Als Information für Deutsche Langzeitreisende mit Fzg

Post date: 11.08.2013 22:53:54

Zum Thema Wiedereinfuhr eines Fahrzeuges, in die EU.

Zoll

Zitat:

Für Ihr privates Fahrzeug benötigen Sie keinen speziellen Rückwarennachweis. Dieser ergibt sich bereits aus den Zulassungspapieren.

Es ist demzufolge kein Zoll zu entrichten.

LG

Stefan

Quellenangabe