Neue Grundsteuer

Neubewertung der Grundstücke

Ab dem Jahr 2025 wird die Grundsteuer nach neu gefassten Regeln berechnet und erhoben. Dazu werden im Jahr 2022 sämtliche Grundstücke in Deutschland neu erfasst und bewertet. Die Bewertung wird auf Grundlage einer „Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts“ durchgeführt, die verpflichtend im Zeitraum 01.07.2022 bis 31.10.2022 abgegeben werden muss.


Muss ich die Erklärung abgeben?

Jeder Grundstückseigentümer, egal ob Eigentumswohnung, Einfamilienhaus oder Betriebsgebäude ist verpflichtet, die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts abzugeben.

Bitte beachten Sie: In der Regel werden Sie nicht persönlich vom Finanzamt dazu aufgefordert.


Was verändert sich dadurch für mich?

Das Bundesverfassungsgericht hat 2018 die Vorschriften zur Einheitsbewertung zur Bemessung der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt. Die nun neu gefasste Regelung soll die Bemessung der Grundsteuer näher an dem tatsächlichen Wert ausrichten.

Im Jahr 2022 werden lediglich die Grundlagen für die neue Grundsteuer festgestellt. Im Laufe der nächsten Jahre werden dann die Gemeinden neue Hebesätze definieren, die sie für die Erhebung der Grundsteuer anwenden möchten. Die Hebesätze sind entscheidend, wie Ihre künftige Steuerlast ab 2025 ausfallen wird.


Welche Informationen benötige ich?

Für die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts benötigen Sie insbesondere folgende Informationen:

  • Gemarkung, Flur und Flurstück des Grundstücks

  • Grundstücksart (unbebaut, Wohngrundstück…)

  • Grundstücksfläche

  • Nutzungsart

  • Ggf. Wohn- oder Grundfläche des Gebäudes (in Baden-Württemberg nicht notwendig)

  • Eigentumsverhältnisse

Diese Daten finden Sie z.B. im Grundbuchblatt, in Ihrem bestehenden Einheitswertbescheid oder Grundsteuerbescheid sowie in Ihren Unterlagen zum Kauf der Immobilie.


Was kann ich bereits heute tun?

Grundsätzlich gilt für die Grundsteuer ein bundeseinheitliches Verfahren. Die Bundesländer haben jedoch die Möglichkeit im Rahmen einer sog. „Öffnungsklausel“ davon abzuweichen. Trotz unterschiedlicher Ansätze sind die für die Erklärung notwendigen Daten ähnlich.

Bitte befüllen Sie bereits heute nach Möglichkeit die hier aufgeführten Vorerfassungsbögen mit den wichtigsten Eckdaten zu Ihren Immobilien und senden Sie diese direkt per E-Mail an grundsteuer@stb-vogel.de.


Kosten und Honorar

Die Erstellung der notwendigen Feststellungserklärungen wird nach der im Zeitpunkt der Beauftragung gültigen Steuerberatergebührenverordnung abgerechnet. Es ist mit Kosten pro Grundstück zwischen EUR 150,00 bis EUR 300,00 zzgl. Umsatzsteuer zu rechnen. In Ausnahmefälle kann der genannte Gebührenrahmen unter- und überschritten werden.


Grundsteuer-Vorerfassungsbögen

Für in Baden-Württemberg und Bayern belegene Grundstücke verwenden Sie bitte folgenden Vorerfassungsbogen:

Grundstücke Baden-Württemberg und Bayern

Für alle anderen Bundesländer verwenden Sie bitte folgende Vorerfassungsbögen, je nach Grundstücksart:

Nichtwohngrundstücke

Wohngrundstücke

Unbebaute Grundstücke

Hinweis:

  • Bitte füllen Sie je Objekt einen Vorerfassungsbogen aus.

  • Wenn möglich bitten wir um digitale Erfassung und Zusendung der Erfassungsbögen an grundsteuer@stb-vogel.de.

  • Vorerfassungsbögen zu landwirtschaftlichen Grundstücke werden an dieser Stelle zu einem späteren Zeitpunkt zur Verfügung gestellt.


Fragen und Hinweise

  • Gerne können Sie sich bei Rückfragen telefonisch an unser Büro wenden.

  • Sollten Sie noch kein Mandant unseres Hauses sein, bitten wir vor Zusendung der Unterlagen um telefonische Kontaktaufnahme.