Als Information für Deutsche Langzeitreisende mit Fzg
Post date: 11.08.2013 22:53:54
Zum Thema Wiedereinfuhr eines Fahrzeuges, in die EU.
Zitat:
Für Ihr privates Fahrzeug benötigen Sie keinen speziellen Rückwarennachweis. Dieser ergibt sich bereits aus den Zulassungspapieren.
Es ist demzufolge kein Zoll zu entrichten.
LG
Stefan