durch ihn beauftragte Person führt Coaching, Beratung und Training gemäß dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) durch. Diese AGB gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer. Mit der Vereinbarung einer Sitzung bzw. mit der Beauftragung einer Dienstleistung gelten die AGB als angenommen. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2. Begriffsbestimmungen
2.1. Auftraggeber im Sinne der AGB sind natürliche oder juristische Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird.
2.2. Auftragnehmer im Sinne der AGB ist Christian Bößler.
2.3. Coachees sind natürliche Personen, die als Auftraggeber oder Begünstigte des Auftraggebers Empfänger einer Leistung sind.
2.4. Leistungen im Sinne der AGB sind Coachings, Beratungsen oder Trainings.
2.5. Coach im Sinne dieser AGB ist Christian Bößler oder eine durch ihn beauftragte Person.
3. Vertragsschluss
3.1. Die Angebote sind freibleibend. Technische sowie sonstige Änderungen bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
3.2. Die Bestätigung eines Leistungsangebotes des Auftragnehmers durch den Auftraggeber kommt einer Bestellung gleich, zur verbindlichen Leistungsverein-barung bedarf es einer Gegenbestätigung durch den Auftragnehmer. Die beider-seitige Bestätigung kann schriftlich oder in anderer Form erfolgen.
3.3. Der Auftragnehmer ist berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertrags-angebot innerhalb von fünf Werktagen nach Eingang anzunehmen. Er ist berechtigt, die Annahme der Bestellung - etwa nach Prüfung der Bonität des Kunden - abzu- lehnen.
3.4. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt, im Falle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Lieferung anderer Vertragspartner (z.B. extern anzumietende Räumlichkeiten sind nicht verfügbar), nicht oder nur teilweise zu leisten. Im Falle der Nichtverfügbarkeit oder der nur teilweisen Verfügbarkeit der Leistung wird der Kunde unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unver-züglich zurückerstattet.
4. Honorare
4.1. Für Dienstleistungen werden die in der Leistungsvereinbarung festgelegten Honorare berechnet. Alle Honorare verstehen sich in Euro.
4.2. Findet die Leistung außerhalb Bonns statt, werden zusätzliche Reise- und Übernachtungskosten in angemessenem Rahmen berechnet. Die Kosten für eingesetzte Analysetools oder Testverfahren werden gesondert in Rechnung gestellt.
4.3. Solange keine Kostenzusagen von anderer Stelle vorliegen, gilt der Auftraggeber als Schuldner des Honorars. Das Honorar ist, sofern nichts anderes vereinbart wurde, unverzüglich nach Rechnungsstellung und ohne Abzug fällig. Die Einbehaltung des Honorars und dessen Aufrechnung sind nur zulässig, wenn die Ansprüche des Auftraggebers von mir anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.
4.4. Die Rechnung oder Teil-Rechnung kann der Auftragnehmer schriftlich nach jeder Sitzung, nach mehreren Sitzungen oder nach Abschluss des Gesamtprozesses an den Auftraggeber stellen. Der Auftraggeber begleicht die Rechnung/en mit einer Zahlungsfrist von 10 Tagen. Die pünktliche Vergütung ist auch dann ohne Abzug fällig, wenn das Ziel des Prozesses nicht erreicht wurde.
4.5. Bei nicht fristgerechter Zahlung werden Mahngebühren fällig. Es können Verzugszinsen in Höhe von 5 % berechnet werden.
5. Leistung
5.1. Von Auftragnehmer abgeschlossene Verträge sind Dienstverträge, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Gegenstand des Vertrages ist daher das Erbringen einer bestimmten Dienstleistung, nicht das Herbeiführen eines bestimmten Erfolges/Ergebnisses. Das Coaching, die Beratung oder das Training wird in der Regel in mündlicher Form erbracht.
5.2. Eine Leistungsstunde dauert insgesamt 60 Minuten. Davon entfallen 45-50 Minuten auf die Bearbeitung des Themas und die übrigen 10-15 Minuten dienen der Nachbereitung (Dokumentation) und als Reflexionszeit des Kunden.
5.3. Telefonische Vorgespräche bis zu 30 Minuten sind kostenlos.
5.4. Telefonate und Anfragen per E-Mail, die inhaltlich der Leistungserbringung gleichkommen, werden entsprechend des Zeitaufwandes ihrer Beantwortung honoriert. Terminabsprachen und kostenlose Vorgespräche sind hiervon ausge-nommen.
5.5 Bei der Leistung handelt es sich um einen freien, aktiven und selbstverantwort-lichen Prozess, bei dem bestimmte Erfolge nicht garantiert werden können.
6. Pflichten des Auftragnehmers/Coachs
Der Coach ist verpflichtet, die ihm zur Verfügung stehenden Methoden, Techniken und Inter-ventionsmöglichkeiten zum Nutzen des Coachees einzusetzen.
6.2. Der Coach wird die von ihm angewandten Methoden, Techniken und Interventions-möglichkeiten, ihre Funktionsweisen und Zwecke sowie die Risiken und möglichen Ergebnisse in jeder Phase des Coachings offen legen.
6.3. Der Coach ist verpflichtet, den Klienten bei der Suche nach einem anderen Coach oder Spezialisten zu unterstützen, wenn er selbst sich nicht mehr in der Lage sieht, die Leistung fachgerecht zu erbringen.
6.4. Auftragnehmer und Coach verpflichten sich, über alle im Rahmen der Tätigkeit bekannt gewordenen betrieblichen, geschäftlichen und privaten Angelegenheiten der Auftraggeber/ Coachees, auf nach Beendigung des Vertrages, Stillschweigen gegenüber Dritten zu bewahren. Weiterhin verpflichten sich Auftraggeber udn Coach, die zum Zwecke der Tätigkeit überlassenen oder angefertigten Unterlagen sorgfältig zu verwahren und gegen Einsicht- nahme Dritter zu schützen.
6.5. Die Verpflichtung zum Stillschweigen besteht auch gegenüber dem Auftraggeber, sofern es sich bei dem Coachee um eine vom Auftraggeber abweichende natürliche Person handelt (z.B. Mitarbeiter eines Auftrag gebenden Unternehmens). In diesem Fall berichtet der Auftragnehmer/Coach dem Auftraggeber lediglich, ob die vereinbarten Sitzungen unter Teilnahme des Coachees stattgefunden haben.
6.6. Eine Ausnahme von der Vertraulichkeit gilt für anonymisierte Fallbesprechungen während Supervisionen zum Zwecke des Qualitätsmanagements.
7. Mitwirkungspflicht des Auftraggebers/Coachees
7.1. Der Auftraggeber/Coachee verpflichtet sich, dem Auftragnehmer/Coach alle erforder-lichen Unterlagen und Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Leistungserbringung notwendig sind.
7.2. Der Coach steht dem Coach als Prozessbegleiter und Unterstützung bei Entscheidun- gen und Veränderungen zur Seite - die eigentliche Veränderungsarbeit wird vom Coachee geleistet.
7.3. Wichtige Voraussetzung für eine erfolgreiche Dienstleistung ist daher die Bereitschaft und Offenheit des Coachees zur Selbstreflexion und Verhaltensänderung.
7.4. Die Reflexionszeit ist zur mentalen Nachbereitung zu nutzen, bevor sich der Coachee wieder seinen Tagesgeschäften zuwendet.
7.5. Sofern es sich bei dem Coachee um eine vom Auftraggeber abweichende natürliche Person handelt (z.B. Mitarbeiter eines Auftrag gebenden Unternehmens), ist der Auftrag- geber nicht berechtigt, den Coachee zur Offenlegung der Inhalte der Leistung aufzufordern.
7.6. Jeder Coachee trägt die volle Verantwortung für sich und seine Handlungen innerhalt und außerhalbt der Sitzungen.
7.7. Coaching, Beratung und Training sind keine Psychotherapie und kein Ersatz für diese. Voraussetzung für die Teilnahme ist eine normale physische und psychische Belastbarkeit des Coachees.
8. Absage eines Termins
8.1. Vereinbarte Termine sind grundsätzlich verbindlich. Dies gilt auch für das kostenlose Vorgespräch. Zeit und Ort des Coachings werden von den Coaching-Partnern einvernehmlich vereinbart. Der Klient verpflichtet sich zu allen Sitzungen pünktlich zu erscheinen. Bei Verspätungen steht der verbleibende Zeitraum zur Verfügung.
8.2. Eine kostenfreie Absage oder Terminverschiebung der Sitzungen ist bis spätestens 24 Stunden vor dem Termin möglich, danach wird das Honorar in voller Höhe fällig. Der Kunde ist für den Zugang der Absage verantwortlich.
8.3. Es bleibt dem Coach vorbehalten, Gründe anzuerkennen, die ihn zum Verzicht auf die Begleichung des Honorars für eine Absage innerhalb der letzten 24 Stunden vor einem Termin bewegen.
9. Vorzeitige Vertragsbeendigung/Kündigung
Der Vertrag kann von beiden Seiten mit einer Frist von fünf Werktagen gekündigt werden. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Die kündigende Partei gibt innerhalb von 4 Wochen der anderen Partei eine Rückmeldung über den Kündigungsgrund.
10. Höhere Gewalt und andere Leistungshindernisse
Auftragnehmer und Coach sind berechtigt, bei höherer Gewalt die vereinbarten Sitzungs-Termine zu verschieben, hierunter fallen auch Leistungshindernisse, die aufgrund Krankheit, Unfall, dem Hauptberuf des Coachs oder ähnlichem entstanden sind. In diesem Fall wird der Auftragnehmer oder Coach den Auftraggeber oder Coachee schnellstmöglich verständigen und einen Ersatztermin anbieten. Falls der Auftraggeber oder Coachee unter der hinterlassenen Rufnummer/E-Mailadresse nicht zu erreichen war und auch in jedem anderen Fall besteht kein Anspruch auf Übernahme der Anfahrts- oder sonstiger Kosten.
11. Copyright
Sämtliche an den Auftraggeber/Coachee ausgehändigte Unterlagen sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, im Honorar enthalten. Das alleinige Urheberrecht besitzt Jens Naß. Den Auftraggeber/Coachee ist es nicht gestattet, die Unterlagen ohne schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers ganz oder auszugsweise zu vervielfältigen und/oder Dritten zugänglich zu machen.
12. Gewährleistung, Haftung undHaftungsbeschränkung
12.1. Die Informationen, Hinweise und Ratschläge in den Sitzungen sowie in allen Dokumentationen sind durch den Coach sorgfältig erwogen undgeprüft. Bei der Tätigkeit ders Auftragnehmers/Coachs handelt es sich um eine reine Dienstleistungs-tätigkeit. Ein Erfolg ist daher nicht geschuldet. Eine Gewährleistung und Haftung wird ausgeschlossen.
12.2. Beim Versand bzw. der elektronischen Übertragung geht die Gefahr des Untergangs und der Veränderung der Daten mit Überschreiten der Netzwerk-schnittstelle auf den Auftraggeber/Coachee über.
12.3. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
12.4. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Auftraggebers/Coachees aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
12.5. Die Haftung des Auftragnehmers/Coachs für die ordnungsgemäße Erbringung der Leistungen nach § 1 der Dienstleistungsvereinbarung ist auf die Partnerschaft und auf den jeweiligen Leistungserbringer begrenzt.
12.6. Im Falle einer mangelhaften Leistung ist der Auftragnehmer/Coach zur Nachbesserung berechtigt. Bei zweimaligem Fehlschlagen der Nachbesserung stehendem Auftraggeber die gesetzlichen Rechte zu.
12.7. Soweit die Homepage des Auftragnehmers mit Links den Zugang zu anderen Websites ermöglichen, ist dieser für die dort enthaltenen fremden Inhalte nicht verantwortlich. Sofern er Kenntnis von rechtswidrigen Inhalten auf externen Websites erhält, werden er den Zugang zu diesen Seiten unverzüglich sperren.
12.8. Der Auftraggeber/Coachee stellt uns von allen Nachteilen frei, die uns durch Dritte wegen schädigender Handlungen des Coachees - gleichgültig ob vorsätzlich oder fahrlässig - entstehen können.
13. Versicherungsschutz
13.1. Jeder Coachee kommt für eventuell verursachte Schäden innerhalb und außerhalb der Sitzungen selbst auf.
13.2. Veranstalter von Gruppenveranstaltungen wie z.B. Seminaren, Team- Coachings, Workshops etc. ist der Auftraggeber. Die Teilnehmer genießen deshalb keinen Versicherungsschutz über den Auftragnehmer oder Coach.
14. Datenschutz
14.1. Auftraggeber und Coachee stimmen der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personen-bezogener Daten ausdrücklich zu. Ihm steht das Recht auf jederzeitigen Widerruf der Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft zu.
14.2. Die Nutzung dieser Daten geschieht ausschließlich zum Zwecke der Leistungs-erbringung, deren Vor- und Nachbereitung, dem Qualitätsmanagement sowie gemäß gesetzlicher Bestimmungen.
14.3. Eine Weitergabe dieser Daten an Dritte findet nicht statt.
15. Sektenerklärung
Hiermit erklärt der Auftragnehmer, dass er nicht nach der Technologie von L. Ron Hubbard (Gründer der Scientology-Organisation) arbeitet oder gearbeitet hat, dass er nicht nach der Technologie von L. Ron Hubbard geschult wurde und keine Kurse und/oder Seminare bei der Scientology-Organisation besucht oder besucht hat, in denen nach der Technologie von L. Ron Hubbard gearbeitet wird und dass sämtliche Coachings, Beratungen und Trainings nicht nach dieser Technologie durchgeführt werden. Zudem lehnt er sektiererische Praktiken jedweder Art ab und distanziert sich ausdrücklich von Sekten und ähnlichen Organisationen.
16. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Klienten einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Ferner ist die ganz oder teilweise unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, welche dem wirtschaftlichen Zweck der zu ersetzenden am ehesten Rechnung trägt.
17. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Bonn. Der Gerichtsstand ist das zuständige Amtsgericht Bonn. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
18. Widerrufsbelehrung für Telefon- und Internet-Geschäfte
18.1. Sie sind berechtigt, Ihre auf den Abschluss eines Vertrages, der zwischen uns und Ihnen unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abge- schlossen wird, gerichtete Willenserklärung innerhalb von zwei Wochen zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt bei der Lieferung von Waren mit dem Tag des Warenein-ganges beim Empfänger und bei Dienstleistungen mit dem Tag des Vertragsschlusses. Die Widerrufs-Frist beginnt aber nicht, bevor wir unseren gesetzlichen Informations-pflichten nachgekommen sind.
18.2. Der Widerruf muss in Textform erfolgen
18.3. Für den Fall des fristgerechten Widerrufs sind Sie nicht mehr an Ihre auf den Abschluss eines Vertrages mit uns gerichtete Willenserklärung gebunden.
18.4. Bei einer Dienstleistung erlischt das Widerrufs-Recht auf, wenn der Auftrag-nehmer/Coach mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers/Coachees vor Ende der Widerrufs-Frist begonnen hat oder der Auftraggeber/Coachee diese selbst veranlasst hat.