Aktuelle Infos

Neues Datenschutzgesetz ab dem 01.09.2023

Quelle: Infoblatt zum Datenschutz Version 03/23  FMH - Verbindung der Schweizer Ärzte, Postfach, 3000 Bern 16

Am 1. September 2023 tritt das total revidierte Datenschutzgesetz (nDSG) in Kraft. Es enthält zahlreiche Neuerungen, die verschiedene Anpassungen im Umgang mit Personendaten in der ärztlichen Praxis notwendig machen.

Ziel und Zweck des Datenschutzes

Der Datenschutz befasst sich mit der informationellen Selbstbestimmung sowie dem Schutz vor missbräuchlicher Datenbearbeitung, welche natürliche Personen in ihrer Persönlichkeit oder ihren Grundrechten einschränkt. Das Datenschutzgesetz hat zum Zweck, diese Rechte zu schützen, indem es Vorgaben zum Umgang und zur Bearbeitung mit Personendaten definiert.

Mit der Totalrevision sollen die Grundrechte und die Persönlichkeitsrechte der Bürgerinnen und Bürger garantiert werden. Die neuen Bestimmungen sollen mehr Transparenz über die Datenbearbeitungen schaffen, indem die Rahmenbedingungen im Umgang mit Personendaten konkretisiert werden und eine datenschutzfreundliche Technologiegestaltung diese angemessen schützen soll. An den Grundsätzen für eine rechtmässige Datenbearbeitung ändert sich nichts. Dennoch hat der Datenbearbeiter – oder der «Verantwortliche», wie er im neuen Gesetz genannt wird – verschiedene neue Bestimmungen zu beachten, die eine Anpassung der bisherigen Datenbearbeitungsprozesse beinhalten können.

Datenschutz in der Arztpraxis

Das Bundesgesetz über den Datenschutz sowie die dazugehörige Verordnung bezwecken den Schutz der Persönlichkeit und der Grundrechte von natürlichen Personen, deren Personendaten bearbeitet werden. Ärztinnen und Ärzte sowie deren Mitarbeitende haben Personendaten nach diesen gesetzlichen Anforderungen zu bearbeiten!

Verantwortlichkeit innerhalb der Arztpraxis

Der Verantwortliche im Sinne des Datenschutzgesetzes ist grundsätzlich die Arztpraxis. Sie ist dafür verantwortlich, den Datenschutz einzuhalten und hat insbesondere dafür zu sorgen, dass die Persönlichkeits- und Grundrechte ihrer Patientinnen und Patienten sowie der Mitarbeitenden geschützt sind.

Datensicherheit

Damit die Persönlichkeits- und Grundrechte von Patientinnen und Patienten sowie von Mitarbeitenden gewahrt werden, müssen die Personendaten vor unberechtigten Zugriffen, Veränderungen sowie vor Verlust geschützt werden. Die Arztpraxis hat entsprechende technische und organisatorische Massnahmen für die Datensicherheit zu treffen. Die zu wählenden technischen und organisatorischen Massnahmen richten sich grundsätzlich nach dem Risiko. Es sind dementsprechend die Vorgaben zur Datensicherheit in der Verordnung über den Datenschutz (DSV) zu beachten.

Datenschutzerklärung 

Bei der Beschaffung von Personendaten sind die betroffenen Personen transparent über die Datenbearbeitungen zu informieren, insbesondere über den Bearbeitungszweck und allenfalls über Empfängerinnen und Empfänger der Daten. Dies beinhaltet in vielen Fällen eine Anpassung der Datenschutzerklärung der Arztpraxis.

Aus den oben beschriebenen Gründen sind wir gesetzlich verpflichtet, unsere Patientinnen und Patienten auf die Patienteninformation zum Umgang mit Personendaten  sowie auf unsere Datenschutzerklärung  für die Nutzung unserer Website hinzuweisen. Wir bitten unsere Patientinnen und Patienten deshalb freundlich, die Kenntnisnahme mit deren Einwilligung auf dem Patientenformular zu bestätigen. Das entsprechende Formular mit der Patienteninformation ist an unserem Patientenempfang erhältlich. Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Besten Dank für die Kenntnisnahme und das Verständnis!


Abrechnung über Krankenkassen

In unserer Praxis ist die Abrechnung über sämtliche Krankenkassen möglich. Die Anbindung an den Hausarztsystemen diverser Krankenkassen ist gewährleistet.

Bitte teilen Sie uns einen allfälligen Krankenkassen-Wechsel mit. Nähere Informationen erhalten Sie unter Wechsel der Krankenkasse – Priminfo (admin.ch) 


Corona-Virus


Covid-19 PCR-Tests und Covid-19 Antikörper-Tests können in unserer Praxis durchgeführt werden.

Aktuelle Informationen zum Coronavirus, Covid-Zertifikat, Corona-Impfung, Testmöglichkeiten und über die geltenden Massnahmen im Kanton Zug erhalten Sie unter Coronavirus — Kanton Zug (zg.ch)

Bitte beachten Sie auch die aktuellen Informationen des Bundesamtes für Gesundheit BAG unter Coronavirus (admin.ch)

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.


Unsere Betriebsferien (Die Praxis ist geschlossen!)


Karfreitag, 29.03.2024 bis Ostermontag, 01.04.2024

Frühlingsferien: Samstag, 27.04.2024 bis Sonntag, 12.05.2024

Pfingstmontag, 20.05.2024

Fronleichnam Donnerstag, 30.05.2024

Sommerferien: Samstag, 20.07.2024 bis Sonntag, 04.08.2024

Maria Himmelfahrt Donnerstag, 15.08.2024

Herbstferien: Samstag, 28.09.2024 bis Sonntag, 13.10.2024

Allerheiligen Freitag, 01.11.2024

Weihnachten Dienstag, 24.12.2024 bis Donnerstag, 26.12.2024

Silvester Dienstag, 31.12.2024 bis Donnerstag, 02.01.2025